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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Der Lebensmittelzusatzstoff Aluminium

(insgesamt 10 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

21.12.2020

Antwortdauer

13 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2501108.12.2020

Der Lebensmittelzusatzstoff Aluminium

der Abgeordneten Stephan Protschka, Berengar Elsner von Gronow, Peter Felser, Franziska Gminder, Wilhelm von Gottberg, Thomas Ehrhorn, Johannes Huber, Enrico Komning, Detlev Spangenberg, Dr. Robby Schlund, Jörg Schneider, Uwe Witt, Paul Viktor Podolay, Dr. Axel Gehrke, Dr. Christian Wirth, Dr. Heiko Wildberg, Ulrich Oehme, Jürgen Braun und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Aluminium ist das dritthäufigste Element auf der Erde und damit das häufigste Metall der Erdkruste. Aufgrund seiner Eigenschaften findet Aluminium heutzutage in unzähligen Produkten und technischen Prozessen Anwendung, sodass im Jahr 2018 weltweit etwa 63 Millionen Tonnen Aluminium für die Weiterverarbeitung produziert wurden (http://www.aluinfo.de). Angesichts der riesigen Vorkommen scheint es nicht verwunderlich, dass vor allem viele unverarbeitete Lebensmittel wie Obst, Gemüse, Getreideprodukte, aber auch Kakao bereits natürlicherweise Aluminium enthalten. Laut der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) liegt der Aluminiumgehalt bei den meisten Nahrungsmitteln in der Regel unterhalb von 5 Milligramm Aluminium pro Kilogramm Frischmasse, wobei einige von ihnen, wie Teeblätter und Gewürze durchaus höhere Gehalte aufweisen können (https://www.efsa.europa.eu/de/news/efsa-advises-safety-aluminium-food). Die von der EFSA abgeleitete tolerierbare wöchentliche Aufnahmemenge (TWI) liegt bei 1 Milligramm Aluminium pro Kilogramm Körpergewicht (ebd.).

Hinzu kommen die Einträge durch Lebensmittelzusatzstoffe. Die Verwendung von Aluminium als Zusatzstoff ist in verschiedenen Bereichen gesetzlich geregelt. Grundlage der Regelungen sind die unmittelbar geltenden EU-Vorschriften der Verordnung (EG) Nummer. 1333/2008 und der Verordnung (EU) Nummer. 1129/2011 (https://eur-lex.europa.eu). Derzeit sind neben Aluminium (E 173) als Lebensmittelzusatzstoff noch zehn weitere aluminiumhaltige Zusatzstoffe zur Anwendung in und auf Lebensmitteln zugelassen (https://www.bfr.bund.de/cm/343/reduzierung-der-aluminiumaufnahme-kann-moegliche-gesundheitsrisiken-mindern.pdf). Als Farbstoff darf E 173 nur für Überzüge von Zuckerwaren sowie für die Dekoration von Kuchen und feinen Backwaren nach dem Quantum-satis-Prinzip ohne explizite Höchstmengenbegrenzung verwendet werden (ebd., S. 6). Im Zusammenhang mit anderen Farbstoffen wird Aluminium auch als Farblack in der Lebensmittelproduktion eingesetzt (ebd., S. 5). Nachdem Farblacke lange Zeit ohne Höchstmengenbeschränkung eingesetzt werden konnten, gelten seit dem 1. August 2014 Höchstmengen und die Verwendung der aluminiumhaltigen Lacke wurde eingeschränkt. Trotz dieser Reduktionsmaßnahmen schöpft die Mehrheit der Bevölkerung, insbesondere Jugendliche und Erwachsene, im Durchschnitt über Lebensmittel bereits die Hälfte der duldbaren wöchentlichen Aufnahmemenge aus, wobei der gesundheitliche Richtwert durch Beiträge aus anderen Quellen wie Lebensmittelkontaktmaterialien, Kosmetika und Medikamente überschritten werden kann (https://www.bfr.bund.de/de/fragen_und_antworten_zu_aluminium_in_lebensmitteln_und_verbrauchernahen_produkten-189498.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Welche Risiken gehen nach derzeitigem Wissensstand der Bundesregierung für die menschliche Gesundheit mit der Exposition von Aluminium durch eine lebensmitteltechnische, kosmetische, medikamentöse und technische Verwendung einher (Risikoabschätzung bitte nach der jeweiligen Anwendung angeben und prioritär den kausalen Zusammenhang zu einer möglichen Neurotoxizität aufzeigen)?

2

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, weshalb bisher kein für Lebensmittelzusatzstoffe typischer Richtwert für eine akzeptable tägliche Aufnahmemenge (ADI) bezüglich der Exposition mit Aluminium abgeleitet werden konnte, und wenn ja, wie begründet die Bundesregierung diesen Sachverhalt?

3

Ist der Bundesregierung bekannt, weshalb bei der gesetzlichen Einschränkung der Verwendung von Aluminiumlacken und aluminiumhaltigen Lebensmittelzusatzstoffen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) nicht auch die Pflicht zur Deklaration der eingesetzten Menge zur realistischen Abschätzung der tatsächlichen Aufnahmemenge auf Verbraucherebene festgelegt wurde, und wenn ja, welche Ursachen liegen hier zugrunde?

4

Ist der Bundesregierung bekannt, welche der aluminiumhaltigen Lebensmittelzusatzstoffe und Farblacke, die noch in der EU verwendet werden dürfen, in Deutschland produziert werden, und wenn ja, in welchem Umfang werden diese Lebensmittelzusatzstoffe und Farblacke erzeugt, und welche Unternehmen stellen sie her?

5

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, in welchem Maßstab aluminiumhaltige Lebensmittelzusatzstoffe und Farblacke, die noch in der EU verwendet werden dürfen, in der Lebensmittelproduktion deutschlandweit zum Einsatz kommen (wenn ja, bitte nach dem jeweiligen Lebensmittelzusatzstoff und Farblack und der eingesetzten Menge aufschlüsseln)?

6

Ist der Bundesregierung bekannt, welche aluminiumhaltigen Lebensmittelzusatzstoffe und Farblacke von Deutschland exportiert bzw. importiert werden, und wenn ja, in welcher Höhe belaufen sich die jährlichen Importe und Exporte (bitte nach dem jeweiligen Lebensmittelzusatzstoff und Farblack, dem Importeur und Exporteur und der Import- bzw. Exportmenge aufschlüsseln)?

7

Plant die Bundesregierung, die Verwendung von unbeschichteten Menüschalen aus Aluminium in der Gemeinschaftsverpflegung per Gesetz einzuschränken, und wenn ja, liegt diesbezüglich bereits ein Gesetzentwurf vor?

8

Welche Risiken gehen nach derzeitigem Kenntnisstand der Bundesregierung für die Umwelt und den Menschen von Aluminium und seinen Verbindungen aus, wenn sie nach der Ausscheidung durch den Menschen in die Abwässer und von dort ungeklärt in die Umwelt gelangen?

9

Welche Maßnahmen möchte die Bundesregierung ergreifen, um die erhöhten Gehalte von Aluminium in Säuglingsanfangs- und Säuglingsfolgenahrung, aber auch bei speziell adaptierter Säuglingsnahrung zu minimieren (https://mobil.bfr.bund.de/cm/343/aluminiumgehalte-in-saeuglingsanfangsnahrung-und-folgenahrung.pdf)?

10

Plant die Bundesregierung, Aufklärungskampagnen in der Bevölkerung durchzuführen, um diese für mögliche Risiken, die unter anderem bei der küchentechnischen Verwendung von Aluminium entstehen, zu sensibilisieren?

a) Wenn ja, wann soll die Aufklärungskampagne gestartet werden, und welche Inhalte sollen der Bevölkerung im Einzelnen nähergebracht werden?

b) Wenn nein, was möchte die Bundesregierung stattdessen unternehmen, um die Bevölkerung hinreichend aufzuklären und die Risiken, die mit einer gesteigerten Exposition mit Aluminium einhergehen, aufzuzeigen?

Berlin, den 27. November 2020

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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