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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Konversion von Komplexeinrichtungen der Eingliederungshilfe

(insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

26.11.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2425712.11.2020

Konversion von Komplexeinrichtungen der Eingliederungshilfe

der Abgeordneten Jens Beeck, Michael Theurer, Johannes Vogel (Olpe), Carl- Julius Cronenberg, Pascal Kober, Matthias Nölke, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Christian Dürr, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Dr. Gero Clemens Hocker, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Marcel Klinge, Ulrich Lechte, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Katja Suding, Stephan Thomae, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) und der Neufassung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) war ein Paradigmenwechsel hin zu einer neuen, an internationalen Standards orientierten Personenzentriertheit beabsichtigt, der sich auch in Bezug auf die Wohnformen manifestieren sollte. Die notwendige Unterstützung der Menschen wird seit Inkrafttreten der dritten Stufe des Bundesteilhabegesetzes und der damit verbundenen Trennung der Fachleistungen vom Lebensunterhalt nicht mehr an einer bestimmten Wohnform, sondern ausschließlich am notwendigen individuellen Bedarf ausgerichtet. Das SGB IX stellt somit nicht mehr auf die Leistungen innerhalb oder außerhalb von Einrichtungen ab, sondern würdigt die Leistungsbemessung u. a. an der „Wohnform“ (vgl. § 104 SGB IX).

Es wird nicht mehr zwischen ambulanten, teilstationären und stationären Maßnahmen der Eingliederungshilfe differenziert. Die Eingliederungshilfe konzentriert sich auf die Fachleistung und die existenzsichernden Leistungen werden unabhängig von der Wohnform wie bei Menschen ohne Behinderungen nach den Vorschriften des Vierten Kapitels des SGB XII bzw. nach dem SGB II erbracht.

Eine freie Wahl der Wohnform war – laut Bundesregierung – ein wichtiges Anliegen in der Debatte. Das BTHG solle Angebote schaffen, „in denen Menschen mit Behinderungen ein möglichst selbstbestimmtes Wohnen in der eigenen Wohnung und inklusiv ausgerichteten Wohnangeboten für Menschen mit und ohne Behinderungen im Quartier führen können“ (vgl. http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Schwerpunkte/faq-bthg.pdf?__blob=publicationFile&v=12, S. 24).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit 2017 unternommen, um die Schaffung von inklusiv ausgerichteten Wohnangeboten für Menschen mit und ohne Behinderung zu unterstützen?

2

Wie viele Wohnplätze bieten derzeit die Komplexeinrichtungen in Deutschland an (bitte nach Bundesländern und Entwicklung der letzten zehn Jahre aufschlüsseln)?

3

Wie viele neue Wohnplätze für Menschen mit Behinderungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2017 entstanden (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

4

Wie viele dieser neuen Wohnplätze für Menschen mit und ohne Behinderungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung durch Konversion bestehender Komplexeinrichtungen seit 2017 entstanden (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

5

Welche Bundesländer haben nach Kenntnis der Bundesregierung Programme, Förderprogramme oder Strategien zur Schaffung von inklusivem Wohnraum im Sinne des BTHG bzw. zur Umgestaltung bestehender Komplexeinrichtungen, wie sie von Bayern bereits 2018 angekündigt worden sind (vgl. https://bayern.de/sozialministerin-schreyer-mit-einem-400-millionen-euro-schweren-foerderprogramm-wollen-wir-zeitgemaesse-und-inklusive-wohnformen-schaffen-menschen-mit-behinderung/)?

6

Wie viele Projekte zur Konversion von Komplexeinrichtungen laufen derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung, und wie viele Wohnplätze werden davon betroffen sein (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

7

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Kosten für die vollständige Konversion von Komplexeinrichtungen ein?

8

Plant die Bundesregierung eine Unterstützung von Kommunen und Trägern bei der Suche nach geeigneten Immobilien?

9

Gedenkt die Bundesregierung, hierfür bundeseigene Immobilien oder Grundstücke zur Verfügung zu stellen, und welche Immobilien oder Grundstücke wurden seit 2017 zur Verfügung gestellt?

10

Plant die Bundesregierung ein Sonderinvestitionsprogramm für die Umgestaltung von Komplexeinrichtungen oder den Neubau von inklusivem Wohnraum im Sinne des BTHG, und falls nein, warum nicht?

11

Führt die Bundesregierung Gespräche mit den Ländern zur Schaffung von inklusivem Wohnraum für Menschen mit und ohne Behinderungen im Rahmen von Konversion bestehender Komplexeinrichtungen, und falls ja, mit welchem Ziel?

Berlin, den 4. November 2020

Christian Lindner und Fraktion

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