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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Abschiebungen nach Äthiopien

(insgesamt 27 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

19.01.2021

Antwortdauer

33 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2542317.12.2020

Abschiebungen nach Äthiopien

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Michel Brandt, Christine Buchholz, Andrej Hunko, Cornelia Möhring, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Petra Pau, Tobias Pflüger, Martina Renner, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Ende November 2020 informierten der Bayerische Flüchtlingsrat und Pro Asyl über die für den 26. November 2020 geplante Abschiebung der in Nürnberg lebenden Mimi T. nach Äthiopien. Die junge Frau hätte Äthiopien 2009 verlassen, weil sie dort als Oppositionelle durch das damalige TPLF-Regime verfolgt worden sei; in Haft erlitt sie sexuelle Gewalt. Bevor sie vor acht Jahren nach Deutschland kam, arbeitete sie in Dubai als Hausangestellte, wo sie misshandelt und gedemütigt worden sei. Mimi T. leide an Depressionen und einer posttraumatischen Belastungsstörung und sei in Nürnberg in therapeutischer Behandlung (https://www.proasyl.de/pressemitteilung/alleinstehende-psychisch-kranke-frau-soll-nach-aethiopien-abgeschoben-werden/). Der Abschiebeversuch scheiterte letztlich, weil Mimi T. Widerstand leistete und der Pilot und Passagiere des Fluges sich mit ihr solidarisierten (https://twitter.com/ProAsyl/status/1332279299534180353).

Bereits am 27. Oktober 2020 waren nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Asyl und Rückführungen zehn Menschen mittels eines von Frontex organisierten Charterflugs nach Äthiopien abgeschoben worden (dpa-Meldung vom 28. Oktober 2020).

Abschiebungen nach Äthiopien stehen aus mehreren Gründen in der Kritik: Anfang November 2020 eskalierte in dem Land der Konflikt zwischen der Zentralregierung und der Regierung der Region Tigray militärisch. Schätzungen zufolge wurden Hunderte Menschen bei Kämpfen getötet; die International Crisis Group geht sogar von Tausenden Toten aus (AFP-Meldung vom 30. November 2020). Nach Angaben des UN-Flüchtlingshilfswerks (UNHCR) sind außerdem bereits mehr als 40 000 Menschen in das Nachbarland Sudan geflohen. Nach Recherchen von Amnesty International ist es in der Nacht auf den 9. November 2020 zu einem Massaker an der Zivilbevölkerung gekommen. In Mai-Kadra im Westen der Tigray-Region seien Hunderte Zivilisten erstochen worden, die mit dem Konflikt nichts zu tun gehabt hätten. Es sei noch unklar, wer für das Massaker verantwortlich sei (https://www.deutschlandfunk.de/hintergruende-und-konfliktlinien-eskalation-in-aethiopiens.2897.de.html?dram:article_id=488138). Die Politikwissenschaftlerin Dr. Annette Weber von der Stiftung Wissenschaft und Politik warnt davor, dass der Krieg sich verstetigen und die Region über Äthiopien hinaus destabilisieren könnte (https://www.youtube.com/watch?v=R6Y1JFljOCg). Der Konflikt bedroht auch rund 96 000 Flüchtlinge aus Eritrea, die in Tigray leben. Der UNHCR berichtet von Angriffen, Entführungen und Zwangsrekrutierungen in den Flüchtlingslagern (dpa-Meldung vom 1. Dezember 2020).

Tigray-stämmige Menschen in anderen Landesteilen beklagen ein staatlich sanktioniertes „ethnisches Profiling“. Die Polizei führe nachts Razzien durch, auch würden Bankkonten willkürlich geschlossen (https://taz.de/Tsedale-Lemma-ueber-den-Aethiopienkrieg/!5728677/).

Weiter verschlechtert wird die Situation in Äthiopien durch schwerwiegende Versorgungsprobleme aufgrund einer seit Monaten währenden Heuschreckenplage und ein durch die Corona-Pandemie überlastetes Gesundheitssystem.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen27

1

Wie viele Asylanträge von Asylsuchenden aus Äthiopien gab es seit 2015 (bitte nach Jahren auflisten), welche Informationen zur ethnischen Herkunft und Religionszugehörigkeit liegen diesbezüglich vor, und welche Verfolgungsgründe werden typischerweise von äthiopischen Antragstellerinnen und Antragstellern vorgetragen?

2

Wie hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) seit 2015 über die Asylanträge von äthiopischen Asylsuchenden entschieden (bitte ebenfalls nach Jahren auflisten und zwischen Asylberechtigung, Flüchtlingseigenschaft, subsidiärem Schutz, Abschiebungsverboten, Ablehnung, Ablehnung als offensichtlich unbegründet, Ablehnung als unzulässig und sonstigen Erledigungen differenzieren; bitte jeweils in absoluten und relativen Zahlen angeben)?

3

Wie viele Klagen äthiopischer Asylsuchender gegen Bescheide des BAMF gab es seit 2015 (bitte nach Jahren auflisten), und wie haben die Verwaltungsgerichte in diesem Zeitraum über diese Klagen entschieden (bitte ebenfalls nach Jahren auflisten und wie zu Frage 2 differenzieren)?

4

Wie viele Klagen von äthiopischen Asylsuchenden gegen BAMF-Bescheide sind derzeit bei den Verwaltungsgerichten anhängig?

5

Wie lange war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer Entscheidung des BAMF bei Asylverfahren von äthiopischen Asylsuchenden in den Jahren 2015 bis 2020 (bitte nach Jahren auflisten)?

6

Wie lange war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung, das heißt inklusive eines Gerichtverfahrens, bei Asylverfahren von äthiopischen Asylsuchenden in den Jahren 2015 bis 2020 (bitte nach Jahren auflisten)?

7

Wie viele äthiopische Staatsangehörige leben mit welchem aufenthaltsrechtlichen Status in Deutschland (bitte auch nach Bundesländern aufschlüsseln)?

8

Wie viele äthiopische Staatsangehörige wurden seit 2015 bei Botschaftsanhörungen im Rahmen von Verfahren zur Identitätsfeststellung vorgeführt, und wie viele von ihnen konnten dabei identifiziert werden (bitte nach Jahren auflisten)?

Welche Art von Dokumenten wurde jenen Betroffenen ausgestellt, die als äthiopische Staatsangehörige identifiziert wurden?

9

Fanden und finden nach Kenntnis der Bundesregierung Identitätsfeststellungen durch äthiopische Delegationen in Deutschland statt?

Wenn ja, wie setzen sich die Delegationen zusammen?

10

Unter welchen Bedingungen stellt die äthiopische Regierung nach Kenntnis der Bundesregierung Passersatzpapiere aus (bitte zwischen Beantragung der Passersatzpapiere durch die betroffene Person und Beantragung durch die jeweiligen Behörden aufschlüsseln)?

11

Unter welchen Bedingungen nimmt die Demokratische Bundesrepublik Äthiopien äthiopische Staatsangehörige zurück (etwa Vorgaben zu monatlichen Kontingenten, Einzel- bzw. Charterabschiebungen o. Ä.)?

12

Ist das im Februar 2018 in Kraft getretene Rücknahmeabkommen zwischen der Europäischen Union und der Demokratischen Bundesrepublik Äthiopien noch aktuell, oder gibt es ggf. ein neues Rücknahmeabkommen?

Falls ja, welche Inhalte hat dieses neue Abkommen, und welche Staaten haben es geschlossen?

13

Wie viele Abschiebungen nach Äthiopien gab es seit 2015 (bitte nach Jahren auflisten und nach Bundesländern differenziert darstellen)?

Welche näheren Angaben lassen sich zu den abgeschobenen Personen machen, wie viele Frauen, Kinder, Familien, Alleinstehende waren beispielsweise davon betroffen (bitte ebenfalls nach Jahren aufschlüsseln, soweit möglich)?

14

Wie viele Sammelabschiebungen gab es seit 2015 nach Äthiopien (bitte die Flüge einzeln mit Angaben zu Datum, Zahl der abgeschobenen Personen, Abflughafen, Fluggesellschaft, beteiligten Bundesländern, ggf. weiteren beteiligten EU-Staaten, ggf. Finanzierung durch Frontex auflisten)?

15

Wie viele Abschiebungen nach Äthiopien mussten seit 2015 nach der Übergabe an die Bundespolizei abgebrochen werden (bitte nach Jahren differenzieren und den Grund angeben, warum die Abschiebungen jeweils abgebrochen werden mussten)?

16

Wie viele äthiopische Staatsangehörige wurden seit 2015 im Rahmen der Dublin-Verordnung in einen anderen EU-Staat überstellt (bitte nach Jahren und EU-Staaten auflisten)?

17

Hat die Bundesregierung aufgrund des Tigray-Konflikts ihre Einschätzung zur asyl- und abschiebungsrelevanten Lage in Äthiopien geändert?

Falls ja, inwiefern, falls nein, warum nicht?

Gibt es Überlegungen, bezüglich Äthiopiens gegenüber den Bundesländern einen Abschiebestopp anzuregen, und falls nein, warum nicht?

18

Welche etwaigen Sonderregeln zu Abschiebungen nach Äthiopien gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in den einzelnen Bundesländern?

19

Wie viele Menschen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch den bewaffneten Konflikt zwischen der äthiopischen Zentralregierung und der Region Tigray getötet, und wie viele wurden verletzt?

20

Wie viele Menschen sind nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb von Äthiopien auf der Flucht bzw. in angrenzende Staaten geflohen?

21

Wie viele politische Gefangene gibt es in Äthiopien nach Kenntnis der Bundesregierung?

22

Hat die Bundesregierung eine Einschätzung der Situation von sexuellen Minderheiten in Äthiopien?

23

Was ist der Bundesregierung über die Situation der Zehntausenden Geflüchteten aus Eritrea bekannt, von denen sich viele in der Tigray-Region aufhalten?

Inwieweit plant die Bundesregierung Erleichterungen bei der Erteilung von Visa zum Familiennachzug für Angehörige von in Deutschland anerkannten eritreischen Flüchtlingen, um für sie eine zügige Einreise zu ermöglichen (https://taz.de/Gefluechtete-in-Deutschland/!5734361/)?

24

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, dass Angehörige des eritreischen Militärs Flüchtlingscamps in Tigray durchsucht haben, um Menschen gefangen zu nehmen, die zuvor aus Eritrea nach Tigray geflohen waren (https://taz.de/Krieg-in-Aethiopien/!5732002/)?

25

Ist der in der Vorbemerkung der Fragesteller geschilderte Versuch vom 26. November 2020 der Abschiebung einer jungen Äthiopierin, die sich vor dem Hintergrund erlittener sexueller Gewalt wegen einer Depression und posttraumatischen Belastungsstörung in laufender therapeutischer Behandlung in Nürnberg befindet und seit acht Jahren in Deutschland lebt, mit der Zusicherung vereinbar, die die Bundesregierung gegenüber dem UN-Anti-Folterausschuss 2011 abgegeben hat, dass nämlich jegliche Abschiebung unterlassen würde, solange eine posttraumatische Belastungsstörung oder irgendein Anzeichen für ein Gesundheitsrisiko im Zusammenhang mit einer Abschiebung nicht ausgeschlossen werden kann (vgl. hierzu bereits die Frage 33 auf Bundestagsdrucksache 18/9603), wenn ja, bitte begründen, wenn nein, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hieraus (bitte darlegen)?

26

Ist die Bundesregierung dazu bereit, gegenüber den bayerischen Landesbehörden, die für den genannten Abschiebungsversuch vom 26. November 2020 verantwortlich sind, auf die von der Bundesrepublik Deutschland gegenüber dem UN-Anti-Folterausschuss eingegangene Sorgfaltsverpflichtung bei Abschiebungen insbesondere (potentiell) traumatisierter Personen hinzuweisen und durch entsprechende Nachfragen aufzuklären, warum nach Ansicht der Fragesteller diese Maßgabe im konkreten Fall nicht eingehalten wurde, wenn den veröffentlichten Informationen hierzu gefolgt wird (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), wenn nein, warum nicht, und wie sollen dann die gegenüber dem UN-Anti-Folterausschuss eingegangenen Zusicherungen eingehalten werden (bitte darlegen)?

27

Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen dem geschilderten Versuch der Abschiebung einer traumatisierten, behandlungsbedürftigen Person und den gesetzlichen Verschärfungen, die es im Umgang mit psychisch und physisch Kranken bei Abschiebungen infolge der beiden Gesetze zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht gab (vgl. § 60 Absatz 7 des Aufenthaltsgesetzes – AufenthG, bitte begründen)?

Berlin, den 9. Dezember 2020

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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