BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Situation von Geflüchteten aus dem Sudan

(insgesamt 20 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

29.12.2020

Antwortdauer

28 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2485801.12.2020

Situation von Geflüchteten aus dem Sudan

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Michel Brandt, Christine Buchholz, Andrej Hunko, Niema Movassat, Petra Pau, Martina Renner, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Am 30. Oktober 2020 wandte sich die Gruppe „Freiheit für neuen Sudan“ mit einem offenen Brief an die Öffentlichkeit. Die Geflüchteten aus dem Sudan, die in Göttingen und Umgebung leben, beklagen darin ihre prekäre Situation in Deutschland und einen gestiegenen Abschiebedruck der niedersächsischen Behörden seit Beginn des Jahres 2020. Auch der niedersächsische Flüchtlingsrat berichtet, dass die Ausländerbehörden ausreisepflichtige Menschen aus dem Sudan verstärkt auffordern, bei der Passbeschaffung mitzuwirken und hierzu bei der sudanesischen Botschaft vorzusprechen. Verweigern die Betroffenen dies, weil sie Angst vor Repressionen haben und befürchten, dass ihre Angaben in Datenbanken über Oppositionelle gespeichert werden, drohen ihnen Ausbildungs- und Beschäftigungsverbote (https://www.nds-fluerat.org/46878/aktuelles/gruppe-freiheit-fuer-neuen-sudan-fordert-abschiebestopp-in-den-sudan/).

Hintergrund dieser Verschärfungen ist eine Neubewertung der Sicherheitslage im Sudan durch das Auswärtige Amt. Nachdem der sudanesische Präsident Omar al-Baschir nach 30 Jahren an der Macht im April 2019 gestürzt worden war, forderte die niedersächsische Landesregierung bei der Bundesregierung einen neuen Lagebericht an. Die meisten Asylsuchenden aus dem Sudan werden in Deutschland in Niedersachsen untergebracht. Der Bericht des Auswärtigen Amts liegt seit dem 4. September 2019 vor. Darauf aufbauend veröffentlichte das niedersächsische Innenministerium am 3. Februar 2020 einen Erlass, wonach Abschiebungen in den Sudan nunmehr uneingeschränkt zulässig sind. Zuvor war nur in Ausnahmefällen in das Land abgeschoben worden (https://www.nds-fluerat.org/41714/aktuelles/sudan-erlass-der-abschiebungen-nur-in-ausnahmefaellen-erlaubt-aufgehoben/).

Die Gruppe „Freiheit für neuen Sudan“ hat nach eigener Aussage mit Fassungslosigkeit auf diese Entscheidung reagiert. Die neue Übergangsregierung im Sudan werde zu 80 Prozent von islamistischen Milizen, den Geheimdiensten des alten Regimes und dem Militär kontrolliert. Die Mächte, die sie zur Flucht gezwungen hätten, hätten weiterhin das Sagen im Sudan (https://www.nds-fluerat.org/46878/aktuelles/gruppe-freiheit-fuer-neuen-sudan-fordert-abschiebestopp-in-den-sudan/).

Dass die Situation im Sudan keineswegs sicher und stabil ist und es insbesondere in Darfur immer noch zu gewalttätigen Übergriffen kommt, belegen auch zahlreiche unabhängige Berichte von Menschenrechtsorganisationen und Journalistinnen und Journalisten. So berichtete die „Deutsche Welle“ am 27. Juli 2020 über gewalttätige Angriffe durch rund 500 bewaffnete Männer auf zwei Dörfer in Darfur, bei denen mindestens 80 Menschen getötet worden sein sollen. Weiterhin berichtete das Online-Portal „Radio Dabanga“ am 16. Oktober 2020, dass Polizeikräfte, Armeeangehörige und Angehörige der „Rapid Support Forces“ auf Protestierende in der ostsudanesischen Stadt Kassala geschossen und dabei acht Menschen getötet hätten.

Amnesty International berichtet auch mit Blick auf das Jahr 2019 über exzessive Gewalt von Seiten der sudanesischen Sicherheitskräfte – auch nach der Absetzung von Präsident Omar al-Baschir im April. Im Juni 2019 wurden in Khartum bei der Auflösung eines friedlichen Protestlagers unter Führung der „Rapid Support Forces“ mindestens 100 Menschen getötet und Hunderte weitere verletzt (https://www.amnesty.de/informieren/amnesty-report/sudan-sudan-2019).

Die Berliner Initiative Sudan Uprising sieht insbesondere in den „Rapid Support Forces“ („Schnelle Unterstützungskräfte“, RSF) eine Gefahr für die demokratische Transformation im Sudan. Die RSF sind aus den Dschandschawid-Milizen hervorgegangen, denen zahllose Kriegsverbrechen im Bürgerkrieg in Darfur zur Last gelegt werden. Das Baschir-Regime setzte sie ferner im Rahmen des Khartum-Prozesses ein, um Transitmigrantinnen und Transitmigranten an der Weiterreise nach Europa zu hindern (http://www.sudanuprising.com/endjanjaweed.html).

Die Bundesregierung war innerhalb der EU führend am Ausbau der Kooperation mit dem Baschir-Regime zur Migrationsabwehr beteiligt. Kritisiert werden insbesondere zwei Programme: Das von der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) geleitete Programm „Better Migration Management“, in dessen Rahmen sudanesische Grenz- und Sicherheitsbeamte Trainings und Material wie Computer erhalten, sowie das „Regional Operational Centre in Support of the Khartoum Process“ (ROCK), das den Informationsaustausch zwischen den Sicherheitsbehörden des Sudans mit anderen Ländern am Horn von Afrika befördern soll. Die Bundesregierung und die Europäische Kommission haben die Zusammenarbeit im Rahmen dieser Projekte im März bzw. Juni 2019 vorerst ausgesetzt (https://www.dw.com/en/eu-suspends-migration-control-projects-in-sudan-amid-repression-fears/a-49701408). Das „Better Migration Management-Projekt wurde dennoch am 28. Mai 2019 um eine zweite Projektlaufzeit verlängert (https://ec.europa.eu/trustfundforafrica/region/horn-africa/regional/better-migration-management-programme-phase-ii_en).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Wie viele Asylanträge von Asylsuchenden aus dem Sudan gab es seit 2015 (bitte nach Jahren auflisten)?

2

Wie hat das BAMF seit 2015 über die Asylanträge von sudanesischen Asylsuchenden entschieden (bitte ebenfalls nach Jahren auflisten und zwischen Asylberechtigung, Flüchtlingseigenschaft, subsidiärem Schutz, Abschiebungsverboten, Ablehnung, Ablehnung als offensichtlich unbegründet, Ablehnung als unzulässig und sonstigen Erledigungen differenzieren)?

3

Wie viele Klagen sudanesischer Asylsuchender gegen Bescheide des BAMF gab es seit 2015 (bitte nach Jahren auflisten), und wie haben die Verwaltungsgerichte in diesem Zeitraum über diese Klagen entschieden (bitte ebenfalls nach Jahren auflisten und wie zu Frage 2 differenzieren)?

4

Wie viele Klagen von sudanesischen Asylsuchenden gegen BAMF-Bescheide sind derzeit bei den Verwaltungsgerichten anhängig?

5

Wie lange war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer Entscheidung des BAMF bei Asylverfahren von sudanesischen Asylsuchenden in den Jahren 2015 bis 2020 (bitte nach Jahren auflisten)?

6

Wie lange war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung, das heißt inklusive eines Gerichtverfahrens, bei Asylverfahren von sudanesischen Asylsuchenden in den Jahren 2015 bis 2020 (bitte nach Jahren auflisten, für 2020 soweit vorliegend)?

7

Wie viele sudanesische Staatsangehörige leben mit welchem aufenthaltsrechtlichen Status in Deutschland (bitte auch nach Bundesländern aufschlüsseln)?

8

Welche Mitwirkungshandlungen können nach Einschätzung der Bundesregierung von ausreisepflichtigen Personen mit sudanesischer Staatsangehörigkeit zur Passbeschaffung zumutbar verlangt werden, vor dem Hintergrund, dass die Botschaft der Republik Sudan in Berlin nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller keine regulären Pässe, sondern allenfalls Emergency Travel Documents ausstellt und reguläre Pässe nur bei der sudanesischen Botschaft in Brüssel beantragt werden können, eine Ausreise nach Brüssel zur Passbeantragung und eine anschließende Wiedereinreise in das Bundesgebiet für Personen mit Duldung aber rechtlich nicht möglich ist?

9

Welche Dokumente werden von den deutschen Behörden als Identitätsnachweis anerkannt, um beispielsweise die Voraussetzungen für eine Ausbildungs- oder Beschäftigungsduldung zu erfüllen?

10

Wie viele sudanesische Staatsangehörige wurden seit 2015 bei Botschaftsanhörungen im Rahmen von Verfahren zur Identitätsfeststellung vorgeführt, und wie viele von ihnen konnten dabei identifiziert werden (bitte nach Jahren auflisten)?

Welche Art von Dokumenten wurde jenen Betroffenen ausgestellt, die als sudanesische Staatsangehörige identifiziert wurden?

11

Wie viele Abschiebungen in den Sudan gab es seit 2015 (bitte nach Jahren auflisten und nach Bundesländern differenziert darstellen)?

12

Wie viele sudanesische Staatsangehörige wurden seit 2015 im Rahmen der Dublin-Verordnung in einen anderen EU-Staat überstellt (bitte nach Jahren und EU-Staaten auflisten)?

13

Welche Abschieberegelungen bezüglich Sudan gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in anderen Bundesländern als Niedersachsen?

14

Was ist der Bundesregierung über Menschenrechtsverletzungen im Sudan bekannt, und inwieweit sind diese nach ihrer Kenntnis von der Übergangsregierung zu verantworten?

15

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Berichten von NGOs und Journalistinnen und Journalisten über Menschenrechtsverletzungen und gewalttätige Übergriffe mit Toten und Verletzten in verschiedenen Regionen der Republik Sudan (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?

16

Hält die Bundesregierung es angesichts dieser Berichte für notwendig, die Sicherheitslage im Sudan neu zu bewerten und gegebenenfalls in Abstimmung mit den Bundesländern einen Abschiebungsstopp zu erlassen, und falls nein, warum nicht?

17

Welche aktuellen Angaben können zur Zusammenarbeit der Bundesregierung und der EU mit dem Sudan im militärischen, sicherheits- und migrationspolitischen Bereich gemacht werden?

18

Welche sudanesischen Sicherheitsinstitutionen sind nach Kenntnis der Bundesregierung an ROCK beteiligt, welche konkreten Maßnahmen wurden in diesem Rahmen beschlossen bzw. durchgeführt, und welche Maßnahmen sind zukünftig geplant?

19

Wurde die Umsetzung des Better-Migration-Management-Projekts zwischenzeitlich wieder aufgenommen?

Wenn ja, welche Maßnahmen werden umgesetzt, welche sind zukünftig geplant, und wenn nein, warum nicht?

20

In welcher Höhe und aus welchen Haushaltstiteln fließen derzeit deutsche Mittel in den Sudan bzw. an im Sudan tätige deutsche Organisationen (bitte einzeln nach Höhe, Maßnahme und Empfängern auflisten)?

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Gelder nicht an die „Rapid Support Forces“ fließen?

Berlin, den 19. November 2020

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen