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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Aufnahme von aus Seenot geretteten Asylsuchenden (Nachfrage zu den Antworten auf die Kleinen Anfragen 19/22370, 19/18228, 19/14585)

(insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

30.12.2020

Antwortdauer

21 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2509609.12.2020

Aufnahme von aus Seenot geretteten Asylsuchenden

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Christine Buchholz, Niema Movassat, Petra Pau, Martina Renner, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Immer wieder verweigern Malta und Italien Schiffen mit aus Seenot geretteten Geflüchteten an Bord zunächst das Einfahren in ihre Häfen. Bedingung dafür, dass die Schiffe schließlich doch anlanden und die Geflüchteten von Bord gehen können, ist meist, dass sich eine Gruppe von EU-Staaten bereiterklärt, die Asylsuchenden vorläufig aufzunehmen und deren Asylverfahren durchzuführen. Allerdings dauert es mitunter Monate, bis die Geflüchteten tatsächlich überstellt werden. Die Fraktion DIE LINKE. fragt daher regelmäßig nach dem Stand der Aufnahmezusagen der Bundesregierung und der tatsächlich erfolgten Überstellungen von aus Seenot geretteten Asylsuchenden nach Deutschland (siehe zuletzt die Bundestagsdrucksachen 19/22370, 19/18228 und 19/14584).

Bei der Auswertung der bisherigen Antworten der Bundesregierung durch die Fragestellerinnen und Fragesteller haben sich einige Unstimmigkeiten ergeben. Beispielsweise finden sich auf den Bundestagsdrucksachen 19/18228 und 19/22370 widersprüchliche Informationen zu einem Seenotrettungsfall im Januar 2020. So heißt es in der Tabelle zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 19/18228, dass am 21. Januar 2020 durch das Seenotrettungsschiff „Ocean Viking“ 180 Menschen nach Pozzallo (Sizilien) gebracht worden seien. In der Tabelle zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 19/22370, in welcher dieser Seenotrettungsfall ebenfalls aufgeführt ist, wird diese Zahl allerdings mit 39 angegeben.

In der Tabelle zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 19/22370 wird ferner die Gesamtzahl der Geretteten mit 2 579 angegeben (S. 6, letzte Zeile der Tabelle). Addiert man jedoch die Einzelangaben in der Tabelle, ergibt sich als Summe 3 133.

Fragen wirft schließlich auch die zweite Tabelle zu Frage 1 auf derselben Bundestagsdrucksache auf. Darin werden sieben „Erlassdaten“ für das Erstaufnahmeland Malta im Jahr 2020 aufgelistet. Mit den „Erlassen“ hat die Bundesregierung jeweils die Zuständigkeit für die Durchführung der Asylverfahren einer Gruppe von Geflüchteten übernommen. Jedoch zeigt die Tabelle zu Frage 4, dass es im Jahr 2020 nur zwei Ausschiffungen nach Malta gab, von denen die Bundesregierung Kenntnis hat, weil die jeweiligen Schiffe unter deutscher Flagge fuhren, von Organisationen betrieben wurden, die ihren Sitz in Deutschland haben oder weil infolge der Rettungseinsätze die Bundesregierung die Bereitschaft erklärt hat, die Zuständigkeit für die Durchführung der Asylverfahren zu übernehmen (Bundestagsdrucksache 19/22370, Antwort zu Frage 4). Unklar ist, auf welche Ausschiffungen sich die übrigen „Erlassdaten“ für das Erstaufnahmeland Malta im Jahr 2020 beziehen.

Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller ist die Darstellung von Seenotrettungsfällen in der Anlage auf Bundestagsdrucksache 19/14584 („Übersicht über Seenotrettung seit Juli 2018 – Übernahmen DEU nach Artikel 17 Absatz 2 Verordnung (EU) Nr. 604/2013 (Dublin III)“) sehr positiv, weil sie einen Überblick über Ausschiffungen, Zusagen durch die Bundesregierung und erfolgte Überstellungen nach Deutschland inklusive Einreisedatum gibt und somit eine genaue Dokumentation und Nachverfolgung der einzelnen Fälle ermöglicht. Sie halten es daher für wünschenswert, dass die Bundesregierung bei der Beantwortung weiterer Anfragen dieses übersichtliche Darstellungsformat verwendet bzw. die genannte Tabelle weiterführt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Wie viele aus Seenot gerettete Personen wurden am 21. Januar 2020 durch das Seenotrettungsschiff „Ocean Viking“ nach Pozzallo gebracht, und wieso wurden hierzu auf den Bundestagsdrucksachen 19/18228 und 19/22370 widersprüchliche Angaben gemacht (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?

2

Wie ist es zu erklären, dass in der Tabelle zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 19/22370 die Gesamtzahl der aus Seenot Geretteten zwischen Januar und August 2020 mit 2 579 angegeben wird, eine Addition der Einzelangaben in der Tabelle aber als Gesamtzahl 3 133 ergibt (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)? Wie lauten die korrekten Einzelangaben, und wie hoch ist die korrekte Gesamtzahl?

3

Wie ist es zu erklären, dass die Bundesregierung in Bezug auf das Jahr 2020 Kenntnis von lediglich zwei Ausschiffungen nach Malta hat (Bundestagsdrucksache 19/22370, Antwort zu Frage 4), gemäß der Antwort zu Frage 1 auf derselben Bundestagsdrucksache aber an sieben „Erlassdaten“ für das Erstaufnahmeland Malta die Zuständigkeit für die Durchführung der Asylverfahren für eine Gruppe von Asylsuchenden übernommen hat (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)? Auf welche Ausschiffungen beziehen sich die übrigen in der Antwort zu Frage 1 genannten Aufnahmezusagen für das Erstaufnahmeland Malta im Jahr 2020?

4

Wie viele Schiffe mit wie vielen aus Seenot geretteten Flüchtlingen an Bord sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit Juni 2018 in einem maltesischen Hafen angelandet (bitte mit Datum der Ausschiffung auflisten und die Angaben zu den Fragen 4, 4a und 4b so darstellen wie in der Anlage auf Bundestagsdrucksache 19/14584)?

a) In wie vielen Fällen hat Deutschland seit Juni 2018 die Zuständigkeit für die Durchführung der Asylverfahren für aus Seenot gerettete und nach Malta verbrachte Asylsuchende übernommen (bitte die Zusagen einzeln mit Datum auflisten und nach Möglichkeit den Angaben zu Frage 4 zuordnen)?

b) Wie viele aus Seenot gerettete Asylsuchende, die zunächst nach Malta gebracht wurden und bei denen Deutschland die Zuständigkeit für die Durchführung der Asylverfahren übernommen hat, wurden bislang nach Deutschland überstellt (bitte die Überstellungen einzeln mit Datum auflisten, den Angaben zu den Fragen 4 und 4a zuordnen und auch Angaben dazu machen, aus welchem Herkunftsland die Überstellten kamen, und wie viele Frauen und Minderjährige unter ihnen waren)?

5

Wie viele Schiffe mit wie vielen aus Seenot geretteten Flüchtlingen an Bord sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit Juni 2018 in einem italienischen Hafen angelandet (bitte mit Datum der Ausschiffung auflisten und die Angaben zu den Fragen 5, 5a und 5b so darstellen wie in der Anlage auf Bundestagsdrucksache 19/14584)?

a) In wie vielen Fällen hat Deutschland seit Juni 2018 die Zuständigkeit für die Durchführung der Asylverfahren für aus Seenot gerettete und nach Italien verbrachte Asylsuchende übernommen (bitte die Zusagen einzeln mit Datum auflisten und nach Möglichkeit den Angaben zu der Frage 5 zuordnen)?

b) Wie viele aus Seenot gerettete Asylsuchende, die zunächst nach Italien gebracht wurden und bei denen Deutschland die Zuständigkeit für die Durchführung der Asylverfahren übernommen hat, wurden bislang nach Deutschland überstellt (bitte die Überstellungen einzeln mit Datum auflisten, den Angaben zu den Fragen 5 und 5a zuordnen und auch Angaben dazu machen, aus welchem Herkunftsland die Überstellten kamen, und wie viele Frauen und Minderjährige unter ihnen waren)?

6

Wie viele Überstellungen aus Malta und Italien sind dauerhaft nicht durchführbar (bitte ebenfalls den Angaben zu den Fragen 4 und 5 zuordnen), was ist jeweils der Grund dafür, und was ist der Bundesregierung über den Verbleib der betroffenen Asylsuchenden bekannt?

7

Wie hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bislang über die Asylanträge von aus Seenot geretteten und nach Deutschland überstellten Asylsuchenden entschieden (bitte nach Herkunftsländern aufschlüsseln und zwischen Asylanerkennung, Flüchtlingsanerkennung, subsidiärem Schutz, nationalen Abschiebungsverboten, Ablehnungen und sonstigen Erledigungen differenzieren)?

8

Wie haben die Verwaltungsgerichte bislang über Klagen gegen ablehnende BAMF-Bescheide von aus Seenot geretteten und nach Deutschland überstellten Asylsuchenden entschieden (bitte nach Herkunftsländern aufschlüsseln und zwischen Asylanerkennung, Flüchtlingsanerkennung, subsidiärem Schutz, nationalen Abschiebungsverboten, Ablehnungen und sonstigen Erledigungen differenzieren)?

9

Wie viele Asylanträge von aus Seenot geretteten und nach Deutschland überstellten Asylsuchenden sind derzeit beim BAMF und nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Verwaltungsgerichten anhängig (bitte differenzieren)?

10

Ist die den Fragestellerinnen und Fragestellern von vor Ort aktiven NGOs übermittelte Information, dass in Italien neben den Sicherheitsbehörden auch das BAMF Befragungen von aus Seenot Geretteten durchführt, bevor diese nach Deutschland überstellt werden, zutreffend?

a) Welche Fragen werden dabei ggf. gestellt, wie lange dauern die Befragungen ungefähr, und welche Relevanz hat der Verlauf bzw. das Ergebnis dieser Befragungen für die Entscheidung, ob Deutschland die Zuständigkeit für die Durchführung der jeweiligen Asylverfahren übernimmt und die betreffenden Schutzsuchenden nach Deutschland überstellt werden?

b) Welche asylrelevanten Daten aus diesen Befragungen werden ggf. in den Erstanhörungen des BAMF in Deutschland verwendet, und über welches Datensystem werden diese Daten ggf. weitergegeben?

11

Ist das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) nach Kenntnis der Bundesregierung in Italien an dem Relocation-Prozess beteiligt, und wenn ja, auf welche Weise?

12

Ist die Internationale Organisation für Migration (IOM) nach Kenntnis der Bundesregierung in Italien an dem Relocation-Prozess beteiligt, und wenn ja, auf welche Weise?

13

Wie viele aus Seenot gerettete und nach Deutschland überstellte Asylsuchende wurden bislang aus Deutschland abgeschoben (bitte die Abschiebungen nach Möglichkeit einzeln mit Datum, Abflughafen und Zielstaaten auflisten)? Seit wann werden Abschiebungen aus Seenot geretteter und nach Deutschland überstellter Asylsuchender gesondert erfasst, vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung frühere diesbezügliche Fragen der Fraktion DIE LINKE. nicht beantwortet hat und dies damit begründete, dass Angaben zur Rettung aus Seenot nicht im Ausländerzentralregister erfasst würden (Bundestagsdrucksache 19/22370, Antwort zu Frage 14), wohingegen eine Frage der Fraktion der AfD zu Abschiebungen von Personen, die von Seenotrettungsorganisationen mit Sitz in Deutschland aus Seenot gerettet und nach Deutschland überstellt wurden, beantwortet werden konnte (Bundestagsdrucksache 19/24498, Antwort zu Frage 4d)?

14

Wie viele aus Seenot gerettete und nach Deutschland überstellte Asylsuchende sind nach Kenntnis der Bundesregierung freiwillig aus Deutschland ausgereist bzw. in andere EU-Staaten weitergewandert?

Berlin, den 3. Dezember 2020

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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