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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Corona als Arbeitsunfall und Berufskrankheit

(insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

08.12.2020

Antwortdauer

15 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2456223.11.2020

Corona als Arbeitsunfall und Berufskrankheit

der Abgeordneten Jutta Krellmann, Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, Sylvia Gabelmann, Dr. Achim Kessler, Katja Kipping, Jan Korte, Pascal Meiser, Cornelia Möhring, Sören Pellmann, Jessica Tatti, Harald Weinberg, Pia Zimmermann, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Wer aus Sicht der Fragestellenden bei seiner Arbeit durch SARS-CoV-2 (Corona) erkrankt, muss durch die gesetzliche Unfallversicherung entsprechend entschädigt werden. Erkrankungen durch das SARS-CoV-2-Virus können die Voraussetzungen einer Berufskrankheit nach § 9 Absatz 1 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VII) in Verbindung mit Nummer 3101 der Anlage 1 der Berufskrankheiten-Verordnung erfüllen (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen 64 und 65 der Abgeordneten Jutta Krellmann auf Bundestagsdrucksache 19/22831). Die Voraussetzungen dafür lauten „Infektionskrankheiten, wenn der Versicherte im Gesundheitsdienst, in der Wohlfahrtspflege oder in einem Laboratorium tätig oder durch eine andere Tätigkeit der Infektionsgefahr in ähnlichem Maße besonders ausgesetzt war“ (ebd.). Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Anerkennung als Arbeitsunfall nach § 8 Absatz 1 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch möglich (ebd.). Damit gibt es zwei verschiedene Anerkennungsverfahren für dieselbe Erkrankung.

Aus Sicht der Fragestellenden bleibt aber unklar, welche anderen Beschäftigtengruppen unter welchen Bedingungen eine Entschädigung erhalten. Es gibt Presseberichte darüber, dass Tausende Berechtigte keine Entschädigung bekommen, weil ihre Erkrankung nicht bei der Unfallversicherung angezeigt wird (vgl. https://www.buzzfeed.com/de/danieldrepper/coronavirus-entschaedigung-berufskrankheit).

Deshalb wird die Bundesregierung zur aktuellen Entwicklung von Berufskrankheiten und Arbeitsunfällen aufgrund von Corona befragt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Unter welchen Bedingungen kann nach Kenntnis der Bundesregierung eine durch SARS-CoV-2 verursachte Erkrankung (Corona) von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung als Arbeitsunfall anerkannt werden (bitte begründen)?

a) Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass Beschäftigte aller Wirtschaftszweige oder Tätigkeitsbereiche Anspruch haben, eine durch SARS-CoV-2 verursachte Erkrankung als Arbeitsunfall anerkannt zu bekommen, und wenn nein, welche Einschränkungen gibt es für bestimmte Beschäftigtengruppen, und warum?

b) Was unternimmt die Bundesregierung, um die Bevölkerung und Betriebe über die Möglichkeit aufzuklären, dass eine durch SARS-CoV-2 verursachte Erkrankung ein Arbeitsunfall sein kann?

2

Wie viele Anzeigen auf Anerkennung einer durch SARS-CoV-2 verursachten Erkrankung (Corona) als Arbeitsunfall wurden nach Kenntnis der Bundesregierung 2020 bei den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung gestellt, und wie viele davon wurden anerkannt (bitte jeweils gesondert nach Geschlecht, Wirtschaftszweig und Unfallversicherungsträger sowie jeweils Monat der Anmerkung ausweisen; bitte in Summe sowie nach Verletzten- bzw. Übergangsgeld und Rentenleistung aufschlüsseln)?

3

Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Entschädigungsleistungen der Unfallversicherungsträger aufgrund einer durch SARS-CoV-2 verursachten Erkrankung (Corona) als Arbeitsunfall (bitte differenzieren nach Unfallversicherungsträgern, Branchen bzw. Wirtschaftszweigen, Bundesländern, Geschlecht sowie Dauer der Arbeitszeit: Vollzeit, Teilzeit, Leiharbeit und befristete Arbeitsverträge)?

4

Unter welchen Bedingungen kann nach Kenntnis der Bundesregierung eine durch SARS-CoV-2 verursachte Erkrankung (Corona) von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung als Berufskrankheit anerkannt werden (bitte jeweils begründen)?

a) Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass Beschäftigte aller Wirtschaftszweige oder Tätigkeitsbereiche Anspruch haben, eine durch SARS-CoV-2 verursachte Erkrankung als Berufskrankheit anerkannt zu bekommen, und wenn nein, welche Einschränkungen gibt es für bestimmte Beschäftigtengruppen, und warum?

b) Was unternimmt die Bundesregierung, um die Bevölkerung und Betriebe über die Möglichkeit aufzuklären, dass eine durch SARS-CoV-2 verursachte Erkrankung eine Berufskrankheit sein kann?

5

Wie viele Berufskrankheiten nach Nummer 3101 der Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung „Infektionskrankheiten, wenn der Versicherte im Gesundheitsdienst, in der Wohlfahrtspflege oder in einem Laboratorium tätig oder durch eine andere Tätigkeit der Infektionsgefahr in ähnlichem Maße besonders ausgesetzt war“ wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren bei den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung angezeigt, und wie viele davon wurden anerkannt (bitte jährlich und in Summe ausweisen)?

6

Wie viele Anzeigen auf Anerkennung einer durch SARS-CoV-2 verursachten Erkrankung (Corona) als Berufskrankheit wurden nach Kenntnis der Bundesregierung 2020 bei den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung gestellt, und wie viele davon wurden anerkannt (bitte jeweils gesondert nach Geschlecht, Wirtschaftszweig und Unfallversicherungsträger sowie jeweils Monat der Anmerkung ausweisen; bitte in Summe sowie nach Art der Leistung – z. B. Rentenleistung – aufschlüsseln)?

7

Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Entschädigungsleistungen der Unfallversicherungsträger aufgrund einer durch SARS-CoV-2 verursachten Erkrankung (Corona) als Berufskrankheit (bitte differenzieren nach Unfallversicherungsträgern, Branchen bzw. Wirtschaftszweigen, Bundesländern, Geschlecht sowie Dauer der Arbeitszeit: Vollzeit, Teilzeit, Leiharbeit und befristete Arbeitsverträge)?

8

Wie viele mit dem Coronavirus infizierte Beschäftigte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung dem Robert Koch-Institut 2020 gemeldet, und in welchen Branchen oder Wirtschaftszweigen waren diese Beschäftigt (bitte in Summe sowie für alle Branchen bzw. Wirtschaftszweige wie Gesundheitsdienst, Wohlfahrtspflege, Laboratorien, Fleischwirtschaft oder Einzelhandel gesondert ausweisen)?

9

Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellenden, dass auch Beschäftigte in Branchen wie der Fleischwirtschaft, dem Einzelhandel, in Schulen, Kindergärten, der Polizei, Feuerwehr, in Großraumbüros oder anderen Branchen bzw. Wirtschaftszweigen in ähnlichem Maße einer Infektionsgefahr durch SARS-CoV-2 ausgesetzt waren wie Beschäftigte im Gesundheitsdienst, in der Wohlfahrtspflege oder in einem Laboratorium (bitte begründen)?

10

Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellenden, dass alle Beschäftigten, die im Zusammenhang mit ihrer Arbeit an SARS-CoV-2 erkranken, von der gesetzlichen Unfallversicherung entsprechend entschädigt werden müssen, unabhängig von der Art ihrer Tätigkeit (bitte begründen)?

11

Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellenden, dass es zur Klarheit und Vereinfachung beitragen würde, wenn es bei Erkrankungen durch SARS-CoV-2 ein einheitliches Anerkennungsverfahren als Berufskrankheit gäbe, und beabsichtigt die Bundesregierung ein einheitliches Berufskrankheitenverfahren für Erkrankungen durch SARS-CoV-2 zu etablieren?

12

Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, inwiefern unabhängige Beratungsstellen für Betroffene von Berufskrankheiten dazu beitragen, dass mehr Berechtigte eine Entschädigung von der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten?

a) In welchen Bundesländern gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung diese unabhängigen Beratungsstellen?

b) Inwiefern teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass es diese Beratungsstellen in allen Bundesländern geben sollte insbesondere im Hinblick auf Corona als Berufskrankheit, und was unternimmt sie, um deren Einrichtung zu unterstützen?

Berlin, den 16. November 2020

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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