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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Freiwillige Übernahme von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen und geflüchteten Familien aus Griechenland in die Bundesrepublik Deutschland

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

23.11.2020

Antwortdauer

17 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2410506.11.2020

Freiwillige Übernahme von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen und geflüchteten Familien aus Griechenland in die Bundesrepublik Deutschland

der Abgeordneten Martin Reichardt, Thomas Ehrhorn, Dr. Gottfried Curio, Martin Hess, Dr. Christian Wirth, Beatrix von Storch und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Große Koalition will mehr Flüchtlinge aus griechischen Flüchtlingscamps übernehmen als zunächst geplant (https://www.tagesschau.de/inland/moria-fluechtlinge-aufnahme-105.html). Circa 1 700 Zuwanderer sollen freiwillig übernommen werden: Zu den 150 unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen sollen 1 553 Personen aus 408 Kernfamilien in die Bundesrepublik einreisen dürfen (ebenda). Besonders berücksichtigt werden sollen Familien mit Kindern, die in Griechenland bereits als Flüchtlinge anerkannt sind (ebenda). Nicht inkludiert in diese Zahlen ist die Anzahl derjenigen Flüchtlinge aus Griechenland, deren Aufnahme bereits durch die Koalition am 8. März 2020 beschlossen wurde (https://www.tagesschau.de/inland/fluechtlinge-deutschland-171.html, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/22080). So sprach Regierungssprecher Steffen Seibert davon, dass bereits die Übernahme von 53 unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (UMF) erfolgt sei. Hinzu kämen 243 Familienmitglieder mit behandlungsbedürftigen Kindern. Insgesamt würden voraussichtlich mindestens 1 000 Personen übernommen, von denen die Hälfte bereits in Deutschland sei (https://www.tagesschau.de/inland/moria-fluechtlinge-aufnahme-105.html). Die Gesamtzahl der Menschen, die Deutschland aus Griechenland übernehme, belaufe sich dementsprechend auf etwa 2 750 Personen (ebenda).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Aufgrund welcher gesetzlichen Grundlage wird die Bundesrepublik Deutschland die o. g. 1 700 Personen aus Griechenland übernehmen?

a) Bei wie vielen handelt es sich um eine humanitäre Aufnahme gemäß § 23 Absatz 2 bzw. 4 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG)?

b) Bei wie vielen handelt es sich um eine Überstellung nach Artikel 17 Absatz 2 der Dublin-III-Verordnung?

2

Wie viele Personen des in Frage 1 genannten Personenkreises befinden sich mit Stand Oktober 2020 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach der rechtlichen Grundlage der Übernahme, also Aufenthalt nach § 23 Absatz 2 bzw. 4 AufenthaltG respektive Artikel 17 Absatz 2 der Dublin-III-Verordnung etc., aufschlüsseln)?

3

Wie viele der insgesamt 2 750 Personen (https://www.tagesschau.de/inland/moria-fluechtlinge-aufnahme-105.html) hat die Bundesregierung aus Griechenland mit Stand Oktober 2020 übernommen?

Wie viele davon sind behandlungsbedürftige Kinder, wie viele sind Angehörige einer Kernfamilie, wie viele sind unbegleitete junge Geflüchtete (bitte nach Geschlecht, Alter, Religionszugehörigkeit und Nationalität getrennt für jede der drei Gruppen tabellarisch angeben)?

4

Wie erklärt sich die Bundesregierung die unterschiedlichen Angaben hinsichtlich der Anzahl der bis Ende August 2020 übernommenen Kernfamilienmitglieder, die in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/22080 mit insgesamt 294 Personen angegeben wird, davon 68 behandlungsbedürftige Kinder, der Regierungssprecher aber am 15. September 2020 von 243 Personen spricht (https://www.tagesschau.de/inland/moria-fluechtlinge-aufnahme-105.html)?

5

Wie viele der Eingereisten besitzen Ausweispapiere?

Wurde die Identität der Flüchtlinge bereits zweifelsfrei festgestellt, und wenn ja, von wem, und mit welchen Methoden?

6

Wurde vor der Übernahme durch die Bundesrepublik Deutschland das Alter der unbegleiteten jungen Flüchtlinge, die nicht zweifelsfrei minderjährig sind, bestimmt, und wenn ja, von wem, und mit welchen Methoden?

7

Welche Folgen hatten die Altersprüfungen, falls durchgeführt, für die Zuständigkeiten hinsichtlich der Versorgung und Betreuung der unbegleiteten jungen Geflüchteten?

8

Wie werden bzw. wurden die bereits Übernommenen auf die Bundesländer verteilt und nach welchen Kriterien (bitte nach Bundesländern und Anzahl aufschlüsseln)?

9

Wie viele der aus Griechenland Übernommenen haben noch kein abgeschlossenes Asylverfahren durchlaufen?

a) Wie viele haben einen Schutzstatus als Asylberechtigter, als anerkannter Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention, wie viele besitzen einen subsidiären Schutzstatus, wie viele fallen unter ein Abschiebeverbot?

b) Bei wie vielen wurde der Asylantrag abgelehnt mit bzw. ohne Duldung, wie viele befinden sich im Klageverfahren?

10

Welche Maßnahmen werden von deutscher Seite ergriffen, um vor Ort praktisch bei der Versorgung von Flüchtlingen, insbesondere der Versorgung von kranken Kindern und minderjährigen Flüchtlingen, in Griechenland zu helfen?

Wie hoch sind die Kosten, die die Bundesregierung für diese Vor-Ort-Hilfe veranschlagt, und unter welchen Haushaltstiteln werden sie geführt?

11

Warum wird die nach Ansicht der Fragesteller hohe Zahl von etwa 2 750 zu übernehmenden Personen aus Griechenland „nicht angerechnet auf eine noch zu vereinbarende internationale Lösung zur Verteilung von Flüchtlingen auf mehrere Staaten“ (https://www.tagesschau.de/inland/moria-fluechtlinge-aufnahme-105.html), wie es in der Presse zu lesen war?

12

Beabsichtigt die Bundesregierung, dem Beispiel der Niederlande zu folgen und die Aufnahme von Flüchtlingen aus regulären Resettlement-Programmen nach § 23 Absatz 2 bzw. 4 AufenthG entsprechend der Anzahl von 2 750 freiwillig zu übernehmenden Personen aus Griechenland zu reduzieren (https://www.stern.de/politik/ausland/so-stehen-andere-eu-laender-zur-aufnahme-von-migranten-aus-moria-9415824.html)?

13

Welche Schlussfolgerungen für ihr Handeln zieht die Bundesregierung aus der Befürchtung der griechischen Regierung in Bezug auf die freiwillige Übernahme von Flüchtlingen in andere Länder, der Brand in Moria könnte zu Nachahmungstaten führen (ebenda)?

Welche Schlussfolgerungen für ihr Handeln zieht die Bundesregierung aus dem Umstand, dass die griechische Regierung deshalb keine Übernahme von Flüchtlingen durch andere Staaten offiziell nachgesucht hat (https://www.stern.de/politik/ausland/so-stehen-andere-eu-laender-zur-aufnahme-von-migranten-aus-moria-9415824.html)?

14

Welche Schlussfolgerungen für ihr Handeln zieht die Bundesregierung aus der Aussage des stellvertretenden griechischen Migrationsministers Giorgos Koumoutsakos nach dem Brand in Moria, „Wer denkt, er könne zum Festland und dann nach Deutschland reisen, der soll es vergessen“, bzw. aus der Warnung des Asylbeauftragten Manos Logothetis, „Mach es wie in Moria“ dürfe nicht zum Slogan werden (https://www.stern.de/politik/ausland/so-stehen-andere-eu-laender-zur-aufnahme-von-migranten-aus-moria-9415824.html)?

15

Welche Schlussfolgerung für ihr Handeln zieht die Bundesregierung aus der Haltung anderer europäischer Staaten wie Dänemark, Österreich oder Schweden, die nach dem Brand in Moria vor Ort Hilfe leisten wollen, aber Zusagen zur Übernahme von Zuwanderern verweigern (https://www.stern.de/politik/ausland/so-stehen-andere-eu-laender-zur-aufnahme-von-migranten-aus-moria-9415824.html)?

16

Wurde bzw. wird routinemäßig überprüft, ob die aufzunehmenden Zuwanderer aus den griechischen Flüchtlingscamps, insbesondere unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, in ihren Herkunfts- oder Transitländern straffällig geworden sind?

a) Wenn ja, ergaben sich Hinweise?

b) Wenn nein, warum wurde nicht überprüft?

Berlin, den 26. Oktober 2020

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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