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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Aktuelle Zahlen zu Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz

(insgesamt 8 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

28.12.2020

Antwortdauer

18 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2513210.12.2020

Aktuelle Zahlen zu Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Niema Movassat, Żaklin Nastić, Petra Pau, Martina Renner, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann, und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Im März 2019 hat das belgische Abgeordnetenhaus gefordert, Deutschland möge Leistungen an ehemalige freiwillige Waffen-SS-Angehörige in Belgien einstellen und gemeinsam mit Belgien eine wissenschaftliche Untersuchung zu diesem Thema durchführen (Drucksache 2243/012 der belgischen Kammer, www.lachambre.be/doc/PCRA/pdf/54/ap275.pdf). Die Bundesregierung hat nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller bis heute nicht darauf reagiert.

Wenn es auch nur noch um wenige Personen geht, so ist es aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller unabdingbar, Personen, die sich freiwillig der Waffen-SS angeschlossen hatten, von Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) und ggf. von Leistungen, die auf einer fiktiven Nachversicherung oder der Anrechnung von Ersatzzeiten beruhen, auszuschließen.

Die Regelung in § 1a des Bundesversorgungsgesetzes (BVG), die Kriegsverbrecher von BVG-Leistungen ausschließt, ist nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller als gescheitert zu betrachten, da von ursprünglich (zum Zeitpunkt der Verabschiedung von § 1a) 940 000 Empfängern bis zum Jahr 2017 in lediglich 99 Fällen (0,01 Prozent) eine Leistungsversagung bzw. ein Leistungsentzug ausgesprochen wurde (vgl. z. B. die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/10975).

Die durchschnittliche Höhe der Leistungen für Empfänger im Ausland betrug Anfang 2019 nach Darlegung der Bundesregierung 311,78 Euro, für Empfänger im Inland 1561,72 Euro (Antworten zu den Fragen 2 und 3 auf Bundestagsdrucksache 19/10297). Der Umstand, dass ehemalige freiwillige Waffen-SS-Angehörige höhere Leistungen erhalten können als NS-Opfer (für Leistungen nach dem Artikel-Zwei-Fonds stehen der Jewish Claims Conference z. B. derzeit 513 Euro zur Verfügung, https://www.claimscon.de/unsere-taetigkeit/individuelle-entschaedigungsprogramme/erfahren-sie-mehr-ueber-individuelle-entschaedigungsprogramme/artikel-2-fonds.html), verdeutlicht aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller den politischen Änderungsbedarf.

Das Gleiche gilt für Rentenbezüge, die darauf beruhen, dass frühere freiwillige Angehörige der Waffen-SS für die Dienstzeit und etwaige Kriegsgefangenschaft Rentenersatzzeiten geltend machen oder ehemalige hauptberufliche Waffen-SS-Angehörige in den Genuss fiktiver Nachversicherung gekommen sind. Die Rentenhöhe für hauptberufliche Waffen-SS-Angehörige kann, bei angenommener Dienstzeit von zehn Jahren inklusive fünfjähriger Kriegsgefangenschaft rund 300 Euro betragen. Dies kommt, jedenfalls bei Personen, die nicht gegen ihren Willen zur Waffen-SS eingezogen wurden, aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller einer Belohnung verbrecherischen Handelns gleich.

Die Fragestellerinnen und Fragesteller halten es für erforderlich, dass die Bundesregierung den Forderungen des belgischen Parlaments so schnell und so umfassend wie möglich nachkommt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Wie viele Personen beziehen derzeit Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (bitte jeweils nach Leistungsberechtigten und Hinterbliebenen aufschlüsseln)

a) mit Wohnsitz in Deutschland sowie

b) mit Wohnsitz im Ausland (bitte nach Ländern aufschlüsseln)?

2

Hat sich die Zahl von 99 Leistungsversagungen bzw. Leistungsentziehungen zwischenzeitlich erhöht, und wenn ja, wie lauten die aktuellen Angaben (bitte nach Beschädigten und Hinterbliebenen differenzieren)?

3

Wie hoch sind die durchschnittlichen Leistungen nach BVG derzeit im Schnitt (bitte nach Empfängern im Ausland und im Inland sowie nach Beschädigten und Hinterbliebenen differenzieren)?

4

Was hat die Bundesregierung infolge des belgischen Parlamentsbeschlusses (Drucksache 2243/012 der belgischen Kammer, www.lachambre.be/doc/PCRA/pdf/54/ap275.pdf) unternommen, und welche weiteren Schlussfolgerungen zieht sie hieraus?

Inwieweit war der Beschluss des belgischen Parlaments Gegenstand binationaler Gespräche, und was wurde bei diesen vereinbart?

5

Inwiefern ist es aus Sicht der Bundesregierung möglich, schon nach bisheriger Rechtslage ehemaligen freiwilligen Waffen-SS-Angehörigen auch ohne konkrete Nachweise einzelner schuldhafter Handlungen die Leistungen zu versagen, angesichts des Umstandes, dass hierfür keine Strafbarkeit als Verbrechen oder Vergehen erforderlich ist, sondern lediglich eine Prüfung vorzunehmen ist, „ob dem Leistungsberechtigten ein ethischer Schuldvorwurf gemacht werden kann“ (vgl. Antwort zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 18/1164), und jedenfalls aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller das freiwillige Engagement für eine kriminelle Organisation auf jeden Fall einen ethischen Schuldvorwurf berechtigt?

6

Wie viele Rentenersatzzeiten wurden aufgrund eines militärischen oder militärähnlichen Dienstes von der Deutschen Rentenversicherung anerkannt, und inwiefern werden Angaben zur Tätigkeit (militärischer oder militärähnlicher Dienst) weiter differenziert statistisch erfasst (auf die Antwort zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 19/10297 wird verwiesen)?

7

Wie viele fiktive Nachversicherungen für berufsmäßige Angehörige von Wehrmacht und Waffen-SS sind vorgenommen worden, wie viele Personen erhalten hierauf fußend heute noch Rentenbezüge, und inwiefern werden hierzu weitere differenzierte Angaben statistisch erfasst?

8

Ist der Bundesregierung bekannt, ob ausländische Waffen-SS-Freiwillige von der Waffen-SS auch als Hauptberufliche eingestellt und zum Fronteinsatz kommandiert worden waren (sodass sie rechtlich gesehen Anspruch auf fiktive Nachversicherung haben), und wenn ja, um wie viele Personen es sich dabei, und wie viele von diesen erhalten heute noch Leistungen?

Berlin, den 8. Dezember 2020

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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