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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Neuregelungen im Bereich des Zoofachhandels

(insgesamt 10 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

13.01.2021

Antwortdauer

26 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2546418.12.2020

Neuregelungen im Bereich des Zoofachhandels

der Abgeordneten Jan Ralf Nolte, Stephan Protschka, Peter Felser, Franziska Gminder, Wilhelm von Gottberg, Berengar Elsner von Gronow, Thomas Ehrhorn, Johannes Huber, Enrico Komning und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Am 2. Dezember 2020 hat die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, im Rahmen einer Pressekonferenz eine Verordnung vorgestellt, die voraussichtlich im Sommer 2021 in Kraft treten wird und einige Neuregelungen im Bereich des Zoofachhandels vorsieht (vgl. https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/242-verordnung-tierschutz-zoofachhandel.html, https://www.maz-online.de/Mehr/Deine-Tierwelt/Strengere-Tierschutz-Anforderungen-fuer-Zoohandlungen-geplant).

So wurden verpflichtende Sachkundenachweise und wiederholte Fortbildungen für Verkaufspersonal, aber auch eine strengere Regelung bezüglich der Eignung der Verantwortlichen, also i. d. R der Inhaber, angekündigt: Sie sollen zukünftig alle acht Jahre nicht nur ihre Sachkunde, sondern auch ihre generelle Eignung, etwa hinsichtlich ihrer „Zuverlässigkeit“, unter Beweis stellen (vgl. https://www.maz-online.de/Mehr/Deine-Tierwelt/Strengere-Tierschutz-Anforderungen-fuer-Zoohandlungen-geplant). Auch Bestandsbücher sollen künftig geführt werden, sodass die Behörden wissen, welche Sachkunde das Personal für die angebotenen Tiere haben muss (ebd.).

Auch Bestandsbücher sollen künftig geführt werden (s. o.) – insbesondere hinsichtlich dieses Punktes ergeben sich nach Auffassung der Fragesteller Nachfragen. So mag es möglich sein, den Bestand an Reptilien oder Amphibien genau festzuhalten. Es stellt sich allerdings die Frage, wie der Bestand beispielsweise von Fischen angegeben werden soll. Viele Fischarten, wie der Rote Neon (Paracheirodon axelrodi) oder der Zebrabärbling (Danio rerio) werden nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund ihrer Eigenschaften als Schwarmfische in großer, exakt kaum feststellbarer Anzahl beim Fachhändler vorgehalten.

Kritisch sehen die Fragesteller die zukünftige zeitliche Befristung der Genehmigung zum Führen eines Zoofachhandels. Hier stellt sich die Frage, inwieweit zukünftige Geschäftsgründungen mit Blick auf die Gewährung von Krediten durch diese Unsicherheit erschwert werden. Auch der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e. V. (ZZF) sieht diesen Punkt kritisch und befürchtet, dass der Zoofachhandel aufgrund mangelnder Planungssicherheit die Vermittlung von Tieren einstellen würde (vgl. https://www.presseportal.de/pm/73380/4780814).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

In welcher Form soll der Sachkundenachweis erbracht werden (vgl. https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/242-verordnung-tierschutz-zoofachhandel.html)?

a) Soll ein solcher Sachkundenachweis völlig neu konzipiert werden, oder werden Sachkundenachweise genutzt, die es bereits gibt, und falls auf vorhandene Konzepte zugegriffen wird, welche sollen das sein?

b) Liegen der Bundesregierung Kenntnisse oder eigene Berechnungen darüber vor, welche Kosten zusätzlich mit der Neuregelung über das Erbringen des Sachkundenachweises des Personals für den Inhaber eines Zoofachhandels anfallen würden (bitte ausführen)?

c) Plant die Bundesregierung, anfallende Kosten, die mit den Neuregelungen für den Inhaber verbunden sind, zu übernehmen?

2

Sollen die wiederholten Fortbildungen mit den Sachkundenachweisen identisch sein, oder erfolgen die Fortbildungen in verkürzter Form?

3

Wie oft sollen Mitarbeiter an diesen Fortbildungen teilnehmen?

4

In welcher Form soll den zuständigen Behörden die Sachkunde des Verkaufspersonals nachgewiesen werden (vgl. https://www.maz-online.de/Mehr/Deine-Tierwelt/Strengere-Tierschutz-Anforderungen-fuer-Zoohandlungen-geplant)?

a) Welche Anforderungen muss die verantwortliche Person im Sinne des Erlasses erfüllen, und wer überprüft diese?

b) Was ist in diesem Zusammenhang mit „Zuverlässigkeit“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) gemeint?

c) Ist der Bundesregierung die scharfe Kritik an der angekündigten Befristung der Handelserlaubnis des tierführenden Zoofachhandels auf acht Jahre, dass damit der tiervermittelnde Zoofachhandel zerstört würde, bekannt, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht die Bundesregierung aus dieser Kritik (vgl. https://www.presseportal.de/pm/73380/4780814)?

d) Welches konkrete Ziel verfolgt die Bundesregierung mit der befristeten Erlaubnis zum Handel mit Tieren auf acht Jahre?

5

Welche Möglichkeiten stehen nach Kenntnis der Bundesregierung den Behörden heute schon zur Verfügung, um gegen Zoofachhändler vorzugehen, die zu einem fachgerechten Umgang mit ihren Tieren nicht Willens oder in der Lage sind?

6

Werden Zoofachhändler heute schon regelmäßig auf den fachgerechten Umgang mit ihren Tieren hin überprüft?

7

Was sind die konkreten Verbesserungen, welche die Bundesregierung sich von der befristeten Erlaubnis zum Handel mit Tieren verspricht?

8

Wie genau und wie aktuell soll der Bestand der Tiere nachgewiesen werden?

9

Gelten für Fische, wie sie beispielhaft in der Vorbemerkung der Fragsteller erwähnt werden, bezüglich des Bestandsbuches dieselben Regularien wie für andere Exoten?

10

Misst die Bundesregierung, artgerechte Haltung der Tiere vorausgesetzt, der Existenz des Hobbys der Exotenhaltung in Deutschland einen generellen Wert für den Arterhalt und die Aufrechterhaltung der Beziehung zwischen Menschen und Natur zu (bitte ausführen)?

Berlin, den 15. Dezember 2020

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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