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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Die Tätigkeit des Ständigen Ausschusses des Rates für die innere Sicherheit und die Teilnahme deutscher Vertreter

Arbeitsweise und Zusammensetzung des mit Beschluss des Rates der EU vom 25. Februar 2010 eingesetzten Ständigen Ausschusses im Bereich der inneren Sicherheit (COSI), deutsche Beteiligung, Sicherstellung des Gebots der Trennung von Polizei und Geheimdienst, Zusammenarbeit von COSI mit dem Politischen und Sicherheitspolitischen Komitee (PSK), Mitwirkung des Bundestages nach EUZBG

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

22.06.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/191903. 06. 2010

Die Tätigkeit des Ständigen Ausschusses des Rates für die innere Sicherheit und die Teilnahme deutscher Vertreter

der Abgeordneten Andrej Hunko, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, Dr. Diether Dehm, Ulla Jelpke, Harald Koch, Petra Pau, Jens Petermann, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Mit einem Beschluss des Rates der Europäischen Union vom 25. Februar 2010 wurde der Ständige Ausschuss für operative Zusammenarbeit im Bereich der inneren Sicherheit (COSI) eingesetzt (Amtsblatt der Europäischen Union vom 3.3.2010, L 52/50). Damit wurden die Bestimmungen des Vertrags von Lissabon umgesetzt, mit denen zum ersten Mal die Errichtung von COSI vorgesehen wurde (Artikel 71 AEUV). Der COSI soll die Koordinierung der Maßnahmen der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten übernehmen und zur Verstärkung der operativen Zusammenarbeit im Bereich der inneren Sicherheit beitragen, die allgemeine Ausrichtung und die Effizienz der operativen Zusammenarbeit bewerten, etwaige Mängel feststellen und Empfehlungen für ihre Beseitigung aussprechen. Über die Arbeit des COSI sollen die nationalen Parlamente wie auch das Europäische Parlament „auf dem Laufenden gehalten“ werden (ebd.).

Bisher ist nicht eindeutig geklärt, welche Behörden aus welchen Gründen „zuständig“ sind und ob die zuständigen Behörden ständig an den Sitzungen teilnehmen. Unklar bleibt desweiteren, welche Rolle der COSI nach Artikel 222 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) im Falle von Katastrophen sowie von Terroranschlägen spielen soll.

Aus deutscher Sicht ist insbesondere die Frage wichtig, ob im COSI durch die kontinuierliche, systematische und ausschließlich auf exekutiver Ebene angesiedelten Kooperation von polizeilichen und nachrichtendienstlichen Gremien das verfassungsmäßig verankerte Gebot zur Trennung von Geheimdiensten und Polizei umgangen werden kann.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen25

1

Wie viele Sitzungen des COSI haben bisher stattgefunden, und welche Fragen wurden jeweils dabei behandelt?

2

Wie gestaltet sich die Arbeitsweise des COSI in der Praxis (bitte die Arbeitsabläufe schildern und die Rechtsgrundlage hierfür benennen)?

3

Inwieweit kann COSI Elemente operativer Tätigkeit entwickeln?

4

Findet im COSI eine Beratung zu Entwürfen von EU-Dokumenten und EU-Vorlagen statt, und wenn ja, zu welchen Entwürfen, und mit welchen Ergebnissen und Konsequenzen?

5

In welchen Rechtsformen werden die Ergebnisse der Koordinierungsarbeit des COSI festgehalten? Findet eine Beschlussfassung statt, und wenn ja, wie?

6

Welche Rolle spielt im COSI bei der Koordinierung der operativen Maßnahmen im Bereich der inneren Sicherheit die Frage des Grundrechtsschutzes? Welche auf den Grundrechtsschutz spezialisierten Einrichtungen der EU nehmen in diesem Zusammenhang an den COSI-Sitzungen teil?

7

Welche Behörden der Bundesrepublik Deutschland sind nach Auffassung der Bundesregierung „zuständig“ im Sinne von Artikel 71 Satz 1 AEUV und welche dieser Behörden nehmen an der Arbeit des Ständigen Ausschusses teil?

8

Wer wurde von der Bundesregierung als der (einzige) Berater, der der permanente Kontaktpunkt für COSI sein soll, ernannt?

9

Wer entscheidet, welche der „zuständigen“ Behörden zu einer bestimmten Sitzung eingeladen werden?

10

Wer entscheidet, ob nach Artikel 5 des Einrichtungsbeschlusses des Rates vom 25. Februar 2010 auch Eurojust, Europol und Frontex zu einer Sitzung eingeladen werden?

11

Welche Einrichtungen gehören nach Ansicht der Bundesregierung zu den „anderen einschlägigen“ Einrichtungen, die ebenfalls nach Artikel 5 „gegebenenfalls ersucht werden, als Beobachter“ teilzunehmen?

12

Wer hat an den bisher stattgefundenen COSI-Sitzungen als Vertreter der Bundesrepublik Deutschland teilgenommen (bitte nach Behörden und nach den behandelten Fragen aufschlüsseln)?

13

Wie oft und zu welchen Themen haben deutsche Vertreter von Geheimdiensten/Nachrichtendiensten und Polizei gemeinsam teilgenommen?

14

Sieht die Bundesregierung das in der Bundesrepublik Deutschland geltende Gebot der Trennung von Polizei und Geheimdiensten durch die Kooperation von Polizei und Geheimdiensten im COSI in Frage gestellt? Wenn nein, warum nicht?

15

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung geplant bzw. bisher ergriffen, um die Einhaltung des Trennungsgebots im COSI zu garantieren?

16

Vertreter welcher Behörden der anderen EU-Mitgliedstaaten und welcher der EU-Einrichtungen haben zu welchen Themen bzw. aus welchem Anlass bisher an COSI-Sitzungen teilgenommen?

17

Welche Beziehung und Formen der Zusammenarbeit hat COSI bereits mit dem Politischen und Sicherheitspolitischem Komitee (PSK) entwickelt?

18

Welche Aufgaben sollte COSI nach Ansicht der Bundesregierung nach Artikel 222 Absatz 3 AEUV haben? Wann und auf wessen Initiative hat sich COSI mit diesen Aufgaben in welcher Form und mit welchem Ergebnis befasst?

19

Sind der Bundesregierung Vorhaben bekannt, die Umsetzung des Artikels 222 AEUV zu regeln, noch bevor die Voraussetzungen des sogenannten Solidaritätsfalls durch Katastrophen oder terroristische Anschläge überhaupt eingetreten ist?

20

Welche Aufgaben hatte und hat die Police Chief Task Force (PCTF) und besteht im COSI, d. h. auch für die Bundesregierung, Einvernehmen darüber, dass der COSI die Aufgaben der PCTF übernehmen soll?

21

Was versteht die Bundesregierung unter dem Aufbau informeller Beziehungen zwischen den Leitern verschiedener Strafverfolgungsbehörden zum Zwecke des Informationsaustauschs und zur Entwicklung spontanerer Zusammenarbeit, der eine Aufgabe der PCTF ist, und wie beurteilt sie diese Aufgabe und die Informalität der Beziehungen hinsichtlich der parlamentarischen Kontrolle und des notwendigen Datenschutzes (vgl. http://ec.europa.eu)?

22

Wann hat die Bundesregierung den Vorschlag für den Ratsbeschluss zur Einrichtung des COSI im Rahmen der förmlichen Zuleitung nach § 6 des Gesetzes über die Zusammenarbeit zwischen Bundesregierung und Deutschen Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBBG) dem Deutschen Bundestag übermittelt?

23

Hat die Bundesregierung den Deutschen Bundestag im Vorfeld dieses Ratsbeschlusses entsprechend dem Artikel 23 Absatz 2 und 3 des Grundgesetzes und dem § 9 Absatz 1 und 4 EUZBBG mit einbezogen, und wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht?

24

In welcher Form und durch wen soll der Deutsche Bundestag über die Arbeit des COSI „auf dem Laufenden gehalten“ werden?

25

Wie beabsichtigt die Bundesregierung, die Mitwirkungsrechte des Deutschen Bundestages in EU-Angelegenheiten nach dem Gesetz über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschen Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union hinsichtlich der COSI-Arbeit zu gewährleisten?

Berlin, den 3. Juni 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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