Amtshilfemaßnahmen der Bundeswehr in Zusammenhang mit COVID-19
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Tobias Pflüger, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Heike Hänsel, Cornelia Möhring, Niema Movassat, Żaklin Nastić, Dr. Alexander S. Neu, Thomas Nord, Petra Pau, Martina Renner, Helin Evrim Sommer, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
In Zusammenhang mit der Corona-Krise hat die Bundeswehr bis zum 17. November 2020 nach eigenen Angaben über 1 500 Anträge auf Amtshilfe erhalten. Im Zuge der sog. zweiten Welle der Pandemie hat es eine erhebliche Häufung der eingehenden Anträge gegeben. 5 000 Soldatinnen und Soldaten sind derzeit gleichzeitig bei Hilfsleistungen eingesetzt, davon über 4 400 in den Gesundheitsämtern (https://www.bundeswehr.de/de/organisation/streitkraeftebasis/aktuelles/covid-19-ein-rueckblick-ueber-die-amtshilfe-der-bundeswehr-4483954).
Die Fragestellerinnen und Fragesteller haben bereits in der Vergangenheit (vgl. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/19249) darauf hingewiesen, dass sie den erheblichen Bedarf der zivilen Behörden an militärischen Unterstützungskräften als Zeichen werten, wie stark die Strukturen des Katastrophenschutzes wie auch des Gesundheitswesens in der Vergangenheit vernachlässigt wurden. Sie halten es für nicht akzeptabel, dass der Gesundheitsschutz der Bevölkerung auf das Militär angewiesen ist. Den Umstand, dass die Bundeswehr so viele abkommandierungsfähige Angehörige hat, werten sie zugleich als Zeichen dafür, dass die Bundeswehr im Vergleich zum öffentlichen Gesundheitswesen großzügig mit Personal und Ressourcen ausgestattet ist.
Zugleich ziehen es einige zivile Behörden nach Informationen der Fragestellerinnen und Fragesteller vor, lieber Angehörige der Bundeswehr um Hilfsleistungen zu bitten, als alternative Unterstützungsmöglichkeiten zu generieren. So liegt den Fragestellerinnen und Fragestellern die Schilderung eines Behördenmitarbeiters einer Großstadt vor, dessen freiwillige Meldung zur Unterstützung des Gesundheitsamtes von der Stadtverwaltung zurückgewiesen wurde – mit der Begründung, man habe keine Kapazitäten mehr zur notwendigen Schulung, weil diese bereits durch Soldaten der Bundeswehr ausgeschöpft seien.
Desgleichen wurde nach dem Eindruck der Fragestellerinnen und Fragesteller bislang nicht in ausreichendem Maße versucht, beispielsweise Studentinnen und Studenten oder Arbeitslose anzuwerben, um die Arbeit der Gesundheitsämter zu unterstützen. Hier spielen möglicherweise auch finanzielle Überlegungen eine Rolle – denen allerdings aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller durch Bereitstellung entsprechender Mittel durch die Bundesregierung begegnet werden könnte.
Die Fragestellerinnen und Fragesteller sind der Ansicht, dass Unterstützungsleistungen der Bundeswehr nur nach striktem Subsidiaritätsprinzip erfolgen dürfen. Die Inanspruchnahme der Bundeswehr lediglich zu dem Zweck, um Lohn- oder Gehaltskosten einzusparen, wäre aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller nicht nur ein Verstoß gegen die arbeitsmarktpolitische Neutralität der Amtshilfemaßnahmen, sondern rechtswidrig.
Sorge bereitet den Fragestellerinnen und Fragestellern zudem der Umstand, dass manche zivile Behörden die Bundeswehr auch zur Wahrnehmung hoheitlicher Befugnisse i. S. v. Artikel 35 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) heranziehen wollen, welche die Ausübung von Zwangsmaßnahmen gegen Bürgerinnen und Bürger umfasst. In ihrer Antwort auf die letzte derartige Kleine Anfrage hat die Bundesregierung zwar ausgeführt, dass die Bundeswehr solche Anträge zurückgewiesen hat (vgl. insbesondere die Antwort zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 19/20241), zwischenzeitlich gab bzw. gibt es aber möglicherweise durchaus solche Einsätze. So hat die Bundeswehr im September 2020 einem Zeitungsbericht zufolge Einlasskontrollen bei einem Krankenhaus übernommen (https://www.wochenspiegellive.de/mosel/zell-mosel/artikel/bundeswehr-uebernimmt-einlasskontrolle-67073/). Sofern die eingesetzten Soldatinnen und Soldaten dabei Besucherinnen und Besuchern den Zugang zum Krankenhaus verwehrt haben sollten, wäre dies aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller nicht mehr von Artikel 35 Absatz 1 GG gedeckt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen33
Wie viele Anträge auf Amtshilfeleistungen sind bislang insgesamt in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie an die Bundeswehr gerichtet worden?
Wie viele dieser Anträge wurden positiv beschieden?
Wie viele Anträge wurden negativ beschieden?
Wie viele Anträge wurden von den Antragstellern vor Bescheidung zurückgezogen?
Wie viele Anträge befinden sich derzeit in Bearbeitung?
Wie gliedern sich die tatsächlich durchgeführten Amtshilfeleistungen nach Tätigkeiten und Einsatzorten auf?
Wie viele Soldatinnen und Soldaten waren bislang insgesamt im Rahmen der Amtshilfe tätig (bitte nach einzelnen Monaten aufgliedern), wie viele waren maximal am gleichen Tag tätig, und wie viele sind derzeit tätig?
Wie viele Soldatinnen und Soldaten stehen derzeit für Amtshilfeeinsätze im Rahmen von Artikel 35 Absatz 1 GG in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie bereit, und wie viele Soldatinnen und Soldaten könnten dabei maximal über mehrere Wochen gleichzeitig eingesetzt werden (bitte nach Tätigkeitsgebieten differenzieren)?
Wie viele Soldatinnen und Soldaten werden darüber hinaus für Aufgaben wie „Absicherung/Schutz“ und „Ordnungs-Verkehrsdienst“ bereitgehalten?
Sind solche Fähigkeiten bislang in Anspruch genommen worden, und wenn ja, an welchen Orten, zu welchem Zweck, wie viele Soldaten waren eingesetzt, über welchen Zeitraum, mit welchen konkreten Tätigkeiten, und wer hat die Einsätze beantragt, und wenn nein, aufgrund welcher Erwägungen rechnet die Bundesregierung damit, dass solche, aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragsteller genuin polizeiliche, Tätigkeiten künftig angefragt werden könnten?
Wie viele der abgelehnten Anträge wurden abgelehnt
aus Gründen fehlenden Materials bzw. Personals bzw. Ressourcen,
rechtlichen Erwägungen (diese bitte erläutern) oder
anderen Gründen (bitte erläutern)?
Haben Angehörige der Bundeswehr in Erfüllung von Amtshilfe für Gesundheitsämter Quarantäneanordnungen gegenüber Bürgerinnen und Bürgern vorgenommen, und wenn ja, wie häufig, und wie vielen Bürgerinnen und Bürgern gegenüber (bitte möglichst betreffendes Gesundheitsamt nennen), und auf welcher Rechtsgrundlage haben sie dies getan, und wenn nein, inwiefern wird eine solche Maßnahme ausdrücklich ausgeschlossen (bitte mit der Frage auseinandersetzen, inwiefern eine Quarantäneanordnung einen Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen darstellt, der nach Maßgabe von Artikel 35 Absatz 1 GG nicht in die Kompetenz der Bundeswehr fällt)?
Welche Anträge auf Unterstützungsleistungen gingen aus Sicht der Bundesregierung über einfache Amtshilfe im Sinne von Artikel 35 Absatz 1 GG hinaus (bitte Ort, Zweck, konkrete Tätigkeit, Zahl der angefragten Soldaten, Zeitraum, Antragsteller angeben)?
Welche und wie viele dieser Anträge wurden abgelehnt (bitte jeweilige Begründung angeben)?
Welche und wie viele dieser Anträge wurden von den Antragstellern vor Bescheidung zurückgezogen, und inwiefern wurden zuvor entsprechende Hinweise seitens der Bundeswehr erteilt?
Welche und wie viele dieser Anträge sind noch in Bearbeitung?
Welche und wie viele dieser Anträge wurden positiv beschieden (bitte ggf. begründen, warum sie aus Sicht der Bundesregierung rechtmäßig sind), und wie ist der Stand der Umsetzung?
Inwiefern hat die Bundeswehr in Zusammenhang mit Amtshilfemaßnahmen in der Corona-Krise Einlasskontrollen für zivile Einrichtungen durchgeführt oder den Zugang zu diesen beschränkt (bitte vollständig angeben unter Angabe von Ort, Zweck, konkrete Tätigkeit, Zahl der angefragten Soldaten, Zeitraum, Antragsteller), und welche rechtliche Bewertung lag diesen Einsätzen zugrunde (bitte auch mit der Frage auseinandersetzen, inwiefern solche Tätigkeiten noch auf Basis von Artikel 35 Absatz 1 GG zulässig sind oder nicht vielmehr Anforderungen nach Artikel 35 Absatz 2 GG darstellen)?
Inwiefern kann die Bundesregierung bestätigen, dass Bundeswehrsoldaten am Klinikum Mittelmosel in Zell (https://www.wochenspiegellive.de/mosel/zell-mosel/artikel/bundeswehr-uebernimmt-einlasskontrolle-67073/) sowie in zwei Altersheimen in Homburg (https://www.sol.de/news/update/News-Update,498343/Corona-im-Saarland-Bundeswehr-hat-bislang-25-Amtshilfeantraege-umgesetzt,498393) Einlasskontrollen durchgeführt haben (bitte ggf. Ort, Zweck, konkrete Tätigkeit, Zahl der angefragten Soldaten, Zeitraum, Antragsteller angeben)?
Inwiefern fiel es in die Kompetenz der Soldaten, Besucherinnen und Besucher zurückzuweisen bzw. diesbezügliche Entscheidungen des Hausrechtsinhabers umzusetzen?
Welche rechtliche Bewertung lag diesen Einsätzen zugrunde?
Hat es Fälle gegeben, in denen der Bundeswehr das Hausrecht in zivilen Einrichtungen (ggf. teilweise) übertragen wurde, und wenn ja, wo, wann, für wie lange, zu welchem Zweck, und welche rechtliche Bewertung lag dem zugrunde?
Inwiefern lag es in der Kompetenz der Bundeswehr, im Rahmen etwaiger Tätigkeiten im Sinne der Fragen 9 bis 11 Maßnahmen gegenüber Zivilisten, ggf. auch die Anwendung von Zwangsmitteln, durchzusetzen, und welche rechtliche Bewertung lag dem zugrunde (bitte auch hier mit der Frage auseinandersetzen, inwiefern die Ausübung eines Hausrechts in zivilen Liegenschaften Artikel 35 Absatz 1 oder 2 GG berührt)?
Ist die Antwort der Bunderegierung zu Frage 6a auf Bundestagsdrucksache 19/20241 (welches Landesorgan für die Anforderung von Maßnahmen nach Artikel 35 Absatz 2 GG berechtigt ist, richte sich „nach dem jeweiligen Landesverfassungsrecht“) so zu verstehen, dass das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) prüft, ob das beantragende Organ auf Basis der jeweiligen Landesverfassung zur Antragstellung überhaupt befugt ist, oder verlässt sich das BMVg darauf, dass diese Prüfung zuvor im Land erfolgt ist und das BMVg selbst diese Frage, also die Zulässigkeit eines Antrages nach Landesverfassungsrecht, nicht mehr prüfen muss?
Welche Qualifikationen müssen Bundeswehrangehörige, die Unterstützungsanforderungen der Gesundheitsämter nachkommen, vorlegen, und wie gestalten sich entsprechende Schulungen bzw. Einweisungsveranstaltungen (bitte Dauer angeben und nach den wichtigsten Tätigkeitsprofilen darstellen)?
Inwieweit werden die Bundeswehrangehörigen insbesondere auch auf datenschutzrechtliche Aspekte ihrer Tätigkeit hingewiesen?
Inwieweit und mit welcher Begründung sind Bundeswehrangehörige, die zur Unterstützung von Gesundheitsämtern abkommandiert wurden, bei dieser Tätigkeit zum Tragen von Uniform oder sonstiger Dienstkleidung verpflichtet?
Welche Gesamt-Personalkosten sind bislang für die geleisteten Amtshilfemaßnahmen der Bundeswehr entstanden, und welche einsatzbedingten Mehrkosten sind dabei entstanden?
Welche Sachkosten sind der Bundeswehr bislang für die geleisteten Amtshilfemaßnahmen entstanden?
Inwiefern erfolgt der Einsatz der Bundeswehr für die anfragenden Behörden umsonst bzw. wird er berechnet, und welche Stundensätze oder sonstigen Berechnungsmethoden werden dabei veranschlagt? Inwiefern und in welcher Höhe sind die ggf. so berechneten Kosten bislang tatsächlich in Rechnung gestellt worden?
Inwiefern wirkt sich der Einsatz im Rahmen der Amtshilfe auf Dauer nachträglich auf den Alltagsbetrieb der Bundeswehr oder ihre Einsatzbereitschaft aus?
Inwiefern teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragestellerinnen und Fragesteller, dass zivile Behörden zunächst nach alternativen Möglichkeiten suchen müssten, notwendige Arbeiten auszuführen, bevor die Bundeswehr um Unterstützung gebeten wird, und was unternimmt sie, um der Möglichkeit zu begegnen, dass zivile Behörden die Bundeswehr rufen, ohne dass dies alternativlos wäre (beispielsweise um Personalkosten einzusparen)?
Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung zu treffen, um dafür zu sorgen, dass die zivilen Behörden schnellstmöglich in die Lage versetzt werden, ihren Aufgaben ohne die Inanspruchnahme militärischer Unterstützung gerecht zu werden, und inwiefern will sie ihnen dabei großzügige finanzielle Leistungen anbieten?