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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Demografievorsorge Rente und Tragfähigkeit des Rentensystems

(insgesamt 10 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

21.12.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2493504.12.2020

Demografievorsorge Rente und Tragfähigkeit des Rentensystems

der Abgeordneten Christian Dürr, Otto Fricke, Christoph Meyer, Bettina Stark-Watzinger, Ulla Ihnen, Karsten Klein, Michael Georg Link, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Dr. Gero Clemens Hocker, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Alexander Müller, Dr. Martin Neumann, Hagen Reinhold, Christian Sauter, Frank Schäffler, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Linda Teuteberg, Michael Theurer, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Noch im Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2019 sowie in dem Finanzplan 2018 bis 2022 hieß es, dass „der Finanzplan ab dem Jahr 2021 eine jährliche Zuführung in Höhe von 2 Mrd. Euro an eine [zusätzliche] Rücklage ‚Demografievorsorge Rente‘ im Einzelplan des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)“ vorsieht; Kabinettsache, Datenblatt-Nummer 19/08025, S. 9). Allerdings wurde die „Demografievorsorge Rente“ weder im Bundeshaushaltsgesetz 2019 noch in den Eckwerten des Regierungsentwurfs des Bundeshaushalts 2020 erwähnt. Auch im Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2021 findet sie sich nicht.

In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage „Pläne der Bundesregierung zur Demografievorsorge Rente“ auf Bundestagsdrucksache 19/11961 schrieb die Bundesregierung, dass „die Bildung einer Rücklage „Demografievorsorge Rente“ ab dem Jahr 2021 eingeplant“ sei und diese „in den Jahren 2021 bis 2024 mit 2 Mrd. Euro jährlich befüllt werden; im Jahr 2025 wäre eine Entnahme als Einnahme im Bundeshaushalt möglich.“. Weiter schreibt die Bundesregierung: „Die Bundesregierung stellt sich damit verstärkt den steigenden Herausforderungen durch den demografischen Wandel und sorgt verantwortungsbewusst vor, um trotz eines absehbaren Ausgabenanstiegs einen Haushaltsausgleich ohne neue Schulden auch in Zukunft abzusichern.“

In einem Bericht vom 2. September 2020 weist der Bundesrechnungshof laut Presseberichten detailliert nach, welche Lasten für den Bundeshaushalt allein aus dem Rentensystem in den nächsten Jahren erwachsen. In der 18. und 19. Wahlperiode hat der Deutsche Bundestag eine Reihe von Rentengesetzen beschlossen, die zu immer weiteren, ganz überwiegend steuerfinanzierten Mehr- ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung führen. Waren es 2014 erst 4,1 Mrd. Euro, so werden sich die Mehrausgaben ab 2025 schon auf 23,7 Mrd. Euro jährlich belaufen. Darin sind die demografiebedingt steigenden Rentenzahlungen noch nicht enthalten, sondern es handelt sich allein um die Kosten der Leistungsausweitungen bei der Rente seit 2014. Insgesamt summieren sich laut Bundesrechnungshof die Mehrausgaben durch die Leistungsausweitungen seit dem Jahr 2014 bis 2025 auf 177,2 Mrd. Euro. Den größten Anteil daran haben die sog. Mütterrente I und II, aber auch die sog. Rente mit 63 und die erst am 2. Juli 2020 vom Deutschen Bundestag beschlossene Grundrente schlagen mit hohen Milliardensummen zu Buche, die den Bundeshaushalt und den Steuerzahler belasten werden. Der Bundesrechnungshof weist ausdrücklich darauf hin, dass aufgrund der Regelung der sog. doppelten Haltelinie – Aussetzung des Nachhaltigkeitsfaktors bei der Rentenanpassung und Begrenzung des Beitragssatzes bis 2025 auf höchstens 20 Prozent – die Mehrausgaben ab Erreichen dieser Schwellen allein den Steuerzahler belasten werden.

Langfristig sind die negativen Folgen der Leistungsausweitungen bei der Rente indes noch viel gravierender. Dies zeigen Berechnungen der sog. Generationenbilanz durch den Freiburger Finanzwissenschaftler Prof. Dr. Bernd Raffelhüschen und dessen Mitarbeiter. Demnach ist langfristig mit folgenden Auswirkungen der Rentengesetze der vergangenen Jahre auf die fiskalische Nachhaltigkeitslücke zu rechnen:

  • Rentenpaket 2014: langfristige Kosten von v. a. Mütterrente, Rente mit 63 und erweiterter Erwerbsminderungsrente von 10,7 Prozent des BIP bzw. 285 Mrd. Euro.
  • Allein die sog. Rente mit 63 hat die Nachhaltigkeitslücke um 4,6 Prozent des BIP bzw. 156,5 Mrd. Euro erhöht.
  • Auch die sog. doppelte Haltelinie verstößt klar gegen das Prinzip fiskalischer Nachhaltigkeit. Dies wird klar, wenn man sich vorstellt, diese Regel würde unbefristet fortgeführt: Dann entstünde eine zusätzliche Nachhaltigkeitslücke von 173,6 Prozent des BIP oder gut 5 Bio. Euro – eine Zahl, die verdeutlicht, dass die Rentenpolitik der vergangenen Jahre nur noch ein halbes Jahrzehnt in die Zukunft zu schauen wagt.
  • Die am 2. Juli 2020 beschlossene Grundrente wird langfristig 149,3 Mrd. Euro kosten.

Der Zuschuss aus dem Bundeshaushalt zur Rentenversicherung wird im Jahr 2021 gemäß Haushaltsentwurf mittlerweile 106,1 Mrd. Euro betragen und nach Ansicht der Fragesteller mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in den nächsten Jahren immer weiter ansteigen. Die Finanzierung der Rentenversicherung ist damit eine elementare Aufgabe der deutschen Politik. Mit der „Demografievorsorge Rente“ wollte die Bundesregierung ursprünglich diesen Anstieg ausgleichen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Befindet sich im Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2021 eine Rücklage „Demografievorsorge Rente“?

a) Falls ja, in welcher Höhe?

b) Falls nein, weshalb ist dieser Posten entgegen der Ankündigung im Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2019 im Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2021 nicht vorgesehen?

2

Inwiefern verwendet die Bundesregierung die ursprünglich für die „Demografievorsorge Rente“ vorgesehenen Mittel in Höhe von 2 Mrd. Euro im Bundeshaushalt 2021 und in den darauffolgenden Jahren?

3

Welchen Zweck hatte die ursprünglich vorgesehene „Demografievorsorge Rente“?

4

Wird die „Demografievorsorge Rente“ im Bundeshaushalt 2021 durch einen anderen, aber zu selbigem Ziel bestimmten Posten ersetzt?

5

Inwiefern hat sich die Einschätzung der Bundesregierung zur mittel- und langfristigen Finanzierung des deutschen Rentensystems so verändert, dass keine zusätzlichen Mittel nach dem jetzigen System ab 2025 notwendig werden?

6

Wie will die Bundesregierung die vereinbarte Beitragsgarantie im Jahr 2025 einhalten, wenn sie keine Rücklage „Demografievorsorge Rente“ anlegt und befüllt?

7

Wird der Bundeszuschuss in die Rentenversicherung 2025 aufgrund der Tatsache ansteigen, dass die Bundesregierung ab 2021 keine Rücklage „Demografievorsorge Rente“ anlegt, und wenn ja, in welcher Höhe?

8

Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, das Rentensystem insofern zu reformieren, dass der Zuschuss zur Rentenversicherung aus dem Bundeshaushalt nicht stetig steigt?

a) Falls ja, mit welchen Reformen?

b) Falls nein, sieht die Bundesregierung einen Anlass, diesen stetigen Anstieg zu reduzieren?

9

Sieht die Bundesregierung das Risiko, den Zuschuss zur Rentenversicherung bereits kurzfristig über zusätzliche Schulden finanzieren zu müssen?

10

Wie sieht die Bundesregierung, dass sie für 2021 keine Rücklage „Demografievorsorge Rente“ anlegt und befüllt, nachdem sie auf Bundestagsdrucksache 19/11961 die Bildung einer Rücklage „Demografievorsorge Rente“ ab dem Jahr 2021 als verantwortungsbewusste Vorsorge bewertet hatte, um trotz eines absehbaren Ausgabenanstiegs einen Haushaltsausgleich ohne neue Schulden auch in Zukunft abzusichern?

Berlin, den 25. November 2020

Christian Lindner und Fraktion

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