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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Moderne digitale Rechtsetzung

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

29.12.2020

Antwortdauer

11 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2543818.12.2020

Moderne digitale Rechtsetzung

der Abgeordneten Victor Perli, Niema Movassat, Dr. Gesine Lötzsch, Lorenz Gösta Beutin, Heidrun Bluhm-Förster, Jörg Cezanne, Ulla Jelpke, Kerstin Kassner, Caren Lay, Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Michael Leutert, Petra Pau, Ingrid Remmers, Friedrich Straetmanns, Andreas Wagner, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Rechtsetzung des Bundes erfolgt heute noch nicht auf dem Stand neuester digitaler Formate. Das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) planen deshalb die Einführung eines modernen, maschinenlesbaren und volldigitalen Rechtsetzungskreislaufs über LegalDocML.de, einer Variante des internationalen Standards LegalDocML bzw. „Akoma Ntoso“, der auf XML basiert und als Open Source mit der Creative-Commons-Lizenz 4.0 gestaltet sein soll (vgl. http://egesetzgebung.bund.de/legaldocml.html). Damit die Nutzung optimal ist, müssen möglichst alle Anwendungen, Tools und Stellen in LegalDocML.de eingebunden sein. Bisher scheint noch nicht klar, ob eine einheitliche Anwendung des neuen Standards tatsächlich gewährleistet ist.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand der Einführung von LegalDocML.de, und gibt es einen Umsetzungs- und Einführungsplan (bitte den Plan ggf. zusenden)?

2

Besteht Einigkeit zwischen dem BMI und dem BMJV darüber, dass der Standard LegalDocML.de über den gesamten Rechtsetzungskreislauf medienbruchfrei genutzt werden soll?

3

Welche Anwendungen bzw. Tools werden für welche Zwecke derzeit und in Zukunft auf LegalDocML umgesetzt bzw. umgestellt, insbesondere aus den Bereichen Rechtsetzung, Kabinetts- und Programmplanung sowie Normendokumentation, und wann ist dies voraussichtlich der Fall?

4

Wann genau sollen welche Dokumente und Tools unterstützt werden? Wann ist eine Veröffentlichung geplant?

5

Welche Dokumente sollen im Standard LegalDocML.de maschinenlesbar ausgezeichnet werden? Werden alle Bundesministerien ihn anwenden? Wird auch erwogen, damit Gerichtsdokumente auszuzeichnen?

6

Wird auch das Rechtsinformationssystem eine Bereitstellung in LegalDocML.de unterstützen? Wenn ja, wann? Wenn nein, wie ist geplant, einen vollständigen Rechtsetzungskreislauf in LegalDocML.de zu gewährleisten?

7

Wird das Word-Plugin eNorm im Zuge der Einführung von LegalDocML.de eingestellt? Wenn nein, sieht das BMJV keine gravierenden Nachteile durch diesen Formatbruch?

8

Wird die IT-Architekturrichtlinie des Bundes bei der Planung beachtet?

9

Welche der Anwendungen wird Open Source sein (bitte einzeln auflisten)?

10

Wird der Editor auf Basis von „LEOS“ programmiert, und wird er mit anderen Behörden teilbar sein (ggf. bitte gesondert für EU, andere EU-Staaten, Bundesländer und Kommunen antworten)?

11

Inwiefern ist eine Verschränkung mit dem internationalen Standard „Akoma Ntoso“, der unter anderem zur Rechtsetzung der EU und UN genutzt wird (AKN4EU und AKN4UN), auch auf technischer Ebene geplant, etwa durch Nutzung von URIs für digitale Verweise oder Unterstützung der jeweiligen Standards in den Tools des Bundes? Wenn nein, warum nicht?

12

Ist aufgrund des föderalen Rechtssystems auch im Kontext des IT-Planungsrats eine Entwicklung von LegalDocML.de im Bund-Länder-Kontext geplant, etwa durch Unterstützung und Koordination der Einführung entsprechender Tools und Ausprägungen des Standards in den Ländern? Unterstützt die Bundesregierung dies, und ggf. wie?

13

Welche Kosten entstehen durch die Einführung von LegalDocML.de im Aufbau und Dauerbetrieb (bitte die entsprechenden Haushaltstitel angeben)?

14

Welche Kosten können durch die Einführung von LegalDocML.de eingespart werden?

15

Wie viel würde es zusätzlich kosten, wenn neben LegalDocML.de weiterhin stellenweise eNorm für die Rechtsetzung genutzt werden würde?

16

Entstehen Zusatzkosten durch weitere Rechtsetzungssysteme außer LegalDocML.de und eNorm? Wenn ja, in welcher Höhe (bitte nach System aufschlüsseln)?

Berlin, den 11. Dezember 2020

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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