Heimarbeit in Bundesbehörden
der Abgeordneten Stephan Brandner, Roman Johannes Reusch, Tobias Matthias Peterka und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Der Beschluss der Bundesregierung und der Landesregierungen vom 28. Oktober 2020 fordert Unternehmen auf, den Mitarbeitern Heimarbeit zu ermöglichen, um sich vor dem sogenannten Coronavirus zu schützen (https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bund-laender-beschluss-1805264). Wörtlich heißt es: „Auch in der Pandemie wollen wir in Industrie, Handwerk und Mittelstand sicheres Arbeiten möglichst umfassend ermöglichen. Die Arbeitgeber haben eine besondere Verantwortung für ihre Mitarbeiter, um sie vor Infektionen zu schützen. Bund und Länder fordern die Unternehmen eindringlich auf, jetzt wieder angesichts der hohen Infektionszahlen, wo immer dies umsetzbar ist, Heimarbeit oder mobiles Arbeiten zuhause zu ermöglichen.“ (ebd.).
Aus dem persönlichen Umfeld erfuhren die Fragesteller jedoch, dass die Bundesregierung ihrer Vorbildfunktion selbst nicht gerecht wird und wohl etwa in einer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge keine Heimarbeit ermöglicht werde. Mitarbeiter würden teils mehrere Stunden mit der Deutschen Bahn und dem öffentlichen Nahverkehr anreisen, um die Arbeit vor Ort aufnehmen zu können.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
In welchen Bundesbehörden, inklusive Außen- und Zweigstellen, wird derzeit in welchem Umfang und für wie viele Mitarbeiter Heimarbeit oder mobiles Arbeiten ermöglicht?
Wie vielen Mitarbeitern in jeweils welchen Bundesbehörden, inklusive Außen- und Zweigstellen, wird derzeit nicht ermöglicht, von Heimarbeit oder mobilem Arbeiten Gebrauch zu machen?
Welche Gründe gibt es jeweils dafür, dass keine Heimarbeit und kein mobiles Arbeiten für alle Mitarbeiter des Bundes ermöglicht werden?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung in jeweils welchen Bundesbehörden, inklusive Außen- und Zweigstellen, um mobiles Arbeiten oder Heimarbeit zu ermöglichen?
Welche Gründe gibt es dafür, dass die Bundesregierung auch nach mehreren Monaten der epidemischen Lage von nationaler Tragweite keine Heimarbeit oder mobiles Arbeiten für alle Mitarbeiter der Bundesbehörden ermöglicht?
Inwieweit werden die Bundesbehörden entweder durch Betriebsferien oder großzügige Home-Office-Lösungen vom 23. Dezember 2020 bis zum 1. Januar 2021 geschlossen (vgl. https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975232/1820090/11c9749f77a71b9439759538864aa672/2020-11-25-mpk-beschluss-data.pdf?download=1, S. 8)?
Inwiefern begreift sich die Bundesregierung als Vorbild für die Umsetzung ihrer eigenen Beschlüsse, in denen sie die Arbeitgeber etwa auffordert, Heimarbeit und mobiles Arbeiten zu ermöglichen beziehungsweise sogar Betriebsferien empfiehlt und diesen somit nach Ansicht der Fragesteller große Kraftanstrengungen abverlangt?