Bilanz der Bleiberechts- bzw. Altfallregelung (Nachfrage zu Bundestagsdrucksache 17/1539)
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Sevim Dağdelen, Wolfgang Neskovic, Petra Pau, Jens Petermann, Raju Sharma, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Aus der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 17/1539 zu den Fragen 6 und 7) geht hervor, dass die gesetzliche „Altfallregelung“ nach § 104 a/b des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) die an sie gestellten Erwartungen nicht erfüllen konnte: Die Bilanz zum 31. März 2010 ergibt, dass nach Angaben des Ausländerzentralregisters nur etwa 6 500 Personen eine Aufenthaltserlaubnis im Rahmen der „Altfallregelung“ erhielten, nachdem sie eine vollständige Lebensunterhaltssicherung durch Erwerbstätigkeit nachweisen konnten.
Weitere knapp 1 000 Personen bekamen eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund von Sonderregelungen für Minderjährige. Und etwa 5 000 Menschen konnten ihre Aufenthaltserlaubnis „auf Probe“ als „reguläre“ Aufenthaltserlaubnis verlängern, weil sie zum Jahreswechsel 2009/2010 eine wenigstens „überwiegende“ Lebensunterhaltssicherung durch eigene Erwerbstätigkeit nachweisen konnten.
Eine spätere Verlängerung all dieser Aufenthaltserlaubnisse ist im Falle eines Jobverlusts allerdings gefährdet.
Die Zahl von etwa 12 500 nach der „Altfallregelung“ erteilten Aufenthaltserlaubnissen weicht erheblich von der im Gesetzgebungsverfahren genannten Zahl von möglicherweise bis zu 60 000 Bleibeberechtigten ab. Zu hohe gesetzliche Hürden und die Auswirkungen der Finanz- bzw. Wirtschaftskrise auf den Arbeitsmarkt dürften hierfür ursächlich sein.
Das absehbare Scheitern der „Altfallregelung“ vor Augen wurde auf der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) im Dezember 2009 eine Anschlussregelung beschlossen. Eine Bewertung dieser Regelung fällt schwer, da bis Ende April 2010 nur drei Bundesländer dem Bundesministerium des Innern Zahlen zur Umsetzung des IMK-Beschlusses gemeldet hatten, die in der Tendenz jedoch auf eine sehr positive Umsetzungspraxis hindeuten (vgl. Bundestagsdrucksache 17/1539). Indirekt lässt sich aus der seit Dezember 2009 erheblich gestiegenen Zahl von Aufenthaltserlaubnissen nach § 23 Absatz 1 AufenthG ableiten, dass bis Ende März 2010 etwa 18 500 Aufenthaltserlaubnisse nach dem IMK-Beschluss vom Dezember 2009 erteilt worden sein könnten – häufig erneut nur „auf Probe“. Somit befinden sich vermutlich weit über 10 000 Menschen, die im Rahmen der gesetzlichen „Altfallregelung“ eine Aufenthaltserlaubnis „auf Probe“ erhalten hatten, trotz der IMK-Regelung weiter in der aufenthaltsrechtlichen Schwebe oder sogar bereits ohne Aufenthaltstitel in Deutschland.
An dem allseits kritisierten Problem verbreiteter Kettenduldungen konnten weder die „Altfallregelung“ noch der IMK-Beschluss substantiell etwas ändern, vor allem wegen des Stichtags 1. Juli 2007, zu dem die zeitlichen Voraussetzungen für ein Bleiberecht erfüllt sein mussten. Ende März 2010 wurden immer noch knapp 88 000 Menschen lediglich geduldet, über 56 000 von ihnen, obwohl sie bereits länger als sechs Jahre in Deutschland lebten. Der Anteil der langjährig Geduldeten Personen an allen Geduldeten ist mit 64 Prozent so hoch wie nie zuvor.
Aus der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 17/1539 geht zudem hervor, dass es noch eine weitere große Personengruppe gibt, die in der bisherigen Bleiberechtsdebatte noch gar keine Berücksichtigung gefunden hat, für die aber vergleichbare Lösungen wie für die Gruppe der langjährig Geduldeten gefunden werden müssen. Es geht um fast 70 000 ausreisepflichtige Menschen, die nicht einmal über eine Duldung verfügen können, obwohl 53 000 von ihnen bereits länger als sechs Jahre in Deutschland leben (vgl. auch Süddeutsche Zeitung vom 7. Mai 2010: „Leben auf dem Koffer“). Damit erhöht sich die Zahl der Personen, die trotz langjährigem Aufenthalt ohne rechtmäßigen Aufenthaltstitel in Deutschland leben, auf etwa 109 000. Der Gesetzesänderungsbedarf ist damit noch größer als bislang gedacht.
Die Fraktion DIE LINKE. hat bereits entsprechende Gesetzesänderungen vorgeschlagen, um für die Betroffenen eine sichere Bleiberechtsperspektive zu schaffen (vgl. Bundestagsdrucksache 17/1557).
Wir fragen die Bundesregierung:
Drucksache 17/1910 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Fragen12
Wie viele Personen (Familien) haben bis zum 31. März 2010 (bzw. bis Ende Mai 2010) nach Angaben der Bundesländer eine Verlängerung ihrer Aufenthaltserlaubnis „auf Probe“ im Rahmen des IMK-Beschlusses vom 4. Dezember 2009 bzw. der „Altfallregelung“ beantragt (bitte nach Bundesländern differenzieren, soweit Angaben aus den fünf bevölkerungsreichsten Bundesländern noch nicht vorliegen sollten, wird hiermit vorsorglich eine längere Zeit zur Beantwortung der Anfrage eingeräumt), und falls diese Angaben immer noch nicht vollständig vorliegen sollten, was ist der Grund dafür, dass die Bundesländer die vom Bundesinnenministerium erbetenen Daten nicht zeitnah zur Verfügung stellen, und was unternimmt die Bundesregierung diesbezüglich?
Wie viele der in Frage 1 benannten Anträge wurden nach Angaben der Bundesländer bis zum 31. März 2010 (bzw. bis Ende Mai 2010) noch nicht entschieden, wie viele wurden abgelehnt (welche genaueren Erkenntnisse gibt es zu den Gründen der Ablehnung in welchem Umfang?), und wie viele Personen erhielten
a) eine Aufenthaltserlaubnis infolge des IMK-Beschlusses von Ende 2009 nach § 23 Absatz 1 Satz 1 AufenthG wegen nachgewiesener oder glaubhaft gemachter Halbtagsbeschäftigung,
b) eine Aufenthaltserlaubnis infolge des IMK-Beschlusses von Ende 2009 nach § 23 Absatz 1 Satz 1 AufenthG wegen (voraussichtlich) erfolgreicher Schul- oder Berufsausbildung,
c) eine Aufenthaltserlaubnis infolge des IMK-Beschlusses von Ende 2009 „auf Probe“ nach § 23 Absatz 1 Satz 1 AufenthG wegen nachgewiesener Bemühungen um eine eigenständige Lebensunterhaltssicherung,
d) eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104a Absatz 5 bzw. 6 AufenthG (bitte differenzieren),
e) eine Aufenthaltserlaubnis aus sonstigem Grunde/auf sonstiger Rechtsgrundlage und welche genaueren Angaben lassen sich hierzu machen (bitte jeweils nach Bundesländern differenzieren und Prozentangaben im Vergleich zur Zahl der Anträge machen)?
Gibt es weitere Daten und Informationen, die im Zusammenhang der Altfallbzw. Bleiberechtsregelung von den Bundesländern bzw. der Bundesregierung erfasst werden, und wenn ja, welche?
Wie viele in Deutschland lebende Personen verfügten nach Angaben des Ausländerzentralregisters zum Stand 31. Mai 2010 über eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 i. V. m. § 104a oder 104b AufenthG (bitte – auch im Folgenden – nach Bundesländern differenzieren)?
a) Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 Satz 1 i. V. m. § 104a AufenthG erhalten, weil der Lebensunterhalt vollständig durch Erwerbstätigkeit gesichert war?
b) Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 Satz 1 i. V. m. § 104a Absatz 5 bzw. 6 AufenthG (bitte differenzieren) als Verlängerung ihrer ursprünglich nach § 104a Absatz 1 Satz 1 AufenthG erteilten Aufenthaltserlaubnis „auf Probe“ erhalten (vgl. Bundestagsdrucksache 17/1539, Frage 7)?
c) Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 Satz 1 i. V. m. § 104a Absatz 2 Satz 1 AufenthG als bei der Einreise noch minderjährige, inzwischen aber volljährige Kinder erhalten?
d) Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 Satz 1 i. V. m. § 104a Absatz 2 Satz 2 AufenthG als unbegleitete Minderjährige erhalten?
e) Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104b i. V. m. § 23 Absatz 1 Satz 1 AufenthG als Minderjährige unter der Bedingung der Zusage einer Ausreise der Eltern erhalten?
Wie viele Menschen befanden sich zum 31. Mai 2010 in Deutschland, deren Aufenthalt lediglich geduldet oder gestattet wurde oder die ohne Duldung ausreisepflichtig waren (bitte differenzieren), und wie viele von ihnen lebten länger als sechs Jahre in Deutschland, wie viele von ihnen waren unter 18 Jahre alt (bitte nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern und den Bundesländern differenzieren und jeweils die Quote der länger als sechs Jahre hier Lebenden an der Gesamtzahl der Geduldeten bzw. Gestatteten bzw. Ausreisepflichtigen ohne Duldung in Prozent angeben)?
Wie vielen Personen, deren Aufenthalt lediglich geduldet oder gestattet wurde oder die ohne Duldung ausreisepflichtig waren (bitte differenzieren), wurde durch die Bundesagentur für Arbeit aus welchen Gründen bzw. auf welcher Rechtsgrundlage eine Zustimmung zur oder ein Verbot der Beschäftigung/Ausbildung erteilt (bitte auch nach Bundesländern differenzieren, Angaben für das Jahr 2009 bzw. zum letztmöglichen Stichtag machen)?
Wie viele Personen lebten zum 31. Mai 2010 mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 Satz 1 AufenthG in Deutschland (bitte auch nach Bundesländern differenzieren und die Quote der länger als sechs Jahre hier Lebenden nennen)?
Wie bewertet es die Bundesregierung, dass statt der im Gesetzgebungsverfahren in Aussicht gestellten bis zu 60 000 möglichen Profiteure der gesetzlichen „Altfallregelung“ nur etwa 12 500 Menschen eine Aufenthaltserlaubnis im Rahmen der gesetzlichen „Altfallregelung“ erhalten haben (siehe Vorbemerkung), hält sie die Altfallregelung (nicht die IMK-Regelung) in anderen Worten für einen Erfolg, und wie begründet sie ihre Auffassung?
Wie bewertet es die Bundesregierung und wie erklärt sie es sich, dass offenbar nur gut 5 000 Personen ihre Aufenthaltserlaubnis nach § 104a Absatz 5 und 6 AufenthG verlängern konnten, obwohl es beispielsweise nach einer Stichprobenerhebung mehr als drei mal so viele hätten sein müssen (vgl. Bundestagsdrucksache 16/14088, Antwort zu Frage 13: 54 Prozent der Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis „auf Probe“ bezogen keine oder nur geringfügige Leistungen nach SGB II, zum 30. Oktober 2009 gab es 30 704 Personen mit einer solchen Aufenthaltserlaubnis)?
Wie bewertet die Bundesregierung die ersten praktischen Erfahrungen mit dem IMK-Beschluss vom Dezember 2009, und wie bewertet sie insbesondere die Differenz zwischen der Zahl von Ende 2009 über 30 000 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis „auf Probe“ und der Zahl derjenigen, die eine Aufenthaltserlaubnis im Rahmen des IMK-Beschlusses beantragt bzw. erhalten haben?
Wie erklärt die Bundesregierung, dass zum Stichtag 31. März 2010 fast 70 000 ausreisepflichtige Menschen ohne eine Duldung in Deutschland lebten, obwohl ihnen nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 25. September 1997, 1 C 3.97) eine schriftliche Duldung zusteht, wenn ihre Ausreisepflicht nicht ohne Verzögerung durchgesetzt werden kann, wovon bereits angesichts einer Gesamtzahl von ca. 8 000 Abschiebungen im Jahr 2009 in den meisten aller Fälle auszugehen ist (bitte ausführlich begründen)?
a) Wie bewertet sie rechtlich die Praxis der Verweigerung von Duldungen angesichts des oben genannten Urteils des Bundesverwaltungsgerichts, nach dem eine stillschweigende Aussetzung der Abschiebung rechtswidrig ist und eine (auch faktische) Duldung der Schriftform bedarf?
b) Was ist der Bundesregierung über die ausländerbehördliche Praxis der Erteilung von „Grenzübertrittsbescheinigungen“, „Passeinzugsbescheinigungen“,„Bescheinigungen“, „Zettelduldungen“ und ähnlichen gesetzlich nicht vorgesehenen Bescheinigungen anstelle von Duldungen bekannt (bitte soweit möglich nach Bundesländern differenzieren), wie bewertet sie dies inhaltlich und rechtlich, und wie bewertet sie insbesondere die Praxis, für solche Bescheinigungen vorzugsweise auf DIN A4 Papier selbst kreierte Formate und Formulare (behördenintern auch als „Format WORD“ bezeichnet) zu nutzen, anstelle der in der Aufenthaltsverordnung vorgesehenen amtlichen Vordrucke der Bundesdruckerei?
c) Welchen gesetzgeberischen oder sonstigen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung bezüglich der Duldungsverweigerungspraxis gegenüber Ausreisepflichtigen, deren Abschiebung nicht ohne Verzögerung durchgesetzt werden kann, und welche diesbezüglichen Maßnahmen wird sie ergreifen, auch in Zusammenarbeit mit den Bundesländern?
d) Inwiefern teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass es für die 53 000 ausreisepflichtigen Personen ohne Duldung, die sich bereits länger als sechs Jahre in Deutschland aufhalten, ähnlicher Lösungen bedarf wie für die langjährig geduldeten Personen, und welche Schlussfolgerungen zieht sie hieraus (bitte begründen)?
e) Wie hoch ist die Zahl der bundesweit in Abschiebungs-, Untersuchungsoder Strafhaft oder Maßregelvollzug inhaftierten Ausländerinnen und Ausländer, und wie hoch ist bzw. schätzt die Bundesregierung jeweils die Zahl der Ausreisepflichtigen unter ihnen, und erhalten diese Duldungen oder andere Bescheinigungen auf welcher Rechtsgrundlage (bitte nach Haftformen und Bundesländern differenzieren)?
Wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung, dass gesetzliche Änderungen zur Lösung des Problems verbreiteter Kettenduldungen solange nicht ergriffen werden sollen, wie die Regelung der IMK vom Dezember 2009 läuft, d. h. bis Ende 2011, angesichts des Umstands, dass
a) die IMK-Regelung einen Stichtag bezüglich der nachzuweisenden Aufenthaltsdauer vorsieht (1. Juli 2007), der auf die im Jahr 2007 beschlossene Altfallregelung zugeschnitten war, der aber Personen, die alle übrigen Bedingungen seit dem 1. Juli 2007 erfüllen, von einem Bleiberecht ausschließt, obwohl sich ihr persönliches Schicksal in keiner Weise von dem Personenkreis unterscheidet, für den allgemein ein Handlungsbedarf gesehen wurde;
b) ungeachtet zweier IMK-Beschlüsse und einer gesetzlichen Altfallreglung in den Jahren 2006 bis 2009 immer noch über 56 000 Menschen langjährig geduldet und weitere 53 000 Ausreisepflichtige ohne Duldung langjährig in Deutschland leben, so dass offenkundig weiterhin Handlungsbedarf besteht?