Kommandostrukturen und Berichtswesen bei Frontex-Einsätzen
der Abgeordneten Andrej Hunko, Gökay Akbulut, Michel Brandt, Christine Buchholz, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Tobias Pflüger, Eva-Maria Schreiber, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Mindestens 340 Polizistinnen und Polizisten des Bundes und der Länder beteiligen sich an verschiedenen Missionen der EU-Grenzagentur Frontex (Bundestagsdrucksache 19/21625, Antwort zu Frage 6). Hinzu kommen Fahrzeuge und technische Ausrüstung, so stellen die deutschen Behörden zwei Kontroll- und Streifenboote und zwischenzeitlich einen Hubschrauber in Griechenland, außerdem 38 Streifenfahrzeuge an griechischen, bulgarischen und ungarischen Landesaußengrenzen.
Die operative Führung der Einsätze obliegt stets einem gastgebenden EU-Mitgliedstaat oder im Falle Albaniens und Montenegros, mit denen Frontex Statusabkommen zur Durchführung operativer Einsätze abgeschlossen hat, einem gastgebenden Drittstaat („Frontex launches second operation in Montenegro“, Frontex-Pressemitteilung vom 14. Oktober 2020). Die gastgebenden Grenzbehörden richten ein Internationales Koordinierungszentrum (ICC) ein, deren Leitung und Koordination den beteiligten Einheiten Anweisungen erteilen (Operational Plan EPN Poseidon Sea 2015 vom 15. Januar 2015, abrufbar unter https://www.asktheeu.org). Das taktische Kommando über die eingesetzten Fahrzeuge behalten die Mitgliedstaaten, im Falle von seegehenden Einheiten fahren dort Verbindungsbeamtinnen und Verbindungsbeamte der gastgebenden Staaten mit. In einem Gemeinsamen Koordinierungsausschuss (JCB) organisieren sich die Beamtinnen und Beamten des gastgebenden Staates, der entsandten nationalen Einsatzkräfte und von Frontex. In der Region, in der ein Einsatz stattfindet, richtet Frontex ein Lokales Koordinierungszentrum (LCC) ein und bestimmt Leiterinnen und Leiter bzw. Koordinatorinnen und Koordinatoren. Zum Stab gehören außerdem eine Koordinatorin oder ein Koordinator für Nachbesprechung sowie Teamleiterinnen und Teamleiter. Drittstaaten können Beobachterinnen und Beobachter entsenden.
Die an den Frontex-Einsätzen beteiligten Einheiten erstellen und versenden über das JORA-Informationssystem verschiedene tägliche Berichte an den gastgebenden Staat, die dieser nach einem verabredeten Verfahren an Frontex weiterleitet (vgl. auch Bundestagsdrucksache 19/16206, Antwort zu Frage 9). Hierzu gehören Berichte mit einer Dokumentation der Einsätze, Berichte über Vorfälle, Schichtberichte mit Nennung eingesetzter Kräfte und Fahrzeuge, außerdem Berichte mit Informationen aus der Vernehmung von Geflüchteten. Hinzu kommen wöchentliche Zusammenfassungen.
Außerdem sind die teilnehmenden Einheiten verpflichtet, unverzüglich (innerhalb von zwei Stunden nach der Erkennung) Meldungen über einen ernsten Zwischenfall („Serious Incident Report“) an den gastgebenden Staat zu machen. Diese Warnmeldungen betreffen Fälle, die „eine bestimmte Frontex-Aktivität, die Sicherheit der Teilnehmenden an Frontex-Aktivitäten, den Auftrag und den Ruf der Agentur oder eine Kombination davon beeinträchtigen oder für diese relevant sein könnte“. Der Vorwurf der Verletzung von Grundrechten ist dabei besonders zu berücksichtigen.
Allein der gastgebende Staat entscheidet, welche „Serious Incident Reports“ an Frontex weitergeleitet werden. Die Fragestellerinnen und Fragesteller hegen den Verdacht, dass im Falle Griechenlands zwar zahlreiche Warnmeldungen durch die beteiligten nationalen Teams erfolgten, diese aber von Griechenland ignoriert oder in ihrer Bedeutung herabgestuft werden. Nachweislich haben griechische Grenztruppen in zahlreichen Fällen Geflüchtete nach Ansicht der Fragesteller völkerrechtswidrig in die Türkei zurückgeschoben, wohl unter anderem mit Billigung oder sogar Beteiligung von Frontex-Einheiten (https://www.spiegel.de/politik/ausland/griechenland-grenzer-setzen-gefluechtete-nach-ankunft-auf-lesbos-auf-dem-meer-aus-a-9dbffbff-259c-4fa0-acb3-533c5becf972?sara_ecid=soci_upd_KsBF0AFjflf0DZCxpPYDCQgO1dEMph).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen29
An welchen Frontex-Einsätzen sind welche Kräfte des Bundes und nach Kenntnis der Bundesregierung der Länder derzeit in welcher Personalstärke und mitgeführten Ausrüstung beteiligt (bitte nach Rapid Interventions, Joint Operational Flexible Operational Activities, Operation Flexible Operational Activities, Joint Operations und anderen Einsatzformen ausweisen), und inwiefern ist in diesen Zahlen auch die Besatzung von Schiffen und Flugzeugen bzw. Hubschraubern enthalten?
Wie stellen sich diese Zahlen für Grenzüberwachungsbeamtinnen und Grenzüberwachungsbeamte, Hundeführerinnen und Hundeführer, Nachbesprechungsexpertinnen und Nachbesprechungsexperten, Screening-Expertinnen und Screening experten, Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Kulturvermittlerinnen und Kulturvermittler dar?
Wer sind die jeweiligen Team Leader dieser Einsätze, und wo befindet sich deren Kontaktstelle?
An welchen Frontex-Einsätzen unter deutscher Beteiligung waren in diesem Jahr Beobachterinnen und Beobachter aus Drittstaaten anwesend?
An welchem Ort befindet sich mit dem Internationalen Koordinierungszentrum (ICC) bzw. dem Frontex-Lagezentrum die operative Führung der Einsätze unter deutscher Beteiligung, und wo befindet sich das jeweilige Frontex-Verbindungsbüro?
Inwiefern arbeiten die deutschen Einsatzkräfte auch in dem Gemeinsamen Koordinierungsausschuss (JCB) mit, und wo befindet sich dessen Sekretariat bzw. deren Kontaktstelle?
Wo befindet sich das jeweilige Lokale Koordinierungszentrum (LCC) der Frontex-Einsätze unter deutscher Beteiligung, und in welchen Fällen übernehmen deutsche Kräfte deren Leitung und/oder Koordination?
Wie viele Koordinatorinnen oder Koordinatoren für die Nachbesprechung ordnen die deutschen Behörden ab, und nach welchem Verfahren erfolgen diese Besprechungen?
In welche Strukturen der Frontex-Einsätze unter deutscher Beteiligung sind Frontex-Koordinierungsbeauftragte (BAK) eingebunden, und wo sind diese angesiedelt?
Welche unterschiedlichen Aufgaben übernehmen dabei die Operativen Koordinatorinnen und Koordinatoren (BAK), die Unterstützungsbeauftragten (BFS) und die Unterstützungsbeauftragten für Einsatz und Logistik (FSO-DL) von Frontex?
In welchen Einsätzen unter deutscher Beteiligung ist auch die Frontex-Einheit für Risikoanalyse (RAU) eingebunden, und wo befindet sich diese?
Wo und in welcher Stärke ist bei den Frontex-Einsätzen unter deutscher Beteiligung der Beauftragte für Grundrechte angesiedelt?
Inwiefern halten sich die an den Frontex-Einsätzen beteiligten deutschen Einheiten an das von der Grenzagentur vorgeschriebene tägliche und wöchentliche Berichtswesen (Übermittlung des ICC Daily Report, Standard Patrolling Schedule, Team Leader's Daily Report, Technical Equipment Mission Report, Report from National Briefer, Interviews), und in welchen Fällen wird davon abgewichen?
Welche Angaben enthalten die täglichen Technical Equipment Mission Reports?
Welche Angaben enthalten die täglichen Standard Patrolling Schedules?
Welche Angaben enthalten die täglichen Team Leader's Daily Reports?
Welche der Berichte enthalten auch die in der Nähe befindlichen Einheiten von Frontex, dort eingesetzte Flugzeuge im Flugdienst „Frontex Aerial Surveillance“ oder anderer Missionen (in der Ägäis etwa der NATO)?
Welche weiteren Berichte werden in welchen Zeiträumen erstellt, und wohin werden diese versandt?
Welche dieser Berichte werden auch an Stellen in Deutschland versandt?
In welchen Frontex-Einsätzen werden die deutschen Teams bzw. deren luft- und seegehenden Einheiten von Verbindungsbeamtinnen und Verbindungsbeamten der gastgebenden oder der beteiligten Staaten begleitet (bitte deren Nationalität ausweisen und mitteilen, ob es sich dabei um gewöhnliche Liaison Officer oder Liaison Officer – Technical Equipment [LO-TE] handelt)?
Wohin berichten diese Liaison Officer oder Liaison Officer – Technical Equipment nach Kenntnis der Bundesregierung im Regelfall, und inwiefern erhalten auch die deutschen Einheiten von den Inhalten dieser Berichte Kenntnis oder können diese beeinflussen?
Um welche Berichte handelt es sich dabei konkret, und welche Informationen enthalten diese gewöhnlich?
In welchen Fällen erhalten die an den Frontex-Einsätzen beteiligten deutschen Einheiten auch Berichte von Einheiten anderer EU-Mitgliedstaaten?
Hatte die Bundesregierung eigene Kenntnis des Mailwechsels von Frontex zu einem Vorfall am 6. März 2020, wonach ein griechischer Liaison Officer – Technical Equipment eine dänische Schiffsbesatzung anwies, Geflüchtete nach Ansicht der Fragesteller völkerrechtswidrig in türkische Gewässer zu verschleppen („Revealed: Official Greek order to illegally pushback migrants, euObserver vom 18. November 2020)?
Welche eigenen Beobachtungen haben die deutschen Teams bzw. deren luft- und seegehende Einheiten zu dem in Rede stehenden Vorfall am 6. März 2020 gemacht, und wohin wurden diese gemeldet?
Wie viele Meldungen über einen ernsten Zwischenfall (Initial Serious Incident Report oder Serious Incident Report) haben die an den Frontex-Einsätzen beteiligten deutschen Einheiten in den letzten fünf Jahren in welchen Missionen verfasst, und an welche Stelle werden diese im Regelfall weitergeleitet?
Welcher dieser Berichte erging unter besonderer Berücksichtigung der möglichen Verletzung von Grundrechten (bitte das Datum nennen)?
Wie viele dieser Meldungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung vom gastgebenden Staat als „Serious Incident Report“ an Frontex weitergeleitet?
Was kann die Bundesregierung über die Qualität dieser Weiterleitungen mitteilen, und inwiefern wurden diese Berichte in ihrer Bedeutung abgeschwächt?