Abordnung von Richterinnen, Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten an die Bundesverwaltung
der Abgeordneten Jens Petermann, Wolfgang Neskovic, Petra Pau, Frank Tempel, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Verflechtung der Judikative mit der Exekutive wird in den Abordnungen von Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten an die Ministerialverwaltung besonders deutlich.
Die dort gesammelte Verwaltungserfahrung ist ein wichtiger Baustein für eine Karriere in Beförderungsämtern an den Gerichten. Das gilt nicht nur bei Präsidentenstellen, sondern vielfach auch bei reinen richterlichen Beförderungsämtern.
Abordnungen werden von der Justizverwaltung ohne Kontrolle einer Richtervertretung vergeben. Gleichzeitig steuert die Justizverwaltung – kontrollfrei – mit der Verschaffung von „Verwaltungserfahrung“ langfristig die Beförderungsentwicklung der betreffenden Richterinnen und Richter.
Nach ständiger Praxis wird ein Richter bereits zum Zeitpunkt der Abordnung in ein Bundesministerium bzw. zum Zeitpunkt der Übernahme einer Verwaltungstätigkeit am Gericht mit hoher Wahrscheinlichkeit für eine Beförderung in „angemessenem“ Zeitabstand ausgewählt.
Die Berücksichtigung von „Verwaltungserfahrung“ bei Beförderungen eröffnet dem Bundesministerium der Justiz die Möglichkeit, bei der Besetzung von Spitzenposten in der Justiz Interessen der Exekutive zur Geltung zu bringen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Wie viele Berufsrichterinnen und Berufsrichter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (jeweils Personen, nicht Stellenanteile) aus dem Bundes- oder dem Landesdienst waren am 1. März 2010 an die Bundesverwaltung – Unterscheidung nach Geschäftsbereichen, obersten Bundesbehörden und übrigen Bundesbehörden (ohne Gerichte und Bundesanwaltschaft) – abgeordnet?
Wie viele Berufsrichterinnen und Berufsrichter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (jeweils Personen, nicht Stellenanteile) aus dem Bundes- oder dem Landesdienst waren ungeachtet der Dauer zu irgendeinem Zeitpunkt im Zeitraum vom 1. März 2000 bis zum 28. Februar 2010 an die Bundesverwaltung – Unterscheidung nach Geschäftsbereichen, obersten Bundesbehörden, übrigen Bundesbehörden und nach Kalenderjahren (ohne Gerichte und ohne Bundesanwaltschaft) – abgeordnet?
Welche Beförderungsstellen sind auch ohne Erprobungsabordnung erreichbar und welche setzten eine Erprobungsabordnung unmittelbar voraus?
Welche besonderen Qualifikationen erlangen die zur Erprobung abgeordneten Volljuristinnen und Volljuristen durch ihre Tätigkeit in der Bundesverwaltung?