Auswirkungen des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre
des Abgeordneten Stephan Brandner und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Das Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre (ParlStG) enthält Regelungen über den Einsatz und die Rechtsstellung der Parlamentarischen Staatssekretäre. Gemäß § 7 ParlStG sind die für Bundesminister geltenden Vorschriften der §§ 2, 4 bis 8, 18 bis 20 und 21a des Bundesministergesetzes (BMinG) entsprechend anzuwenden; bei Anwendung des § 5 Absatz 1 Satz 3 entscheidet die Bundesregierung, des § 5 Absatz 3 das zuständige Mitglied der Bundesregierung. Die Anzeige nach § 6a des Bundesministergesetzes erfolgt gegenüber dem zuständigen Mitglied der Bundesregierung.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Wie häufig und in welchen konkreten Fällen wurde seit Bestehen der Regelung von dem Erfordernis abgesehen, dass ein Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundeskanzler Abgeordneter des Deutschen Bundestages ist (vgl. § 1 Absatz 1 ParlStG)?
In wie vielen und welchen Fällen wurden den Mitgliedern der Bundesregierung seit Bestehen der Regelung keine Parlamentarischen Staatssekretäre beigegeben?
Bei wie vielen und welchen Parlamentarischen Staatssekretären wurden seit dem Bestehen der Regelung des § 5 Absatz 1 BMinG, die gemäß § 7 ParlStG entsprechend anzuwenden ist, Ausnahmen von dem Verbot der Zugehörigkeit zu einem Aufsichtsrat oder Verwaltungsrat zugelassen (bitte einzeln auflisten), und welche Gründe gab es jeweils für die Zulassung?
Bei wie vielen und welchen Parlamentarischen Staatssekretären wurden seit dem Bestehen der Regelung des § 5 Absatz 2 BMinG Ausnahmen zugelassen, die die Bekleidung von Mitgliedern der Bundesregierung mit Ehrenämtern ermöglichten bzw. ermöglichen (bitte einzeln nach Parlamentarischen Staatssekretären und bekleidetem Ehrenamt auflisten), und welche Gründe gab es jeweils dafür?
Welche Parlamentarischen Staatssekretäre haben seit Bestehen der Regelung des § 5 Absatz 3 BMinG der Bundesregierung über Geschenke Mitteilung gemacht, die sie in Bezug auf ihr Amt erhielten?
Wie entschied die Bundesregierung jeweils über die Verwendung der Geschenke?
Welche Entscheidungsgrundlagen wurden der Entscheidung jeweils zugrunde gelegt?
In wie vielen und welchen Fällen haben Parlamentarische Staatssekretäre, die beabsichtigten, innerhalb der ersten 18 Monate nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt eine Erwerbstätigkeit oder sonstige Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes aufzunehmen, dies der Bundesregierung schriftlich seit Bestehen der Regelung des § 6a Absatz 1 BMinG angezeigt (bitte einzeln auflisten)?
In wie vielen und welchen Fällen hat die Bundesregierung die Aufnahme der Tätigkeit eines Parlamentarischen Staatssekretärs gemäß § 6a Absatz 2 BMinG seit Bestehen der Regelung vorläufig untersagt (bitte einzeln auflisten)?
In wie vielen und welchen Fällen hat die Bundesregierung die Erwerbstätigkeit oder sonstige Beschäftigung für die Zeit der ersten 18 Monate nach dem Ausscheiden aus dem Amt ganz oder teilweise gemäß § 6b Absatz 1 BMinG seit Bestehen der Regelung untersagt (bitte einzeln nach Dauer der Untersagung auflisten)?
Wie viele und welche Parlamentarischen Staatssekretäre wurden im Anschluss Bundesminister?
Wie viele ehemalige Mitglieder der Bundesregierung haben derzeit einen Anspruch auf Ruhegehalt in jeweils welcher Höhe, und auf welche Summe lassen sich die Ansprüche der Ruhegehälter ehemaliger Mitglieder der Bundesregierung insgesamt summieren?