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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Rückkehr von Flüchtlingen in den Irak

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

30.11.2020

Antwortdauer

14 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2432416.11.2020

Rückkehr von Flüchtlingen in den Irak

der Abgeordneten Dr. Gottfried Curio, Dr. Bernd Baumann, Jochen Haug, Martin Hess, Beatrix von Storch, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die irakische Regierung hat ihre nach Deutschland geflüchteten ca. 245 000 Staatsbürger öffentlich aufgefordert, freiwillig in den Irak zurückzukehren.

Das Land sei stabil, die Sicherheitslage nach dem militärischen Sieg über die Terrormiliz IS „exzellent“. Auch der Bundesminister des Auswärtigen Heiko Maas zeigte sich während seines Besuchs im Irak Ende letzten Jahres beeindruckt. Er stelle fest, dass sich die Sicherheitslage „eindeutig verbessert“ habe. Dies „gelte für Bagdad, aber auch für weite Teile“ des Landes. Er glaube, dass die Sicherheitslage „tatsächlich so“ sei, dass man sagen könne, „es besteht auch die Basis dafür, (…) dass Menschen eine Perspektive haben hierzubleiben, aber auch wieder hierher zurückzukommen“, so Heiko Maas bei seinem Besuch (https://www.sueddeutsche.de/politik/irak-maas-fluechtlinge-sicherheit-1.4258336;https://www.welt.de/politik/ausland/article185778646/Perspektive-fuer-Rueckkehr-Wie-sicher-ist-der-Irak-wirklich.html).

Sowohl das BAMF als auch anschließend meist die Verwaltungsgerichte kommen auf Grundlage ihrer Informationen, die sich maßgeblich auf die Lageberichte des Auswärtigen Amts beziehen, zu dem Ergebnis, dass mehrheitlich weder Verfolgung noch Gefechtsgefahr noch andere triftige Gefahren für Leib und Leben irakischer Asylbewerber drohen; dies erklärt auch die niedrige Anerkennungsquote schutzberechtigter Iraker im Jahr 2019 von 35 Prozent (Die WELT, Schwächen der Migrationspolitik, 25. August 2020, S. 5).

Auch die CDU-Bundestagsabgeordneten Dr. Patrick Sensburg und Christoph de Vries forderten die Bundesregierung auf, die Möglichkeit für Rückführungen in den Irak wegen Wegfalls der Fluchtursachen auf den Weg zu bringen (https://www.welt.de/politik/deutschland/plus199861644/Kriegsende-im-Irak-und-Asyl-Mehr-Rueckfuehrung-wagen.html). Freiwillig reisten in ihr Heimatland im Jahr 2018 bundesweit nur 1 802 irakische Staatsbürger zurück (ebd.). Dr. Patrick Sensburg erklärte, unsere Schutzrechte enthielten nur ein „zeitlich begrenztes Bleiberecht“ (ebd.). Dies würde erlöschen, wenn Fluchtursachen wie politische Verfolgung oder Gefahr für Leib und Leben wegfielen; „wenn Personen nicht freiwillig ausreisen“ sei „staatlicher Zwang notwendig“ (ebd.). Flüchtlingsschutz sei „kein Recht auf dauerhafte Einwanderung“, so Christoph de Vries (ebd.). „Die Aufnahmefähigkeit eines Landes“ sei „nicht unbegrenzt und die dauerhafte Akzeptanz des Asyl- und Flüchtlingsrechts in der Gesellschaft“ hänge „auch davon ab, dass Humanität und konsequente Rückführung Ausreisepflichtiger im Gleichgewicht gehalten werden“ (ebd.).

Die genannten Abgeordneten der Regierungskoalition berufen sich vor allem auf die Rechtslage. Danach muss das BAMF bei jedem Schutzsuchenden spätestens nach drei Jahren prüfen, ob die Schutzgründe noch bestehen (ebd.). Sind sie entfallen, muss die Asylbehörde den Aufenthaltstitel widerrufen (ebd.).

Auch die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel erwähnte diese Rechtslage im Januar 2016 „laut einem Medienbericht auf einer Parteiveranstaltung in Mecklenburg-Vorpommern“ (ebd.), wo sie die Meinung vertrat, selbst „anerkannte Flüchtlinge“ sollten in Deutschland nur „zeitweiligen Schutz erhalten“ und im „Frieden“ in den Irak zurückgehen (ebd.).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Wie viele irakische Staatsangehörige, die in Deutschland als Flüchtlinge registriert waren, kehrten im Jahr 2019 und bis zum 1. Juni 2020 freiwillig in ihr Heimatland zurück (bitte nach anerkannten und subsidiär Schutzberechtigten aufschlüsseln)?

2

Plant die Bundesregierung, auch in Zusammenarbeit mit anderen Trägern oder Körperschaften, Projekte oder Programme zur Ausreise- und Perspektivberatung für die freiwillige Rückkehr von Flüchtlingen in ihre Heimat?

Wenn ja, mit wem und für welchen Zeitraum sind solche Projekte und Programme geplant, und welche finanziellen Mittel werden dafür zur Verfügung gestellt?

3

Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um eine schnelle und effektive Rückführung von nicht mehr schutzbedürftigen irakischen Flüchtlingen in den Irak zu gewährleisten, insbesondere im Bereich der Abschiebelogistik?

4

Mit welcher Zahl von Rückführungen nicht mehr schutzbedürftiger Flüchtlinge in den Irak plant die Bundesregierung für das Jahr 2020 und die Folgejahre (bitte für die Folgejahre einzeln aufschlüsseln)?

5

Hat die Bundesregierung betreffend etwaige Rückführungsmaßnahmen nicht mehr schutzbedürftiger irakischer Staatsbürger konkrete Gespräche mit der irakischen Regierung geführt?

Wenn ja, wann, und wo fanden solche Gespräche statt, und welche konkreten Maßnahmen wurden vereinbart, bzw. welche Ergebnisse wurden erzielt?

Berlin, den 3. November 2020

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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