Radikalisierungstendenzen bei sogenannten Corona-Rebellen
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Niema Movassat, Petra Pau, Martina Renner, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Gegen die staatlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie hat sich seit dem Frühjahr 2020 eine Protestbewegung gebildet, die unter Eigenbezeichnungen wie „Corona-Rebellen“ und „Querdenker“ auftreten. Teile dieser Bewegung, die auch Verschwörungsideologen und Rechtsextremisten umfasst, radikalisieren sich laut Medienberichten zunehmend (https://www.rbb24.de/politik/thema/2020/coronavirus/beitraege_neu/2020/10/berlin-corona-querdenker-demonstration-radikalisierung.html). Bereits im Umfeld einer Großdemonstration am 29. August 2020 wurde deutlich, dass führende Vertreterinnen und Vertreter der Querdenker sich zentrale Elemente der Reichsbürgerideologie zu eigen gemacht haben und verbreiten, wonach die Bundesrepublik Deutschland kein souveräner Staat und das Grundgesetz Besatzungsrecht sei (https://www.belltower.news/querdenken-711wieviel-reichsdenken-steckt-im-querdenken-104063/).
Aggression aus der Querdenker-Bewegung richtet sich u. a. gegen die Medien. An einer Autobahnbrücke in Minden wurde eine als Lynchopfer dargestellte Schaufensterpuppe mit einem Schild „COVID-Presse“ um den Hals aufgehängt. Auf Aufzügen der Querdenker kam es bereits zu zahlreichen Bedrohungen und Übergriffen auf Journalistinnen und Journalisten (https://www.presse.online/2020/10/28/corona-proteste-in-berlin-wieder-angriffe-auf-journalisten/).
Es gibt Morddrohungen u. a. gegen den Virologen und Regierungsberater Christian Drosten und den SPD-Gesundheitspolitiker Dr. Karl Lauterbach sowie öffentliche Aufforderungen, dem Bundesminister für Gesundheit Jens Spahn unter seiner Privatadresse Hausbesuche abzustatten. An mehreren Orten kam es zudem zu physischen Übergriffen von Maskenverweigerern auf Bahnmitarbeiterinnen und Bahnmitarbeiter, Busfahrerinnen und Busfahrer und Polizistinnen und Polizisten sowie Verkaufspersonal. Gruppen von Maskenverweigerern provozierten zudem mit Flashmobs in Einkaufszentren und Bahnhöfen und bedrohten Umstehende in öffentlichen Verkehrsmitteln. Zudem wurden Übergriffe auf Polizisten und Polizistinnen während eines Aufzuges von „Querdenkern“ in Berlin, auf dem die Einhaltung von Hygieneregeln verweigert wurde, berichtet (https://www.nrz.de/region/niederrhein/corona-skeptiker-warnung-vor-radikalisierung-und-terror-id230772896.html; https://www.belltower.news/querdenken-gewalt-und-einschuechterung-sind-die-neuesten-strategien-dercoronagegnerinnen-105759/).
Auch die gezielte Beschädigung dutzender antiker Exponate auf der Berliner Museumsinsel wird mit Corona-Rebellen in Verbindung gebracht (https://www.tagesspiegel.de/berlin/kulturverwaltung-erfuhr-aus-der-presse-von-der-tat-anschlag-auf-kunstwerke-auf-museumsinsel-waren-es-hildmann-anhaenger/26292914.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Hat die Bundesregierung Kenntnis von möglichen Radikalisierungstendenzen im Spektrum sogenannter Corona-Rebellen und Querdenker, und wenn ja, woran macht sie dies fest, und welche Schlussfolgerungen zieht sie oder ziehen nach ihrer Kenntnis die Landesregierungen und Sicherheitsbehörden der Länder daraus?
Inwieweit ist nach Kenntnis der Bundesregierung ein Teil der „Corona-Rebellen“, „Querdenker“ und sonstigen Kritikerinnen und Kritiker der staatlichen Corona-Eindämmungsmaßnahmen als gewalttätig oder gewaltbereit einzuschätzen, und wie groß ist dieser gewalttätige oder gewaltbereite Anteil dieser Bewegung gegebenenfalls?
Inwieweit sind der Bundesregierung aus dem Spektrum der Corona-Rebellen, Querdenker und sonstigen Kritikerinnen und Kritiker der staatlichen Corona-Eindämmungsmaßnahmen Aufrufe zur Bewaffnung oder die Verbreitung von Anleitungen zum Bau von Sprengsätzen bekannt, und in wie vielen und welchen Fällen wurden welche Art von Waffen bei Teilnehmerinnen und Teilnehmern von Aufzügen gegen die Corona-Maßnahmen festgestellt?
Inwieweit und in welchen konkreten Fällen sind der Bundesregierung aus dem Spektrum der „Corona-Rebellen“, „Querdenker“ und sonstigen Kritikerinnen und Kritiker der staatlichen Corona-Eindämmungsmaßnahmen Aufrufe zur Gewalt gegen Institutionen, Personen oder zur Sachbeschädigung bekannt?
Inwieweit sind der Bundesregierung Aufrufe aus dem Spektrum der „Corona-Rebellen“, „Querdenker“ und sonstigen Kritikerinnen und Kritiker der staatlichen Corona-Eindämmungsmaßnahmen bekannt, gezielt gegen diese Maßnahmen zu verstoßen?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung von Flashmob-Aktionen von „Corona-Rebellen“, „Querdenkern“ und sonstigen Kritikerinnen und Kritikern der staatlichen Corona-Eindämmungsmaßnahmen auf Straßen und Plätzen sowie in Geschäften, Einkaufszentren und öffentlichen Verkehrsmitteln, bei denen gezielt gegen staatliche Corona-Eindämmungsmaßnahmen verstoßen wird?
Inwieweit wurden nach Kenntnissen der Bundesregierung bei solchen Aktionen Drohungen gegenüber anderen Personen wie Fahrgästen, Verkäuferinnen und Verkäufern oder Sicherheitspersonal getätigt oder Gewalt angewendet?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass von Teilen der Querdenker-Bewegung und deren führenden Exponentinnen und Exponenten die Ideologie bzw. Ideologieelemente der sogenannten Reichsbürger vertreten werden, wonach die Bundesrepublik Deutschland nicht souverän und das Grundgesetz ungültig oder Besatzungsrecht sei?
Inwieweit sind der Bundesregierung staatsgefährdende oder verfassungsfeindliche Äußerungen oder Zielstellungen von führenden Vertreterinnen und Vertretern der Querdenker-Bewegung bekannt, und welche Schlussfolgerungen zieht sie gegebenenfalls daraus – oder ziehen nach ihrer Kenntnis die Landesregierungen und Sicherheitsbehörden der Länder daraus – bezüglich des Umgangs mit dieser Bewegung?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über mögliche Kontakte der Querdenker-Bewegung und ihrer führenden Exponentinnen und Exponenten ins rechtsextreme Spektrum?
Wie viele und welche Anschläge und Anschlagsversuche sowie Sachbeschädigungen (einschließlich Cyberangriffe), die im Zusammenhang mit Protesten gegen die staatlichen Corona-Eindämmungsmaßnahmen stehen, sind der Bundesregierung seit März 2020 gegen welche Ziele mit welchem Schaden bekannt?
Wie viele und welche Gewalt- und Morddrohungen gegen welche Politikerinnen und Politiker, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Journalistinnen und Journalisten, die wann und wo in welcher Form von Kritikerinnen und Kritikern der staatlichen Corona-Eindämmungsmaßnahmen getätigt wurden, sind der Bundesregierung bekannt, und welche Schlussfolgerungen zieht sie – insbesondere bezüglich der Sicherheit der Bedrohten – oder ziehen nach ihrer Kenntnis die Landesregierungen und Sicherheitsbehörden der Länder daraus?
Wie viele und welche Fälle von Drohungen und Übergriffen auf Journalistinnen und Journalisten von Kritikerinnen und Kritikern der staatlichen Corona-Eindämmungsmaßnahmen und Versuche der Einschränkung journalistischer Betätigung aus dem Spektrum der Kritikerinnen und Kritiker der staatlichen Corona-Eindämmungsmaßnahmen sind der Bundesregierung bekannt, und welche Schlussfolgerungen zieht sie oder ziehen nach ihrer Kenntnis die Landesregierungen und Sicherheitsbehörden der Länder daraus?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass aus dem Spektrum der Kritikerinnen und Kritiker der staatlichen Corona-Eindämmungsmaßnahmen Artefakte in den Museen auf der Berliner Museumsinsel oder Museumsstücke an anderen Orten zum Ziel von Drohungen, Aufrufen zur Gewalt und direkten Sachbeschädigungen geworden sein könnten?
Waren Kritikerinnen und Kritiker der staatlichen Corona-Eindämmungsmaßnahmen und deren Protestaktionen bereits Thema im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum, und wenn ja, wann, und wie oft?
Inwieweit waren nach Kenntnis der Bundesregierung Kritikerinnen und Kritiker der staatlichen Corona-Eindämmungsmaßnahmen und deren Protestaktionen bereits Thema auf der Innenministerkonferenz bzw. sollen es auf der nächsten Innenministerkonferenz sein?
Inwiefern stellt die sogenannte Querdenker-Bewegung ein Beobachtungsfeld für das Bundesamt für Verfassungsschutz bzw. nach Kenntnis der Bundesregierung für Landesämter für Verfassungsschutz dar?