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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Ausgestaltung der außerordentlichen Wirtschaftshilfe des Bundes zum Ausgleich der Umsatzausfälle durch den November-Lockdown

(insgesamt 10 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

01.12.2020

Antwortdauer

14 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2434317.11.2020

Ausgestaltung der außerordentlichen Wirtschaftshilfe des Bundes zum Ausgleich der Umsatzausfälle durch den November-Lockdown

der Abgeordneten Sebastian Münzenmaier, Christoph Neumann, Frank Pasemann, Dr. Axel Gehrke und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Vor dem Hintergrund des aktuellen Infektionsgeschehens haben die Bundesregierung und die 16 Bundesländer ab dem 2. November 2020 weitgehende Maßnahmen beschlossen, um die Ausbreitung des Erregers SARS-CoV-2 zu bremsen (https://www.zdf.de/nachrichten/politik/coronavirus-lockdown-massnahmen-november-100.html). Zu den beschlossenen Maßnahmen gehören umfangreiche temporäre Schließungen für verschiedene Branchen (ebd.). Geschlossen werden unter anderem Gastronomiebetriebe, Kneipen, Bars oder Clubs, Diskotheken (ebd.). Hotels und Pensionen dürfen keine Touristen mehr aufnehmen (ebd.).

Zum Ausgleich der Umsatzausfälle bei Unternehmen, Betrieben, Selbstständigen, Vereinen und Einrichtungen, die von staatlich angeordneten Geschäftsuntersagungen ab dem 2. November 2020 betroffen sind, hat die Bundesregierung eine außerordentliche Wirtschaftshilfe beschlossen (https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2020/11/20201105-ausserordentliche-wirtschaftshilfe-november-details-der-hilfe-stehen.html). Die Beantragung der Leistungen erfolgt elektronisch und muss durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer durchgeführt werden (ebd.). Für Soloselbstständige, die nicht mehr als 5.000 Euro Förderung beantragen, entfällt die Pflicht zur Antragstellung über einen prüfenden Dritten. Sie werden unter besonderen Identifizierungspflichten direkt antragsberechtigt sein (ebd.).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Ab wann wurden durch die Bundesregierung konkrete Maßnahmen für den Fall steigender Infektionszahlen im Herbst 2020 sowie Ausgleichsmaßnahmen für Betroffene geplant?

2

Warum konnten die Leistungen der außerordentlichen Wirtschaftshilfe des Bundes nicht mit Beginn der staatlich angeordneten Geschäftsuntersagungen am 2. November 2020 beantragt werden?

3

Ab wann wird die Einreichung von Anträgen auf Gewährung von Leistungen im Rahmen der außerordentlichen Wirtschaftshilfe des Bundes möglich sein?

4

Wann ist mit dem Beginn der Auszahlung von Leistungen im Rahmen der außerordentlichen Wirtschaftshilfe des Bundes an die Antragberechtigten zu rechnen?

5

Ist zur Gewährleistung eines schnellen Zahlungseingangs der außerordentlichen Wirtschaftshilfe des Bundes bei den Berechtigten geplant, Abschlagszahlungen vorzunehmen?

Wenn ja, ab wann könnten Abschlagssummen frühestens zur Auszahlung kommen?

6

Werden auch Reisebüros und Reiseveranstalter berechtigt sein, Leistungen der außerordentlichen Wirtschaftshilfe des Bundes zu beantragen, und wenn nein, warum nicht?

7

Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes zügiger und unkomplizierter abgerufen werden kann als die Überbrückungshilfen?

8

Sind neben Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern auch Rechtsanwälte befugt, im Namen von Antragsberechtigten Förderanträge auf Leistungen der außerordentlichen Wirtschaftshilfe des Bundes zu stellen, und wenn nein, warum nicht?

9

Wie begründet die Bundesregierung, dass Soloselbstständige nur bis zu einem beantragten Fördervolumen von maximal 5.000 Euro von der Pflicht befreit sind, Förderanträge über einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer zu stellen?

10

Welche Vorkehrungen hat die Bundesregierung getroffen, um die missbräuchliche Inanspruchnahme von Leistungen der außerordentlichen Wirtschaftshilfe des Bundes zu verhindern?

Berlin, den 13. November 2020

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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