Notwendigkeit und Zusatznutzen eines Europäischen Kriminalaktennachweises (EPRIS)
der Abgeordneten Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Żaklin Nastić, Thomas Nord, Tobias Pflüger, Eva-Maria Schreiber und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Zum zweiten Mal leitet das Bundeskriminalamt (BKA) vom 1. Februar 2020 bis 31. März 2021 ein EU-Projekt zur Vernetzung von polizeilichen Ermittlungsakten (European Police Record Index System – EPRIS). Bei diesem Europäischen Kriminalaktennachweis handelt es sich um eine europäische Vernetzung polizeilicher Register zu Verdächtigen, gegen die ein Strafermittlungsverfahren aktenkundig ist. Die Vernetzung bzw. Abfrage erfolgt auch zu Personen, die nicht rechtskräftig verurteilt wurden oder gegen die nie eine Anklage erhoben wurde. Mittels EPRIS werden zunächst pseudonymisierte Anfragen bei allen beteiligten Kontaktstellen im Hit-/No-Hit-Verfahren getätigt. Sofern eine positive Rückmeldung über einen vorliegenden Datensatz erfolgt, kann dieser über die regulären Kanäle zur internationalen Zusammenarbeit angefordert werden.
In dem Pilotprojekt hat das BKA erstmals die Software „Automatisierung der Datenaustauschprozesse“ (ADEP) genutzt, die ebenfalls unter wesentlicher Mitwirkung des BKA entwickelt wurde (Ratsdokument 7886/19). Hierzu hatte das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat das Fraunhofer Institut FOKUS und die Firma PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH – „zur Unterstützung“ beauftragt. Das Vorhaben wird von der EU-Kommission im Rahmen des Inneren Sicherheitsfonds (ISF) gefördert, das BKA muss hierzu lediglich 44 000 Euro beitragen (Antwort zu Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 19/21625).
Grenzüberschreitende Tests des EPRIS erfolgten im Rahmen des tatsächlichen polizeilichen Dienstverkehrs mit ausgetauschten „echten“ Informationen. Als Datenfelder wurden Familienname, Vorname, Aliasnamen, Geburtsdatum und Geschlecht genutzt. Diese erste Phase des EPRIS-Projekts diente „vorrangig der technischen Erprobung“ der Software „im internationalen Kontext“. Dabei wurde dem Ministerium zufolge „Optimierungspotential“ hinsichtlich des Suchalgorithmus in Bezug auf deutsche Abfragen festgestellt, dieses „systemseitige Antwort-Zeit-Verhalten“ könnte demnach in dem Folgeprojekt verbessert werden. Zur Verbesserung der ADEP-Software auch in anderen Ländern sei eine Analyse der dort existierenden „Informations- und Anwendungslandschaft“ erforderlich. Anschließend könnten auch diese an das Pilotprojekt angebunden werden.
Es existiert nach Ansicht der Fragesteller keine Rechtsgrundlage für einen Kriminalaktennachweis auf EU-Ebene. Die Bundesregierung gibt auch keine Auskunft, welche rechtlichen Anpassungen erforderlich wären, um einen entsprechenden Rechtsrahmen auf EU-Ebene zu etablieren (Antwort zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 19/14084). Eine solche Prüfung falle dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat zufolge „vornehmlich in den Zuständigkeitsbereich der Europäischen Kommission“.
Jedoch hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer Ratspräsidentschaft versucht, die Etablierung eines EPRIS in politische Schlussfolgerungen zur inneren Sicherheit und Europäischen Polizeipartnerschaft zu verankern. Die Passage des ersten Entwurfs der Schlussfolgerungen, die ein EPRIS festschreiben sollte („is introduced“) wurde jedoch nach Intervention anderer Mitgliedstaaten in eine Erwägung geändert („could be considered“; vgl. Ratsdokument 11518/2/20 REV 2).
Die EU-Innenminister haben sich zuerst 2004 mit der Schaffung eines EU-weiten Kriminalaktennachweises befasst (Ratsdokument 11591/04). 2007 hat sich die Bundesregierung während ihres EU-Vorsitzes zusammen mit Österreich für eine Machbarkeitsstudie ausgesprochen und hierzu auch auf dem Treffen europäischer Polizeichefs vorgetragen (Ratsdokument 15526/09), im gleichen Jahr hat sie sich für einen entsprechenden Rechtsrahmen engagiert (Ratsdokument 13297/07). Ein Jahr später sprach sich die deutsche Delegation im Rat erneut für die Durchführung einer Machbarkeitsstudie aus (Ratsdokument 13754/08). Der deutsche Vorschlag, die Abkürzung des geplanten Registers wegen seiner möglichen Verwechselung mit dem Strafregisterinformationssystem verurteilter Personen (ECRIS) von „CRIS“ zu „EPRIS“ ändern, wurde angenommen (Ratsdokument 14075/08). Auch die unter deutscher Ratspräsidentschaft vom damaligen Innenminister Wolfgang Schäuble eingerichtete „Zukunftsgruppe“ hat die Einführung eines Kriminalaktennachweises in ihrem Abschlussbericht zur Priorität erklärt (Ratsdokument 11962/08, vgl. auch www.wolfgang-schaeuble.de/nur-wer-sich-sicher-fuehlt-kann-seine-freiheit-leben). Das daraufhin 2009 vom Rat veröffentlichte „Stockholmer Programm“ regt an, eine Durchführbarkeitsstudie über die Notwendigkeit der Einrichtung eines EPRIS und dessen Zusatznutzen zu erstellen und dem Rat bis 2012 darüber Bericht zu erstatten (Ratsdokument 16484/1/09).
Die von der EU-Kommission beauftragte Studie kam jedoch zu dem Ergebnis, dass sich ein EPRIS wegen des Kosten-Nutzen-Verhältnisses „derzeit nicht rechtfertigen“ ließ. Stattdessen sollten andere Instrumente wie das Europol Informationssystem (EIS), das Schengener Informationssystem (SIS II, dort speziell Artikel 36-Ausschreibungen), das SIENA-Kommunikationssystem bei Europol sowie der Informationsaustausch über den Prüm-Verbund „in vollem Umfang genutzt“ oder verbessert werden (Ratsdokument 17680/12).
Es ist deshalb aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller nicht nur aus Kostengründen fraglich, warum die deutsche Ratspräsidentschaft die seit 16 Jahren anvisierte und vor acht Jahren abgelehnte Schaffung eines EPRIS nun erneut durchsetzen will. Die Bundesregierung hat bisher nicht deutlich gemacht, worin der Nutzen eines solchen Systems liegen soll. Angesichts der massiven Missbrauchsmöglichkeit, indem etwa ein Mitgliedstaat das Instrument zur grenzüberschreitenden Verfolgung unliebsamer politischer Aktivistinnen und Aktivisten nutzen könnte, sprechen sich die Fragestellerinnen und Fragesteller vehement gegen die Einführung eines EPRIS aus. Die Bundesregierung darf auch das von ihr angeführte technische Pilotprojekt nicht zur Durchsetzung eines Rechtsrahmens instrumentalisieren.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Welche Behörden aus welchen Ländern nehmen an dem vom Bundeskriminalamt (BKA) geleiteten EU-Projekt zur Vernetzung von polizeilichen Ermittlungsakten (European Police Record Index System – EPRIS) teil, und welche Länder oder EU-Agenturen gehören zu den Beobachtern?
a) Welche weiteren Behörden welcher Länder erwägen eine Teilnahme an dem Pilotprojekt oder haben dies bereits beschlossen?
b) Welche weiteren Projektpartner sind mit welchen unterstützenden Aufgaben betraut?
c) Welche Laufzeit hat das Projekt, welche Kosten entstehen dafür, und wie werden diese übernommen?
Wer ist derzeit Eigentümer der in EPRIS genutzten Software bzw. besitzt die Rechte zu deren Verwertung, und wie soll dies in Zukunft gehandhabt werden?
Welche deutsche Behörde ist über welche Schnittstelle bzw. über welches nationale Informationssystem als Kontaktstelle an das EPRIS-Pilotprojekt angeschlossen?
Inwiefern erfolgen die grenzüberschreitenden Tests des EPRIS im Rahmen des tatsächlichen polizeilichen Dienstverkehrs, und welche Datenfelder werden für das Hit-/No-Hit-Verfahren genutzt?
a) Wie viele falsch positive und falsch negative Treffer traten in den beiden Pilotprojekten im deutschen Probebetrieb des EPRIS auf (bitte ins Verhältnis zu Gesamtabfragen und Gesamttreffern setzen), und worin lagen diese begründet?
b) Welche Reaktionszeit kennt die Bundesregierung zu den aus Deutschland bzw. bei deutschen Behörden erfolgten Abfragen im EPRIS-Pilotprojekt?
c) Mit welchen Maßnahmen will das BKA den „Suchalgorithmus“ der deutschen Abfragen verbessern (Antwort zu Frage 16 auf Bundestagsdrucksache 19/14084)?
Inwiefern werden im EPRIS-Pilotprojekt auch Polizeiakten im Hit-/No-Hit-Verfahren zu Verdächtigen von Straftaten, die also nicht rechtskräftig verurteilt wurden oder gegen die nie eine Anklage erhoben wurde, abgefragt?
Auf welche Kriminalitätsphänomene ist das EPRIS-Pilotprojekt beschränkt?
Welche Notwendigkeit und welchen Zusatznutzen sieht die Bundesregierung in der Einrichtung eines EPRIS auf bi- oder multilateraler Ebene, und wie stellt sich dies auf EU-Ebene dar (vgl. auch Ratsdokument 16484/1/09)?
Aus welchen Gründen könnten die Ziele und Aufgaben, die aus Sicht der Bundesregierung mit einem EPRIS verfolgt werden müssen, nicht über das Informationssystem (EIS), das Schengener Informationssystem (SIS II), das SIENA-Kommunikationssystem bei Europol oder den Prüm-Verbund erledigt werden (Ratsdokument 17680/12)?
Inwiefern und nach welcher Maßgabe sollten in einem EPRIS auf bi- oder multilateraler Ebene aus Sicht der Bundesregierung auch Treffermeldungen mit Europol ausgetauscht werden, und wie stellt sich dies für ein mögliches dezentrales EU-System dar?
Auf welcher Rechtsgrundlage könnte ein dezentrales EPRIS aus Sicht der Bundesregierung auf EU-Ebene betrieben werden, welche weiteren Voraussetzungen müssten hierfür geschaffen werden, oder inwiefern genügt hierfür der Rahmenbeschluss 2006/960/JI des Rates vom 18. Dezember 2006 (Schwedische Initiative)?
Inwiefern hält es die Bundesregierung für technisch und rechtlich möglich, das EPRIS bi- oder multilateral, also wie im früheren Prüm-Rahmen nur auf Basis der nationalen Gesetze der teilnehmenden Staaten zu betreiben?
a) Unter welchen Voraussetzungen will sich die Bundesregierung an einem solchen multilateralen EPRIS-Verbund beteiligen?
b) Welche Regierungen erwägen nach Kenntnis der Bundesregierung die Teilnahme an einer solchen Vernetzung?
c) Auf welche Datenfelder könnte oder sollte ein von einzelnen EU-Mitgliedstaaten betriebenes EPRIS nach Ansicht der Bundesregierung erweitert werden?
d) Für welche Aufgaben wird für ein EPRIS auf bi- oder multilateraler Ebene ein zentraler Server benötigt, und wo ist dieser im Rahmen des EPRIS-Pilotprojekts angesiedelt?
Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung mit der Einrichtung eines EPRIS auf bi- oder multilateraler Ebene, und was könnte demnach ein EU-System kosten?
Wer war an dem Entschluss der Bundesregierung im Rahmen ihrer Ratspräsidentschaft beteiligt, die Etablierung eines EPRIS in politische Schlussfolgerungen zur inneren Sicherheit und Europäischen Polizeipartnerschaft zu verankern (Ratsdokument 11518/2/20)?
Aus welchen Gründen wurde diese Forderung in den folgenden Entwürfen der Schlussfolgerungen schließlich in eine Erwägung geändert, und was trugen die Mitgliedstaaten, die dies beantragten, zu den Gründen vor?
Was ist der Bundesregierung über Erwägungen oder Pläne der Europäischen Kommission bekannt, eine Machbarkeitsstudie für ein EU-EPRIS zu beauftragen, welche Aspekte könnten darin untersucht werden, und wer soll diese durchführen?