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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Rechtswirksame Ausstellung eines Maskenbefreiungsattests

(insgesamt 4 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

18.01.2021

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2499408.12.2020

Rechtswirksame Ausstellung eines Maskenbefreiungsattests

der Abgeordneten Dr. Axel Gehrke, Detlev Spangenberg, Dr. Robby Schlund, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Im Rahmen der Corona-Pandemie wurde Ende April 2020 deutschlandweit die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes in bestimmten öffentlichen Räumen eingeführt. Insbesondere in Geschäften sowie im öffentlichen Nahverkehr besteht diese Pflicht fort und wird zum Teil weiter intensiviert. Dennoch gibt es Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen die Mund-Nase-Bedeckung nicht tragen können und dies sich von ihrem Arzt mittels eines Attestes bescheinigen lassen (https://www.bussgeldkatalog.org/news/befreiung-von-der-maskenpflicht-wem-muessen-sie-ihr-attest-zeigen-3024038/).

Entsprechend herrscht nach Ansicht der Fragesteller in der Bevölkerung sowie auch bei Ärzten Verunsicherung, wie ein solches Attest rechtswirksam auszustellen ist und welche Dokumentationen erforderlich sind.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Welche formalen Angaben müssen auf einem Attest zur Befreiung von der Mund-Nase-Bedeckung nach Kenntnis der Bundesregierung stehen?

2

Hält die Bundesregierung es für notwendig, dass eine Diagnose auf dem Attest vermerkt ist?

3

Welche Diagnosen sind nach Kenntnis der Bundesregierung gültige Kontraindikationen gegen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung?

4

Welche Informationen muss der das Attest ausstellende Arzt nach Kenntnis der Bundesregierung in der Patientenakte vermerken?

5

Ist ein Patient, welcher im berechtigten Besitz eines ärztlichen Attestes gegen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung ist, nach Kenntnis der Bundesregierung verpflichtet, diesen dauerhaft bei sich zu führen?

6

Wird die Bundesregierung sich dafür einsetzen, dass die Kosten für die Ausstellung eines Attestes gegen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden?

7

Wer sollte nach Kenntnis der Bundesregierung berechtigt sein, sich das Attest vorzeigen zu lassen?

8

Wie wird ein Attest gegen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung nach Kenntnis der Bundesregierung auf seine Echtheit überprüft?

9

Wie soll nach Kenntnis der Bundesregierung überprüft werden, ob der das Attest ausstellende Arzt die korrekte Diagnose der Kontraindikation gestellt hat und ob er alle Alternativen ausgeschöpft hat, und wenn ja, durch welche Institutionen?

Berlin, den 23. November 2020

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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