Verkauf des MUNA-Geländes bei Langlau an Center Parcs
der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Daniela Wagner, Margarete Bause, Dr. Franziska Brantner, Agnieszka Brugger, Kai Gehring, Katja Keul, Dr. Tobias Lindner, Omid Nouripour, Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin, Ottmar von Holtz, Ekin Deligöz, Matthias Gasel, Sven-Christian Kindler, Christian Kuhn (Tübingen), Lisa Paus, Stefan Schmidt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im vergangenen August wurde das Gelände eines ehemaligen Munitionsdepots, genannt MUNA, bei Langlau, einem Ortsteil der Gemeinde Pfofeld, an Center Parcs verkauft. Der Konzern plant, auf dem 150 Hektar großen Grundstück einen Ferienpark zu errichten. Das Gelände ist aufgrund der vorherigen militärischen Nutzung kontaminiert. Center Parcs geht davon aus, dass rund 70 Prozent des Geländes mit Altlasten wie Munition, Asbest und Kerosin belastet sind und plant, die Kosten der Sanierung zu übernehmen (vgl. https://www.nordbayern.de/region/gunzenhausen/manager-werben-erneut-fur-den-center-parc-1.10440649).
Da es sich um eine Liegenschaft des Bundes handelte, war das Bundesamt für Immobilienaufgaben (BImA) bei den Verkaufsverhandlungen federführend. Aus einem Artikel der „Süddeutschen Zeitung“ vom 28. August 2020 geht hervor, dass der Bayerische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger schon mindestens zwei Jahre vor dem Verkauf oder Vorverkauf wusste und sich für eine Realisierung stark machte, wohingegen die lokale Bevölkerung nicht informiert wurde. Es seien wohl einzig der Landrat und der Bürgermeister der Gemeinde Pfofeld im Voraus unterrichtet worden, die weder den Gemeinderat von Pfofeld noch die Mitglieder des Zweckverbands Brombachsee, der für Maßnahmen um den See zuständig ist, über die Pläne informierten (vgl. Altmühlbote vom 23. September 2020).
Im Widerspruch dazu steht nach Ansicht der Fragesteller ein Beschluss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages aus dem Jahr 2012 zur „Veräußerung von Konversionsliegenschaften durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben”, der Transparenz garantieren soll. „Sie [die BImA] trägt dabei dafür Sorge, dass das Verfahren rechtssicher, unbürokratisch, für Dritte transparent und in seinen Grundzügen vorhersehbar gestaltet wird.” (Ausschussdrucksache 17(8)4356 vom 21. März 2012)
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Wie viele Bieter für den Kauf des Geländes gab es, und welche Kriterien waren für den Zuschlag entscheidend?
Wann, in welchem Umfang, durch wen, und mit welchen Ergebnissen wurden Folgenabschätzungen für die Pläne von Center Parcs, auf dem Areal einen Ferienpark zu errichten, in Bezug auf Umwelteingriffe, Versiegelungen, Baumaßnahmen, Notwendigkeit der Kampfmittelberäumung und Kompensationsmaßnahmen angefertigt?
Seit wann sind diese der BImA bekannt?
Wann, in welcher Form, und in welchem Umfang hat die BImA den beteiligten Anliegergemeinden ein Angebot zum Kauf bzw. zum Erstzuschlag des Areals unterbreitet?
Wie haben die Gemeinden auf dieses Angebot der BImA reagiert?
In welchem Umfang fanden Verhandlungen und Aufklärungsgespräche zwischen den Gemeinden und der BImA statt?
Welche Ergebnisse wurden in diesen erzielt?
Inwiefern wurde geprüft, ob der Grunderwerb erkennbar unmittelbar der Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe dienen könnte?
Warum ist das Grundstück als Liegenschaft des Bundes nach der Stilllegung der MUNA nicht ordnungsgemäß von Schadstoffen, Kampfstoffen und Munitionsresten beräumt worden, vor allem, um eine langfristig Schädigung der Flora und Fauna und des naheliegenden Brombachsees als Trinkwasserspeicher zu verhindern?
Inwieweit ist nach Kenntnis der Bundesregierung überhaupt eine Dekontamination des Geländes notwendig?
Falls ja, was ist dafür nach Kenntnis der Bundesregierung erforderlich (Kosten, Rodung, Anlegen von befahrbaren Wegen etc.)?
Welche Belastung mit welchen Schadstoffen und anderem (beispielsweise nicht detonierte Kampfmittel) besteht auf dem Gelände?
Auf welcher Fläche ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Schadstoffbelastung und die Belastung mit Kampfstoffen und Munitionsresten flächig verteilt, und inwieweit ist hier eine Rodung erforderlich?
Auf welcher Fläche liegen Hotspots der Schadstoffkonzentration bzw. der Kampfstoffe und Munitionsreste?
Auf welcher Fläche ist die Schadstoffbelastung eher gering und eine Rodung somit nicht notwendig?
Wie bewertet die Bundesregierung die Gefahr, dass durch Erdarbeiten derzeit gebundene giftige Stoffe bzw. chemische Kampfstoffe freigesetzt werden?
Mit welcher Menge Aushub von kontaminiertem Erdreich ist nach Kenntnis der Bundesregierung zu rechnen, und inwieweit ist die Entsorgung bzw. Deponierung geklärt?
Inwiefern ist im Verkaufsvertrag vereinbart, dass Center Parcs die komplette Dekontamination und Kampfmittelberäumung finanziert, und sind dabei eventuelle anfallende Deponierungskosten für kontaminierten Aushub inbegriffen?
Gibt es Klauseln, die das Risiko für Center Parcs begrenzen?
Wie sehen diese aus?
Wurden die umliegenden Gemeinden sowie der Zweckverband Brombachsee im Voraus durch die BImA über den Verkauf der Flächen informiert?
Wenn ja, wann, und in welcher Form?
Wer (Amtsbezeichnung und Name) wurde einbezogen?
Inwiefern wurde bei der Entscheidung berücksichtigt, dass für den Bau eines Ferienwohnparks die nötige Infrastruktur für An- und Abreise und Versorgung der Urlauberinnen und Urlauber nicht vorhanden ist?
Inwiefern gab es diesbezüglich eine Konsultation aller von diesen evtl. notwendigen Maßnahmen betroffenen Gebietskörperschaften?
Haben Vertreter der bayerischen Staatsregierung im Rahmen des Verkaufsprozesses der Fläche Kontakt zur BImA aufgenommen?
Falls ja, in welcher Form, und mit welchem Anliegen?
Wie wurde dem durch die BImA begegnet?
Inwiefern hat die BImA geprüft, das Gelände als Naturschutzgebiet zu entwickeln bzw. als Brache zu belassen?
Gibt es Untersuchungen über den ökologischen Wert des Geländes, und wenn ja, wie wird dieser bewertet?