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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Stand des Ausbaus der Kinderbetreuung

Ausbau des Betreuungsangebots in Kindertagesstätten oder in der Tagespflege gemäß Kinderförderungsgesetz aus Mitteln des Sondervermögens Kinderbetreuungsausbau, Ausbildung und Qualifizierung von Betreuungspersonal im Rahmen des Aktionsprogramms Kindertagespflege

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

21.06.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/191503. 06. 2010

Stand des Ausbaus der Kinderbetreuung

der Abgeordneten Diana Golze, Klaus Ernst, Agnes Alpers, Karin Binder, Roland Claus, Heidrun Dittrich, Nicole Gohlke, Dr. Rosemarie Hein, Sabine Leidig, Cornelia Möhring, Jens Petermann, Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke, Sabine Stüber, Alexander Süßmair, Dr. Kirsten Tackmann, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Mit dem 2008 in Kraft getretenen Kinderförderungsgesetz (KiföG) will die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern und Kommunen jedem dritten Kind mit Vollendung des ersten Lebensjahres ab 2013 einen Betreuungsplatz zur Verfügung stellen. Sie will damit auch die EU-Vereinbarung von 2002 in Barcelona umsetzen, wonach mindestens 33 Prozent aller Kinder unter drei Jahren einen Betreuungsplatz zur Verfügung gestellt bekommen sollen. Der Bund beteiligt sich über das Sondervermögen Kinderbetreuungsausbau mit 4 Mrd. Euro zu rund einem Drittel an den prognostizierten Kosten, die mit insgesamt 12 Mrd. Euro kalkuliert wurden. In jüngster Zeit wurden Forderungen laut, im Bildungsbereich zu sparen und das Ausbauziel von 35 Prozent bis 2013 zeitlich zu verschieben. Die Bundesländer rufen unterschiedlich stark die Mittel aus dem Sondervermögen Kinderbetreuungsausbau ab, wobei sich die Frage stellt, ob das an einer möglicherweise fehlenden Kofinanzierungsmöglichkeit in den Kommunen durch deren schwindende Finanzkraft liegt. Dass gegen die, durch das KiföG zusätzlich ausgelösten Kosten, bereits 22 Kommunen aus Nordrhein-Westfalen vor dem Landesverfassungsgericht in Münster klagen, kann auch als Indiz dafür gewertet werden.

Das Statistische Bundesamt hat am 3. Mai 2010 Berechnungen veröffentlicht, nach denen in Westdeutschland ein zusätzlicher Betreuungsbedarf für 320 000 Kinder bis 2013 besteht, gehe man davon aus, dass in jedem Bundesland die Quote von 35 Prozent erreicht werden soll (Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 3. Mai 2010). Die Bundesregierung geht allerdings in ihren Berechnungen von einem bundesweiten Schnitt von 35 Prozent Kinderbetreuungsplätzen aus, was andere Zahlen als die vom Statistischen Bundesamt berechneten zur Folge hat, wodurch aber gerade die westdeutschen Bundesländer, die einen großen Nachholbedarf haben, insgesamt weniger Kinderbetreuungsplätze schaffen müssten, da die ostdeutschen Bundesländer bereits heute über der Quote von 35 Prozent liegen.

Die Einführung des Rechtsanspruches auf Bildung und Betreuung für Kinder vom vollendeten ersten Lebensjahr an bedeutet mehr Bildungsbeteiligung und mehr Bildungsgerechtigkeit. Allerdings ist dieser Rechtsanspruch nur als Halbtagsanspruch ausgestaltet. Gleichzeitig fehlen bei dem rechtlichen Rahmen die notwendigen Impulse für die personelle Absicherung dieses Rechtsanspruches.

Legt man die oben genannten Zahlen des Statistischen Bundesamtes zugrunde und nimmt einen Betreuungsschlüssel von 1 : 5 an, so wären 64 000 zusätzliche Erzieherinnen und Erzieher nötig. Erschwerend kommt hinzu, dass vor allem in den neuen Bundesländern auf Grund von Personalabbau infolge stark gesunkener Kinderzahlen ein Großteil der in Kindertageseinrichtungen Tätigen älter als 50 Jahre ist und somit in einem überschaubaren Zeitraum nicht mehr zur Verfügung stehen. Das betrifft bundesweit etwa 66 000 Betreuungskräfte (siehe Dr. Matthias Schilling, Dortmunder Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik: „Situation und Entwicklung der Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen“. Materialsammlung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft – GEW, April 2009). Insgesamt muss allein dafür von einem zusätzlichen Personalbedarf von mindestens 130 000 neu auszubildenden Betreuungskräften ausgegangen werden.

Der Ausbau der Kinderbetreuung ist gerade für alleinerziehende Eltern eine elementare Voraussetzung, um einer Erwerbsarbeit nachgehen zu können. Ein Halbtagsanspruch auf Kinderbetreuung hilft dementsprechend nicht den mehr als 600 000 Alleinerziehenden, die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch beziehen, in Arbeit zu bringen. Dies ist aber wichtiges Ziel der Bundesregierung, die in ihrer Kabinettssitzung am 21. April 2010 beschlossen hat, Alleinerziehenden neue Beschäftigungsperspektiven zu bieten. Sie erklärt dazu: „Um Alleinerziehende in den Arbeitsmarkt eingliedern zu können, muss unter anderem die Kinderbetreuung angemessen und passgenau geregelt sein.“ (www.bmas.de). Ein Halbtagsanspruch auf Kinderbetreuung kann aber nicht „angemessen und passgenau“ sein, um Alleinerziehenden eine bedarfsdeckende Erwerbsarbeit zu ermöglichen. Das Aktionsprogramm Kindertagespflege, welches die Ausbildung von Tagespflegemüttern und -vätern mit 160-Stunden-Qualifizierungskursen sowie den Ausbau von Strukturen der Kindertagespflege fördert, kann nicht ausreichen, da lediglich ein Drittel der neu zu schaffenden Kinderbetreuungsplätze in diesem Bereich entstehen soll. Es ist daher zu befürchten, dass ein Großteil der Alleinerziehenden auch zukünftig vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen bleibt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Wie viele Plätze zur Kinderbetreuung standen für Ein- bis Dreijährige und für Kinder zwischen drei Jahren und dem Schulpflichtalter vor Einführung des Sondervermögens Kinderbetreuungsausbau zur Verfügung (bitte aufschlüsseln nach Bundesländern und Art der Kinderbetreuung (Kindertagesstätte oder Tagespflege))?

2

Wie viele Plätze zur Kinderbetreuung stehen für Ein- bis Dreijährige und für Kinder zwischen drei Jahren und dem Schulpflichtalter seit Einführung des Sondervermögens Kinderbetreuungsausbau zur Verfügung (bitte aufschlüsseln nach Bundesländern und Art der Kinderbetreuung (Kindertagesstätte oder Tagespflege))?

3

Wie viele Plätze zur Kinderbetreuung sollen laut KiföG für Ein- bis Dreijährige und für Kinder zwischen drei Jahren und dem Schulpflichtalter 2013 mit Abschluss des Sondervermögens Kinderbetreuungsausbau zur Verfügung stehen (bitte aufschlüsseln nach Bundesländern und Art der Kinderbetreuung (Kindertagesstätte oder Tagespflege))?

Wie kommt die Bundesregierung ihrer durch das KiföG bestehenden Verpflichtung nach, dass diese Plätze auch wirklich entstehen?

4

Wie viele Personen waren in der Kinderbetreuung vor Einführung des Sondervermögens Kinderbetreuungsausbau tätig, wie viele Personen sind zurzeit in der Kinderbetreuung tätig, und wie viele Personen sollen nach Abschluss des Sondervermögens Kinderbetreuungsausbau in der Kinderbetreuung tätig sein (bitte aufschlüsseln nach Bundesländern, Art der Kinderbetreuung (Kindertagesstätte oder Tagespflege) und Ausbildungsgrad)?

5

Inwieweit wird der Zeitplan der Bundesregierung, die Quote von 35 Prozent bis 2013 zu erreichen, eingehalten?

Gibt es Verzögerungen im Ausbau der Kinderbetreuung in einzelnen Bundesländern, und wenn ja, warum, und wie wird gewährleistet, dass der Zeitplan trotzdem eingehalten wird (bitte aufschlüsseln nach Bundesländern)?

6

Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung zur Ausbildung und Qualifizierung des benötigten Betreuungspersonals bisher unternommen?

Welche Planungen und Absprachen gibt es dazu mit den Bundesländern?

7

Wie wird dem drohenden Personalmangel in der Kinderbetreuung begegnet?

Gibt es Programme bzw. Planungen der Bundesregierung diesem durch eine vermehrte Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern zu begegnen?

Wenn ja, wie sehen diese aus?

Wenn nein, warum nicht?

8

Wie viele Personen wurden bisher im Rahmen des Aktionsprogramms Kindertagespflege weitergebildet und werden es bis 2012 sein (bitte aufschlüsseln nach Bundesländern, Geschlecht und Alter der ausgebildeten Personen)?

Welche Zwischenergebnisse liegen der Bundesregierung aus den ausgewählten Modellstandorten vor, und welche Schlussfolgerungen und konkreten Maßnahmen zieht die Bundesregierung sowohl für den weiteren Verlauf des Aktionsprogramms als auch für die Strukturen zur Gewinnung, Qualifizierung und Vermittlung von Tagesmüttern und -vätern über das Aktionsprogramm hinaus?

Sollten noch keine Zwischenergebnisse vorliegen, wann werden diese eintreffen?

9

Wie erklärt sich die Bundesregierung den unterschiedlich hohen Mittelabruf der Bundesländer beim Sondervermögen Kinderbetreuungsausbau, und welche konkreten Maßnahmen ergeben sich für die Bundesregierung daraus?

10

Hält die Bundesregierung trotz eines zögerlichen Mittelabrufes der Bundesländer an dem Ausbauziel von 35 Prozent fest, und wie sichert sie die Umsetzung dieses Zieles ab?

11

Wie hoch schätzt die Bundesregierung den tatsächlichen Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen ab 2013?

Wie bewertet die Bundesregierung die Berechnung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung e. V. (DIW Berlin), wonach künftig nicht 750 000 sondern 1,2 Millionen Betreuungsplätze nachgefragt würden, und welche konkreten Maßnahmen ergeben sich für die Bundesregierung daraus?

12

Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass Alleinstehende für ihre Kinder einen Betreuungsplatz als notwendige Voraussetzung für Erwerbstätigkeit erhalten?

Welche Strategien und Maßnahmen ergreift die Bundesregierung für einen Betreuungsbedarf der Kinder von Alleinerziehenden über den Halbtagsanspruch hinaus?

Berlin, den 3. Juni 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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