Ausgestaltung der Corona-Hilfen
der Abgeordneten Claudia Müller, Katharina Dröge, Dieter Janecek, Erhard Grundl, Markus Tressel, Dr. Danyal Bayaz, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Stefan Schmidt, Sven Lehmann, Tabea Rössner, Dr. Anna Christmann, Markus Kurth, Beate Müller-Gemmeke, Lisa Paus, Corinna Rüffer, Lisa Badum, Dr. Janosch Dahmen, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Maria Klein-Schmeink, Charlotte Schneidewind-Hartnagel, Kordula Schulz-Asche, Margit Stumpp, Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜEN
Vorbemerkung
Bei der Ausgestaltung der November-, Dezember-, Überbrückungs- und Neustarthilfen sowie beim angekündigten Sonderfonds für Kulturveranstaltungen gibt es nach Ansicht der fragestellenden Fraktion weiterhin viele offene Fragen und viel Kritik. Bei den Überbrückungshilfen wurde trotz mehrfacher Korrekturen und trotz vielfältiger Aufforderungen kein Unternehmerlohn oder eine Anerkennung von Lebenshaltungskosten aufgenommen, meist mit dem Verweis auf die Möglichkeit der Beantragung von ALG II und dem sich daraus ergebenden Mehraufwand des Abgleichs von Leistungen (siehe z. B. Antwort auf die Mündliche Frage 7 der Abgeordneten Claudia Müller vom 6. Mai 2020, Plenarprotokoll 19/157). Die fragestellende Fraktion betrachtet diesen Verweis auf den Mehraufwand für nicht stichhaltig, da bei der Beantragung von ALG II Zuflüsse jeglicher Art sowieso angegeben und auch regelmäßig überprüft werden müssen. Die geplante Neustarthilfe kann einen Unternehmerlohn allein schon wegen ihrer zu geringen Höhe nicht ersetzen.
Bei den Novemberhilfen hat die Bundesregierung durch die Beschränkung der Hilfen auf bestimmte Branchen und bestimmte Tätigkeitsfelder, durch die völlige Umstellung der Berechnung der Hilfen und durch die Kurzfristigkeit, in der diese Hilfen konzipiert und umgesetzt werden mussten, viel Kritik hervorgerufen. Gleichzeitig verzögert sich die Auszahlung der Hilfen wohl bis ins Jahr 2021 und droht so viele Unternehmen in Liquiditätsprobleme zu bringen, die auch die Abschlagszahlungen teilweise nicht werden auffangen können. Es droht nach Ansicht der fragestellenden Fraktion eine Insolvenzwelle und eine noch weitreichendere dauerhafte Abwanderung der Fachkräfte aufgrund nicht vorhandener Planungssicherheit der Arbeitgeberinnen.
Auch bei den November- und Dezemberhilfen gehen nach Ansicht der fragestellenden Fraktion sehr viele Unternehmen leer aus. Besonders für Soloselbstständige ist durch die hohe Hürde der Antragstellung über eine Steuerberaterin, einen Wirtschafts- oder Buchprüfer oder eine Rechtsanwältin für die Überbrückungshilfe II, welche als einzige weitere Hilfe den November- und Dezemberzeitraum abdeckt, die Enttäuschung keine Novemberhilfen erhalten zu können, sehr hoch. Da Korrekturen und Nachbesserungen jeweils nur mit größerer Zeitverzögerung vorgenommen wurden, reißt das bei vielen Unternehmen und Soloselbstständigen nur schwer wieder aufzufüllende finanzielle Löcher. So sollen z. B. Unternehmen und Selbstständige, welche keine November- und Dezemberhilfe erhalten, nach dem Willen der Bundesregierung etwas leichter Hilfen für die Zeiträume Januar bis Juni erhalten können.
Durch den in der Presse vom Bundesminister der Finanzen Olaf Scholz angekündigten „Schutzschirm“ für Veranstalter (https://www.tagesschau.de/inland/scholz-corona-veranstaltungen-101.html) im Rahmen eines Sonderfonds für Kulturveranstaltungen, übernimmt die Bundesregierung die Forderung der fragestellenden Fraktion (vgl. Antrag auf Bundestagsdrucksache 19/23704, 27. Oktober 2020), Planungen für Kulturveranstaltungen zu ermöglichen und bei coronabedingten Absagen Modelle zur Kostenübernahme zu entwickeln. Bisher aber fehlen zu diesem Hilfssonderfonds, wie auch zu dem in Aussicht gestellten Wirtschaftlichkeitsbonus für aufgrund der einzuhaltenden Hygieneregeln wirtschaftlich unrentable Veranstaltungen, jegliche Details. Da die Branche in den letzten nun neun Monaten mit zahlreichen Ankündigungen vertröstet wurde, die Hilfen aber nie passgenau ankamen, besteht ein hohes Interesse, zeitnah zu erfahren, wie der sogenannte Sonderfonds ausgestattet sein wird und wer antragsberechtigt ist.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen58
Wie hoch ist die Summe der insgesamt beantragten und ausgezahlten November- und Dezemberhilfen (bitte für November- und Dezemberhilfen getrennt angeben)?
Ab wann werden die Novemberhilfen über die Abschlagszahlungen hinaus ausgezahlt?
Worin begründen sich die Auszahlungsverzögerungen für die Novemberhilfen?
Ab wann werden die Dezemberhilfen voraussichtlich beantragt und ausbezahlt werden können (bitte nach Abschlägen und Gesamtbeträgen differenzieren)?
Worin begründen sich die Verzögerungen bei der Antragstellung und die Verzögerungen bei der Auszahlung für die Dezemberhilfen?
Bis wann soll die Software zur Auszahlung der November- und Dezemberhilfen für die Länder bereitstehen (bitte bei unterschiedlicher Software nach November und Dezemberhilfe differenzieren sowie bitte begründen)?
Warum wurde für die November- und die Dezemberhilfe nicht auf schon bewährte Zahlungswege und Zahlungsweisen zurückgegriffen, wie z. B. die Auszahlungsweise früherer Corona-Hilfen oder z. B. über die KfW?
Aus welchen Gründen dürfen Soloselbstständige, die Überbrückungshilfe I für den Zeitraum Juni bis September beantragt hatten, keine direkten Anträge auf Novemberhilfe stellen, sondern diesen Antrag nur über Dritte stellen (siehe FAQ https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/Ubh/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Novemberhilfe/faq-novemberhilfen.html)?
Wie viele Abschlagszahlungen in Höhe von bis zu 5 000 Euro wurden von Soloselbstständigen bisher beantragt, und wie viele wurden ausgezahlt (bitte Anzahl und durchschnittliche Höhe der Auszahlung sowie getrennt für November- und Dezemberhilfen angeben)?
Wie viele Abschlagszahlungen in Höhe von bis zu 10 000 Euro wurden beantragt und ausgezahlt (bitte jeweils für kleinste, kleine, mittlere und große Unternehmen, für Vereine und öffentliche Einrichtungen angeben, wie hoch der jeweilige Anteil der gemeinwohlorientierten ist, sowie für November- und Dezemberhilfen getrennt angeben)?
Ab wann können die angekündigten erhöhten Abschlagszahlungen für Unternehmen von bis zu 50 000 Euro beantragt werden, gelten sie auch rückwirkend, und ab wann wird die erhöhte Abschlagszahlung ausgezahlt?
Falls mit der Auszahlung der erhöhten Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Beantwortung der Kleinen Anfrage bereits begonnen wurde, wie viele Abschlagszahlungen in Höhe von mehr als 10 000 Euro bis zu 50 000 Euro wurden bereits beantragt, und wie viele ausbezahlt (bitte jeweils für kleinste, kleine, mittlere und große Unternehmen, für Vereine und öffentliche Einrichtungen angeben, wie hoch der jeweilige Anteil der gemeinwohlorientierten ist, sowie für November- und Dezemberhilfen getrennt angeben)?
Erwägt die Bundesregierung eine weitere Erhöhung der Abschlagszahlungen von nun bis zu 50 000 Euro, und wenn ja, nach welchen Kriterien, und wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung eine Erhöhung der Abschlagszahlungen von 5 000 Euro für Soloselbstständige, und wenn ja, nach welchen Kriterien, und wenn nein, warum nicht?
Warum gibt es bei der Direktbeantragung der Novemberhilfen keine Möglichkeit, die Anträge online zu korrigieren, wie es bei der Beantragung überprüfenden Dritten möglich ist?
Werden die in den FAQ (ebd.) benannten Fristen, damit Soloselbstständige online ab Mitte Dezember mitteilen können, dass eine Notwendigkeit den Antrag zu ändern besteht, und damit Soloselbstständige online einen Änderungsantrag ab Mitte Januar einreichen können, voraussichtlich eingehalten werden?
Aus welchen Gründen dürfen verbundene Unternehmen nur einen Antrag für alle verbundenen Unternehmen stellen?
Sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, dass das Verbot der Einzelbeantragung für verbundene Unternehmen den Wettbewerb erheblich verzerren kann (bitte begründen)?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der fragestellenden Fraktion, dass durch das Verbot der Einzelantragsberechtigung für verbundene Unternehmen erheblich betroffene Unternehmen von Hilfen ausgeschlossen werden können (bitte begründen)?
Welche Gründe sprechen nach Ansicht der Bundesregierung gegen eine Erlaubnis der Einzelbeantragung für verbundene Unternehmen bis zu einer maximalen Umsatzgrenze, wie z. B. 2 Mio., 10 Mio. Euro oder mehr (bitte begründen)?
Hat die Bundesregierung hier kritische Rückmeldungen von Verbänden erhalten, und wie bewertet die Bundesregierung diese Anmerkungen?
Plant die Bundesregierung, die Einzelbeantragung für verbundene Unternehmen bei zukünftigen oder bestehenden Hilfen möglich zu machen (bitte begründen und ausführen)?
Sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, klarer zwischen Versehen und vorwerfbarem Verhalten abzugrenzen, um einer unnötigen Kriminalisierung von Antragstellerinnen vorzubeugen, wenn sie wegen der Komplexität der Vorgaben für die Novemberhilfen fehlerhafte Angaben machen, und welche Maßnahmen hält die Bundesregierung hier für geeignet, um Abhilfe zu schaffen?
Wird die Bundesregierung den Unternehmen und Soloselbstständigen zur Überbrückung der Liquiditätslücke bis zur Auszahlung der Hilfen eine Bestätigung ausstellen, dass diese Nothilfen erhalten werden, welche dann von Kreditinstituten als Sicherheit genutzt werden können, und wenn ja, in welcher Form und ab wann erhalten die Antragsteller diese Bestätigung, und wenn nein, warum nicht?
Gelten alle Betriebe des Lebensmittelhandwerks, also insbesondere Brauereien, Fleischereien, Meiereien etc., mit angeschlossenem Gastronomiebetrieb als direkt betroffene Gastronomie, so wie es in den FAQ (ebd.) der Novemberhilfe ausdrücklich für Konditoreien und Bäckereien benannt ist („Bäckereien und Konditoreien mit angeschlossenem Cafébetrieb gelten als Gastronomiebetriebe im Sinne von § 1 Absatz 1 des Gaststättengesetzes“; bitte begründen)? Welche Vorgaben gelten für Winzerbetriebe und andere landwirtschaftliche Betriebe mit angeschlossener Gastronomie (bitte begründen)?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Bayerischen Staatsregierung, so wie diese in ihrer Pressemitteilung vom 26. November 2020 kommunizierte, dass „Bäckerei-Cafés, Brauereigaststätten, Metzger mit angeschlossenem Imbissbetrieb und andere Mischbetriebe mit gastronomischem Angebot werden bei der Antragstellung den reinen Gastronomiebetrieben gleichgestellt.“ (siehe https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-26-november-2020/)?
Sind Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege, wie z. B. Kosmetikstudios, die ihre Produkte auch verkaufen, wie es regelmäßig im Sinne einer breiten Aufstellung des Geschäftsbetriebes üblich ist, automatisch wie ein Mischbetrieb von der Förderung ausgeschlossen, sobald der Umsatz mit dem Verkauf 20 Prozent am Referenzumsatz im Jahr 2019 übersteigt, oder gilt für diese, wie beim in den FAQ (ebd.) genannten Beispiel des Museumsshops, die Annahme, dass der Verkauf nicht zugänglich ist, weil der Hauptbetrieb geschlossen ist (bitte begründen)?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Betrachtung von Kosmetikstudios als Mischbetriebe für die Beantragung von Novemberhilfen angesichts der breit kommunizierten Ankündigungen, dass alle namentlich in dem Beschluss von Bund und Ländern vom 28. Oktober 2020 genannten Betriebe, die den Geschäftsbetrieb einstellen müssen, die Novemberhilfen erhalten?
Können auch Unternehmen, welche ab dem 16. Dezember 2020 geschlossen werden müssen, wie z. B. Friseursalons oder Geschäfte des Einzelhandels, Dezemberhilfen erhalten, und wenn ja, welche zusätzlichen Branchen sind dies (bitte einzeln aufzählen), und falls nein, warum nicht?
Werden die Dezemberhilfen bis zum 10. Januar 2021 verlängert werden?
Aus welchen Gründen sollen geschlossene Betriebe, welche ab 1. Januar 2021 aufgrund eines Beschlusses von Bund und Ländern geschlossen sein müssen, maximal eine Fixkostenerstattung von 90 Prozent im Rahmen der Überbrückungshilfe III erhalten, auch wenn keinerlei Geschäftsbetrieb möglich ist und es einen 100-prozentigen Umsatzverlust gibt?
Werden die November- und Dezemberhilfen verlängert oder in ggf. angepasster Form erneut aufgelegt werden, wenn es auch im kommenden Jahr zu flächendeckenden Schließungen kommen sollte, und wenn nein, welche Unterstützung werden von solchen Schließungen betroffene Unternehmen zusätzlich zur Überbrückungshilfe III erhalten, und falls ja, welche Anpassungen sind ggf. geplant?
Warum sind bei den Überbrückungshilfen I noch nicht alle Anträge bewilligt (siehe Bericht an den Wirtschaftsausschuss 19(9)984), und mit welcher weiteren Dauer rechnet die Bundesregierung für die Bewilligung der letzten Anträge? Entsprechen die Zahlen für die Bewilligung den Auszahlungen, und wenn nein, warum nicht?
Worin begründen sich die Auszahlungsverzögerungen der Überbrückungshilfen II? Wurde für die Überbrückungshilfen II die Art und Weise der Auszahlung gegenüber den Überbrückungshilfen I verändert, und falls ja, wie, und warum?
Wie hoch sind die Auszahlungen der Überbrückungshilfen II prozentual zum Gesamtantragsvolumen, und wie viele Anträge gab es insgesamt? Wie hoch ist der prozentuale Anteil der bearbeiteten und ausgezahlten Anträge sowie die absolute Anzahl (bitte bundesweit und nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Plant die Bundesregierung eine weitere Erhöhung der Personalkostenquote bei den erstattungsfähigen Betriebskosten über die Ankündigungen für die Überbrückungshilfe III hinaus, und wenn ja, um wie viel, und wenn nein, warum nicht?
Aus welchen Gründen wurde bei den Überbrückungshilfen III die Erstattung von Abschreibungen auf Wirtschaftsgüter in der Höhe von bis zu 50 Prozent festgelegt?
Bis wann soll die Software zur Auszahlung der Überbrückungshilfen III für die Länder bereitstehen (bitte begründen)?
Soll die Neustarthilfe auf die Dezemberhilfe angerechnet werden müssen?
Auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die Gesamtsumme in Höhe von bis zu 5 000 Euro für sieben Monate für die Neustarthilfe (bitte begründen)?
Unter Beteiligung welcher Interessenvertreterinnen wurde dieses Programm und wird seine genaue Ausgestaltung erarbeitet (bitte auflisten)? Finden dazu regelmäßige Treffen oder Dialoge statt?
Wie viele Anzeigen wegen Subventionsbetrugs im Zusammenhang mit den verschiedenen Hilfsprogrammen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bisher (bitte nach Hilfsprogrammen sowie nach Frauen und Männern differenzieren, und falls bekannt, wie viele Soloselbstständige sind betroffen)?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragenden, dass die Ausgangsregelungen der Soforthilfen unklar gefasst waren, sodass fehlerhafte Angaben durch Antragsstellerinnen gemacht wurden? Sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, hier klarer zwischen Versehen und vorwerfbarem Verhalten abzugrenzen?
Wie beurteilt die Bundesregierung nach dem vorstehend zu Frage 38 Gesagten die Übermittlung der Daten an die Staatsanwaltschaften?
Wie hoch ist die von Ländern und Bund bisher insgesamt zurückgeforderte Summe an Soforthilfen?
Wie hoch ist die Summe der bereits zurückgezahlten Soforthilfe?
Wer wird nach welchen Kriterien antragsberechtigt sein für die angekündigte staatliche Kostenübernahme für Veranstaltungen, die in der zweiten Hälfte des Jahres 2021 wegen der Corona-Pandemie abgesagt werden müssen? Wird das Programm alle Branchenteilnehmerinnen berücksichtigen, die Konzertveranstalterinnen, als auch Kongress- und Messeveranstalter bis zu den Schaustellerinnen?
Unter Beteiligung welcher Vertreterinnen der Veranstaltungsbranche wurde dieses Programm und werden die Förderrichtlinien erarbeitet (bitte auflisten)? Finden dazu regelmäßige Treffen oder Dialoge statt?
Wie zeitnah werden die detaillierten Förderrichtlinien für das Programm der Kostenübernahme veröffentlicht, um der Veranstaltungsbranche jetzt Planungssicherheit zu geben, also Sicherheit darüber, wer im Herbst mit der Übernahme von Ausfallkosten rechnen kann und wer nicht?
Mit welcher Höhe an Finanzmitteln rechnet die Bundesregierung für das Programm zur Kostenübernahme ausgefallener Veranstaltungen?
Wer wird nach welchen Kriterien antragsberechtigt sein für das im Rahmen eines Sonderfonds für Kulturveranstaltungen angekündigte Programm zur Unterstützung von Veranstalterinnen, die coronabedingt keine wirtschaftlich rentablen Veranstaltungen durchführen können?
Unter Beteiligung welcher Vertreterinnen der Veranstaltungsbranche wurde dieses Programm und werden die Förderrichtlinien erarbeitet (bitte auflisten)? Finden dazu regelmäßige Treffen oder Dialoge statt?
Ab wann soll der sogenannte Wirtschaftlichkeitsbonus den Veranstalterinnen ausgezahlt werden?
Mit welcher Höhe an Finanzmitteln rechnet die Bundesregierung für die Unterstützung von Veranstaltungen, um die Wirtschaftlichkeit herzustellen?
Wie verhalten sich die angekündigten Programme zur Kostenübernahme bei Ausfällen und dem Wirtschaftlichkeitsbonus zu anderen Hilfsprogrammen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) und insbesondere auch zu den Neustart-Kultur-Hilfen der Staatsministerin für Kultur und Medien Monika Grütters?
Aus welchem Grund gab es bisher bei allen Hilfsprogrammen keine Hilfen für Soloselbstständige im Nebenerwerb? Sieht die Bundesregierung hier mögliche Auswirkungen auf das zukünftige Gründungsgeschehen, da viele Selbstständige ihre Geschäftsmodelle häufig erst im Nebenerwerb „austesten“?
Von welchen Auswirkungen auf die Wirtschaft und deren Vertrauen in die Verlässlichkeit der Corona-Hilfen geht die Bundesregierung hinsichtlich ihrer Aussagen aus, dass unklar sei, wie lange Hilfen zur Verfügung stehen könnten (siehe z. B. https://www.sueddeutsche.de/politik/coronavirus-merkel-hilfen-lockdown-1.5129201)?
Welche Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das Gründungsgeschehen sieht die Bundesregierung in Deutschland, und welche Rolle spielen ihrer Einschätzung nach dafür die aktuellen Hilfen für Soloselbstständige?
Plant die Bundesregierung zukünftig oder rückwirkend Verbesserungen für Unternehmen, welche sich 2020 vergrößert haben und deshalb bei den Corona-Hilfen, die auf den Umsatzwerten von 2019 basieren, nicht ausreichend unterstützt werden (bitte begründen und nach Hilfen differenzieren)?
Plant die Bundesregierung, den vereinfachten Zugang zur Grundsicherung über den 31. März 2021 hinaus zu verlängern, und wenn ja, bis wann? Wenn nein, warum nicht?
Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, damit Antragstellerinnen, welche bis zum 31. Januar 2021 Corona-Hilfen für vergangene Zeiträume beantragt, aber noch nicht erhalten haben, nach dem 31. Januar 2021 keinen Insolvenzantrag stellen müssen, wenn sie lediglich wegen dieser fehlenden Hilfen den Insolvenzantragsgrund der Überschuldung erfüllen (siehe https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/corona-hilfen-insolvenzantragspflicht-im-januar-ausgesetzt-1.5146816)?
Plant die Bundesregierung, die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bei Überschuldung über den 31. Januar 2021 hinaus zu verlängern, und bis wann (bitte begründen)?
Plant die Bundesregierung die Einführung eines Unternehmerlohnes für Soloselbstständige oder Kleinstunternehmerinnen oder einer vergleichbaren Abrechenbarkeit von Lebenshaltungskosten im Rahmen zukünftiger Corona-Hilfsprogramme (bitte begründen)?