Praxis von Botschaftsanhörungen zur Passersatzbeschaffung und menschenrechtliche Situation in Guinea
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Andrej Hunko, Petra Pau, Tobias Pflüger, Martina Renner, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Ausreisepflichtige guineische Staatsangehörige oder Personen, die dafür gehalten werden, erhalten nach Angaben der Guinée-Solidaire-Organisation e. V. in Hamburg seit einigen Wochen vermehrt Vorladungen zur Vorführung bei Vertretern der Guineischen Botschaft, bei „Botschaftsangehörigen“ bzw. einer sogenannten Expertenkommission (https://www.frnrw.de/fileadmin/user_upload/AKommission_zur_Abschiebehilfe_aus_Guinea_in_Deutschland.docx.pdf). Ziel der Identifizierung ausreisepflichtiger Personen ist die Beschaffung von Passersatzpapieren, durch die eine Abschiebung in das (mutmaßliche) Herkunftsland möglich wird. Für die Beschaffung von Reisedokumenten sind gemäß § 71 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) die Ausländerbehörden der Länder zuständig. Die Bundespolizei führt die Beschaffung von Passersatzpapieren für diverse Herkunftsländer in Amtshilfe für die Länder durch. Die Vorsprachen der ausreisepflichtigen Asylsuchenden finden zum Teil nicht in den Botschaften selbst statt. So berichten Betroffene unter anderem von Vorladungen in die Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) in Essen (https://www.frnrw.de/themen-a-z/stellungnahme-zur-der-delegation-aus-guinea-in-der-zentralen-auslaenderbehoerde-in-essen-1.html?fbclid=IwAR332aedqnUPSIHEDnwErZ2FEAern0icqVuNcZrP-WMrSB3t8jCBRsSo7-g).
Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller bestehen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Vorladungen (vermeintlicher) guineischer Staatsangehöriger in die Zentrale Ausländerbehörde Essen. So heißt es in den entsprechenden Vorladungsschreiben, dass es um eine Vorführung vor Botschaftsangehörigen gehe. Dies ist aber fraglich, da die Mitglieder der Delegation nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller direkt aus Guinea anreisen (vgl. ebd.). In einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Bremen vom 3. Januar 2006 (Az. 4 V 2731/05) heißt es, § 82 Absatz 4 Satz 1 AufenthG ermächtige zwar „die Anordnung des Erscheinens eines Ausländers bei der Vertretung seines vermutlichen Heimatstaates“ (https://www.asyl.net/rsdb/M7677/). Offen sei aber, ob die Ermächtigung auch eine Anordnung des Erscheinens vor Vertretern des Heimatstaates außerhalb einer Auslandsvertretung, d. h. außerhalb einer Botschaft oder eines Konsulats mitumfasse. Es müsse zumindest geklärt werden, ob und inwieweit es sich bei den Mitgliedern solcher Delegationen um autorisierte Vertreter des Staates Guinea handelt. Nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller findet dies in der Praxis jedoch häufig nicht statt.
Botschaftsanhörungen stehen seit Jahren in der Kritik. Die Verfahren seien intransparent, die Begleitung durch Anwälte und Anwältinnen nicht gewährleistet, und es komme regelmäßig zu Falschidentifikationen (www.freitag.de/autoren/der-freitag/der-pass-wird-passend-gemacht). Um Abschiebungen ausreisepflichtiger Personen zu erleichtern, hat die Bundesregierung mit zahlreichen Staaten Abkommen abgeschlossen – so auch mit Guinea. Am 5. Januar 2018 haben die Bundesregierung und die Regierung der Republik Guinea ein zunächst für fünf Jahre geltendes Abkommen über die Zusammenarbeit im Bereich legaler und illegaler Migration unterzeichnet, welches am 6. Februar 2019 in Kraft getreten ist (https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl219s1050b.pdf%27%5D__1602766760463). Durch dieses Abkommen soll unter anderem die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der „legalen und illegalen Migration“ verstärkt sowie die „freiwillige Rückkehr“ von ausreisepflichtigen Staatsangehörigen erleichtert werden. Vereinbart wurde ebenso, sich gegenseitig bei der Feststellung der Staatsangehörigkeit und der Abschiebung ausreisepflichtiger guineischer bzw. deutscher Staatsangehöriger zu unterstützen. Die Feststellung der Staatsangehörigkeit kann gemäß dem Abkommen nach einer Anhörung des Betroffenen durch Angehörige der zuständigen Auslandsvertretung oder durch eine für die Identifizierung zuständige „Expertendelegation“ bestätigt werden. Die Bundesregierung gibt an, keine Kenntnis über die Qualifikation der mit der Durchführung der Anhörungen betrauten Personen, deren Benennung den jeweiligen Herkunftsländern obliege, zu haben (vgl. Bundestagsdrucksache 19/11777).
Angesichts der aktuellen menschenrechtlichen Lage in Guinea ist es nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller unverantwortlich, dass sich die Bundesregierung weiterhin verstärkt um Abschiebungen in das westafrikanische Land bemüht. Im Nachgang zu den umstrittenen Präsidentschaftswahlen am 18. Oktober 2020 kam es zu Gewalt und heftigen Auseinandersetzungen zwischen Protestierenden und Sicherheitskräften. Oppositionsführer Cellou Dalein Diallo hatte sich noch vor Bekanntgabe des offiziellen Ergebnisses zum Sieger der Wahl erklärt. Die Nationale Unabhängige Wahlkommission erklärte kurz darauf jedoch den bisherigen Präsidenten Alpha Condé zum Gewinner (https://www.theguardian.com/world/2020/oct/24/guineas-president-wins-third-term-amid-widespread-protests). Amnesty International wirft guineischen Verteidigungs- und Sicherheitskräften vor, mit scharfer Munition auf Demonstrationen zu schießen (https://www.amnesty.org/en/latest/news/2020/10/guinee-images-satellites-tirs-balles-reelles-par-les-forces-de-defense/). Bei den Protesten habe es bereits mehrere Tote und Verletzte gegeben. Auch die Internetverbindung und Telefongespräche von und nach Guinea seien zwischenzeitlich gestört oder unterbrochen worden, was einer Verletzung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und des Rechts auf Zugang zu Informationen gleichkomme.
Laut Amnesty International sind bereits zwischen Oktober 2019 und Juli 2020 bei Protesten gegen die angekündigte Verfassungsänderung durch den 82-jährigen damaligen Präsidenten Alpha Condé, die es ihm ermöglichen sollte, eine dritte Amtszeit anzustreben, mindestens 50 Menschen durch guineische Verteidigungs- und Sicherheitskräfte getötet worden (https://www.amnesty.org/en/latest/news/2020/10/guinee-au-moins-personnes-tues-en-toute-impunite-dans-desmanifestations/). Mindestens 200 Personen seien zudem schwer verletzt, mehr als 70 weitere willkürlich inhaftiert worden. Bis heute sei niemand für die Morde zur Rechenschaft gezogen worden. Das Europäische Parlament verabschiedete im Februar dieses Jahres eine Resolution, in der es die anhaltende Gewalt in Guinea, die Verletzungen der Versammlungs- und Redefreiheit sowie die jüngsten Akte brutaler Gewalt von Sicherheitskräften gegen politische Demonstranten, Morde und andere Menschenrechtsverletzungen scharf verurteilte (https://www.europarl.europa.eu/news/en/press-room/20200206IPR72020/human-rights-breaches-in-guinea-conakry-and-madagascar).
Wie sehr Straflosigkeit in Guinea an der Tagesordnung ist, wenn Sicherheitskräfte in Verbrechen verwickelt sind, kann man nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller auch daran erkennen, dass die Gerichtsverhandlungen gegen die Täter der Verbrechen vom 28. September 2009 seit langem aufgeschoben werden. An dem Tag ermordeten guineische Sicherheitskräfte in einem Stadion in der Hauptstadt Conakry über 150 Demonstrantinnen und Demonstranten einer friedlichen Kundgebung und vergewaltigten zahlreiche weitere. Die offizielle, innerstaatliche Untersuchungskommission, die fünf Monate später ihre Arbeit aufnahm, kam nur schleppend voran. Über zehn Jahre nach dem Verbrechen ist kein einziger der Täter rechtskräftig verurteilt, obwohl inzwischen mehr als 14 Personen angeklagt sind (https://www.dw.com/de/guinea-massaker-von-conakry-warten-auf-gerechtigkeit/a-50610182). Organisationen wie die Vereinigung der Opfer, Angehörigen und Freunde des 28. September 2009, Amnesty International und Human Rights Watch sind besorgt, dass die derzeitigen Behörden das Gerichtsverfahren weiter verzögern könnten (https://www.amnesty.org/en/latest/news/2020/09/guinea-stadium-massacre-victims-await-justice/). Human Rights Watch berichtet, die guineischen Behörden hätten in den vergangenen Monaten stattdessen in einer Atmosphäre der Unsicherheit im Zusammenhang mit den durch die COVID-19-Pandemie verhängten Restriktionen Oppositionelle und Menschenrechtsverteidiger schikaniert, eingeschüchtert und willkürlich verhaftet (https://www.hrw.org/news/2020/09/28/guinea-stadium-massacre-victims-await-justice).
Angesichts der höchst besorgniserregenden menschenrechtlichen Lage in Guinea sind Abschiebungen aus Sicht der Fragestellenden nicht vertretbar, da sie eine ernstzunehmende Gefahr für das Leben und die körperliche Unversehrtheit der Abgeschobenen darstellen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Wie viele Anhörungen im Rahmen von Verfahren zur Identitätsfeststellung sind 2019 und im bisherigen Jahr 2020 in Deutschland durchgeführt worden (bitte nach beteiligten Staaten, beteiligten Bundesländern, Ort der Anhörung und Anzahl der geladenen Personen auflisten)?
Wie viele dieser Anhörungen fanden unter Beteiligung des Gemeinsamen Zentrums zur Unterstützung der Rückkehr statt (bitte nach Zuständigkeit der Bundesländer aufschlüsseln)?
Wie viele Personen nahmen an den Anhörungen teil, und wie viele von ihnen konnten im Rahmen der Anhörungen identifiziert werden (bitte den Daten zu Frage 1 zuordnen)?
Wie viele Personen wurden in den Jahren 2019 und 20920 infolge ihrer (vermeintlichen) Identifikation in ihre Herkunftsländer abgeschoben (bitte nach Jahren und Herkunftsländern aufschlüsseln)?
Für wie viele der für Anhörungen im Rahmen von Verfahren zur Identitätsfeststellung geladenen Personen wurden in den Jahren 2019 und 2020 Passersatzpapiere ausgestellt, bzw. wie viele Anhörungen sind für diese Herkunftsländer organisiert worden (bitte nach beteiligten Staaten, beteiligten Bundesländern, Ort der Anhörung und Anzahl der geladenen Personen auflisten)?
In welcher Höhe verlangten die ausstellenden Staaten bzw. ihre Vertreter bei den oben genannten Anhörungen Gebühren für die Anhörung der vorgeladenen Personen vor Delegationen bzw. in der Botschaft, die Ausstellung von Heimreisedokumenten und ggf. weitere Dienste?
Wie viel Tagegeld wurde von der Bundespolizei oder von anderen Behörden für die Angehörigen von ausländischen Delegationen oder Vertretern im Jahr 2019 und im bisherigen Jahr 2020 aufgewendet (bitte einzeln auflisten)?
In welcher Höhe sind 2019 und im bisherigen Jahr 2020 weitere Kosten für die Bundespolizei oder andere Behörden im Rahmen solcher Anhörungen entstanden (bitte nach Kostenpunkten auflisten)?
Wie weit sind Bemühungen der Bundesregierung seit Bundestagsdrucksache 19/11777 gediehen, mit denjenigen Staaten, für die die Bundespolizei den zuständigen Ausländerbehörden Amtshilfe bei der Beschaffung von Heimreisedokumenten leistet, Rückübernahmeabkommen abzuschließen (bitte einzeln mit derzeitigem Stand auflisten)?
Welche Gespräche haben deutsche Behörden über die Rückübernahmeabkommen hinaus in den letzten Jahren mit Vertretern welcher Herkunftsländer mit dem Ziel der Steigerung von Abschiebungen geführt?
Wie viele Personen wurden seit Inkrafttreten des bilateralen Rückübernahmeabkommens mit Guinea von 2018 (https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl219s1050b.pdf%27%5D__1602766760463) nach Guinea abgeschoben (bitte nach Abflughafen in Deutschland und Linienflug, Charterflug oder gesichertem Flug differenzieren)?
Was versteht die Bundesregierung unter „spezialisiertem Sicherheitspersonal“ (vgl. ebd., Artikel 5 Absatz 1), und wie häufig wurde es im Rahmen der Abschiebungen eingesetzt?
a) An welchen Tagen fanden nach Kenntnis der Bundesregierung ggf. Sammelabschiebungen oder gesicherte Flüge statt?
b) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung von der konkreten Ausgestaltung von „Schnellverfahren“ zur Identifizierung, welche nach Artikel 3 Nummer 4 des Abkommens „in besonderen Fällen der Verletzung der öffentlichen Ordnung“ stattfinden können, und was versteht die Bundesregierung unter „besonderen Fällen der Verletzung der öffentlichen Ordnung“ (vgl. Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Guinea über die Zusammenarbeit im Bereich legaler und illegaler Migration, Artikel 3 Nummer 4)?
In wie vielen Fällen kam es nach Kenntnis der Bundesregierung seit Inkrafttreten des Abkommens zu einem solchen „Schnellverfahren“, und wie viele Personen konnten dabei als guineische Staatsangehörige identifiziert werden?
c) Welche Verfahren zur Verstetigung der Zusammenarbeit im Bereich der freiwilligen Rückkehr und von Abschiebungen wurden seit dem Abkommen vom 5. Januar 2018 eingeführt?
Über welche „klaren und genauen Regeln“ haben die Vertragsparteien sich bisher verständigt (vgl. Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Guinea über die Zusammenarbeit im Bereich legaler und illegaler Migration, Artikel 1 Absatz 3)?
d) Was versteht die Bundesregierung unter „Behördenauskünften mit eindeutigen Angaben“ zum Nachweis oder zur Glaubhaftmachung der Staatsangehörigkeit?
e) Wie häufig kam es seit 2019 zu Ersuchen um Rückübernahme bzw. um Rückübernahmen von nach Guinea abgeschobenen Personen, da sich nachträglich herausstellte, dass es sich bei diesen nicht um guineische Staatsbürger und Staatsbürgerinnen handelte?
f) Hat es nach Kenntnis der Bundesregierung bereits eine erste Evaluierung der Zusammenarbeit im Rahmen des Abkommens über die Zusammenarbeit im Bereich legaler und illegaler Migration gegeben, wie laut Artikel 10 des Abkommens vorgesehen, und falls nein, für welchen Zeitraum ist eine solche Evaluation geplant?
g) Nach welchen Kriterien wird die Zusammenarbeit im Rahmen des Abkommens nach Kenntnis der Bundesregierung evaluiert, und wer sind die Mitglieder des dafür zuständigen „Expertenausschusses“ (vgl. Artikel 10 des Abkommens)?
h) Inwieweit hat sich die Zusammenarbeit seit Abschluss des Abkommens aus Sicht der Bundesregierung verbessert, wo besteht nach Ansicht der Bundesregierung noch Verbesserungsbedarf, und welche Maßnahmen wird die Bundesregierung diesbezüglich ergreifen?
Wie lange dauert erfahrungsgemäß die Vorbereitung von Sammelanhörungen im Rahmen von Verfahren zur Identitätsfeststellung bzw. zur Beschaffung von Passersatzpapieren im Falle Guineas?
Inwieweit wurden diese Verfahren in den letzten Jahren beschleunigt?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung von einer oder mehreren Delegationen aus Guinea, die sich in den Jahren 2019 und 2020 zum Zwecke von Anhörungen im Rahmen von Verfahren zur Identitätsfeststellung in Deutschland aufhielten bzw. aufhalten (https://www.frnrw.de/aktuell/pressemitteilungen/stellungnahme-zur-der-delegation-aus-guinea-in-der-zentralen-auslaenderbehoerde-in-essen.html; https://www.frnrw.de/themen-a-z/stellungnahme-zur-der-delegation-aus-guinea-in-der-zentralen-auslaenderbehoerde-in-essen-1.html?fbclid=IwAR332aedqnUPSIHEDnwErZ2FEAern0icqVuNcZrP-WMrSB3t8jCBRsSo7-g)?
a) In welchen Räumlichkeiten fanden und finden diese Anhörungen nach Kenntnis der Bundesregierung statt (bitte einzeln mit Ort und Datum auflisten)?
b) Wie viele Personen waren bzw. sind nach Kenntnis der Bundesregierung für wie lange in Deutschland zum Zwecke der Identifizierung mutmaßlicher guineischer Staatsangehöriger tätig?
Inwiefern handelt es sich hierbei um eine kontinuierliche Tätigkeit in Deutschland, oder werden die Personen für die „Vorführungen“ jedes Mal eingeflogen?
c) Inwieweit handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei den für die Vorführungen zuständigen „Vertretern der guineischen Botschaft“ um autorisierte Vertreter des Staates Guinea, und inwiefern weisen sich die Mitglieder der Delegationen nach Kenntnis der Bundesregierung gegenüber den mutmaßlichen Guineern und Guineerinnen aus?
d) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, dass die Personen, die die Anhörungen durchführen, als Mitarbeiter der guineischen Botschaft vorgestellt werden, aber tatsächlich eigens für diese Aufgabe aus Guinea eingeflogen werden (https://www.frnrw.de/fileadmin/user_upload/AKommission_zur_Abschiebehilfe_aus_Guinea_in_Deutschland.docx.pdf)?
e) Nach welchen Kriterien wurden die Delegierten bzw. sogenannten Experten nach Kenntnis der Bundesregierung ausgewählt, und wurde bezüglich deren (geplanten) Einsatzes das Einvernehmen des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) oder anderer deutschen Behörden eingeholt?
f) Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, bei denen sich im Nachhinein herausgestellt hat, dass Personen fälschlich identifiziert wurden, bzw. sind ihr diesbezügliche Beschwerden bekannt?
g) Inwieweit können Menschen nach Auffassung der Bundesregierung überhaupt verpflichtet werden, an solchen Anhörungen außerhalb der Botschaften und Konsulate teilzunehmen, insbesondere im Anschluss an den Beschluss des Verwaltungsgerichts Bremens vom 3. Januar 2006 (https://www.asyl.net/rsdb/M7677/; siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?
h) Welche Mechanismen wurden zur Qualitätskontrolle und Aufsicht über die Gespräche geschaffen, und von welchen Beanstandungen der Befragungen hat die Bundesregierung zum aktuellen Stand Kenntnis?
Auf welche Weise stellt die Bundesregierung sicher, dass eine Begleitung der Betroffenen durch Anwälte bzw. Anwältinnen bei den Anhörungen zugelassen wird, und auf welcher rechtlichen Grundlage wird ihnen dies ggf. verweigert (www.freitag.de/autoren/der-freitag/der-pass-wird-passend-gemacht)?
Welche Unterstützung erhalten aus Deutschland nach Guinea abgeschobene Personen nach Kenntnis der Bundesregierung durch die guineischen Behörden?
Welche Analysen zum Verfahren der Passersatzpapierbeschaffung zu ausgewählten Herkunftsstaaten hat das Gemeinsame Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr (ZUR) seit Bundestagsdrucksache 19/11777 erarbeitet, welche Herkunftsländer sind Gegenstand dieser Analysen, und was beinhalten sie?
Welche Arbeitshilfen im Bereich Passersatzpapierbeschaffung zu welchen Herkunftsländern hat das ZUR bislang erstellt, und was beinhalten diese (vgl. Antwort zu Frage 27b auf Bundestagsdrucksache 19/8021)?
Wie beurteilt die Bundesregierung die menschenrechtliche Lage in Guinea, auch vor dem Hintergrund, dass homosexuelle Handlungen in Guinea nach Angaben des Auswärtigen Amts mit Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu drei Jahren und einer Geldstrafe bestraft werden (https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/guinea-node/guineasicherheit/206098)?
Inwiefern hält die Bundesregierung Abschiebungen nach Guinea für vertretbar, insbesondere vor dem Hintergrund der gravierenden und anhaltenden Menschenrechtsverletzungen durch guineische Sicherheitskräfte in den letzten Monaten und Tagen (https://www.amnesty.org/en/latest/news/2020/10/guinee-images-satellites-tirs-balles-reelles-par-les-forces-de-defense/)?
Inwieweit setzt sich die Bundesregierung ggf. auch auf EU-Ebene gegenüber der Regierung der Republik Guinea dafür ein, dass die an Zivilisten und Zivilistinnen begangenen Verbrechen durch guineische Sicherheitskräfte aufgeklärt und strafrechtlich geahndet werden?