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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Verordnungsentwurf zum Verbot der Zurschaustellung an wechselnden Orten von Giraffen, Elefanten, Nashörnern, Flusspferden, Primaten und Großbären in Zirkusbetrieben (Tierschutz-Zirkusverordnung)

(insgesamt 102 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

12.02.2021

Antwortdauer

57 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/2543017.12.2020

Verordnungsentwurf zum Verbot der Zurschaustellung an wechselnden Orten von Giraffen, Elefanten, Nashörnern, Flusspferden, Primaten und Großbären in Zirkusbetrieben (Tierschutz-Zirkusverordnung)

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Protschka, Berengar Elsner von Gronow, Franziska Gminder, Peter Felser, Johannes Huber und der Fraktion der AfD Verordnungsentwurf zum Verbot der Zurschaustellung an wechselnden Orten von Giraffen, Elefanten, Nashörnern, Flusspferden, Primaten und Großbären in Zirkusbetrieben (Tierschutz-Zirkusverordnung) In der Bundesrepublik Deutschland regelt das Tierschutzgesetz (TierSchG) den Schutz aller Tiere. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat in den vergangenen Jahren verschiedene Maßnahmen ergriffen, um den Tierschutz bei der Haltung von Tieren in Zirkusbetrieben zu verbessern. Dazu zählen die sogenannten Zirkusleitlinien (Leitlinien für die Haltung, Ausbildung und Nutzung von Tieren in Zirkusbetrieben) und für Tiere, die hier nicht aufgeführt sind, das sogenannte Säugetiergutachten (Gutachten mit Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren), welches 2014 überarbeitet wurde, sowie das Zirkusregister, durch welches die Vollzugsbehörden die Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorschriften bei der Haltung von Tieren in Zirkusbetrieben besser überwachen können (https://www.bmel.de/SharedDocs/Downl oads/DE/_Tiere/Tierschutz/Gutachten-Leitlinien/HaltungZirkustiere.pdf?__blo b=publicationFile&v=2; https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Ti ere/Tierschutz/HaltungSaeugetiere.pdf?__blob=publicationFile&v=7). Den Fragestellern liegt ein Schreiben der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft Julia Klöckner aus dem Jahr 2018 vor, in dem sie erklärt, dass es vor diesem Hintergrund derzeit keine Planungen gebe, die Tierhaltung im Zirkus zu verbieten (https://www.presseportal.de/pm/103332/4686963). Am 19. November 2020 verkündete die Bundeslandwirtschaftsministerin im Rahmen einer Pressemitteilung, für die Fragesteller und die betroffene Branche plötzlich, unerwartet und ohne jeden Anlass, jedoch, dass sie einen Verordnungsentwurf zum Verbot der Zurschaustellung zahlreicher Tierarten in reisenden Zirkussen vorgelegt habe (19. November 2020 – Pressemitteilung Nr. 234/2020, Mehr Tierschutz in der Manege, https://www.bmel.de/SharedDo cs/Pressemitteilungen/DE/2020/234-verbot-wildtiere-zirkus.html;jsessionid=87 59473471E7D14F94AF503718D2B405.intranet922). Konkret sollen Giraffen, Elefanten, Nashörner, Flusspferde, Primaten und Großbären in reisenden Zirkusbetrieben verboten werden, weil diese unter dem ständigen Reisen und den angeblich oft nicht artgerechten Bedingungen vor Ort leiden würden (ebd.). Das Verbot soll sogar auf andere Tierarten ausgeweitet werden, sobald Rechtssicherheit dafür bestehe (ebd.). Deutscher Bundestag Drucksache 19/25430 19. Wahlperiode 17.12.2020 Wir fragen die Bundesregierung:   1. Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung der Begriff „Wanderzirkus“ juristisch definiert, und subsumiert die Bundesregierung im Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) für eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz- Zirkusverordnung – TierSchZirkV) dasselbe darunter?   2. Welche unabhängigen wissenschaftlichen Studien oder Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor, die eine Neubetrachtung der Feststellung der Wissenschaftlichen Dienste (WD) des Deutschen Bundestages von 2015 notwendig machen, dass es in deutschen Zirkusbetrieben keine systemimmanente Tierquälerei von Wildtieren gebe (Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages vom 24. September 2015: Sachstand „Wildtierhaltung im Zirkus“, Aktenzeichen: WD 5 - 3000 - 123/25, https://www.bundestag.de/resource/blob/405890/280668d0fd13788652c3 506a36875b8a/wd-5-123-15-pdf-data.pdf)?   3. Welche unabhängigen wissenschaftlichen Studien oder Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor, die eine Neubetrachtung der Feststellung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages von 2015 notwendig machen, dass trotz umfassender Recherche keine unabhängigen Studien gefunden werden konnten, die belegen, dass es sich bei der Haltung von sogenannten Wildtieren im Zirkus nicht nur in Einzelfällen um Tierquälerei handelt beziehungsweise das Wohl der Tiere beeinträchtigt sei (Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages vom 24. September 2015: Sachstand „Wildtierhaltung im Zirkus“, Aktenzeichen: WD 5 - 3000 - 123/25, https://www.bundestag.de/resource/blob/40 5890/280668d0fd13788652c3506a36875b8a/wd-5-123-15-pdf-data.pdf)?   4. Was hat sich an der Aussage der Bundesregierung von April 2020 geändert, dass der Begriff des „Wildtiers“ nicht zielführend zur „tierschutzfachlichen“ Beurteilung der Situation von Tieren in Zirkussen sei, insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Begriff in der novellierten Tierschutz-Zirkusverordnung wesentlich für die Begründung herangezogen wird (Mehr Tierschutz im Zirkus – Tierschutz-Zirkusverordnung, https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Tiere/Haus-Zootiere/t ierschutz-zirkustierverordnung.pdf?__blob=publicationFile&v=3; Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/18592)?   5. Sind der Bundesregierung Verstöße von Zirkusbetrieben gegen § 11 Absatz 4 des Tierschutzgesetzes bekannt, die eine Novellierung der Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz-Zirkusverordnung – TierSchZirkV) notwendig machen würde, und wenn ja, welche?   6. Welche neuen Erkenntnisse haben die Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner seit ihrem Schreiben vom 2. Mai 2018 an die Verbände und das Aktionsbündnis „Tiere gehören zum Circus“, in dem sie betont, dass es derzeit keine Planungen gebe, die Wildtierhaltung im Zirkus zu verbieten und eine gute Tierhaltung abhängig vom Betriebsmanagement sei, veranlasst, einen Verordnungsentwurf vorzulegen, mit dem die Haltung von Tieren bestimmter sogenannter wildlebender Arten in Zirkussen verboten werden soll (https://www.presseportal.de/pm/103332/4686963)?   7. Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Europäischen Parlaments, dass der klassische Zirkus einschließlich der Tiervorführungen ein Teil der Kultur Europas sei (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/P DF/?uri=CELEX:52005IP0386&from=EN)?   8. Ist der Bundesregierung die Aussage der Präsidentin der Europäischen Kommission, Dr. Ursula von der Leyen, vom April 2020 bekannt, dass Zirkuskunst ein lebendiges Kulturerbe Europas sei, und teilt die Bundesregierung diese Einschätzung (https://www.europeancircus.eu/newslet ter/)?   9. Sind der Bundesregierung die wissenschaftlichen Erkenntnisse der Biologie, insbesondere der Ethologie und der Endokrinologie, bekannt, die beweisen, dass es Tieren im Zirkus sehr gut geht, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, insbesondere hinsichtlich des Referentenentwurfs für eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz-Zirkusverordnung – TierSchZirkV; http://www.tiere-geho eren-zum-circus.de/141019_stellungnahme_doernath.pdf?fbclid=IwAR2 M4TpDEmRhdxn7qlqUZu0x5c0e0WEm8tw2gZd6P2C39ZYzyEOKi8J zX0I, S. 5)?  10. Wurden externe Berater oder externe Unternehmen vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft damit beauftragt, den Referentenentwurf für eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz- Zirkusverordnung – TierSchZirkV) zu erarbeiten oder daran mitzuwirken, und wenn ja, welche waren das, wie hoch waren die Kosten dafür, und wie hoch waren die Gesamtkosten zur Erstellung des Verordnungsentwurfs (https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaeserne-G esetze/Referentenentwuerfe/TierSchZirkV.pdf?__blob=publicationFile &v=3)?  11. Inwiefern verfügen nach Einschätzung der Bundesregierung die „Tierrechtsorganisationen“ „Deutscher Tierschutzbund e. V.“, „Pro Wildlife e. V.“, „Vier Pfoten – Stiftung für Tierschutz“, „Animal Public e. V.“, „Bund gegen Missbrauch der Tiere e. V.“, „PETA Deutschland e. V.“, „Tierschutzverein Bundesverband Tierschutz e. V.“ und die „Aktionsgruppe Tierrechte Bayern“ sowie der „Deutscher Bauernverband e. V.“, die vom BMEL bezüglich ihrer Stellungnahme zum Entwurf der Tierschutz-Zirkusverordnung angeschrieben wurden, über die erforderliche Expertise zur objektiven Beurteilung der Haltung von Tieren in Zirkussen?  12. Wer hat die verwendeten wissenschaftlichen Quellen für den Referentenentwurf für eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz- Zirkusverordnung – TierSchZirkV) ausgewählt, und auf welcher Grundlage wurden diese ausgewählt?  13. Ist der Bundesregierung bekannt, dass die Begrifflichkeiten „Freiheit“ und „Gefangenschaft“ in Bezug auf die Tierhaltung mittlerweile in wissenschaftlichen Publikationen nicht mehr verwendet werden, sondern stattdessen die Begrifflichkeiten „natürlicher Lebensraum“ und „menschliche Obhut“ verwendet werden, und warum verwendet die Bundesregierung im Referentenentwurf für eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz-Zirkusverordnung – TierSchZirkV) dennoch die Begrifflichkeiten „Freiheit“ und „Gefangenschaft“ in Bezug auf die Tierhaltung (https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaeserne-Geset-ze/R eferentenentwuerfe/TierSchZirkV.pdf?__blob=publicationFile&v=3)?  14. Warum werden im Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz-Zirkusverordnung – TierSchZirkV) die Begriffe „artgerecht“, „artgemäß“ und „tiergerecht“ verwendet, und wie unterscheiden sich diese Begriffe nach Einschätzung der Bundesregierung (https://www.bme l.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaeserne-Geset-ze/Referentenentwuerf e/TierSchZirkV.pdf?__blob=publicationFile&v=3)?  15. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie alt exotische Zirkustiere im Durchschnitt werden, und liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, ob exotische Zirkustiere ein überdurchschnittliches Alter erreichen, und hat die Bundesregierung Kenntnis über das Durchschnittsalter von Giraffen, Großbären, Primaten, Elefanten, Nashörnern und Flusspferden im natürlichen Lebensraum, im deutschen Zoo und im deutschen Zirkus, und wenn ja, woher stammen die Angaben, und von wann?  16. Ist der Bundesregierung bekannt, ob die gegenwärtig im deutschen Zirkus gehaltenen Giraffen, Großbären, Primaten, Elefanten, Nashörner und Flusspferde überdurchschnittlich alt sind, und wenn ja, woran liegt das nach Kenntnis der Bundesregierung?  17. Warum können nach Kenntnis der Bundesregierung Giraffen, Elefanten, Nashörner, Flusspferde, Primaten und Großbären in reisenden Zirkusbetrieben rechtssicher verboten werden und andere, wie beispielsweise Großkatzen, wiederum nicht, und nach welchen Kriterien wurden die erstgenannten ausgewählt (9. November 2020, Pressemitteilung Nr. 234/2020, Mehr Tierschutz in der Manege, https://www.bmel.de/Shar edDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/234-verbot-wildtiere-zirkus.html;jse ssionid=309FE1D2442A19EFFDACFA004099AFFE.internet2851)?  18. Welche Experten kamen zu der Einschätzung, dass andere sogenannte Wildtierarten, wie beispielsweise Großkatzen, nicht rechtssicher in reisenden Zirkusbetrieben verboten werden können, und was sind die konkreten Gründe dafür (9. November 2020, Pressemitteilung Nr. 234/2020, Mehr Tierschutz in der Manege, https://www.bmel.de/SharedDocs/Presse mitteilungen/DE/2020/234-verbot-wildtiere-zirkus.html;jsessionid=309F E1D2442A19EFFDACFA004099AFFE.internet2851)?  19. Wie ist die Aussage von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner zu verstehen, dass Giraffen, Elefanten, Nashörner, Flusspferde, Primaten und Großbären mit der Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz- Zirkusverordnung – TierSchZirkV) nicht mehr neu angeschafft werden dürfen, insbesondere hinsichtlich der Frage, ob die Anschaffung eines der genannten Tiere nach geltender Rechtslage derzeit möglich ist (9. November 2020, Pressemitteilung Nr. 234/2020, Mehr Tierschutz in der Manege, https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/23 4-verbot-wildtiere-zirkus.html;jsessionid=309FE1D2442A19EFFDACF A004099AFFE.internet2851)?  20. Welche systemimmanenten Tierschutzprobleme bei der Haltung von „Tieren bestimmter wildlebender Arten“ sind der Bundesregierung bekannt, die unter den Bedingungen des reisenden Zirkusses nicht durch Änderungen der Haltungsbedingungen oder der Transportbedingungen beseitigt werden können (Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz-Zirkusverordnung – TierSchZirkV), 18. November 2020, https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaeserne-Gesetze/Ref erentenentwuerfe/TierSchZirkV.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 11)?  21. Wie werden nach Kenntnis der Bundesregierung sogenannte Schautiere juristisch definiert, und subsumiert die Bundesregierung im Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz-Zirkusverordnung – TierSchZirkV) dasselbe darunter (Tierschutz-Zirkusverordnung – Tier- SchZirkV), 18. November 2020, https://www.bmel.de/SharedDocs/Down loads/DE/Glaeserne-Gesetze/Referentenentwuerfe/TierSchZirkV.pdf?__b lob=publicationFile&v=3, S. 11)?  22. Wie werden sogenannte wildlebende Arten nach Kenntnis der Bundesregierung juristisch definiert, und subsumiert die Bundesregierung im Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz- Zirkusverordnung – TierSchZirkV) dasselbe darunter, und worin besteht der Unterschied zwischen „wildlebenden Arten“ und sogenannten Wildtieren?  23. Wie wird der Begriff „tierschutzfachlich“ nach Kenntnis der Bundesregierung juristisch definiert, und subsumiert die Bundesregierung im Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz- Zirkusverordnung – TierSch-ZirkV) dasselbe darunter?  24. Ist der Bundesregierung bekannt, dass Nashörner, Flusspferde und Giraffen im deutschen Zirkus nicht als reine Schautiere vorgeführt werden, sondern auf verschiedene Kommandos des jeweiligen Tierlehrers gehorchen, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen für den Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz-Zirkusverordnung – Tier- SchZirkV) zieht die Bundesregierung daraus (Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz-Zirkusverordnung – Tier- SchZirkV), 18. November 2020, https://www.bmel.de/SharedDocs/Down loads/DE/Glaeserne-Gesetze/Referentenentwuerfe/TierSchZirkV.pdf?__b lob=publicationFile&v=3, S. 11)?  25. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob die Behauptung im Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz- Zirkusverordnung – TierSchZirkV), dass sogenannte Wildtiere, mit denen Dressuren eingeübt und gezeigt werden, in reisenden Zirkussen aufgrund begrenzter personeller und räumlicher Kapazitäten nur 1 bis 9 Prozent des Tages beschäftigt sind, auch auf deutsche Zirkusse zutrifft, und wenn ja, welche, und wie wird „Beschäftigung“ im Referentenentwurf definiert (G. Iossa et al. [2009]: Are wild animals suited to a travelling circus life? Animal Welfare 2009; 18: 129 bis 140; Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz-Zirkusverordnung – TierSchZirkV), 18. November 2020, https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaeserne-Geset ze/Referentenentwuerfe/TierSchZirkV.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 11)? a) Wenn ja, auf welchen unabhängigen wissenschaftlichen Studien beruhen diese Erkenntnisse? b) Wenn nein, ist der Bundesregierung eine aktuelle unabhängige wissenschaftliche Studie bekannt, die diese These von Iossa et al. (2009) bestätigt?  26. Auf welchen unabhängigen wissenschaftlichen Studien beruht die Behauptung im Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz- Zirkusverordnung – TierSchZirkV), dass „Tiere wildlebender Arten“ im Vergleich zu „domestizierten Tieren“ wesentlich höhere Ansprüche an Größe und Ausstattung der Gehege hätten, und wie ist diese Behauptung hinsichtlich der Unterscheidung von Tieren, die im Zoo gehalten werden und Tieren, die im Zirkus gehalten werden und Tieren die im natürlichen Lebensraum leben, zu verstehen (Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz-Zirkusverordnung – TierSchZirkV), 18. November 2020, https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaeserne-Geset ze/Referentenentwuerfe/TierSchZirkV.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 11)?  27. Inwiefern spielt die Aussage, dass der Transport von sogenannten Wildtieren eine logistische Herausforderung darstelle, eine Rolle für den Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz- Zirkusverordnung – TierSchZirkV), sind der Bundesregierungen Gutachten über den Transport von Zirkustieren bekannt und wenn ja, welche (Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz- Zirkusverordnung – TierSchZirkV), 18. November 2020, https://www.bm el.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaeserne-Gesetze/Referentenentwuerf e/TierSchZirkV.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 11)?  28. Was genau meint die Bundesregierung damit, dass Zirkustiere den Transport teilweise in unphysiologischer Körperhaltung verbringen müssen, und auf welchen unabhängigen wissenschaftlichen Erhebungen beruht diese Einschätzung (Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz-Zirkusverordnung – TierSchZirkV), 18. November 2020, https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaeserne-Gesetze/Ref erentenentwuerfe/TierSchZirkV.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 11)?  29. Inwiefern ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Behauptung im Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz- Zirkusverordnung – TierSchZirkV), dass Transportmittel häufig auch als Haltungseinrichtung verwendet werden würden, vor dem Hintergrund zu verstehen, dass Zirkustiere im Heim erster Ordnung transportiert werden und dementsprechend davon ausgegangen werden kann, dass sich die Tiere in ihren Transportgefährten sicher und geborgen fühlen (Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz-Zirkusverordnung – TierSchZirkV), 18. November 2020, https://www.bmel.de/SharedDocs/D ownloads/DE/Glaeserne-Gesetze/Referentenentwuerfe/TierSchZirkV.pdf ?__blob=publicationFile&v=3, S. 11; https://www.faz.net/aktuell/rhein-m ain/zirkus-krone-in-frankfurt-debatte-um-wildtiere-in-der-manege-16350 263.html)?  30. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse hinsichtlich der Unterschiede zwischen dem Transport von Zirkustieren, Zootieren und dem Transport von landwirtschaftlichen Nutztieren, und wenn ja, welche, und ist der Bundesregierung bekannt, dass der Transport von Zirkustieren ein abwechslungsreiches Erlebnis für diese darstellt?  31. Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung das Zurschaustellen von Tieren an wechselnden Orten juristisch definiert, und versteht die Bundesregierung darunter dasselbe im Referentenentwurf (Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz-Zirkusverordnung – TierSchZirkV), 18. November 2020, https://www.bmel.de/SharedDocs/D ownloads/DE/Glaeserne-Gesetze/Referentenentwuerfe/TierSchZirkV.pdf ?__blob=publicationFile&v=3, S. 3)?  32. Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung das Training von Tieren an wechselnden Orten juristisch definiert, und versteht die Bundesregierung darunter dasselbe im Referentenentwurf (Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz-Zirkusverordnung – TierSchZirkV), 18. November 2020, https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaesern e-Gesetze/Referentenentwuerfe/TierSchZirkV.pdf?__blob=publicationFil e&v=3, S. 3)?  33. Welche „ausgeklügelte[n] Strukturierungen“ für die Gehege von Affen meint die Bundesregierung, und welche „ausgeklügelten Strukturierungen“ sind ihr grundsätzlich bekannt (Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz-Zirkusverordnung – TierSchZirkV), 18. November 2020, https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaesern e-Gesetze/Referentenentwuerfe/TierSchZirkV.pdf?__blob=publicationFil e&v=3, S. 18)?  34. Welche Möglichkeiten gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung, um die in § 2 Absatz 2 des Referentenentwurfs des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz-Zirkusverordnung – TierSchZirkV) beschriebenen, mit der Haltung an und der Beförderung zu wechselnden Orten angeblich verbundenen erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden bei Giraffen, Elefanten, Nashörnern, Flusspferden, Primaten und Großbären auf ein vertretbares Maß zu vermindern (Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz-Zirkusverordnung – TierSchZirkV), 18. November 2020, https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaeserne-Geset ze/Referentenentwuerfe/TierSchZirkV.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 4)?  35. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob und inwiefern der § 3 Absatz 1 Nummer 2 des Referentenentwurfs des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz-Zirkusverordnung – TierSchZirkV) nicht bereits durch geltende Gesetze oder Rechtsverordnungen o. Ä. abgedeckt ist (Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz-Zirkusverordnung – TierSchZirkV), 18. November 2020, https://www.bmel.de/SharedDocs/D ownloads/DE/Glaeserne-Gesetze/Referentenentwuerfe/TierSchZirkV.pdf ?__blob=publicationFile&v=3, S. 4)?  36. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob Zirkustiere an den betriebsbedingten Geräuschpegel im Zirkus gewöhnt sind, und wie ist vor diesem Hintergrund der § 3 Absatz 2 Nummer 2 des Referentenentwurfs des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz-Zirkusverordnung – Tier- SchZirkV) zu verstehen (Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz-Zirkusverordnung – TierSchZirkV), 18. November 2020, https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaeserne-Gesetze/Ref erentenentwuerfe/TierSchZirkV.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 4)?  37. Inwiefern ist nach Kenntnis der Bundesregierung der § 3 Absatz 2 Nummer 5 des Referentenentwurfs des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz- Zirkusverordnung – TierSchZirkV) vor dem Hintergrund sinnvoll, dass Zirkustiere grundsätzlich in tageslichtdurchlässigen „Ställen“ – beziehungsweise Stallzelten – untergebracht sind (Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz-Zirkusverordnung – TierSchZirkV), 18. November 2020, https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/G laeserne-Gesetze/Referentenentwuerfe/TierSchZirkV.pdf?__blob=public ationFile&v=3, S. 4)?  38. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob Zirkustieren beim Training Schmerzen oder Leiden zugefügt werden, und inwiefern ist der § 6 Absatz 3 des Referentenentwurfs des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz-Zirkusverordnung – TierSchZirkV) nach Kenntnis der Bundesregierung nicht bereits durch geltende Gesetze oder Rechtsverordnungen o. Ä. abgedeckt (Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz-Zirkusverordnung – TierSchZirkV), 18. November 2020, https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaeserne-Gesetze/Ref erentenentwuerfe/TierSchZirkV.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 6)?  39. Inwiefern handelt es sich bei den §§ 3 bis 6 des Referentenentwurfs des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz-Zirkusverordnung – TierSchZirkV) generell um Vorgaben, die nicht bereits durch geltende Gesetze oder Rechtsverordnungen o. Ä. abgedeckt sind (Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz-Zirkusverordnung – TierSchZirkV), 18. November 2020, https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/G laeserne-Gesetze/Referentenentwuerfe/TierSchZirkV.pdf?__blob=public ationFile&v=3, S. 4 bis 6)?  40. Aus welchen konkreten Gründen soll die Erlaubnis auf acht Jahre befristet werden (§ 9 Absatz 2 TierSchZirkV), und hat die Bundesregierung bereits Kenntnis darüber, wie hoch die Kosten für diese Erlaubnis sein werden (Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz- Zirkusverordnung – TierSchZirkV), 18. November 2020, https://www.bm el.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaeserne-Gesetze/Referentenentwuerf e/TierSchZirkV.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 8)?  41. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob sich die These von Garai (1992) und Kurt & Garai (2001), dass Elefanten es als Stresssituation und Bedrohung empfinden, von einem Sozialpartner getrennt zu sein, auch auf Zirkustiere bezieht (Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz-Zirkusverordnung – TierSchZirkV), 18. November 2020, https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaeserne-Gesetze/Ref erentenentwuerfe/TierSchZirkV.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 13)?  42. Beruht die Behauptung, dass eine stabile Nachzucht von Elefanten in Zirkussen aufgrund der unzureichenden Haltungsbedingungen bisher nicht gelungen sei auf unabhängigen wissenschaftlichen Studien, und wenn ja, welche sind dies (Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz-Zirkusverordnung – TierSchZirkV), 18. November 2020, https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaeserne-Gesetze/Ref erentenentwuerfe/TierSchZirkV.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 13)?  43. Ist der Bundesregierung bekannt, dass Elefanten – und grundsätzlich alle Zirkustiere – sich zu ihrem eigenen Schutz nachts im Stallzelt befinden, und wenn ja, wie ist vor diesem Hintergrund die Forderung im Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz-Zirkusverordnung – TierSchZirkV) zu verstehen, dass ein freier Tag- und Nachtzugang von Elefanten zum Außengehege gewährt werden sollte (Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz-Zirkusverordnung – Tier- SchZirkV), 18. November 2020, https://www.bmel.de/SharedDocs/Down loads/DE/Glaeserne-Gesetze/Referentenentwuerfe/TierSchZirkV.pdf?__b lob=publicationFile&v=3, S. 14; https://www.duunddastier.de/ausgabe/w ildtiere-im-zirkus-manege-frei/)?  44. Sind der Bundesregierung aktuelle unabhängige wissenschaftliche Studien bekannt, die die Behauptung im Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz-Zirkusverordnung – TierSchZirkV) belegen, dass nicht ausreichende Platzverhältnisse bei in Zirkussen gehaltenen Elefanten zusätzlich vermehrt akuten Stress induzieren würden, und wenn ja, welche sind dies (Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz-Zirkusverordnung – TierSchZirkV), 18. November 2020, https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaeserne-Gesetze/Ref erentenentwuerfe/TierSchZirkV.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 14)?  45. Sind der Bundesregierung aktuelle unabhängige wissenschaftliche Studien bekannt, die die Behauptung im Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz-Zirkusverordnung – TierSchZirkV) belegen, dass der durch die Haltungsbedingungen von Elefanten in Zirkussen entstehende Bewegungsmangel oft zu Stereotypien führen würde, und wenn ja, welche sind dies, in welchen deutschen Zirkussen wurden diese Studien durchgeführt, und welche Stereotypien wurden konkret festgestellt (Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz- Zirkusverordnung – TierSchZirkV), 18. November 2020, https://www.bm el.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaeserne-Gesetze/Referentenentwuerf e/TierSchZirkV.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 14)?  46. Sind der Bundesregierung aktuelle unabhängige wissenschaftliche Studien bekannt, die die Behauptung im Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz-Zirkusverordnung – TierSchZirkV) belegen, dass das Stehen auf den Hinterbeinen bei Elefanten zu Wirbelverletzungen und Fußnagelschäden führen könnte, und wenn ja, welche sind dies, und wie erklärt sich die Bundesregierung die Tatsache, dass Elefanten beispielsweise beim Deckakt sowie beim Fressen von hochgelegenen Futterquellen im natürlichen Lebensraum ebenfalls auf den Hinterbeinen stehen (Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz- Zirkusverordnung – TierSchZirkV), 18. November 2020, https://www.bm el.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaeserne-Gesetze/Referentenentwuerf e/TierSchZirkV.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 16)?  47. Sind der Bundesregierung unabhängige wissenschaftliche Studien und Datengrundlagen bekannt, die belegen, dass eine artgerechte Unterbringung von Elefanten in deutschen Zirkussen unmöglich sei, und wenn ja, welche sind dies (Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz-Zirkusverordnung – TierSchZirkV), 18. November 2020, https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaeserne-Gesetze/Ref erentenentwuerfe/TierSchZirkV.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 14)?  48. Ist der Bundesregierung die wissenschaftliche Studie von Leighty et al. (2009) bekannt, wonach wildlebende Asiatische Elefanten durchschnittlich 3,2 Kilometer und Afrikanische Elefanten rund 12 Kilometer am Tag zurücklegen, und wenn ja, warum wird im Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz-Zirkusverordnung – TierSchZirkV) die Studie von Leuthold (1977) zitiert, in der nur Tiere in ihrem natürlichen Lebensraum untersucht wurden (Leighty et al. (2009): GPS Determination of Walking Rates in Captive African Elephants (Loxodonta africana). Zoo Biology 28(1): 16 bis 28; Leuthold, W. (1977): Spatial organization and strategy of habitat utilization of elephants in Tsavo National Park, Kenya. zu Säugetierkunde 42: 358 bis 379; Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz-Zirkusverordnung – TierSchZirkV), 18. November 2020, https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/G laeserne-Gesetze/Referentenentwuerfe/TierSchZirkV.pdf?__blob=public ationFile&v=3, S. 14)?  49. Wie begründet die Bundesregierung die Behauptung im Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz-Zirkusverordnung – Tier- SchZirkV), dass im reisenden Zirkus keine ausreichende freie Bewegung der Elefanten gewährleistet sei (Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz-Zirkusverordnung – TierSchZirkV), 18. November 2020, https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaeserne-Geset ze/Referentenentwuerfe/TierSchZirkV.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 14)?  50. Über welche qualifizierte Expertise verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung die im Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz-Zirkusverordnung – TierSchZirkV) aufgeführten „Tierschützer“, die wiederholt von haltungs- oder dressurbedingten körperlichen Problemen bei Zirkuselefanten berichteten, um welche „Tierschützer“ handelt es sich dabei, und wie war es ihnen möglich, beispielsweise einen Vitamin- und Mineralstoffmangel zu diagnostizieren (Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz-Zirkusverordnung – Tier- SchZirkV), 18. November 2020, https://www.bmel.de/SharedDocs/Down loads/DE/Glaeserne-Gesetze/Referentenentwuerfe/TierSchZirkV.pdf?__b lob=publicationFile&v=3, S. 15)?  51. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, dass es bei Zirkuselefanten in den vergangenen 20 Jahren zu Zahnanomalien gekommen sei, die nicht auch im natürlichen Lebensraum oder im Zoo vorkommen (Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz- Zirkusverordnung – TierSchZirkV), 18. November 2020, https://www.bm el.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaeserne-Gesetze/Referentenentwuerf e/TierSchZirkV.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 15)?  52. Auf welche absolute Zahl an Zirkuselefanten beziehen sich die Untersuchungen von Theophil (2008) nach Kenntnis der Bundesregierung, nach denen 15 Prozent der in deutschen Zirkussen gehaltenen Elefanten an auffälligen Veränderungen der Gliedmaßen und Augenveränderungen litten und 11 Prozent der Tiere lahmten, liegen der Bundesregierung aktuellere unabhängige wissenschaftliche Erhebungen dazu vor, und ist der Bundesregierung bekannt, dass es sich bei deutschen Zirkuselefanten aufgrund des Einfuhrverbots seit den 1970er Jahren um eine uralte Population handelt und dies möglicherweise in einem Zusammenhang stehen könnte (Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz- Zirkusverordnung – TierSchZirkV), 18. November 2020, https://www.bm el.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaeserne-Gesetze/Referentenentwuerf e/TierSchZirkV.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 16)?  53. Wie viele schwere Verletzungen und Todesfälle durch deutsche Zirkuselefanten an (unbeteiligten) Menschen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten 30 Jahren (Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz-Zirkusverordnung – TierSchZirkV), 18. November 2020, https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaesern e-Gesetze/Referentenentwuerfe/TierSchZirkV.pdf?__blob=publicationFil e&v=3, S. 16)?  54. Ist der Bundesregierung bekannt, dass es keine Impfpflicht für Elefanten gibt, und wenn ja, warum wird im Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz-Zirkusverordnung – TierSchZirkV) von „fehlendem Impfschutz“ gesprochen (Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz-Zirkusverordnung – TierSchZirkV), 18. November 2020, https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaeserne-Gesetze/Ref erentenentwuerfe/TierSchZirkV.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 17)?  55. Ist der Bundesregierung bekannt, dass sich die These von Reimers et al. (2007), dass „Affen“, die früh von ihrer Mutter getrennt und anschließend isoliert gehalten werden, ängstlicher, weniger sozial aktiv, weniger dominant und stressanfälliger als ihre Artgenossen seien, ausschließlich auf Schimpansen, die nicht im Zirkus gehalten wurden, bezieht, und wenn ja, welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung, dass diese These auch auf im Zirkus gehaltene Schimpansen oder Affen zutrifft (Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz-Zirkusverordnung – Tier- SchZirkV), 18. November 2020, https://www.bmel.de/SharedDocs/Down loads/DE/Glaeserne-Gesetze/Referentenentwuerfe/TierSchZirkV.pdf?__b lob=publicationFile&v=3, S. 18)?  56. Welche Rolle spielt es nach Einschätzung der Bundesregierung für die Haltung von Affen in Zirkussen, dass die isolierte Haltung von nichtmenschlichen Primaten über einen längeren Zeitraum im Versuchstierbereich in den höchsten Schweregrad eingruppiert wird, und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung, dass dies auch auf die Haltung von Affen in Zirkussen zutrifft (Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz-Zirkusverordnung – TierSchZirkV), 18. November 2020, https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaeserne-Gesetze/Ref erentenentwuerfe/TierSchZirkV.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 18)?  57. In welchem Zusammenhang zur Haltung von Braunbären im Zirkus steht nach Kenntnis der Bundesregierung, dass männliche Braunbären im natürlichen Lebensraum Gebiete von 700 bis 800 und weibliche Braunbären Gebiete von 300 Quadratkilometern durchstreifen, aus welchem Jahr stammt das Gutachten Gansloßer nach Kenntnis der Bundesregierung, und enthält dieses einen Bezug zur Haltung von Braunbären im Zirkus (Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz- Zirkusverordnung – TierSchZirkV), 18. November 2020, https://www.bm el.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaeserne-Gesetze/Referentenentwuerf e/TierSchZirkV.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 19)?  58. Welche wirtschaftlichen Faktoren bei kleineren Unternehmen und welche „mangelnde Sachkenntnis“ und welcher „mangelnde Wille“, die respektive der bei der Haltung von Braunbären im Zirkus zu Defiziten in der Haltung und Fütterung und oft auch zu einem beanstandenswerten Gesundheitszustand führen, sind der Bundesregierung bekannt beziehungsweise rechtfertigen nach Kenntnis der Bundesregierung ein Verbot der Haltung von Braunbären in Zirkussen (Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz-Zirkusverordnung – TierSchZirkV), 18. November 2020, https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaeserne-Geset ze/Referentenentwuerfe/TierSchZirkV.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 19)?  59. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass Braunbären im Zirkus keine Winterruhe halten, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus (Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz- Zirkusverordnung – TierSchZirkV), 18. November 2020, https://www.bm el.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaeserne-Gesetze/Referentenentwuerf e/TierSchZirkV.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 19)?  60. Sind der Bundesregierung Zirkusse bekannt, in denen Braunbären Winterruhe halten beziehungsweise gehalten haben (Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz-Zirkusverordnung – Tier- SchZirkV), 18. November 2020, https://www.bmel.de/SharedDocs/Down loads/DE/Glaeserne-Gesetze/Referentenentwuerfe/TierSchZirkV.pdf?__b lob=publicationFile&v=3, S. 19)?  61. Welche wissenschaftlichen Studien sind der Bundesregierung bekannt, die belegen, dass das Nichthalten der Winterruhe zu Gesundheitsschäden bei Braunbären führt (Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz-Zirkusverordnung – TierSchZirkV), 18. November 2020, https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaeserne-Gesetze/Ref erentenentwuerfe/TierSchZirkV.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 19)?  62. Über welche qualifizierte Expertise verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung die im Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz-Zirkusverordnung – TierSchZirkV) aufgeführten „Tierschützer“, die wiederholt von haltungsbedingten Erkrankungen bei Großbären in Zirkussen berichteten, um welche „Tierschützer“ handelt es sich dabei, und wie war es ihnen möglich, beispielsweise Arthritiden beziehungsweise Arthrosen durch unphysiologische Belastungen bei der Dressur und Bewegungsmangel zu diagnostizieren (Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz-Zirkusverordnung – TierSchZirkV), 18. November 2020, https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaesern e-Gesetze/Referentenentwuerfe/TierSchZirkV.pdf?__blob=publicationFil e&v=3, S. 19)?  63. In wie vielen deutschen Zirkussen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit Zwergflusspferde, beziehungsweise ist der Bundesregierung bekannt, ob es je Zwergflusspferde in deutschen Zirkussen gab, wenn ja, wann, und in welchen Zirkussen (Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz-Zirkusverordnung – TierSchZirkV), 18. November 2020, https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/G laeserne-Gesetze/Referentenentwuerfe/TierSchZirkV.pdf?__blob=public ationFile&v=3, S. 20)?  64. Was genau meint die Bundesregierung damit, dass ein Wasserbecken, in dem die Flusspferde tagsüber vollständig eintauchen können, im reisenden Betrieb kaum umsetzbar sei, da Flusspferde eine Schulterhöhe bis 1,65 m hätten, und sind der Bundesregierung Verstöße gegen diese Vorgabe bei denjenigen deutschen Zirkussen bekannt, die Flusspferde halten (Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz- Zirkusverordnung – TierSchZirkV), 18. November 2020, https://www.bm el.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaeserne-Geset-ze/Referentenentwuer fe/TierSchZirkV.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 20)?  65. Ist der Bundesregierung bekannt, ob Luck & Wright (1964) in einem deutschen Zoo oder Zirkus gemessen haben, dass Flusspferde 24 Liter Wasser pro 10 Minuten verlieren können oder ob dies unter natürlichen Lebensraumbedingungen gemessen wurde, und ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Flusspferde von Luck & Wright (1964) studiert wurden (C. P. Luck & P. G. Wright (1964): Aspects of the Anatomy and Physiology of the skin of the Hippopotamus [H. amphibius]; Quarterly Journal of Experimental Physiology and Cognate Medical Sciences; Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz-Zirkusverordnung – TierSchZirkV), 18. November 2020, https://www.bmel.de/SharedDocs/D ownloads/DE/Glaeserne-Gesetze/Referentenentwuerfe/TierSchZirkV.pdf ?__blob=publicationFile&v=3, S. 21)?  66. Sind der Bundesregierung deutsche Zirkusse bekannt, in denen es verstopfte Poren oder Hautläsionen bei Flusspferden gab, beziehungsweise gibt, und wenn ja, wann, und welche (Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz-Zirkusverordnung – TierSchZirkV), 18. November 2020, https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaesern e-Geset-ze/Referentenentwuerfe/TierSchZirkV.pdf?__blob=publicationFi le&v=3, S. 20)?  67. Wie werden nach Kenntnis der Bundesregierung seelische Leiden juristisch definiert, und versteht die Bundesregierung darunter im Referentenentwurf dasselbe, insbesondere in Bezug auf Flusspferde (Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz-Zirkusverordnung – Tier- SchZirkV), 18. November 2020, https://www.bmel.de/SharedDocs/Down loads/DE/Glaeserne-Geset-ze/Referentenentwuerfe/TierSchZirkV.pdf?__ blob=publicationFile&v=3, S. 21)?  68. Was meint die Bundesregierung damit, dass Giraffen nicht in „normaler Körperhaltung“ transportiert werden könnten, und auf welcher wissenschaftlichen Grundlage kommt die Bundesregierung zu der Schlussfolgerung, dass es eine unphysiologische Körperhaltung sei, wenn sich die Tiere ablegen (Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz- Zirkusverordnung – TierSchZirkV), 18. November 2020, https://www.bm el.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaeserne-Geset-ze/Referentenentwuer fe/TierSchZirkV.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 21)?  69. Ist der Bundesregierung bekannt, dass Giraffen im Zoo oder Zirkus nachts im Liegen schlafen, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen hinsichtlich des Transports zieht sie daraus?  70. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, ob die Aussage von Schmidt et al. (2010), dass selbst seit Jahrtausenden domestizierte Tiere wie Pferde bei jedem Transport unter Stress stehen, auch auf Zirkuspferde zutrifft (A. Schmidt et al. (2010): Cortisol release, heart rate, und heart rate variability in transport-naixe horses during repeated road transport. Dom. Anim. Endocrinol. (preprint online: doi:10.1016/j. domaniend.2010.06.002); Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz-Zirkusverordnung – TierSchZirkV), 18. November 2020, https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaeserne-Gesetze/Ref erentenentwuerfe/TierSchZirkV.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 22)?  71. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, ob die Aussage von Sicks (2012), dass in den ersten Nächten nach dem Transport bei allen Giraffen Schlafstörungen auftreten würden und die Konzentration des Stresshormons Cortisol über mehrere Tage erhöht sei, auch auf Zirkusgiraffen zutrifft (F. Sicks (2012): Paradoxer Schlaf als Parameter zur Messung der Stressbelastung bei Giraffen (Giraffa camelo-pardalis), Dissertation beim Fachbereich Biowissenschaften der Johann Wolfgang Goethe- Universität in Frankfurt am Main; Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz-Zirkusverordnung – TierSchZirkV), 18. November 2020, https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaeserne-Geset ze/Referentenentwuerfe/TierSchZirkV.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 22)?  72. Sind der Bundesregierung unabhängige wissenschaftliche Studien und Datengrundlagen bekannt, die belegen, dass die Leiden und Schäden, die bei Giraffen in Zoos und Zirkussen auftreten, wegen den Haltungsbedingungen im Zirkus potenziert auftreten würden, und wenn ja, welche (Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz- Zirkusverordnung – TierSchZirkV), 18. November 2020, https://www.bm el.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaeserne-Gesetze/Referentenentwuerf e/TierSchZirkV.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 22)?  73. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob die Aussage, dass Tierschützer von einer deutlich kürzeren Lebensdauer von Giraffen im Zirkus (bis zehn Jahre) verglichen mit Giraffen in Zoos (über 30 Jahre) berichten, zutreffend ist, und liegen der Bundesregierung Daten vor, die diese These belegen, und wenn ja, welche, und hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie alt die derzeit in deutschen Zirkussen gehaltenen Giraffen sind (Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz- Zirkusverordnung – TierSchZirkV), 18. November 2020, https://www.bm el.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaeserne-Gesetze/Referentenentwuerf e/TierSchZirkV.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 22)?  74. Welche plötzlichen Todesfälle bei Giraffen aufgrund von mangelhafter Haltung und Fütterung in Zirkussen meint die Bundesregierung, und woher stammen diese Erkenntnisse (Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz-Zirkusverordnung – TierSchZirkV), 18. November 2020, https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaeserne-Geset ze/Referentenentwuerfe/TierSchZirkV.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 22)?  75. Aufgrund welcher unabhängigen wissenschaftlichen Studien und welcher Datengrundlage kommt die Bundesregierung zu dem Schluss, dass der Transport von Giraffen im reisenden Zirkusbetrieb aus „tierschutzfachlicher“ Sicht nicht möglich und ein Transport in physiologischer Körperhaltung ausgeschlossen sei (Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz-Zirkusverordnung – TierSchZirkV), 18. November 2020, https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaeserne-Gesetze/Ref erentenentwuerfe/TierSchZirkV.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 22)?  76. Wie begründet die Bundesregierung die Behauptung im Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz-Zirkusverordnung – Tier- SchZirkV), dass Breitmaulnashörner gut schwimmen und tauchen könnten und bis zu 70 Prozent des Tages im Wasser verbringen würden, vor dem Hintergrund, dass allgemein bekannt ist, dass afrikanische Nashörner im Gegensatz zu asiatischen Nashörnern nicht schwimmen können (Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz- Zirkusverordnung – TierSchZirkV), 18. November 2020, https://www.bm el.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaeserne-Gesetze/Referentenentwuerf e/TierSchZirkV.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 22)?  77. Liegen der Bundesregierung aktuelle unabhängige wissenschaftliche Studien oder Datengrundlagen vor, die die Aussage in den Leitlinien für die Haltung, Ausbildung und Nutzung von Tieren in Zirkusbetrieben oder ähnlichen Einrichtungen des BMEL aus dem Jahr 1999 bestätigen, dass die tiermedizinische Versorgung von Nashörnern unter Zirkusbedingungen ausgesprochen problematisch sei, und wenn ja, welche sind dies (Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz- Zirkusverordnung – TierSchZirkV), 18. November 2020, https://www.bm el.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaeserne-Gesetze/Referentenentwuerf e/TierSchZirkV.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 23; Leitlinien für die Haltung, Ausbildung und Nutzung von Tieren in Zirkusbetrieben oder ähnlichen Einrichtungen des BMEL aus dem Jahr 1999, S. 4, Absatz 2)?  78. Welche aktuellen wissenschaftlichen Studien und Datengrundlagen liegen der Bundesregierung vor, die die These, dass das Betreten von Nashorngehegen in Zirkussen in Anwesenheit von Tieren angesichts der Schreckhaftigkeit und der daraus resultierenden Unberechenbarkeit der Nashörner gefährlich sei, belegen (Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz-Zirkusverordnung – TierSchZirkV), 18. November 2020, https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaeserne-Gesetze/Ref erentenentwuerfe/TierSchZirkV.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 23)? 79. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, auf welcher unabhängigen wissenschaftlichen Studie die angeblich positive Korrelation zwischen der Sterblichkeit, der Häufigkeit des Zugangs für Publikum und des Angstverhaltens bei männlichen Nashörnern beruht, die impliziere, dass eine häufige akustische, olfaktorische und optische Exposition zu Publikum Stress für die Tiere bedeute, und wenn ja, welche, und ist der Bundesregierung bekannt, ob dies auch für im Zirkus gehaltene Nashörner und auch für weibliche Nashörner gilt (Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz-Zirkusverordnung – TierSchZirkV), 18. November 2020, https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/G laeserne-Gesetze/Referentenentwuerfe/TierSchZirkV.pdf?__blob=public ationFile&v=3, S. 23)?  80. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die Verhaltensauffälligkeit, die Fouraker & Wagener (1996) bei Nashörnern in menschlicher Obhut beobachtet haben, wie exzessives Scheuern des Hornes an rauen Gegenständen wie stabilen Oberflächen und Stahlkabeln, das Hornschäden verursachen kann, auch bei in deutschen Zirkussen gehaltenen Nashörnern beobachtet wurde (Fouraker, M. & Wagener, T. (Eds.) (1996): AZA rhinoceros husbandry manual. Fort Worth, TX: Fort Worth Zoological Park über: Hutchins, M. & Kreger, M. D. (2006): Rhinoceros behavior: implications for captive management and conservation, International Zoo Yearbook 40: 150 bis 173; Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz-Zirkusverordnung – TierSchZirkV), 18. November 2020, https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaeserne-Geset ze/Referentenentwuerfe/TierSchZirkV.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 23)?  81. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die Verhaltensstörungen, die Dittrich (1976) bei Nashörnern beobachtet hat, wie Stangenbeißen oder Lecken an Metallzäunen, auch bei in deutschen Zirkussen gehaltenen Nashörnern beobachtet wurden (Dittrich, L. (1976): Food presentation in relation to behavior in ungulates; International Zoo Yearbook 16; 48 bis 54, über: Hutchins, M. & Kreger, M. D. (2006): Rhinoceros behavior: implications for captive management and conservation, International Zoo Yearbook 40: 150 bis 173; Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz-Zirkusverordnung – TierSchZirkV), 18. November 2020, https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaesern e-Gesetze/Referentenentwuerfe/TierSchZirkV.pdf?__blob=publicationFil e&v=3, S. 23)?  82. Welche aktuellen unabhängigen wissenschaftlichen Studien und Datengrundlagen liegen der Bundesregierung vor, die die These, dass die Geräuschkulisse in urbanen Zoos dazu führe, dass sich Nashörner sehr schlecht fortpflanzen würden, auch für in Zirkussen gehaltene Nashörner gilt (Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz- Zirkusverordnung – TierSchZirkV), 18. November 2020, https://www.bm el.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaeserne-Gesetze/Referentenentwuerf e/TierSchZirkV.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 23)?  83. Welche aktuellen unabhängigen wissenschaftlichen Studien belegen nach Kenntnis der Bundesregierung „eindeutig“, dass Nashörner für häufige Transporte nicht geeignet seien, wie viele Zirkusnashornindividuen liegen diesen Studien jeweils zugrunde, und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung, dass dies auch für im Zirkus gehaltene Nashörner gilt (Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz- Zirkusverordnung – TierSchZirkV), 18. November 2020, https://www.bm el.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaeserne-Gesetze/Referentenentwuerf e/TierSchZirkV.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 24)?  84. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über das durchschnittliche Alter von in deutschen Zirkussen gehaltenen Nashörnern, und wenn ja, welche, und gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung eine Korrelation zu der Behauptung, dass die Haltung von Nashörnern in Zirkussen aufgrund der Anforderungen an die Größe und die Strukturierung des Geheges aus „tierschutzfachlicher“ Sicht „nicht möglich“ sei (Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz-Zirkusverordnung – Tier- SchZirkV), 18. November 2020, https://www.bmel.de/SharedDocs/Down loads/DE/Glaeserne-Gesetze/Referentenentwuerfe/TierSchZirkV.pdf?__b lob=publicationFile&v=3, S. 24)?  85. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob und welche Stereotypien Nashörner in deutschen Zirkussen gezeigt haben (Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz-Zirkusverordnung – TierSchZirkV), 18. November 2020, https://www.bmel.de/SharedDocs/D ownloads/DE/Glaeserne-Gesetze/Referentenentwuerfe/TierSchZirkV.pdf ?__blob=publicationFile&v=3, S. 24)?  86. Wie begründet die Bundesregierung die Behauptung im Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz-Zirkusverordnung – Tier- SchZirkV), dass der häufig vorzufindende Bewegungsmangel von Elefanten in Zirkussen zu Schäden der Sehnenstrukturen der Beine führe, insbesondere vor dem Hintergrund, dass dies in der angeführten wissenschaftlichen Studie von Iossa (2009) gar nicht untersucht wurde, sondern lediglich erwähnt wurde und dabei die wissenschaftliche Studie von Kurt & Hartl (1995) zitiert wurde, die sich nur auf nicht im Zirkus gehaltene Asiatische Elefanten und auf veraltete Haltungssysteme bezieht, und ist der Bundesregierung bekannt, dass sich gerade der Transport und das Training von Elefanten positiv auf die Sehnenstrukturen ihrer Beine auswirken (G. Iossa et al. (2009): Are wild animals suited to a travelling circus life? Animal Welfare 2009; 18: 129 bis 140; Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz-Zirkusverordnung – Tier- SchZirkV), 18. November 2020, https://www.bmel.de/SharedDocs/Down loads/DE/Glaeserne-Gesetze/Referentenentwuerfe/TierSchZirkV.pdf?__b lob=publicationFile&v=3, S. 15)?  87. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob in der zitierten wissenschaftlichen Studie von Franz-Odendaal (2004), die im Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft ür eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz-Zirkusverordnung – Tier- SchZirkV) als Beleg für die Behauptung aufgeführt wird, dass Giraffen in sogenannter Gefangenschaft mehr unter Stress stünden, auch Giraffen aus Zirkussen untersucht wurden, und ist der Bundesregierung bekannt, dass in dieser Studie ebenfalls festgestellt wurde, dass weitere Untersuchungen benötigt werden (T. A. Franz-Odendaal (2004): Enamel hypoplasia provides insights into early systemic stress in wild and captive giraffes (Giraffa camelopardalis), Journal of Zoology, Volume 263, Issue 2, S. 197 bis 206; Tierschutz-Zirkusverordnung – TierSchZirkV), 18. November 2020, Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz- Zirkusverordnung – TierSchZirkV), 18. November 2020, https://www.bm el.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaeserne-Geset-ze/Referentenentwuer fe/TierSchZirkV.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 22)?  88. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über den Zustand der Zähne der aktuell in Deutschland in Zirkussen gehaltenen Giraffen, und wenn ja, welche?  89. Warum werden im Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz-Zirkusverordnung – TierSchZirkV) Okapis erwähnt, obwohl es in deutschen Zirkussen keine Okapis gibt, wie viele der in der zitierten wissenschaftlichen Studie von Franz-Odendaal (2004) untersuchten Tiere, die mindestens eine Stereotypie zeigten, waren Okapis, und waren unter den untersuchten Tieren auch Zirkustiere (T. A. Franz-Odendaal (2004): Enamel hypoplasia provides insights into early systemic stress in wild and captive giraffes (Giraffa camelopardalis), Journal of Zoology, Volume 263, Issue 2, S. 197 bis 206; Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz-Zirkusverordnung – TierSchZirkV), 18. November 2020, https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaesern e-Gesetze/Referentenentwuerfe/TierSchZirkV.pdf?__blob=publicationFil e&v=3, S. 22)?  90. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob den laut Angaben der Bundesregierung insgesamt sechs in deutschen Zirkusunternehmen gehaltenen Giraffen in den vergangenen zwei Jahren Schmerzen, Leiden oder Schäden bei Haltung oder Transport zugefügt wurden (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/18592)?  91. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob den laut Angaben der Bundesregierung insgesamt 36 in deutschen Zirkusunternehmen gehaltenen Elefanten in den vergangenen zwei Jahren Schmerzen, Leiden oder Schäden bei Haltung oder Transport zugefügt wurden (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/18592)?  92. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob den laut Angaben der Bundesregierung insgesamt zwei in deutschen Zirkusunternehmen gehaltenen Flusspferden in den vergangenen zwei Jahren Schmerzen, Leiden oder Schäden bei Haltung oder Transport zugefügt wurden (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/18592)?  93. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob den laut Angaben der Bundesregierung insgesamt 17 in deutschen Zirkusunternehmen gehaltenen Primaten in den vergangenen zwei Jahren Schmerzen, Leiden oder Schäden bei Haltung oder Transport zugefügt wurden (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/18592)?  94. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob den laut Angaben der Bundesregierung insgesamt drei in deutschen Zirkusunternehmen gehaltenen Bären in den vergangenen zwei Jahren Schmerzen, Leiden oder Schäden bei Haltung oder Transport zugefügt wurden (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/18592)?  95. Wieso soll das Zurschaustellen von Nashörnern durch Rechtsverordnung verboten werden, obwohl laut Angaben der Bundesregierung in den deutschen Zirkusunternehmen keine Nashörner gehalten werden (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/18592; Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz-Zirkusverordnung – TierSchZirkV), 18. November 2020, https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaeserne-Gesetze/Ref erentenentwuerfe/TierSchZirkV.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 4)?  96. Welche speziellen Rechtsvorschriften meint die Bundesregierung konkret, die für die Haltung der entsprechenden Tierarten außerhalb des Zirkusses zu berücksichtigen sind (Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz-Zirkusverordnung – TierSchZirkV), 18. November 2020, https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaeserne-Geset ze/Referentenentwuerfe/TierSchZirkV.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 24)?  97. Wie sieht nach Kenntnis der Bundesregierung eine bedarfsgerechte Fütterung und Tränkung, um die Tiere gesund zu erhalten, jeweils für die Tiergruppen Giraffen, Elefanten, Nashörner, Flusspferde, Primaten und Großbären in reisenden Zirkusbetrieben aus?  98. Was genau ist damit gemeint, dass das Erfordernis einer bestimmten Luftkonzentration gemeint ist, und wie soll dies nach Einschätzung der Bundesregierung in der Praxis umgesetzt und kontrolliert werden (Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz- Zirkusverordnung – TierSchZirkV), 18. November 2020, https://www.bm el.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaeserne-Gesetze/Referentenentwuerf e/TierSchZirkV.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 26)?  99. Wird es bei Verstoß gegen die Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz- Zirkusverordnung – TierSchZirkV) Bußgelder geben, und wenn ja, wie hoch werden diese sein? 100. Was genau meint die Bundesregierung damit, dass durch eine fachgerechte Anpassung beispielsweise Scheuerstellen verhindert werden (Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz-Zirkusverordnung – TierSchZirkV), 18. November 2020, https://www.bmel.de/SharedDocs/D ownloads/DE/Glaeserne-Gesetze/Referentenentwuerfe/TierSchZirkV.pdf ?__blob=publicationFile&v=3, S. 26)? 101. Wo bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung bei den derzeit geltenden Gesetzen und Rechtsvorschriften o. Ä. Regelungslücken beziehungsweise Änderungsbedarf hinsichtlich § 11 des Referentenentwurfs des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz-Zirkusverordnung – Tier- SchZirkV)? 102. Hat sich die Bundesregierung im Vorfeld der Änderungen in der Tierschutz-Zirkusverordnung von den Ländern, die für den Vollzug des Tierschutzrechts zuständig sind, über die Zahl der amtstierärztlichen Beanstandungen bezogen auf die jeweiligen sogenannten Wildtierarten informiert (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/18592)? a) Wenn ja, wie viele amtstierärztliche Beanstandungen gab es in den Jahren 2016, 2017, 2018, 2019, 2020, und wie viele davon gingen mit Schmerzen, Schäden oder Leiden der Tiere einher (bitte je Bundesland aufschlüsseln)? b) Wenn nein, warum nicht? Berlin, den 9. Dezember 2020 Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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