Äußerungen der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Christine Lambrecht zum Demonstrationsgeschehen am 7. November 2020 in Leipzig
der Abgeordneten Stephan Brandner, Tobias Matthias Peterka, Roman Johannes Reusch, Thomas Seitz und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Wie Medien berichten, habe die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Christine Lambrecht „die Ausschreitungen bei der ‚Querdenken‘-Demonstration in Leipzig scharf verurteilt und eine ‚gründliche Aufklärung‘ gefordert“ (https://www.stern.de/news/-gipfel-des-egoismus---querdenken--de-mo-in-leipzig--lambrecht-fordert-aufklaerung--9483864.html).
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht wird dabei zitiert mit den Worten „‚Was wir gestern in Leipzig gesehen haben, ist durch nichts zu rechtfertigen. Die Demonstrationsfreiheit ist keine Freiheit zur Gewalt und zur massiven Gefährdung anderer‘. […] Eine solche Situation inmitten der Pandemie dürfe sich nicht wiederholen“, ergänzte Lambrecht (vgl. ebd.).
Tausende dicht an dicht ohne Masken seien ein Gipfel der Verantwortungslosigkeit und des Egoismus, meint Bundesjustizministerin Christine Lambrecht weiter (ebd.). Jeden Tag sterben laut Bundesjustizministerin Christine Lambrecht Menschen am Coronavirus. Wer diese Gefahr leugne, stellte sich gegen den übergroßen Teil der Gesellschaft, der sich an Regeln halte, um sich und alle anderen zu schützen, heißt es weiter von Seiten der Bundesjustizministerin (ebd.).
Weiter spricht Bundesjustizministerin Christine Lambrecht davon, dass „die Verhöhnung der Wissenschaft und die rechtsextreme Hetze“, die sie gesehen habe, abscheulich seien (https://www.bmjv.de/SharedDocs/Zitate/DE/2020/110920_Ausschreitungen_Leipzig.html).
Medien berichten weiter, dass, während in der Innenstadt noch die „Querdenker“-Demo lief, Randalierer den Polizeiposten in Connewitz mit Steinen beworfen hätten, es wurden Scheiben beschädigt (vgl. https://www.stern.de/news/-gipfel-des-egoismus---querdenken--demo-in-leipzig--lambrecht-fordert-aufklaerung--9483864.html). Später wurden auf mehreren Straßen in Connewitz Barrikaden angezündet (ebd.).
Die Polizei musste mit einem Großaufgebot anrücken. Wasserwerfer aus Niedersachsen fuhren auf, um zum einen die Brände zu löschen, und zum anderen drohte die Polizei in Durchsagen den Einsatz der Wasserwerfer an, sollten sich die Menschen auf den Straßen nicht friedlich verhalten (ebd.). Aus den Fahrzeugen heraus wurden zudem Videoaufnahmen gefertigt (ebd.). Ein Hubschrauber kreiste über dem Viertel (ebd.). Polizeisprecher Olaf Hoppe erklärte am Sonntag, es seien Polizisten durch Steinwürfe verletzt worden (ebd.).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu Ausschreitungen während der „Querdenken“-Demonstration in Leipzig am 7. November 2020 vor, die von Demonstranten dieser ausgingen und die Bundesjustizministerin Christine Lambrecht zu ihren Aussagen bewegt haben können?
a) Wie viele verletzte und dienstunfähige Polizisten (bitte einzeln aufgliedern), wie viele verletzte sonstige Personen im Zusammenhang mit besagter Demonstration gibt es?
b) Wie hoch ist der Sachschaden, der durch die Demonstration verursacht wurde?
Wie viele Strafanzeigen wurden gestellt?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse zu
a) angemeldeten und
b) nicht angemeldeten
Demonstrationen in der Bundesrepublik Deutschland vor, die einen Vergleich ermöglicht, ob es sich bei den Geschehnissen während der Demonstration am 7. November 2020 in Leipzig um eine ungewöhnliche Gewalteskalation handele, und wenn ja, welche?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu Ausschreitungen am 7. November 2020 vor, die in Leipzig-Connewitz stattfanden und bei denen Brände gelegt und Polizisten mit Steinen beworfen wurden?
a) Wie viele verletzte und dienstunfähige Polizisten (bitte einzeln aufschlüsseln), wie viele verletzte sonstige Personen im Zusammenhang mit besagter Demonstration gibt es?
b) Wie hoch ist der Sachschaden, der durch die Demonstration verursacht wurde?
Wie viele Strafanzeigen wurden gestellt?
Wie bewertet die Bundesregierung die Gewalteskalation in Leipzig-Connewitz, die sich seit mehreren Monaten nicht beruhigt (vgl. u. a. https://www.merkur.de/politik/leipzig-gewalt-polizei-sachsen-verfassungsschutz-linksextrem-twitter-eskalation-krawall-ausschreitungen-vermummte-zr-90037588.html, https://www.lvz.de/Leipzig/Polizeiticker/Polizeiticker-Leipzig/Steinedepots-entdeckt-Darum-schickte-die-Polizei-Wasserwerfer-nach-Connewitz)?
Sind die seit Wochen stattfindenden Gewaltausbrüche in Leipzig-Connewitz (s. o.) nach Ansicht der Bundesregierung zu rechtfertigen?
a) Wenn ja, durch was?
b) Wenn nein, fordert die Bundesregierung eine gründliche Aufklärung, und falls ja, wann, und wie hat sie dies ggf. durch Bundesjustizministerin Christine Lambrecht verlautbaren lassen?
Inwieweit ist die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz zuständig für die Bewertung von Demonstrationsgeschehen, und woraus ergibt sich diese Verantwortlichkeit?
Welche Aspekte der Demonstration sollen nach Ansicht der Bundesregierung aufgeklärt werden, wie es Bundesjustizministerin Christine Lambrecht fordert (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Was ist nach Ansicht der Bundesregierung in Leipzig geschehen, was „durch nichts zu rechtfertigen“ sei, wie sie durch Bundesjustizministerin Christine Lambrecht verlautbaren lässt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor, die untermauern, dass es im Zusammenhang mit der Demonstration zu Gewalt kam (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu „rechter Hetze“ und einer „Verhöhnung der Wissenschaft“ während des Demonstrationsgeschehens in Leipzig vor (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Was versteht die Bundesregierung unter „Verhöhnung der Wissenschaft“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und inwiefern nimmt die Bundesregierung zur Kenntnis, dass es wissenschaftliche Erkenntnisse im Zusammenhang mit COVID-19 gibt, die von den Ansichten der Bundesregierung abweichen?
Wie geht die Bundesregierung mit wissenschaftlichen Erkenntnissen um, die nicht ihrer eigenen Auffassung entsprechen, und wie geschieht gegebenenfalls der Abwägungsprozess innerhalb der Bundesregierung, aus dem hervorgeht, welche wissenschaftlichen Erkenntnisse den Empfehlungen und Maßnahmen der Bundesregierung zu Grunde liegen?