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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Pläne der Bundesregierung zur Behebung der Deckungslücke bei privat krankenversicherten Hartz-IV-Beziehenden

Situation privat krankenversicherter ALG-II-Bezieher: Behebung der Deckungslücke bei den Versicherungsbeiträgen, Positionen der Bundesministerien für Gesundheit sowie für Arbeit und Soziales, Lösungsszenarien, Vorlage eines Gesetzentwurfs, Handlungsempfehlungen für betroffene Hilfebedürftige, Regelung von „Altfällen“, bisherige Gerichtsurteile, Verhalten der Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) und kommunalen Träger, Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 und Aufnahme der Deckungslücke in die Härtefallregelung

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

24.06.2010

Aktualisiert

22.02.2023

Deutscher BundestagDrucksache 17/187326. 05. 2010

Pläne der Bundesregierung zur Behebung der Deckungslücke bei privat krankenversicherten Hartz-IV-Beziehenden

der Abgeordneten Harald Weinberg, Dr. Martina Bunge, Matthias W. Birkwald, Klaus Ernst, Diana Golze, Inge Höger, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Katrin Kunert, Cornelia Möhring, Ingrid Remmers, Dr. Ilja Seifert, Kathrin Senger-Schäfer, Kathrin Vogler, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Am 2. Februar 2007 beschloss der Deutsche Bundestag mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD im Rahmen des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes (GKV-WSG) eine Regelung, um die es mittlerweile viel Streit gibt und die Tausende unverschuldet in eine Schuldenfalle treibt.

Wer privat krankenversichert ist und gleichzeitig Arbeitslosengeld II (ALG II) bezieht, muss mehr als die Hälfte seines Regelsatzes aufwenden, um Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zu zahlen. Ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist nicht möglich. Es gibt zwar einen staatlichen Zuschuss zu diesen privaten Krankenversicherungen, jedoch bleibt, eine Versicherung im Basistarif vorausgesetzt, eine Deckungslücke von 183,09 Euro.

Zwar regelt das Versicherungsvertragsgesetz, dass die privaten Versicherungen den Hilfebedürftigen auch bei Zahlungsrückständen keine Leistungen verweigern dürfen. Jedoch wächst dadurch in der Zeit des ALG-II-Bezuges Monat für Monat ein Schuldenberg an. Sollte der Ausstieg aus der Hilfebedürftigkeit gelingen, kann die private Krankenversicherung (PKV) die Leistungen zudem sofort kürzen.

Von einer von den Hilfebedürftigen selbstverschuldeten Situation kann nicht die Rede sein. Zwar haben sie sich irgendwann mehr oder weniger freiwillig gegen eine Absicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung entschieden, aber sie haben nicht diese Folgen absehen können.

Insgesamt ist dies ein völlig unzumutbarer, wenn nicht sogar nach Auffassung der Fragesteller ein verfassungswidriger Zustand, den es nur deshalb gibt, weil sich die Fraktionen der CDU/CSU und SPD im Gesetzgebungsprozess im Herbst/Winter 2006/2007 bis zur Bundestagswahl 2009 nicht auf eine Lösung einigen konnten. Die Fraktion der SPD war der Ansicht, dass nicht der Steuerzahler für diese Deckungslücke aufkommen könne, zumal die gesetzliche Krankenversicherung für erwerbslose Mitglieder auch nur den Betrag des Zuschusses zur privaten Krankenversicherung erhält. Die Fraktion der CDU/CSU war der Ansicht, dass die private Krankenversicherung im Basistarif ohnehin schon bei Hilfebedürftigen per Gesetz auf die Hälfte des ihr eigentlich zustehenden Geldes verzichten muss und nicht noch weniger erhalten solle. Man einigte sich dann durch Untätigkeit und das bewusste Offenlassen dieser Gesetzeslücke darauf, dass die Hilfebedürftigen zahlen sollten, obwohl klar ist, dass sie dieses Geld nicht aufbringen können.

Bereits in der letzten Wahlperiode hat die Fraktion DIE LINKE. in einem Antrag die Bundesregierung zum Handeln aufgefordert (Bundestagsdrucksache 16/12734). Nun liegt ein weiterer Antrag der Fraktion DIE LINKE. vor (Bundestagsdrucksache 17/780). Zudem hat der Bundesminister für Gesundheit bereits im Januar 2010 angekündigt, eine Lösung für dieses Problem auf den Weg zu bringen. Geschehen ist bisher nichts. In Antworten der Bundesregierung seitdem ist leider kein Fortschritt festzustellen.

Tausende Betroffene warten auf eine schnelle Lösung, da sie überschuldet sind, teilweise bereits völlig ohne Perspektive, diese Schulden wieder zurückzahlen zu können, durch den ständigen Druck auch psychisch leiden und keine eigene Handlungsmöglichkeit haben. Ihre einzige Hoffnung liegt in einer Neuregelung durch die Bundesregierung.

Nach Auskunft der Bundesregierung wird „intensiv“ an einer Lösung der Problematik gearbeitet. Ähnliche Aussagen hatte allerdings auch schon die Bundesregierung vor der Bundestagswahl getroffen – bis heute ohne Ergebnis.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Welche Aktivitäten, z. B. Treffen auf Arbeitsebene, Treffen auf Ministerebene etc. hat es bereits gegeben, um dieses Problem zu lösen, was war Gegenstand der Verhandlungen, und was waren die (Zwischen-)Ergebnisse?

2

Welche Lösungswege sind prinzipiell denkbar?

3

Welche Positionen vertreten das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales?

4

Wann wird voraussichtlich mit einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zu rechnen sein?

5

Wird es eine rückwirkende Lösung geben, und wenn ja, ab welchem Zeitpunkt soll sie gelten?

6

Erkennt die Bundesregierung, dass viele Betroffene in einer schwierigen bis existenzbedrohenden Situation sind, weil sie

a) teils die Forderungen der Versicherungsunternehmen bedienen und nur weniger als den halben Regelsatz zum Leben haben,

b) die Forderungen nicht erfüllen und ständig mit der Angst leben, in eine Zwangsvollstreckung zu geraten,

c) sich wegen der Forderungen der Versicherungsunternehmen bei Familienmitgliedern oder Bekannten verschuldet haben,

d) ohne Möglichkeit sind, ihre Situation zu verbessern,

e) wenn sie nicht mehr hilfebedürftig sind, ihnen wegen ihrer Schulden bei dem Versicherungsunternehmen Leistungen gekürzt werden?

f) (Die Nummerierung im Original war hier unvollständig, aber die Aufzählung geht bis e)

7

Erkennt die Bundesregierung, dass aufgrund der in Frage 6 genannten Probleme hier ein sehr dringlicher Handlungsbedarf besteht, und wie wird sie diesem gerecht?

8

Was empfiehlt die Bundesregierung einer Person, die neu in diese Problemsituation kommt?

9

Was empfiehlt der Bundesregierung einem Hilfebedürftigen, der von Januar 2009 bis Mai 2010 auf diese Weise bereits über 3 000 Euro Schulden aufgebaut hat?

10

Was empfiehlt die Bundesregierung einem Hilfebedürftigen, der die Forderungen der privaten Krankenversicherung immer bedient hat, sich dafür aber in seinem Bekanntenkreis entsprechend verschuldet hat?

11

Was empfiehlt die Bundesregierung der privaten Krankenversicherung? Sollte sie zunächst auf die Durchsetzung von Forderungen verzichten?

12

Wie sollen die ARGEn und kommunalen Träger sich verhalten, auch und gerade angesichts der Gerichtsurteile, die sie verpflichten, auch die Deckungslücke zu übernehmen, und angesichts der angekündigten Regelung durch die Bundesregierung?

13

Wie viele Gerichtsurteile hat es bislang gegeben, die für die Betroffenen positiv ausgingen?

14

Wie viele Gerichtsurteile hat es bislang gegeben, die für die Betroffenen negativ ausgingen?

15

Wie viele Personen sind nach dem aktuellen Kenntnisstand der Bundesregierung von diesem Problem betroffen, also ALG-II-beziehend und PKV-versichert?

16

Wie viele ALG-II-Beziehende sind in der GKV versichert?

17

Sieht es die Bundesregierung angesichts dieser Zahlen als atypisch für einen ALG-II-Beziehenden an, in der PKV krankenversichert zu sein? Ist es zudem im Besonderen atypisch bereits vor dem 1. Januar 2009 arbeitslos und privat krankenversichert gewesen zu sein?

18

Liegt damit eine atypische Bedarfslage, im Sinne des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 vor, das als Kriterien dafür „laufende, nicht nur einmalige, besondere Bedarfe“ gefordert und dabei wiederholt auf eine „atypische Bedarfslage“ verwiesen hat, und sollte die Deckungslücke damit in die Härtefallregelung aufgenommen werden?

19

Wie ist die Dynamik der Anzahl der Betroffenen?

20

Wie wird die Bundesregierung die Frage der „Altfälle“ regeln, also derjenigen, die bereits vor dem 1. Januar 2009 erwerbslos und privat krankenversichert waren?

21

Beabsichtigt die Bundesregierung mit ihrer Neuregelung, dass nicht nur ein sicherer und praktikabler Versicherungsschutz gewährt wird, sondern auch das ALG II in voller Höhe den Betroffenen zur Verfügung steht, ohne dass sie sich weiter verschulden müssen?

Berlin, den 26. Mai 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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