Zivil-militärische Zusammenarbeit mit Tunesien
der Abgeordneten Kathrin Vogler, Christine Buchholz, Michel Brandt, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Dr. Alexander S. Neu, Tobias Pflüger, Helin Evrim Sommer und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Am 3. November 2020 traf der deutsche Botschafter in Tunis, Peter Prügel, mit dem tunesischen Verteidigungsminister Brahim Bartégi zusammen. Im Anschluss an das Treffen veröffentlichte Verteidigungsminister Brahim Bartégi eine Erklärung, nach der der deutsche Botschafter die tunesisch-deutsche militärische Zusammenarbeit begrüße und die Bereitschaft seines Landes zum Ausdruck brachte, das tunesische Militär zu unterstützen. Der tunesische Verteidigungsminister Brahim Bartégi lobte in der Erklärung die militärische Kooperation zwischen den beiden Ländern, die in mehreren Bereichen ein sehr hohes Niveau erreicht habe; er hoffe, dass diese Zusammenarbeit weiter verstärkt werde, insbesondere in den Bereichen Ausbildung, Austausch von Fachwissen und Grenzsicherheit (3. November 2020, http://www.defense.tn/tunisie-allemagne-la-cooperation-militaire-en-examen/?lang=fr).
Die Bundesregierung ist offenbar nicht nur mit den militärischen, sondern auch mit den wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Ländern zufrieden. In der Darstellung des Auswärtigen Amts ist „Deutschland, nach Frankreich und Italien, der drittgrößte Handelspartner und ausländische Investor in Tunesien. Gegenwärtig sind rund 260 deutsche Unternehmen in Tunesien aktiv, die 60.000 tunesische Arbeitskräfte beschäftigen und über 350 Millionen Euro investiert haben.“ Tunesien gilt danach als das „bedeutendste Zielland der Transformationspartnerschaft der Bundesregierung mit der arabischen Welt zur Unterstützung von Demokratisierungs- und Reformprozessen. So konnten Reform- und Modernisierungsprozesse, Initiativen der tunesischen Zivilgesellschaft, politische Kulturarbeit sowie die Umsetzung der Verfassung von 2014 unterstützt und das politische Engagement Deutschlands in Tunesien flankiert werden.“ (https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/tunesien-node/bilaterale-beziehungen/219030).
Was die militärische Zusammenarbeit betrifft, so verschärft die Bundesregierung aktuell bilateral und auf europäischer Ebene insbesondere ihre Maßnahmen der „Schleusungsbekämpfung“ (s. zuletzt z. B. Bundestagsdrucksachen 19/19625 und 19/23576).
Angesichts der realen politischen, wirtschaftlichen und humanitären Krisensituation, in der sich Tunesien derzeit befindet, muss die zitierte beiderseitige Zufriedenheit über die tunesisch-deutsche militärische Zusammenarbeit im Hinblick auf ihren Nutzen für die aus Sicht des Auswärtigen Amts zu unterstützenden „Demokratisierungs- und Reformprozesse“ im Land nach Auffassung der Fragesteller hinterfragt werden. Im Oktober 2020 legte die tunesische Regierung erneut einen Gesetzentwurf vor, der den tunesischen Sicherheitskräften weitreichende Immunität gewähren soll. Seit Jahren mobilisieren tunesische und internationale Menschenrechtsorganisationen gegen diese Gesetzesinitiative (https://www.amnesty.org/en/latest/news/2020/10/tunisia-members-of-parliament-must-reject-legalizing-impunity-for-security-forces/).
Menschenrechtsverteidigerinnen und Oppositionskräfte kritisieren zudem weiterhin die exzessive Gewaltanwendung von Seiten tunesischer Sicherheitskräfte. Nach dem Tod eines jungen Mannes, der von Soldaten des tunesischen Militärs erschossen worden sein soll, kam es zu massiven Protesten in der Region Tataouine (https://www.rtbf.be/info/monde/detail_tunisie-manifestations-dans-le-sud-apres-la-mort-d-un-jeune?id=10540960). Zudem steigt die Zahl der Menschen, die aus Tunesien flüchten, kontinuierlich an. Die tunesische Küstenwache hinderte von Januar bis August 2020 insgesamt 8 516 Menschen (7 890 davon waren tunesische Staatsbürger) daran, nach Italien überzusetzen. In den ersten acht Monaten 2018 waren es 3 534 und im selben Zeitraum 2019 sogar nur 2 338, heißt es in einer Erklärung der tunesischen Menschenrechtsorganisation „Tunesisches Forum für wirtschaftliche und soziale Rechte“ (https://de.qantara.de/inhalt/flucht-und-migration-aus-dem-maghreb-tunesien-akzeptiert-aussergewoehnliche-abschiebungen). Als Gründe für diesen Exodus gelten die instabile politische Lage in Tunesien, ein wachsender Reformstau und zunehmend handlungsunfähige staatliche Institutionen. Die COVID-19-Pandemie führt zusätzlich zu einem Zusammenbruch des Tourismusgeschäfts und in der Folge zu einer schweren Rezession, dem Verlust von 300 000 Arbeitsplätzen und einer Arbeitslosenquote von über 20 Prozent (https://www.fr.de/meinung/kommentare/wird-tunesien-migrantenhotspot-90015452.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Welche konkreten Hilfsmaßnahmen leistet die Bundesregierung aktuell in Tunesien, um die zivilgesellschaftlichen Notlagen im Land zu mildern und so potentiellen sicherheitsrelevanten Konflikten präventiv zu begegnen (bitte nach Empfängerin, Art der Hilfsmaßnahme und Höhe der aufgewendeten Kosten aufschlüsseln)?
Inwieweit ermöglicht das Ertüchtigungsprogramm „Biologische Lagen: Sicherheitskooperation für biologische Bedrohungen in Tunesien“, das die Bundeswehr seit 2016 mit der Generaldirektion für militärische Gesundheit und mit dem Militärkrankenhaus Tunis als Projektpartner durchführt, in der aktuellen COVID-19-Pandemie konkrete Hilfe für die zivilen tunesischen Krankenhäuser bzw. die medizinische Versorgung der Zivilbevölkerung (bitte Beispiele benennen)?
Welcher Art war die militärische Ausrüstung aus Bundeswehrbeständen, die die tunesischen Streitkräfte zwischen 2015 und 2020 erhalten haben (bitte nach Jahr, Art der Ausrüstung und jeweiligem Wert der Ausrüstungsteile aufgliedern)?
Welche militärischen Ertüchtigungsmaßnahmen hat die Bundeswehr in Tunesien mit tunesischen Streitkräften zwischen 2015 und 2020 durchgeführt, die nicht im Zusammenhang mit Projekten des „Grenzmanagements“ standen (bitte nach Datum, Inhalt der Ertüchtigungsmaßnahme und Dauer aufschlüsseln)?
Welche weiteren militärischen Trainingsmaßnahmen hat die Bundeswehr in Tunesien mit tunesischen Streitkräften zwischen 2015 und 2020 durchgeführt, die nicht im Zusammenhang mit Projekten des „Grenzmanagements“ standen (bitte nach Datum, Inhalt der Trainingsmaßnahme und Dauer aufschlüsseln)?
Wie viele Soldatinnen und Soldaten der Spezialkräfte der Bundeswehr waren bisher im Rahmen der „Military Assistance“-Mission „Fennek“ in Tunesien im Einsatz, und welche Aufgaben hatte diese Mission bisher (bitte nach Beginn und Ende der jeweiligen Ausbildungsblöcke, Inhalt der Ausbildungsblöcke, Zielgruppe bzw. wer wurde ausgebildet aufschlüsseln)?
Wie viele deutsche Militärberater waren zwischen 2015 und 2020 darüber hinaus in Tunesien, und was war deren Aufgabe (bitte Zeitraum des Einsatzes, Beschreibung der Mission, wer wurde beraten aufschlüsseln)?
Welche militärischen Ausbildungsmaßnahmen mit Angehörigen der tunesischen Streitkräfte fanden zwischen 2015 und 2020 in Deutschland statt?
Wie ist es nach Erkenntnissen der Bundesregierung zu begründen, dass Tunesien im Jahr 2019 mit 2,56 Prozent (Deutschland 2019: 1,3 Prozent; Zahlen nach statista.com) den Anteil seiner Militärausgaben am Bruttoinlandsprodukt gegenüber 2009 fast verdoppelt hat?
Seit 2011 haben die USA mehr als 1 Mrd. US-Dollar in den Aufbau des tunesischen Militärs investiert. Im vergangenen Sommer hat das Heereskommando der Vereinigten Staaten in Afrika (AFRICOM) nun seine Absicht bekundet, US-Streitkräfte in Tunesien zu stationieren, um der russischen Präsenz im benachbarten Libyen entgegenzuwirken,
a) inwieweit entspricht dieses bilaterale Vorhaben den Zielen der deutschen Außenpolitik gegenüber Tunesien, sowohl was das militärische als auch das entwicklungspolitische Engagement Deutschlands in Tunesien betrifft,
b) inwieweit ist dieses bilaterale Vorhaben mit den aktuellen militärischen Initiativen auf NATO- und EU-Ebene abgestimmt?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Stand der vom tunesischen Verteidigungsministerium aufgenommenen Ermittlungen, die herausfinden sollen, ob Soldaten des tunesischen Militärs für den Tod eines jungen Mannes an der libyschen Grenze verantwortlich sind (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), und inwiefern wurden die Vorgänge in bilateralen Gesprächen zwischen Bundesregierung und tunesischer Regierung thematisiert?
Inwiefern trägt nach Einschätzung der Bundesregierung der Gesetzentwurf der tunesischen Regierung für ein Gesetz zur Unterdrückung von Angriffen gegen die Streitkräfte zum „Demokratisierungs- und Reformprozess“ bei?