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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Corona-Bilanz bei der Künstlersozialkasse

(insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

13.01.2021

Aktualisiert

22.02.2023

Deutscher BundestagDrucksache 19/2546718.12.2020

Corona-Bilanz bei der Künstlersozialkasse

der Abgeordneten Simone Barrientos, Dr. Petra Sitte, Doris Achelwilm, Dr. Birke Bull-Bischoff, Sylvia Gabelmann, Nicole Gohlke, Jan Korte, Pascal Meiser, Cornelia Möhring, Norbert Müller (Potsdam), Sören Pellmann, Harald Weinberg, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Künstlersozialkasse (KSK) ist für die Versicherungsveranlagung und die Beitragserhebung der Künstlersozialversicherung zuständig und bezieht seit dem 1. Januar 1983 selbständige Künstlerinnen und Künstler und Publizistinnen und Publizisten auf deren Antrag und nach anschließender Prüfung in die gesetzliche Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung mit ein. Sie sorgt mit der Durchführung des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG) dafür, dass die selbständigen Kunstschaffenden einen ähnlichen Schutz in der gesetzlichen Sozialversicherung genießen wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Der Staat fördert mit der Künstlersozialversicherung vor allem diejenigen Künstlerinnen und Künstler, Publizistinnen und Publizisten, die erwerbsmäßig selbständig arbeiten (§ 2 KSVG), da diese Berufsgruppen sozial meist deutlich schlechter abgesichert sind als Solo-Selbständige und Freiberufler anderer Wirtschaftszweige.

Die Künstlersozialkasse selbst ist kein Leistungsträger, sondern sie koordiniert die Beitragsabführung für ihre fast 200 000 aktiven Mitglieder an die Versicherungen und ist für die zweckgebundene Verwendung der Mittel aus der Künstlersozialabgabe zuständig, die von zahlungspflichtigen Unternehmen entrichtet werden, die Kunst und Publizistik unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten verwerten. Einbezogen sind Unternehmen mit Sitz in Deutschland, die nicht nur gelegentlich Aufträge an selbständige Künstler oder Publizisten erteilen. Sie wird auf alle in einem Kalenderjahr an selbständige Kunstschaffende bzw. Publizistinnen und Publizisten gezahlten Honorare und Entgelte in Form eines jährlich vom Bund neu festzulegenden Prozentsatzes erhoben (§ 24 ff. KSVG), der für 2021 bei 4,2 Prozent liegen wird.

Selbständigen Künstlerinnen und Künstlern sowie Publizistinnen und Publizisten steht der gesamte gesetzliche Leistungskatalog zu. Sie müssen dafür die Hälfte der monatlich fälligen Beiträge aus eigener Tasche zahlen, die KSK stockt diese Beträge dann aus einem Zuschuss des Bundes (ca. 20 Prozent) und aus der Künstlersozialabgabe (ca. 30 Prozent) auf.

Durch die Corona-Pandemie hat es nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller gravierende Einschnitte und Veränderungen bei zahlreichen Versicherten in der KSK und auch bei den abgabepflichtigen Unternehmen im Geschäftsjahr 2020 gegeben, die zu einer Verschlechterung der Gesamtsituation führten und deshalb dringend näherer Betrachtung bedürfen (http://sozial-digital.epd.de/sw/2020/11/13/2-1.htm).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Auf welchen Gesamtbetrag in Euro belaufen sich die Gesamteinnahmen der KSK mit Stand vom 1. Januar bis 30. November 2020, untergliedert in

a) Beitragszahlungen der aktiv Versicherten,

b) Zuzahlungen vom Bund gemäß Künstlersozialabgabe-Verordnung 2019,

c) Entlastungszuschüsse des Bundes,

d) Künstlersozialabgabe der zahlungspflichtigen Unternehmen?

2

Wie viele Unternehmen führten die Künstlersozialabgabe an die KSK im Jahr 2019 ab, und wie viele Unternehmen haben im Jahr 2020 bis Stichtag 30. November diese Abgabe an die KSK entrichtet?

3

Welchen durchschnittlichen Monatsbeitrag entrichteten die aktiv Versicherten an die KSK in diesem Versicherungsjahr bis 30. November 2020 (bitte in Tätigkeitsgruppen Darstellende Kunst, Musik, Bildende Kunst, Wort sowie Journalismus (Gruppe WO 4 und WO 5) untergliedern)?

4

Wie viele Anträge auf Befreiung von der Krankenversicherungspflicht wurden durch Mitglieder der KSK im Jahr 2020 gestellt (bitte nach den häufigsten Begründungen aufschlüsseln), und wie viele Fälle von ruhender Krankenversicherung bei KSK-Mitgliedern gibt es mit Stand vom 30. November 2020?

5

Wie viele Anträge von Mitgliedern, die mindestens drei Jahre Mitglied der KSK waren, auf zusätzliche Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung sind im laufenden Geschäftsjahr bis 30. November 2020 neu gestellt und auch bewilligt worden?

6

An wie viele aktiv Versicherte der KSK wurden im Zeitraum Januar bis November 2020 sogenannte Ruhemahnungen durch die KSK 2020 verschickt?

7

Wie viele tatsächliche Ruhebescheide wurden dann in der Folge durch die KSK im Jahr 2020 bis Stichtag 30. November an Versicherte zugestellt?

8

Welche Auswirkungen haben die Ruhebescheide auf das Krankenversicherungsverhältnis der KSK-Versicherten, und wie hoch ist die Anzahl an vorläufig beendeten Krankenversicherungen?

9

Wie hoch ist die Zahl der KSK-Versicherten, die seit dem 1. März 2020 vereinfachte Grundsicherung (Arbeitslosengeld II) in Anspruch genommen bzw. der KSK gemeldet haben?

10

Wie viele Ordnungswidrigkeiten nach § 36 KSVG hat die Künstlersozialkasse in diesem Jahr geahndet, und wie viele Geldbußen wurden verhängt (Anzahl bitte nach Berufsgruppen aufgliedern)?

11

Wie viele Zwangsvollstreckungen bei rückständigen Beiträgen hat die KSK im Jahr 2020 beauftragt (bitte nach Tätigkeitsgruppen Darstellende Kunst, Musik, Bildende Kunst, Wort sowie Journalismus untergliedern)?

12

Wie hoch ist die Zahl der eingeleiteten Pfändungsverfahren durch die KSK im Jahr 2020, unterschieden in

a) erfolgreich durchgeführte Verfahren,

b) erfolglos durchgeführte Verfahren?

13

Wie hoch sind die dabei für die KSK im Jahr 2020 insgesamt entstandenen Verwaltungskosten (Pfändungspauschalen) bis 30. November 2020?

14

Welche finanziellen Auswirkungen hat der Rückgang bei der Abführung der Künstlersozialausgabe durch die Unternehmen aus Kunst und Publizistik im Jahr 2020 auf die Planungssituation der KSK für das Jahr 2021?

Berlin, den 11. Dezember 2020

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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