BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Neue Abhör-Arbeitsgruppe bei Europol

(insgesamt 16 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

23.11.2020

Antwortdauer

17 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2407906.11.2020

Neue Abhör-Arbeitsgruppe bei Europol

der Abgeordneten Andrej Hunko, Christine Buchholz, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Thomas Nord, Tobias Pflüger und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft will eine europaweite Arbeitsgruppe zum Abhören von Telekommunikation bei Europol einrichten (https://www.statewatch.org/news/2020/october/eu-wiretapping-new-high-level-police-working-group-to-formulate-a-joint-response-to-the-impending-massive-impacts-of-5g). Diese „Ständige Gruppe der Leiter der Abhörabteilungen“ soll aus den Leiterinnen und Leitern der für Telekommunikationsüberwachung zuständigen Abteilungen mehrerer Mitgliedstaaten bestehen („European Heads of Lawful Interception Units“). Sie verdankt ihre Entstehung den Bemühungen zum Anzapfen von 5G-Telefonie, wozu die EU-Innenministerinnen und EU-Innenminister nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller auf Initiative des Bundeskriminalamtes zunächst eine „Expertengruppe 5G“ eingerichtet hat. Mit der Erweiterung dieser 5G-Arbeitsgruppe auf alle Formen der Telekommunikationsüberwachung will das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat die „operativen Fähigkeiten“ in den Mitgliedstaaten verbessern.

Die „Ständige Gruppe der Leiter der Abhörabteilungen“ soll eng mit dem neuen „Innovationslabor“ bei Europol zusammenarbeiten. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat schlägt außerdem vor, sie der Ratsarbeitsgruppe „Strafverfolgung“ zu unterstellen. Als „Partnerländer“ sollen Polizeibehörden aus den Schengenstaaten Norwegen, Schweiz und Island beteiligt werden. Trotz des nahenden EU-Austritts wird auch Großbritannien als Mitglied genannt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Welche derzeitige Notwendigkeit sieht die Bundesregierung zur Änderung von Gesetzen, Verordnungen oder Richtlinien sowohl in den Mitgliedstaaten als auch auf EU-Ebene im Bereich der Telekommunikationsüberwachung, und welche Defizite sollen damit beseitigt werden?

2

Welche Fortschritte kennt die Bundesregierung zur Einrichtung einer „Ständigen Gruppe der Leiter der Abhörabteilungen“ bei Europol, wo wird diese den Plänen zufolge bei der Polizeiagentur angesiedelt, und welche Behörden welcher Mitgliedstaaten werden sich nach derzeitigem Stand daran beteiligen?

3

Welche Mittel will die EU-Kommission nach Kenntnis der Bundesregierung für die „Ständige Gruppe der Leiter der Abhörabteilungen“ zur Verfügung stellen, bzw. welche Vorschläge existieren hierzu?

4

Welche weiteren Agenturen oder Einrichtungen der Europäischen Union, ihrer Mitgliedstaaten oder aus Drittstaaten sollen nach Kenntnis der Bundesregierung (auch als Beobachter) an der „Ständigen Gruppe der Leiter der Abhörabteilungen“ beteiligt werden?

5

Nach welcher Maßgabe könnte auch Großbritannien aus Sicht der Bundesregierung zu den Teilnehmenden der „Ständigen Gruppe der Leiter der Abhörabteilungen“ gehören?

6

Welche Vertreterinnen und Vertreter welcher Abteilungen will das Bundesinnenministerium in die „Ständigen Gruppe der Leiter der Abhörabteilungen“ entsenden?

7

Wann könnte die „Ständige Gruppe der Leiter der Abhörabteilungen“ nach Kenntnis der Bundesregierung nach derzeitigem Stand arbeitsfähig sein?

8

Aus welchen früheren Initiativen soll die „Ständige Gruppe der Leiter der Abhörabteilungen“ nach Kenntnis der Bundesregierung den Plänen zufolge basieren, und welche bestehenden Strukturen werden dafür aufgelöst bzw. übernommen?

9

Welche konkreten Aufgaben soll die „Ständige Gruppe der Leiter der Abhörabteilungen“ aus Sicht der Bundesregierung übernehmen?

10

Inwiefern soll die „Ständige Gruppe der Leiter der Abhörabteilungen“ nach Kenntnis der Bundesregierung auch Methoden zum Abhören digitaler Kommunikation auf ihre Wirksam- oder Durchführbarkeit untersuchen?

11

Inwiefern sollte die „Ständige Gruppe der Leiter der Abhörabteilungen“ auch für Angelegenheiten zur grenzüberschreitenden Verfolgung von Peilsendern im „European Tracking Solution“ (ETS) zuständig sein?

a) Welche Mitgliedstaaten beteiligen sich an der aktuellen Planungs- und Aufbauphase für den Wirkbetrieb des ETS (Antwort zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 19/19799)?

b) Wann, und wo will das Bundeskriminalamt das nationale Gateway zum ETS-Dienst einrichten, und welche Kosten werden dafür veranschlagt?

c) Welche deutschen Polizei- und welche Geheimdienstbehörden sollen das ETS nutzen dürfen?

12

Aus welchen Ländern stammten die im Jahr 2019 an das Bundeskriminalamt gerichteten Anfragen zur Ortung von Pkw mithilfe der in den Fahrzeugen eingebauten SIM-Karten (vgl. https://twitter.com/bka/status/1319187484580904960; bitte die Zahlen für diese Länder aufschlüsseln), und wie stellt sich diese Verteilung für Ortungsanfragen dar, die das das BKA in diesem Zeitraum selbst an einzelne Länder gerichtet hat (bitte auch die Gesamtzahl ausweisen)?

13

Welche Agenturen oder Einrichtungen der Europäischen Union, ihrer Mitgliedstaaten oder aus Drittstaaten gehören nach Kenntnis der Bundesregierung der auf EU-Ebene angesiedelten „Expertengruppe 5G“ an?

a) Welche Vertreterinnen und Vertreter entsendet das Bundesinnenministerium in die Gruppe?

b) Welche Initiativen hat die Gruppe seit ihrer Gründung durchgeführt, und inwiefern betraf dies auch die Sicherstellung von Fähigkeiten zum Eindringen in die eigentlich abhörsichere 5G-Telefonie?

14

Inwiefern und in welchem Umfang machen Strafverfolgungsbehörden oder Geheimdienste des Bundes von der Möglichkeit Gebrauch, Betreiber von Suchmaschinen nach Metadaten zu Inverssuchen anzufragen („Inverssuche: Google liefert Polizei Nutzerdaten auf Basis von Suchbegriffen“, www.heise.de vom 9. Oktober 2020)?

a) In welchen Fällen erfolgt eine solche Anfrage nach historischen Informationen direkt bei den Firmen und in welchen Fällen erst nach einer richterlichen Anordnung?

b) Welche Informationen werden auf eine solche Anfrage gewöhnlich übermittelt?

15

Welche Schlussfolgerungen wollen der Europäische Rat bzw. Ministerrat für Justiz und Inneres zur Aushebelung verschlüsselter Kommunikation im Internet durch Polizei- oder Geheimdienstbehörden im Rahmen der deutschen EU-Präsidentschaft verabschieden, und inwiefern war das Bundesinnenministerium für die Formulierung derselben verantwortlich?

16

Aus welchen Erwägungen hält die Bundesregierung die bereits zum Zugang von Strafverfolgungsbehörden zu verschlüsselten Inhalten ergangenen Schlussfolgerungen (etwa „European Council meeting (22 and 23 June 2017) – Conclusions“, Ratsdokument EU- EUCO 8/17) für nicht ausreichend, und welche Lücken sollen mit den neuen Schlussfolgerungen geschlossen werden?

Berlin, den 2. November 2020

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen