Das 30-Prozent-Schutzziel des globalen Post-2020-Rahmenwerks für biologische Vielfalt
der Abgeordneten Eva-Maria Schreiber, Ralph Lenkert, Victor Perli, Tobias Pflüger, Helin-Evrim Sommer und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Derzeit wird im Rahmen der Konvention für biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity – CBD) der Entwurf für ein globales Rahmenwerk erarbeitet, welches Ziele und Instrumente für den Erhalt der Biodiversität auf dem Planeten festlegen soll (Global Biodiversity Framework – GBF). Dieses soll Mitte 2021 bei der 15. Vertragsstaatenkonferenz der CBD von den Mitgliedstaaten verabschiedet werden (https://www.cbd.int/conferences/post2020).
Dass Schutz und Erhalt der Biodiversität des Planeten dringend notwendig sind, ist unbestritten. Die konkreten Ziele und Instrumente sind es nicht. Dies betrifft u. a. das im aktuellen GBF-Entwurf festgeschriebene Ziel 2, bis 2030 zumindest 30 Prozent der Erde unter Schutz zu stellen (https://www.cbd.int/doc/c/3064/749a/0f65ac7f9def86707f4eaefa/post2020-prep-02-01-en.pdf, Nummer 12a, im Folgenden: 30x30–Ziel). So warnte Archana Soreng, Mitglied der „Youth Advisory Group on Climate Change“ des UN-Generalsekretärs, in einem abgestimmten Statement bei der UN-Biodiversitätskonferenz Ende September 2020 davor, dass die Umsetzung dieses Zieles zu enormen Menschenrechtsverletzungen und dem größten Landraub in der Geschichte führen könne. Dieses Vorgehen sei zutiefst kolonial und umweltschädlich (https://www.un.org/press/en/2020/ga12274.doc.htm).
Wissenschaftliche Analysen unterstützen diese Sichtweise. So haben Wissenschaftler um Judith Schleicher, Geographin der Universität Cambridge, kalkuliert, dass hunderte Millionen Menschen negativ von der massiven Ausweitung von Schutzgebieten betroffen sein könnten (https://doi.org/10.1038/s41893-019-0423-y). Dies könnte verhindert werden, wenn auch die Stärkung der Landrechte der lokalen Bevölkerung, wie beispielsweise die Ausweisung indigener Territorien, Teil der Schutzstrategien würden (https://science.orf.at/stories/3202477).
Die Anerkennung „andere[r] effektiver gebietsbezogene[r] Schutzmechanismen“ („other effective area-based conservation measures“ – OECMs) im Rahmen der GBF (Nummer 12a) reicht dafür nach Meinung der Fragestellerinnen und Fragesteller nicht aus, weil die Kriterien für deren Etablierung sehr kompliziert und aufwändig sind (siehe https://portalb.dbtg.de/library/sites/library/files/documents/,DanaInfo=portals.iucn.org,SSL+PATRS-003-En.pdf, S. 8 bis 10).
Berichte von Menschenrechtsverletzungen in und rund um bereits bestehende Naturschutzgebiete sind in den vergangenen Jahren mehrfach von Medien aufgegriffen worden und waren auch immer wieder Gegenstand parlamentarischer Anfragen (z. B. Bundestagsdrucksachen 19/540 und 19/8418). Vor diesem Hintergrund teilen die Fragestellerinnen und Fragesteller die Befürchtung, dass das 30x30–Ziel ohne eine grundlegende Änderung der aktuell dominanten Naturschutzstrategien grundlegende Menschenrechte und indigene Rechte, die Landrechte ebenso wie Mitbestimmungsrechte betreffen, gefährden könnte.
Menschenrechts- und Umweltschutzorganisationen haben in einem gemeinsamen Statement kritisiert, dass das 30x30–Ziel festgelegt werde, ohne eine Evaluierung der sozialen Folgen und ökologischen Effektivität des bisher geltenden 17-Prozent–Schutzzieles vorzunehmen (https://assets.survivalinternational.org/documents/1972/en-fr-es-it-de-200928.pdf). Zudem weist u. a. Greenpeace darauf hin, dass im Entwurf des GBF glaubwürdige Garantien für die Einhaltung von Menschen- und Mitbestimmungsrechten wie der freien und vorherigen informierten Zustimmung (FPIC) fehlen. Greenpeace sieht zudem die Gefahr, dass Unternehmen das 30x30–Ziel zum Greenwashing nutzen könnten, indem sie einerseits die Ausweitung von Schutzgebieten unterstützen, gleichzeitig ihre umweltschädlichen Praktiken beibehalten (https://www.aljazeera.com/opinions/2020/10/12/to-protect-nature-bring-down-the-walls-of-fortress-conservation/).
Deutschland ist einer der größten staatlichen Geldgeber im Naturschutz. Allein das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) finanziert derzeit Waldschutzprojekte im Umfang von 2,1 Mrd. Euro (https://www.bmz.de/de/themen/klimaschutz/Wald-und-Klima/index.html). In mehreren Schutzgebieten von Sub-Sahara-Afrika, die von der Bundesregierung mitfinanziert werden, sind Menschenrechtsverletzungen und fehlende Mitbestimmungsrechte dokumentiert (https://taz.de/Naturschutz-contra-Menschenrechte/!5666561/).
In einem aktuellen Bericht hat das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) darauf hingewiesen, dass die KfW, über die die Bundesregierung viele ihrer Naturschutzvorhaben realisiert, ihren menschenrechtlichen Verpflichtungen bei der Schutzgebietsfinanzierung in vielen Punkten nicht nachkommt (https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/aktuelles/detail/menschenrechtliche-sorgfaltspflichten-gelten-auch-in-der-entwicklungszusammenarbeit). Dazu zählen: die eingehende und transparente Prüfung der Kapazitäten der Umsetzungspartner beim Schutzgebietsmanagement bezüglich der Umsetzung menschenrechtlicher Verpflichtungen, die Umsetzung eines effektiven Umwelt- und Sozialrisikomanagementsystems (auch bei den Durchführungspartnern), die Offenlegung ihres Vorgehens bei der Umsetzung von Menschenrechtsstandards in der Projektplanung und Projektdurchführung und bei der Prüfung der Durchführungspartner (access-to-information-policy) sowie die Einführung eines Beschwerdemechanismus.
Damit setzt die Bundesregierung laut DIMR sowohl die eigenen Nachhaltigkeitsrichtlinien der KfW (https://www.kfw-entwicklungsbank.de/PDF/Download-Center/PDF-Dokumente-Richtlinien/Nachhaltigkeitsrichtlinie_EN.pdf) als auch die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGP), insbesondere UNGP 21 der öffentlichen Rechenschaftsplicht, nicht um.
Die Bundesregierung verfolgt das 30x30–Ziel beispielsweise durch die Einrichtung des Legacy Landscapes Fund (https://legacylandscapes.org/, LLF). Er soll Schutzgebieten über zumindest 20 Jahre in etwa 1 Mio. Euro pro Jahr zur Verfügung stellen, wobei internationalen Umweltschutzorganisationen eine Schlüsselrolle zukommt (https://www.cbd.int/api/v2013/documents/EEFB62E0-7B56-6FD5-C694-A9D9F2764203/attachments/FZS.pdf). Details über die Funktionsweise des Fonds sind bisher mit wenigen Ausnahmen (siehe https://www.fr.de/zukunft/storys/umweltschutz/erhalt-artenvielfalt-geht-naturschutz-menschen-12247686.html) jedoch nicht bekannt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen24
Inwiefern unterstützt die Bundesregierung im Zuge der derzeitigen Ausarbeitung des GBF das 30x30–Ziel?
Welche wissenschaftlichen Grundlagen gibt es nach Informationen der Bundesregierung dafür, das 30x30–Ziel als geeignetes Mittel für den Biodiversititätsschutz festzulegen?
Inwiefern wird nach Informationen der Bundesregierung eine kommerzielle Nutzung von Ressourcen wie Holz in den im Rahmen der 30x30–Zieles ausgerufenen Naturschutzgebieten möglich sein?
Welche Einschätzung liegt der deutschen Regierung zur Zahl der Personen vor, deren Landrechte und Lebensgrundlagen nachteilig beeinträchtigt werden könnten, wenn Schutzgebiete weltweit auf 30 Prozent verdoppelt werden sollten?
Inwiefern wird die Bundesregierung eine Beurteilung zu den möglichen menschlichen und sozialen Auswirkungen des 30x30–Zieles vornehmen, bevor sie diesem Ziel zustimmt?
Welche anderen Instrumente neben der Etablierung von Naturschutzgebieten stehen derzeit nach Informationen der Bundesregierung zur Erreichung des 30x30–Zieles im Rahmen der GBF-Verhandlungen zur Debatte?
a) Inwiefern hat die Bundesregierung selbst geprüft, welche alternativen Instrumente neben der Etablierung von Naturschutzgebieten geeignet wären?
b) Inwiefern kann und sollte nach Meinung der Bundesregierung die Sicherung indigener und lokaler Landrechte, beispielsweise durch die Ausweisung indigener Territorien, dazu gezählt werden?
Sieht die Bundesregierung ein Risiko, dass die Kriterien für OECMs für indigene und lokale Gemeinschaften schwer zu erfüllen sein könnten?
Inwiefern strebt die Bundesregierung an, dass neben OECMs auch Demarkierung indigener Territorien explizit als mögliches Instrument zum Erreichen des 30x30–Zieles in der GBF genannt wird?
Welche Schritte wird die Bundesregierung setzen, um im Rahmen der GBF die Wahrung und Stärkung von Rechten der indigenen und lokalen Bevölkerung (sowohl Land- als auch Mitbestimmungsrechte) bei der Umsetzung des 30x30–Zieles verpflichtend festzuschreiben?
Wie soll nach Meinung der Bundesregierung die Auswahl der zur Erreichung des 30x30–Zieles notwendigen zusätzlichen Schutzgebiete erfolgen?
Ist die Bunderegierung dafür, FPIC im Rahmen der GBF verpflichtend zu verankern?
Wenn ja, was hat die Bundesregierung bisher konkret für diese Verankerung unternommen?
Inwiefern wird die Bundesregierung in dieser Wahlperiode die ILO 169 zum Schutz indigener Völker, in der auch FPIC festgeschrieben ist, ratifizieren, wie sie es im Koalitionsvertrag (Zeile 7933) zwischen CDU, CSU und SPD angekündigt hat?
Wenn nein, was steht dieser Ratifizierung entgegen?
Inwiefern wird die deutsche Bundesregierung vor der Bereitstellung von Mitteln für neue Schutzgebiete prüfen,
a) ob Landansprüche indigener Völker oder anderer lokaler Gemeinschaften auf einem Gebiet bestehen und
b) ob FPIC durchgeführt wurde?
Sollten sich geplante Schutzgebiete mit nicht kodifizierten Landansprüchen indigener Völker überschneiden, würde die Bundesregierung zuerst darauf hinwirken, Landrechte zu formalisieren?
Inwiefern beabsichtigt die Bundesregierung, zusätzliche Haushaltsmittel für die Erreichung des 30x30–Zieles zu Verfügung zu stellen?
Welche Mittel wurden nach Informationen der Bundesregierung von welchen Gebern bisher für den LLF zugesagt, und was ist das Zielvolumen des Fonds?
Inwiefern soll ein Teil der Fonds-Gelder nach Informationen der Bundesregierung angelegt werden, und was sollen die Kriterien für diese Anlagen sein?
Wie soll der LLF nach Informationen der Bundesregierung gesteuert werden, sowohl was finanzielle Belange als auch was die Auswahl der Schutzgebiete und Schutzstrategien betrifft?
Was sind nach Informationen der Bundesregierung die Kriterien, die der jährlichen Messung der Erfolge der vom LLF finanzierten Schutzgebiete und – davon abhängig – der Auszahlung weiterer Mittel im Folgejahr zugrunde gelegt werden sollen?
Inwiefern sind bei der Legacy Landscapes Initiative nach Informationen der Bundesregierung
a) Konsultationsprozesse wie FPIC,
b) Mitspracherechte der lokalen und indigenen Bevölkerung bei Entscheidungsprozessen sowie
c) die Klärung von Landansprüchen und die Wahrung von Landrechten verpflichtend vorgesehen?
Wenn nein, wird sich die Bundesregierung als Anschubfinanzierer des Fonds für diese Verpflichtungen einsetzen?
Von wem wird das Geld, das über den LLF in die Schutzgebiete fließt, nach Informationen der Bundesregierung in den einzelnen Schutzgebieten verwaltet?
Inwiefern teilt die Bundesregierung die Kritik des DIMR, dass die KfW ihren menschenrechtlichen Verpflichtungen, die u. a. in den Nachhaltigkeitsrichtlinien der KfW und den UNGP festgeschrieben sind, in folgenden Punkten nicht oder nur unzureichend nachkommt?
Welche Änderung sind diesbezüglich konkret in Planung (bitte zu den Unterpunkten einzeln antworten):
a) Umsetzung eines effektiven Umwelt- und Sozialrisikomanagementsystems bei KfW und Durchführungspartnern;
b) Offenlegung der KfW bezüglich ihres Vorgehens bei der Umsetzung von Menschenrechtsstandards in der Projektplanung und Durchführung und bei der Prüfung der Durchführungspartner?
c) eingehende und transparente Prüfung der Kapazitäten der Umsetzungspartner in Deutschland und in den Partnerländern beim Schutzgebietsmanagement bezüglich der Umsetzung menschenrechtlicher Verpflichtungen;
d) Einrichtung eines für Betroffene leicht zugänglichen Beschwerdemechanismus?
Inwiefern planen Bundesregierung und KfW, der Forderung des DIMR nach öffentlicher Rechenschaftspflicht, welche u. a. in UNGP 21 festgeschrieben ist, bei den in den Fragen 21a bis 21c genannten Punkten zukünftig nachzukommen und diesbezügliche Dokumente zu veröffentlichen?
Wenn nein, warum nicht?
Inwiefern werden nach Informationen der Bundesregierung menschenrechtliche Verpflichtungen der KfW auch bei vom LLF finanzierten Schutzgebieten anzuwenden sein?
Welche von ihr mitfinanzierten Naturschutzprojekte und Schutzgebiete betrachtet die deutsche Regierung als Best Practice und können ihrer Einschätzung nach als Vorbild für andere Schutzgebiete und deren Management dienen?