Das geplante Arbeitsschutzkontrollgesetz der Bundesregierung und mögliche Folgen für die heimische Fleischbranche
der Abgeordneten Stephan Protschka, Peter Felser, Franziska Gminder, Wilhelm von Gottberg, Berengar Elsner von Gronow, Thomas Ehrhorn, Johannes Huber, Enrico Komning und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Das Bundeskabinett hatte Ende Juli 2020 dem Entwurf für ein Gesetz zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz (Arbeitsschutzkontrollgesetz) zugestimmt, welches u. a. regelt, dass ab dem 1. Januar 2021 bei der Schlachtung, der Zerlegung und der Fleischverarbeitung kein Fremdpersonal mehr eingesetzt werden darf (https://www.topagrar.com/schwein/news/kabinett-stimmt-werkvertragsverbot-fuer-fleischwirtschaft-zu-12124897.html). Unternehmen des Fleischerhandwerks mit bis zu 49 Beschäftigten sollen von dem Verbot ausgenommen sein (ebd.).
Diese Neuregelungen beim Arbeitsschutz seien laut Presseberichten notwendig geworden, weil es zu massiven Corona-Ausbrüchen in der Großschlachterei Tönnies und weiteren Fleischbetrieben gekommen sei (https://www.rnd.de/politik/schlachthoefe-bund-beschliesst-verbot-von-werkvertragen-und-leiharbeit-K6UBI3CF7XTJFOEBIGS6DHZPLM.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Hat die Bundesregierung eine Folgenabschätzung zum Arbeitsschutzkontrollgesetz (Bundestagsdrucksache 19/21978) durchgeführt?
a) Wenn ja, wann; und zu welchen Ergebnissen kam diese?
b) Wenn nein, warum nicht?
Haben die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft Julia Klöckner, der Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil und der Bundesminister für Gesundheit Jens Spahn die Einladung zu einem Runden Tisch im Mai 2020 vom Verband der Fleischwirtschaft e. V. angenommen (https://www.v-d-f.de/news/pm-20200513-0136)?
a) Wenn ja, wann fand dieses Gespräch statt, und was waren die Ergebnisse?
b) Wenn nein, warum nicht?
Hat die Bundesregierung die Aussage des Unternehmers Clemens Tönnies an Bundesminister Hubertus Heil bewertet, wonach ein generelles Verbot von Werkverträgen in der Fleischwirtschaft massive, strukturell-negative Veränderungen für die Agrarwirtschaft zur Folge hätte (https://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/corona-krise-fleischindustrie-warnt-vor-abschaffung-von-werkvertraegen-a-d38787b4-d409-4039-961b-0169cde99d27), und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Ist der Bundesregierung die Aussage der Hauptgeschäftsführerin des Verbands der Fleischwirtschaft e. V. bekannt, dass bei einem Verbot der Anheuerung von Subunternehmen große Teile der Fleischproduktion ins Ausland abwandern und gravierende wirtschaftliche Schäden drohen würden (ebd.)?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass die Fleischbranche vor einem Arbeitskräftemangel gewarnt hat, falls das Gesetz zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz verabschiedet wird (https://www.topagrar.com/schwein/news/regierung-verbietet-billigloehner-und-leiharbeiter-mit-werkvertraegen-in-der-schlachtbranche-12070402.html)?
Wenn ja, welche Folgen hätte das nach Kenntnis der Bundesregierung für die Fleischbranche und die deutsche Nutztierhaltung, und hat die Bundesregierung gegebenenfalls bereits Lösungsansätze dafür?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass das Unternehmen Tönnies Holding ApS & Co. KG den Bau eines zweiten Schlachthofs in Spanien plant (agrarzeitung, 40, Freitag, 2. Oktober 2020, S. 7)?
Wenn ja, besteht nach Auffassung der Bundesregierung hierbei ein Zusammenhang zum Arbeitsschutzkontrollgesetz (Bundestagsdrucksache 19/21978), und ist der Bundesregierung bekannt, ob das Unternehmen Tönnies Holding ApS & Co. KG für den Bau nationale oder EU-Subventionen beansprucht hat beziehungsweise beanspruchen kann?
Was genau meint die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft Julia Klöckner, wenn sie sagt, dass sie Werkverträge in der Fleischbranche verurteile, weil damit hauptsächlich rumänische und bulgarische Arbeitskräfte über „Sub-Sub-Sub-Unternehmen“ geknechtet und ausgebeutet würden (https://www.moz.de/lokales/oranienburg/agrarpolitik-julia-kloeckner-schimpft-bei-cdu-in-kremmen-ueber-werkvertraege-in-der-fleischindustrie-49181146.html)?
Wie soll durch das Arbeitsschutzkontrollgesetz (Bundestagsdrucksache 19/21978) das regionale Fleischerhandwerk konkret gestärkt werden, wie Bundesministerin Julia Klöckner in einer Pressemitteilung ankündigte (https://www.bmel.de/SharedDocs/Meldungen/DE/Presse/2020/200729-arbeitsschutzkontrollgesetz.html)?
Wie viele Unternehmen bis 49 Mitarbeiter schlachten und zerlegen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in Deutschland, und wie hoch ist der Anteil dieser Unternehmen an der gesamten Fleischerzeugung?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob es durch die Verabschiedung des Arbeitsschutzkontrollgesetzes (Bundestagsdrucksache 19/21978) zu einer Erhöhung des Fleischpreises kommt, und wenn ja, wie hoch wird diese voraussichtlich sein?
Wie begründet der Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil seine Einschätzung, dass steigende Fleischpreise aufgrund des Arbeitsschutzkontrollgesetzes lediglich „Ammenmärchen“ und „hohle Drohungen“ der Fleischwirtschaft seien (https://www.wiwo.de/unternehmen/industrie/gesetz-verabschiedet-diese-regeln-beschert-heil-nun-der-fleischbranche/26046706.html)?
Wie positioniert sich die Bundesregierung hinsichtlich der Kritik, dass es verfassungswidrig sei, Werkverträge nur in einer einzigen Branche zu verbieten (https://www.westfalen-blatt.de/Ueberregional/Nachrichten/Wirtschaft/4241397-Nach-Toennies-Fall-Minister-Heil-will-auch-andere-Branchen-pruefen-Streit-um-Werkvertraege)?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass die Schlacht- und Zerlegekapazitäten durch zusätzlichen Infektionsschutzmaßnahmen in den Schlachtbetrieben heruntergesetzt sind (https://www.v-d-f.de/news/pm-20201002-0148)?
a) Wenn ja, welche Auswirkungen hat das nach Kenntnis der Bundesregierung auf die Abnahme der Schweine durch die Schlachtbetriebe, und ist der Bundesregierung bekannt, ob es dadurch zu Tierschutzproblemen kommt?
b) Wenn ja, beabsichtigt die Bundesregierung, Ausnahmen vom Arbeitsschutzgesetz für die Schlacht- und Zerlegebetriebe sowie eine Aussetzung des Sonn- und Feiertagsschlachtverbots einzuführen, um durch eine kurzfristige Erhöhung der Kapazitäten den Schlachtschweinestau abzubauen?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass durch die Ankündigung des Arbeitsschutzkontrollgesetzes (Bundestagsdrucksache 19/21978) mit dem Verbot des Einsatzes von Fremdarbeitskräften in der Fleischwirtschaft ab dem 1. Januar 2021 bereits jetzt Arbeitskräftemangel in den Schlachtbetrieben besteht, sodass für zusätzliche Schichten oder Schlachtungen am Wochenende kein zusätzliches Personal zur Verfügung steht (https://www.v-d-f.de/news/pm-20201002-0148)?
a) Wenn ja, welche Auswirkungen hat das nach Kenntnis der Bundesregierung auf die Abnahme der Schweine durch die Schlachtbetriebe, und ist der Bundesregierung bekannt, ob es dadurch zu Tierschutzproblemen kommt?
b) Wenn ja, beabsichtigt die Bundesregierung, Ausnahmen vom Arbeitsschutzgesetz für die Schlacht- und Zerlegebetriebe sowie eine Aussetzung des Sonn- und Feiertagsschlachtverbots einzuführen, um durch eine kurzfristige Erhöhung der Kapazitäten den Schlachtschweinestau abzubauen?