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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Erkenntnisse deutscher Behörden über den Attentäter von Wien Kujtim F. und sein Umfeld

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

19.01.2021

Antwortdauer

40 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2514810.12.2020

Erkenntnisse deutscher Behörden über den Attentäter von Wien Kujtim F. und sein Umfeld

der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Żaklin Nastić, Petra Pau, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE

Vorbemerkung

Bei dem dschihadistischen Terroranschlag in Wien am 2. November 2020 wurden vier Menschen und 23 weitere teils schwer verletzt. Seither wird in der europäischen Öffentlichkeit, in der österreichischen Politik sowie den Ermittlungsbehörden verschiedener Länder um Aufklärung der Frage gerungen, wie es zu diesem Anschlag kommen konnte. Inzwischen ist bekannt, dass der Attentäter Kujtim F. und sein Umfeld schon weit vor dem Anschlag in den Blick unterschiedlicher Polizeibehörden und Nachrichtendienste gelangt waren. Bis heute ist unklar, ob der Attentäter alleine handelte oder ob er Mittäter und Unterstützer hatte, die ihm im Vorfeld des Anschlags unterstützt oder während dem Anschlag begleitet haben (https://www.derstandard.de/story/2000121812493/was-bislang-zum-terroranschlag-in-wien-bekannt-ist). Da auch eine deutsche Staatsangehörige zu den Opfern gehörte, hat der Generalbundesanwalt (GBA) inzwischen auch in Deutschland ein Ermittlungsverfahren zu dem islamistisch motivierten Terroranschlag in Wien eingeleitet. Zuletzt wurde bekannt, dass der Attentäter auch Kontakt mit in Deutschland aufhältigen und den Behörden bekannten Islamisten gestanden hat (https://www.tagesschau.de/inland/islamisten-durchsuchungen-101.html, https://www.spiegel.de/politik/deutschland/terroranschlag-in-wien-razzien-bei-deutschen-islamisten-a-3667f94a-0141-48ec-ad08-d3b1fc9980cf, https://www.zeit.de/politik/ausland/2020-11/terror-wien-anschlag-was-wir-wissen?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.de%2F).

Soweit nach Übermittlungen an ausländische Behörden oder Stellen gefragt wird, ist darunter auch das Einstellen von Informationen in gemeinsam geführten Dateien zu verstehen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen35

1

Welche einzelnen Informationen (Personendaten, Personenhinweise, Informationen über Reisebewegungen, Fluggastdaten, Ermittlungsverfahren, Strafverfahren, Aufenthaltsstatus, Lichtbilder usw.) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wann von welchen Behörden in welche „inländischen“ Datenbanken, die den deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden zur Verfügung stehen, betreffend den späteren Attentäter Kujtim F. eingepflegt?

2

Welche deutsche Polizeien und Sicherheitsbehörden hatten nach Kenntnis der Bundesregierung unter welchen Voraussetzungen zu welchem Zeitpunkt Zugriff auf die in Frage 1 genannten Informationen betreffend den späteren Attentäter Kujtim F.?

3

Welche einzelnen Informationen (Personendaten, Personenhinweise, Informationen über Reisebewegungen, Fluggastdaten, Ermittlungsverfahren, Strafverfahren, Aufenthaltsstatus, Lichtbilder usw.) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wann von welchen (auch ausländischen oder supranationalen) Behörden oder Stellen in welche europäischen Datenbanken (u. a. Schengen-Informationssystem, Europol-Informationssystem, Analyseprojekte von Europol etc.), die den deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden zur Verfügung stehen, betreffend den späteren Attentäter Kujtim F. eingepflegt?

4

Welche deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden hatten nach Kenntnis der Bundesregierung unter welchen Voraussetzungen zu welchem Zeitpunkt Zugriff auf die in Frage 3 genannten Informationen betreffend den späteren Attentäter Kujtim F.?

5

Welche einzelnen Informationen (Personendaten, Personenhinweise, Informationen über Reisebewegungen, Fluggastdaten, Ermittlungsverfahren, Strafverfahren, Aufenthaltsstatus, Lichtbilder usw.) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wann von welchen Behörden in welche „inländischen“ Datenbanken, die den deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden zur Verfügung stehen, betreffend den späteren Attentäter Anzor W. eingepflegt?

6

Welche deutsche Polizeien und Sicherheitsbehörden hatten nach Kenntnis der Bundesregierung unter welchen Voraussetzungen zu welchem Zeitpunkt Zugriff auf die in Frage 1 genannten Informationen betreffend den späteren Attentäter Anzor W.?

7

Welche einzelnen Informationen (Personendaten, Personenhinweise, Informationen über Reisebewegungen, Fluggastdaten, Ermittlungsverfahren, Strafverfahren, Aufenthaltsstatus, Lichtbilder usw.) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wann von welchen (auch ausländischen oder supranationalen) Behörden oder Stellen in welche europäischen Datenbanken (u. a. Schengen-Informationssystem, Europol-Informationssystem, Analyseprojekte von Europol etc.), die den deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden zur Verfügung stehen, betreffend den späteren Attentäter Anzor W. eingepflegt?

8

Welche deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden hatten nach Kenntnis der Bundesregierung unter welchen Voraussetzungen zu welchem Zeitpunkt Zugriff auf die in Frage 3 genannten Informationen betreffend den späteren Attentäter Anzor W.?

9

Welche einzelnen Informationen (Personendaten, Personenhinweise, Informationen über Reisebewegungen, Fluggastdaten, Ermittlungsverfahren, Strafverfahren, Aufenthaltsstatus, Lichtbilder usw.) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wann von welchen Behörden in welche „inländischen“ Datenbanken, die den deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden zur Verfügung stehen, betreffend den späteren Attentäter Drilon G. eingepflegt?

10

Welche deutsche Polizeien und Sicherheitsbehörden hatten nach Kenntnis der Bundesregierung unter welchen Voraussetzungen zu welchem Zeitpunkt Zugriff auf die in Frage 1 genannten Informationen betreffend den späteren Attentäter Drilon G.?

11

Welche einzelnen Informationen (Personendaten, Personenhinweise, Informationen über Reisebewegungen, Fluggastdaten, Ermittlungsverfahren, Strafverfahren, Aufenthaltsstatus, Lichtbilder usw.) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wann von welchen (auch ausländischen oder supranationalen) Behörden oder Stellen in welche europäischen Datenbanken (u. a. Schengen-Informationssystem, Europol-Informationssystem, Analyseprojekte von Europol etc.), die den deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden zur Verfügung stehen, betreffend den späteren Attentäter Drilon G. eingepflegt?

12

Welche deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden hatten nach Kenntnis der Bundesregierung unter welchen Voraussetzungen zu welchem Zeitpunkt Zugriff auf die in Frage 3 genannten Informationen betreffend den späteren Attentäter Drilon G.?

13

Welche einzelnen Informationen (Personendaten, Personenhinweise, Informationen über Reisebewegungen, Fluggastdaten, Ermittlungsverfahren, Strafverfahren, Aufenthaltsstatus, Lichtbilder usw.) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wann von welchen Behörden in welche „inländischen“ Datenbanken, die den deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden zur Verfügung stehen, betreffend den späteren Attentäter Blinor S. eingepflegt?

14

Welche deutsche Polizeien und Sicherheitsbehörden hatten nach Kenntnis der Bundesregierung unter welchen Voraussetzungen zu welchem Zeitpunkt Zugriff auf die in Frage 1 genannten Informationen betreffend den späteren Attentäter Blinor S.?

15

Welche einzelnen Informationen (Personendaten, Personenhinweise, Informationen über Reisebewegungen, Fluggastdaten, Ermittlungsverfahren, Strafverfahren, Aufenthaltsstatus, Lichtbilder usw.) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wann von welchen (auch ausländischen oder supranationalen) Behörden oder Stellen in welche europäischen Datenbanken (u. a. Schengen-Informationssystem, Europol-Informationssystem, Analyseprojekte von Europol etc.), die den deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden zur Verfügung stehen, betreffend den späteren Attentäter Blinor S. eingepflegt?

16

Welche deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden hatten nach Kenntnis der Bundesregierung unter welchen Voraussetzungen zu welchem Zeitpunkt Zugriff auf die in Frage 3 genannten Informationen betreffend den späteren Attentäter Blinor S.?

17

Welche einzelnen Informationen (Personendaten, Personenhinweise, Informationen über Reisebewegungen, Fluggastdaten, Ermittlungsverfahren, Strafverfahren, Aufenthaltsstatus, Lichtbilder usw.) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wann von welchen Behörden in welche „inländischen“ Datenbanken, die den deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden zur Verfügung stehen, betreffend den späteren Attentäter Perparim V. eingepflegt?

18

Welche deutsche Polizeien und Sicherheitsbehörden hatten nach Kenntnis der Bundesregierung unter welchen Voraussetzungen zu welchem Zeitpunkt Zugriff auf die in Frage 1 genannten Informationen betreffend den späteren Attentäter Perparim V.?

19

Welche einzelnen Informationen (Personendaten, Personenhinweise, Informationen über Reisebewegungen, Fluggastdaten, Ermittlungsverfahren, Strafverfahren, Aufenthaltsstatus, Lichtbilder usw.) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wann von welchen (auch ausländischen oder supranationalen) Behörden oder Stellen in welche europäischen Datenbanken (u. a. Schengen-Informationssystem, Europol-Informationssystem, Analyseprojekte von Europol etc.), die den deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden zur Verfügung stehen, betreffend den späteren Attentäter Perparim V. eingepflegt?

20

Welche deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden hatten nach Kenntnis der Bundesregierung unter welchen Voraussetzungen zu welchem Zeitpunkt Zugriff auf die in Frage 3 genannten Informationen betreffend den späteren Attentäter Perparim V.?

21

Welche einzelnen Informationen (Personendaten, Personenhinweise, Informationen über Reisebewegungen, Fluggastdaten, Ermittlungsverfahren, Strafverfahren, Aufenthaltsstatus, Lichtbilder usw.) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wann von welchen Behörden in welche „inländischen“ Datenbanken, die den deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden zur Verfügung stehen, betreffend den späteren Attentäter Burak K. eingepflegt?

22

Welche deutsche Polizeien und Sicherheitsbehörden hatten nach Kenntnis der Bundesregierung unter welchen Voraussetzungen zu welchem Zeitpunkt Zugriff auf die in Frage 1 genannten Informationen betreffend den späteren Attentäter Burak K.?

23

Welche einzelnen Informationen (Personendaten, Personenhinweise, Informationen über Reisebewegungen, Fluggastdaten, Ermittlungsverfahren, Strafverfahren, Aufenthaltsstatus, Lichtbilder usw.) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wann von welchen (auch ausländischen oder supranationalen) Behörden oder Stellen in welche europäischen Datenbanken (u. a. Schengen-Informationssystem, Europol-Informationssystem, Analyseprojekte von Europol etc.), die den deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden zur Verfügung stehen, betreffend den späteren Attentäter Burak K. eingepflegt?

24

Welche deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden hatten nach Kenntnis der Bundesregierung unter welchen Voraussetzungen zu welchem Zeitpunkt Zugriff auf die in Frage 3 genannten Informationen betreffend den späteren Attentäter Burak K.?

25

Inwieweit und wann wurden Sicherheitsbehörden des Bundes nach dem Anschlag von Wien Mobiltelefone, Computer, Festplatten oder sonstige Speichermedien bzw. technische Asservate von österreichischen Sicherheitsbehörden zur Auswertung übergeben?

26

Inwieweit und wann wurden Sicherheitsbehörden des Bundes nach dem Anschlag von Wien nicht physische Kopien der Inhalte von Mobiltelefonen, Computern, Festplatten und sonstigen Speichermedien oder technischen Asservaten zur Auswertung von österreichischen Sicherheitsbehörden übergeben?

27

Inwieweit hat eine Auswertung der in den Fragen 25 und 26 genannten Speichermedien bzw. technischen Asservate ein Kenn- bzw. Kontaktverhältnis des Wiener Attentäters zu Djihadisten bzw. Islamisten in Deutschland offenbart?

28

Inwieweit hat eine Auswertung der in den Fragen 25 und 26 genannten Speichermedien bzw. technischen Asservate ein Kenn- bzw. Kontaktverhältnis des Wiener Attentäters zu Djihadisten bzw. Islamisten offenbart, die der 1. Untersuchungsausschuss der 19. Wahlperiode zum Terroranschlag am Breitscheidplatz auf der sog. 123er-Liste führt, und wenn ja, zu welchen der dort aufgeführten Personen?

29

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Herkunft der bei der Tat in Wien durch den Attentäter verwendeten Waffen bisher vor?

30

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über eine vorherige Verwendung zu den in Frage 29 genannten Waffen bei anderen Straftaten vor?

31

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Aufenthalte von Kujtim F. in der Bundesrepublik Deutschland vor (bitte Ort, Datum und Anlass nennen)?

32

Wie viele Djihadisten bzw. Islamisten aus Deutschland haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2016 in Wien aufgehalten (bitte Zeit und Anlass nennen)?

33

Wann wurden Kenn- bzw. Kontaktverhältnisse von Kujtim F. zu Djihadisten bzw. Islamisten in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung den Sicherheitsbehörden des Bundes erstmals bekannt?

34

In wie vielen Ermittlungsverfahren mit dem Vorwurf § 129b des Strafgesetzbuches (StGB) findet derzeit ein Informationsaustausch zwischen deutschen und österreichischen Ermittlungsbehörden statt?

35

In wie vielen Ermittlungsverfahren des GBA wird derzeit eine Verbindung zwischen deutschen und österreichischen Djihadisten bzw. Islamisten überprüft?

Berlin, den 3. Dezember 2020

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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