BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Neuklassifizierung von Cannabis im Anlagesystem des UN-Einheitsabkommens über Betäubungsmittel

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

28.12.2020

Aktualisiert

04.03.2024

Deutscher BundestagDrucksache 19/2518911.12.2020

Neuklassifizierung von Cannabis im Anlagesystem des UN-Einheitsabkommens über Betäubungsmittel

der Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg, Michael Theurer, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Dr. Gero Clemens Hocker, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Alexander Müller, Dr. Martin Neumann, Frank Schäffler, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Dr. Andrew Ullmann, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Am 24. Januar 2019 hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO), nach den Erkenntnissen einer Risikoüberprüfung, ihre neuen Empfehlungen für die internationale Klassifizierung von Cannabis und Cannabisprodukten veröffentlicht (http://faaat.net/wp-content/uploads/ECDD-cannabis-final-outcome.pdf). Hierbei sind insgesamt sechs Veränderungen vorgesehen. Entscheidend ist vor allem die Übertragung von Cannabis aus Anhang IV in Anhang I des Einheits-Übereinkommens von 1961 über Suchtstoffe sowie die Streichung von Cannabidiol(CBD)-Produkten mit einem THC-Gehalt unter 0,2 Prozent.

Nach wiederholter Verschiebung (https://blogs.taz.de/drogerie/2020/03/13/rekla-ssifizierung-von-cannabis-erneut-verschoben/) wurde am 2. Dezember 2020 in der 63. Sitzung der Suchtstoffkommission (Comission on Narcotic Drugs – CND) über die WHO-Empfehlungen abgestimmt. Insgesamt besteht die CND aus 53 Mitgliedstaaten, dabei sind zwölf EU-Mitgliedstaaten stimmberechtigt (https://www.unodc.org/documents/commissions/CND/Membership/MEMBERS_OF_THE_COMMISSION_ON_NARCOTIC_DRUGS_1_January_2020_2.pdf). Zuletzt kündigte die EU-Kommission an, CBD, entgegen der WHO-Empfehlung, als Betäubungsmittel einzustufen. Im November 2020 kam der Europäische Gerichtshof (EuGH) zu dem Urteil, dass CBD kein Betäubungsmittel ist (C663/18, https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2020-11/cp200141de.pdf).

Aus Sicht der Fragesteller, sind die Ergebnisse und das Verhalten der Bundesregierung innerhalb des Abstimmungsprozesses sowie die Implikationen für den Handel mit CBD-Produkten in Deutschland von hoher Relevanz.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Wie hat sich Deutschland bei der Abstimmung über die WHO-Empfehlung positioniert, Cannabis und Cannabisharz aus Anhang IV des Übereinkommens in Anhang I zu verschieben, und wie waren das Abstimmungsverhalten Deutschlands und das Abstimmungsergebnis insgesamt?

2

Wie wurde über die WHO-Empfehlung abgestimmt, Dronabinol und seine Stereoisomere (Delta-9-Tetrahydrocannabinol) von Anhang II in Anhang I des Übereinkommens über Suchtstoffe zu verschieben, und wie war das Abstimmungsverhalten Deutschlands?

3

Wie wurde über die Empfehlung abgestimmt, Tetrahydrocannabinol (Isomere von Delta-9-Tetrahydrocannabinol) in Anhang I des Übereinkommens aufzunehmen und aus Anhang II des Übereinkommens über psychotrope Stoffe zu streichen, und wie war das Abstimmungsverhalten Deutschlands?

4

Wie wurde über die Empfehlung abgestimmt, die Begriffe „Extrakte und Tinkturen“ aus Anhang I des Übereinkommens über Suchtstoffe zu streichen, und wie war das Abstimmungsverhalten Deutschlands?

5

Wie wurde über die Empfehlung abgestimmt, dass Zubereitungen, die überwiegend Cannabidiol (CBD) und nicht mehr als 0,2 Prozent Delta-9-Tetrahydrocannabinol enthalten, nicht der internationalen Kontrolle unterliegen sollen, und wie war das Abstimmungsverhalten Deutschlands?

6

Wie wurde über die Empfehlung abgestimmt, Zubereitungen, die entweder durch chemische Synthese oder als Cannabis-Zubereitung hergestellt werden und die aus einer oder aus mehreren anderen Zutaten in einer Form als pharmazeutische Zubereitungen zusammengesetzt sind, in der Delta-9-Tetrahydrocannabinol (Dronabinol) nicht durch leicht zugängliche Mittel oder in einer Menge, die eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellen würde, wiedergewonnen werden kann, in Anhang III des Übereinkommens über Suchtstoffe aufzunehmen, und wie war das Abstimmungsverhalten Deutschlands?

7

Wurde innerhalb der EU-Mitgliedstaaten einheitlich abgestimmt, und wenn nein, warum nicht?

8

Falls sich die Bundesregierung gegen WHO-Empfehlungen ausgesprochen hat, mit welcher Begründung?

9

Wurde an der obligatorischen physischen Stimmabgabe festgehalten oder bestand die Möglichkeit der Fernabstimmung?

10

Inwiefern wurde die Zivilgesellschaft an dem Abstimmungsprozess beteiligt?

11

Inwiefern hat die Drogenbeauftragte der Bundesregierung zur Schaffung von Transparenz in der Bevölkerung über die CND-Sitzungen und die Tätigkeiten der UNODC beigetragen?

12

Welche Konsequenzen hat die Abstimmung über die WHO-Empfehlungen in Deutschland?

13

Wie wird CBD künftig in Deutschland eingestuft, insbesondere vor dem Hintergrund der EuGH-Rechtsprechung?

14

Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle EuGH-Rechtsprechung zu CBD, und welche Auswirkungen hat diese auf die Position der Bundesregierung zu CBD und auf die rechtliche Situation von CBD-Produkten, CBD-Herstellern und CBD-Verkäufern?

15

Sollen natürlich extrahiertes und synthetisch hergestelltes CBD unterschiedlich eingestuft werden, und wenn ja, warum?

16

Plant die Bundesregierung die Einführung von einheitlichen Standards und Regulierungen bezüglich des Handels mit CBD-Produkten?

17

Welche Schwierigkeiten sieht die Bundesregierung in der aktuellen Versorgung mit Medizinalcannabis in Deutschland?

18

Inwiefern hat die WHO-Empfehlung einen Einfluss auf die Medizinalcannabis-Situation in Deutschland?

Berlin, den 8. Dezember 2020

Christian Lindner und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen