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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Interpretation positiver RT-PCR-basierter SARS-CoV-2-Testergebnisse

(insgesamt 7 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

25.01.2021

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2516411.12.2020

Interpretation positiver RT-PCR-basierter SARS-CoV-2-Testergebnisse

der Abgeordneten Detlev Spangenberg, Dr. Robby Schlund, Paul Viktor Podolay, Jörg Schneider, Uwe Witt, Ulrich Oehme, Jürgen Braun, Dr. Heiko Wildberg, Dr. Christian Wirth, Dr. Axel Gehrke und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Auf Grundlage von Testungen auf die Nachweisbarkeit genetischen Materials des Coronavirus SARS-CoV-2 mittels der Methode der Reverse-Transkriptase-Polymerase-Kettenreaktion (RT-PCR) wird vom Robert Koch-Institut (RKI) seit dem 2. März 2020 eine Statistik mit der Anzahl identifizierter COVID-19-Fälle geführt (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Gesamt.html). Unter Voraussetzung eines entsprechend positiven Testergebnisses werden die betreffenden Personen vom RKI in dessen Statistik als SARS-CoV-2-infiziert registriert und als laborbestätigte Fälle im täglichen Lagebericht des RKI zur Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) veröffentlicht (ebd.).

Bei einer Sensitivität der angewendeten Testungen von 78 Prozent (https://www.medrxiv.org/content/10.1101/2020.02.25.20027755v2.full.pdf) über 95 Prozent (https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC6988269/pdf/eurosurv-25-3-5.pdf) bis hin zu 98,9 Prozent bzw. 99,7 Prozent (richtig positive Ergebnisse) (https://www.instand-ev.de/System/rv-files/340%20DE%20SARS-CoV-2%20Genom%20April%202020%2020200502j.pdf) wird die Prävalenz an SARS-CoV-2-positiven Personen in der getesteten Population fast vollständig erfasst.

Eine Analyse der Ergebnisse verschiedener klinisch angewandter RT-PCR-Testvarianten zum Nachweis von SARS-CoV-2 ergab eine durchschnittliche Spezifität von 93 Prozent (https://onlinelibrary.wiley.com/doi/full/10.1002/hed.26317). Die Gesellschaft zur Förderung der Qualitätssicherung in medizinischen Laboratorien e. V. (INSTAND) hatte in einem Ringversuch beim Nachweis einzelner Gen-Regionen von SARS-CoV-2 sogar eine durchschnittliche Spezifität der durch die teilnehmenden Labore durchgeführten RT-PCR-Testungen von 97,8 Prozent bis 98,6 Prozent (Anteil richtig negativer Testergebnisse bei den SARS-CoV-2-negativen Personen) ermittelt (https://www.inst and-ev.de/System/rv-files/340%20DE%20SARS-CoV-2%20Genom%20April%202020%2020200502j.pdf). Bei dem zu Hundert fehlenden Anteil von ca. 1 bis 2 Prozent handelt es sich entsprechend um falsch-positive Testergebnisse. Um solche Fehlerraten deutlich zu verringern, kann bei Testungen auf SARS-CoV-2 mittels RT-PCR ein positives Ergebnis einer ersten RT-PCR-Testung immer noch durch eine zusätzliche Testung auf einen weiteren Genort evaluiert werden (https://www.t-online.de/gesundheit/krankheiten-symptome/id_885033 44/corona-experte-christian-drosten-zu-pcr-tests-was-sind-die-gefahren-.html). In einer chinesischen Studie von Ren et al. (2020) wurde ein RT-PCR-Testverfahren verwendet, bei dem die Nachweisbarkeit von zwei Gen-Regionen Bedingung für ein positives Testergebnis war. Die hierbei ermittelte Spezifität der Testvariante zum Nachweis von SARS-CoV-2-Infektionen betrug 98,8 Prozent (https://www.medrxiv.org/content/10.1101/2020.02.25.20027755v2.full.pdf).

Auch der Leiter des Nationalen Konsiliarlabors für Coronaviren Prof. Dr. Christian Drosten hat daher ein entsprechendes Laborprotokoll zum Nachweis von SARS-CoV-2 veröffentlicht, in dem vorgesehen ist, mittels RT-PCR zwei verschiedene Gene von SARS-CoV-2 nachzuweisen: das E-Gen und das RdRP-Gen. Es besteht bei diesem Test sogar die Möglichkeit, bei dem RdRP-Gen eine für SARS-CoV-2 spezifische RT-PCR-Testung durchzuführen (https://www.who.int/docs/default-source/coronaviruse/protocol-v2-1.pdf, https://www.eurosurveillance.org/content/10.2807/1560-7917.ES.2020.25.3.2000045). Entsprechend geht Prof. Dr. Christian Drosten davon aus, dass positive Testergebnisse immer durch einen solchen Zusatztest bestätigt werden (https://www.t-online.de/gesundheit/krankheiten-symptome/id_88503344/corona-experte-chr istian-drosten-zu-pcr-tests-was-sind-die-gefahren-.html).

Nun geht u. a. aus einer „dpa“-Meldung vom 2. September 2020 hervor, dass zumindest nicht alle Labore diese Kriterien einhalten. So würde z. B. ein großer Anbieter entsprechender Testungen nur auf einen Genort untersuchen (https://www.t-online.de/gesundheit/krankheiten-symptome/id_88503344/corona-expert e-christian-drosten-zu-pcr-tests-was-sind-die-gefahren-.html). Auch in einem Artikel vom 12. September 2020 im „SPIEGEL“ mit dem Titel „Die Mär vom unzuverlässigen PCR-Test“ (https://www.spiegel.de/wissenschaft/medizin/coro navirus-faktencheck-wie-zuverlaessig-ist-der-pcr-test-a-57224ed0-8c87-42b1-9 016-223b165d980b) wird zwar erwähnt, dass die SARS-CoV-2-RT-PCR-Testungen an sich sehr zuverlässig seien, gleichzeitig werden im Artikel aber verschiedene Beispiele angeführt, woran es bei der Durchführung der Testungen hapert. So werden z. B. falsch-positive Testergebnisse durchaus für möglich gehalten und u. a. auf „Labors, die nicht optimal arbeiteten“ zurückgeführt (ebd.). Qualitativ unterschiedlich arbeitende Labore würden auch eine ungleiche Verteilung von falsch-positiven Ergebnissen über verschiedene Testpopulationen erklären (ebd.). Damit würden große Testpopulationen, bei denen sich keine positiven Testergebnisse ergeben, nicht ausschließen, dass bei anderen Testungen durchaus falsch-positive Ergebnisse in relevantem Ausmaß vorkommen können (ebd.).

Durch die vorgenannten Erkenntnisse kann also nicht ausgeschlossen werden, dass abhängig von der durchgeführten RT-PCR-Testvariante zum Nachweis von SARS-CoV-2-Erbgut, die Falsch-positiv-Rate bei ca. 1 Prozent liegen könnte. Dies kann offenbar bei der Testung auf einzelne, aber auch auf zwei Gen-Regionen des SARS-CoV-2-Genoms der Fall sein. Das würde nach Auffassung der Fragesteller bedeuten, dass eine entsprechende Rate der auf SARS-CoV-2 positiv getesteten Personen nicht mit SARS-CoV-2 infiziert ist. Wenn gegen die betreffenden Personen Maßnahmen, wie z. B. die Anordnung einer Quarantäne, verhängt würden, wären nach Auffassung der Fragesteller die Grundrechte dieser Personen aufgrund falscher Testergebnisse, nicht aber wegen einer tatsachlichen Infektion eingeschränkt.

In dem zitierten „SPIEGEL“-Artikel wird ein Problem angesprochen, dass zu den beschriebenen falsch-positiven Testergebnissen beitragen könnte: Die Testungen seien „unter Umständen sogar zu genau“, weil der Ct-Wert nicht beachtet würde (ebd.). Wenn ein bestimmter Schwellenwert an PCR-Zyklen (Ct-Wert) überschritten würde, wären diese Ergebnisse insofern falsch-positiv, als dass die Testungen zwar SARS-CoV-2-Erbgut, aber kein vollständiges bzw. ausreichend infektiöses Virus nachweisen würden (ebd.).

Der heutige Institutsdirektor des Nationalen Konsiliarlaboratoriums für Coronaviren, Prof. Dr. Christian Drosten, erklärte 2014 anlässlich des Auftretens von Infektionen durch das Coronavirus MERS-CoV zur Modernität der PCR-Methode als Diagnoseverfahren (https://www.wiwo.de/technologie/forschung/virologe-drosten-im-gespraech-2014-der-koerper-wirdstaendig-von-viren-angegr iffen/9903228-all.html?fbclid=IwAR0A3G2Z4zDd1su0XmQKUs8vxUYMX0 ALXCV_uX0qJKkTDg6OH8hQutEXwmw): „Ja, aber die Methode ist so empfindlich, dass sie ein einzelnes Erbmolekül dieses Virus nachweisen kann. Wenn ein solcher Erreger zum Beispiel bei einer Krankenschwester mal eben einen Tag lang über die Nasenschleimhaut huscht, ohne dass sie erkrankt oder sonst irgend etwas davon bemerkt, dann ist sie plötzlich ein Mers-Fall. Wo zuvor Todkranke gemeldet wurden, sind nun plötzlich milde Fälle und Menschen, die eigentlich kerngesund sind, in der Meldestatistik enthalten. Auch so ließe sich die Explosion der Fallzahlen in Saudi-Arabien erklären. Dazu kommt, dass die Medien vor Ort die Sache unglaublich hoch gekocht haben.“

Mittlerweile verdichten sich die wissenschaftlichen Daten bezüglich SARS--CoV-2 dahin gehend, dass Ct-Werte unter einem Schwellenwert von ca. 30 infektiöse Viruskonzentrationen anzeigen (https://www.rki.de/DE/Content/InfA Z/N/Neuartiges_Coronavirus/Vorl_Testung_nCoV.html, Stand: 15. Oktober 2020). Positive Ergebnisse, denen ein höherer Ct-Wert zugrunde liegt, würden demnach mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ausschließen, dass ein Infektionsrisiko von der getesteten Person ausgeht (ebd.). Doch in der Praxis wird der Ct-Wert von 30 PCR-Zyklen in der Regel deutlich überschritten. Dadurch erhielten zahlreiche Infizierte trotz vernachlässigbarer Viruslast in ihrem Körper ein positives Testergebnis (https://www.sueddeutsche.de/gesundheit/corona-viele-gesundheitsaemter-wissen-nicht-wie-ansteckend-infizierte-sind-1.5021679).

Kommerzielle Gebrauchseinheiten von Testreagenzien (Test-Kits) mit CE-Kennzeichnung enthalten auf dem Produkteinleger zudem den Hinweis, dass der Test für Patienten mit spezifischen Krankheitssymptomen validiert ist und einer entsprechenden technischen Dokumentation des Herstellers über die Funktionsweise entspricht (https://www.roche.de/res/content/11630/einleger_c obas_sars-cov-2_test.pdf). Die Teststrategie des RKI sieht allerdings auch vor, symptomlose Personen auf eine SARS-CoV-2-Infektion zu testen (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Teststrategie/Nat-Teststra t.html, Stand: 14. Oktober 2020). Zu dieser Personengruppe gehören Reiserückkehrer aus Risikogebieten, Kontaktpersonen, Personal und Besucher von bestimmten Gesundheitseinrichtungen, wie z. B. Krankenhäusern, Personen in Gemeinschaftseinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften, in denen andere Personen mit bestätigter SARS-CoV-2-Infektion festgestellt wurden (ebd.).

Mit der Anerkennung der mittels RT-PCR-Testungen generierten Ergebnisse durch das RKI wird die zuständige Bundesoberbehörde nach Ansicht der Fragesteller zudem verantwortlich für deren Interpretation auch auf lokaler Ebene und die daraus abgeleiteten Maßnahmen allgemeiner und individueller Art. Auch an den schließlich auf Landesebene beschlossenen Maßnahmen wirkt die Bundesregierung durch die jeweiligen Konferenzen der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel mit den Ministerpräsidenten der Bundesländer mit bzw. beeinflusst dadurch die entsprechenden Entscheidungen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Kann die Bundesregierung sicherstellen, dass angesichts der in der Vorbemerkung der Fragesteller angeführten wissenschaftlichen Daten die Infektionszahlen, die das RKI veröffentlicht, richtig sind?

2

Kann die Bundesregierung sicherstellen, dass angesichts der in der Vorbemerkung der Fragesteller angeführten wissenschaftlichen Daten die Grundrechte betreffender Personen nicht aufgrund falscher Testergebnisse von RT-PCR-Testungen auf SARS-CoV-2 eingeschränkt oder verletzt werden?

3

Warum sieht die Teststrategie des RKI vor, symptomlose Personen zu testen, obwohl die dazu verwendete Testmethodik nach Ansicht der Fragesteller nicht dafür vorgesehen ist (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

4

Welche Auswirkungen auf die Rate der falsch-positiven Testergebnisse hat die entsprechende Teststrategie des RKI dadurch, dass symptomlose Personen auf Infektionen mit SARS-CoV-2 getestet werden sollen und somit eine geringere Vortestwahrscheinlichkeit vorliegt, als wenn nur symptomatische Personen getestet würden?

5

Was unternimmt die Bundesregierung angesichts der in der Vorbemerkung der Fragesteller angeführten wissenschaftlichen Daten, um der nach Ansicht der Fragesteller mangelnden Qualität der durchgeführten Testmethodik bei RT-PCR-Testungen auf SARS-CoV-2 (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) entgegenzuwirken?

6

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil an den vom RKI veröffentlichten COVID-19-Fällen, denen ein falsch-positives RT-PCR-Testergebnis zugrunde liegt?

7

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl an Personen, bei denen wegen falsch-positiver RT-PCR-Testergebnisse auf SARS-CoV-2 eine Quarantäne angeordnet wurde?

Berlin, den 26. November 2020

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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