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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Angebliche Außenstelle des Bundesnachrichtendienstes in Friedland (G-SIG: 16010796)

Hauptstelle für Befragungswesen in Friedland, Verwertung der Befragung durch den BND, Rechtsgrundlage, Anzahl der befragten Aussiedler, Art der Information, Auswirkungen für die Befragten, Weitergabe an andere Nachrichtendienste, Geheimschutz

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

13.07.2006

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/205927. 06. 2006

Angebliche Außenstelle des Bundesnachrichtendienstes in Friedland

der Abgeordneten Jürgen Trittin, Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), Kerstin Müller (Köln), Claudia Roth (Augsburg), Rainder Steenblock und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Das „Göttinger Tageblatt“ hat in seiner Ausgabe vom 9. Juni 2006 berichtet, dass der Bundesnachrichtendienst (BND) im Grenzdurchgangslager Friedland eine Außenstelle unterhält. Das „Göttinger Tageblatt“ bezieht sich dabei auf eine Darstellung im Nachrichtenmagazin „stern“ in der Ausgabe 22/2006.

Das „Göttinger Tageblatt“ berichtet weiterhin, dass die Außenstelle des BND den Codenamen „Gewölbe“ führt und mit sechs Mitarbeitern in Friedland tätig ist.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Unterhält der Bundesnachrichtendienst eine Außenstelle in Friedland?

2

Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage wird der BND in Friedland – also im Inland – tätig?

3

Welche Aufgabe hat die sog. Hauptstelle für Befragungswesen im Grenzdurchgangslager Friedland?

4

Welche Informationen werden durch die Hauptstelle für Befragungswesen im Grenzdurchgangslager Friedland gesammelt?

5

Seit wann finden die Befragungen durch die Hauptstelle für Befragungswesen statt?

6

Wie viele Aussiedler sind seit Beginn der Befragungen befragt worden?

7

Sind die Betroffenen vorher auf die Freiwilligkeit ihrer Angaben hingewiesen worden?

8

Welche Konsequenzen kann eine Informationsweitergabe an einen geheimen Nachrichtendienst – den BND – für Aussiedler haben, wenn diese später einmal ihr Herkunftsland besuchen?

9

Sind Fälle von solchen Konsequenzen bekannt?

10

An welche Dienststellen werden die gesammelten Informationen weitergeleitet?

11

Werden die gesammelten Informationen an den Bundesnachrichtendienst weitergeleitet?

12

Wie werden die Erkenntnisse, die sich aus der Befragung durch die Hauptstelle für Befragungswesen ergeben durch den Bundesnachrichtendienst verwertet?

13

Welchen anderen Nachrichtendiensten – deutschen wie nichtdeutschen – werden Erkenntnisse aus diesen Befragungen zur Verfügung gestellt?

14

Werden die Erkenntnisse genutzt um „Quellen“ für nachrichtendienstliche Tätigkeiten zu gewinnen?

15

Warum ist die Befragung bisher konspirativ gehalten worden, und warum wird die Hauptstelle für Befragungswesen nicht als Außenstelle des BND kenntlich gemacht?

16

Gedenkt die Bundesregierung die Praxis dieser Befragungen fortzusetzen?

17

Falls die Bundesregierung aus Geheimschutzgründen nicht alle Fragen beantworten will, worin besteht das jeweilige verfassungsrechtlich begründete Geheimschutzinteresse?

Berlin, den 26. Juni 2006

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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