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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Sachstand zur koordinierten länderübergreifenden Bekämpfung von Clankriminalität - Fragen zum Entzug der Staatsangehörigkeit und Abschiebungen

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

23.12.2020

Antwortdauer

8 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2523715.12.2020

Sachstand zur koordinierten länderübergreifenden Bekämpfung von Clankriminalität – Fragen zum Entzug der Staatsangehörigkeit und zu Abschiebungen

der Abgeordneten Martin Hess, Dr. Bernd Baumann, Dr. Gottfried Curio, Jochen Haug, Beatrix von Storch, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Im Rahmen der freigegebenen Beschlüsse der 210. Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) im Juni 2019, abrufbar unter www.innenministerkonferenz.de/IMK/DE/termine/to-beschluesse/20190614_12/beschluesse.pdf?__blob=publicationFile&v=2, heißt es zu TOP 29 („Koordinierte länderübergreifende Bekämpfung der Clankriminalität“) unter Nummer 5g, dass es die IMK insbesondere für erforderlich hält, aufenthaltsbeendende Maßnahmen bei ausländischen Mehrfach- und Intensivtätern zu verstärken und zu koordinieren.

Unter Nummer 6 zu TOP 29 bittet die IMK das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI), unter den Maßgaben des Verfassungs- und des Staatsangehörigkeitsrechts zu prüfen, ob Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft, die an Organisierter Kriminalität nachweisbar mitwirken, die deutsche Staatsbürgerschaft verlieren können.

In den freigegebenen Beschlüssen der 212. Sitzung im Juni 2020 heißt es dann unter TOP 22: „Die IMK nimmt den Bericht Koordinierte länderübergreifende Bekämpfung der Clankriminalität – Prüfung nach Maßgaben des Verfassungs- und des Staatsangehörigkeitsrechts, ob Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft, die an Organisierter Kriminalität nachweisbar mitwirken, die deutsche Staatsbürgerschaft verlieren können (Stand: 07.04.20) (nicht freigegeben) zur Kenntnis.“ (www.innenministerkonferenz.de/IMK/DE/termine/to-beschluesse/2020-06-17_19/beschluesse.pdf?__blob=publicationFile&v=2).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Welche konkreten Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Hinblick auf die Feststellung, dass aufenthaltsbeendende Maßnahmen bei ausländischen Mehrfach- und Intensivtätern verstärkt und enger koordiniert werden müssen, seit dem IMK-Beschluss im Juni 2019 ergriffen und umgesetzt (bitte auflisten)?

2

Inwieweit haben sich diese Maßnahmen aus Frage 1 nach Kenntnis der Bundesregierung auf die Anzahl in Deutschland lebender ausländischer Mehrfach- und Intensivtäter ausgewirkt?

3

Zu welchen konkreten Ergebnissen und etwaigen Empfehlungen ist die in der Vorbemerkung der Fragesteller angesprochene vorgenommene Prüfung (IMK-Sitzung von Juni 2020, TOP 22) zum Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit gelangt?

4

Welche konkreten Maßnahmen hat der Bund im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgabenzuweisung ergriffen, um die Länder im Hinblick auf die Fragen bzw. Themenkomplexe unter Nummer 1 und 3 zu unterstützen?

5

Wie wirkt sich nach Kenntnis der Bundesregierung Nummer 13 Absatz 1 der Richtlinie für den Verkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten (RiVASt) in der Praxis auf die Kommunikation mit Staaten wie dem Libanon aus, wenn es um die Verfolgung von Organisierter Kriminalität, insbesondere von Geldwäscheaktivitäten, durch deutsche Strafverfolgungsbehörden geht?

6

Wann ist Nummer 13 Absatz 1 RiVASt zuletzt auf wessen Veranlassung hin geändert worden, und mit welcher Begründung?

Berlin, den 11. Dezember 2020

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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