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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Umsetzung agrarökologischer Ansätze in der Entwicklungszusammenarbeit

(insgesamt 23 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

01.02.2021

Antwortdauer

42 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2547821.12.2020

Umsetzung agrarökologischer Ansätze in der Entwicklungszusammenarbeit

der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Renate Künast, Ottmar von Holtz, Harald Ebner, Margarete Bause, Dr. Franziska Brantner, Agnieszka Brugger, Kai Gehring, Katja Keul, Dr. Tobias Lindner, Omid Nouripour, Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Gerhard Zickenheiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Am 27. Juni 2019 hat der Deutsche Bundestag den Antrag „Nachhaltige Entwicklungsziele erreichen – Potenziale aus der Agrarökologie anerkennen und unterstützen“ (Bundestagsdrucksache 19/8941) der Fraktionen der CDU/CSU und SPD angenommen (Bundestagsdrucksache 19/11022, Plenarprotokoll 19/107). Nach Auffassung der Antragstellenden „würden insbesondere die Potenziale und Ansätze der Agrarökologie wichtige Antworten auf soziale Probleme wie Armut, Ungleichheit, Geschlechterungerechtigkeit, Hunger, Mangelernährung und auch ökologische Herausforderungen wie Abholzung, Wasserknappheit, steigende CO2-Emissionen sowie Verlust an Biodiversität sein“.

Aufgrund dieser Potenziale hat der Deutsche Bundestag die Bundesregierung aufgefordert, unter anderem mehr finanzielle Mittel für die Förderung agrarökologischer Ansätze durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) zur Verfügung zu stellen, sich auch international weiter dafür einzusetzen, dass das Potenzial der Agrarökologie zum Erreichen von umwelt- und sozialverträglichen Landwirtschafts- und Ernährungssystemen anerkannt wird. Zudem soll das BMZ sich vorrangig auf die Anwendung agrarökologischer Prinzipien in der Entwicklungszusammenarbeit verpflichten. Die Bundesregierung wurde aufgefordert, ihre Maßnahmen zur Förderung ländlicher Entwicklung und kleinbäuerlicher, ökonomisch, ökologisch und sozial nachhaltiger Landwirtschaft sowie zur Förderung von Frauen in der Landwirtschaft zu steigern. Dazu solle die Bundesregierung Agrarökologie als Konzept zur Armutsbekämpfung auf dem Land fördern und die Forschung zur Agrarökologie unterstützen und den internationalen wissenschaftlichen Austausch verstärken.

Von 2018 bis 2019 erstellte die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH in Koordination mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Auftrag des BMZ eine Portfolioanalyse der Technischen und Finanziellen Zusammenarbeit des BMZ im Themenbereich Agrarökologie für den Zeitraum 2014 bis 2018. Die Analyse ergab, dass agrarökologische Maßnahmen bis dato nur sehr punktuell gefördert wurden und dass im untersuchten Zeitraum lediglich 20 geförderte Maßnahmen (7,7 Prozent der Mittelzusagen im Bereich Landwirtschaft) einen explizit agrarökologischen Ansatz hatten. Zudem wurden laut Analyse bis 2019 nur 6,77 Prozent der landwirtschaftlichen Mittelzusagen für Agrarökologie-relevante Vorhaben mit Mitteln der „Sonderinitiative Eine Welt ohne Hunger“ (SEWOH) finanziert. Aus aktuellen, den Anfragestellenden vorliegenden, Berichtsbitten geht hervor, dass sich die nur punktuelle Förderung auch aktuell wenig geändert hat und das BMZ bislang nur wenige explizit agrarökologische Projekte fördert. Zeitplan, Strategie und Erfolg der Umsetzung des vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Antrags bleiben unklar.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) verfolgt mit dem Bilateralen Treuhandfonds (BTF) mit der FAO das Ziel, einen Beitrag für die Umsetzung der globalen Nachhaltigkeitsziele zu leisten (https://www.bmel.de/DE/themen/internationales/agenda-2030/ernaehrungssicherungsprojekte-btf.html). Dabei liegt der Hauptschwerpunkt auf der Forderung der Ernährungssicherung und der Landwirtschaft in ländlichen Räumen auf der Basis des Rechts auf Nahrung.

Für das Jahr 2021 ist ein Welternährungsgipfel (Food Systems Summit) der Vereinten Nationen geplant. Nach Kenntnis der Fragestellenden misst die Bundesregierung diesem Gipfel eine große Bedeutung bei. Die inhaltliche Positionierung der Bundesregierung ist nach Kenntnis der Antragsteller bislang nicht öffentlich, ebenso ist unklar, welche Rolle agrarökologische Ansätze und die in der Bundestagsdrucksache 19/8941 aufgeführten „sozialen Probleme wie Armut, Ungleichheit, Geschlechterungerechtigkeit“ im Rahmen des Gipfels sowie in der Positionierung der Bundesregierung abgebildet sein werden.

Die Corona-Pandemie hat zudem den engen Zusammenhang verdeutlicht, der zwischen Umweltzerstörung, industrieller Landwirtschaft, dem Verlust der biologischen Vielfalt und der Verbreitung von Krankheiten durch Zoonosen besteht. Inwieweit die Förderung von Agrarökologie inhaltlich auch im neuen One Health-Schwerpunkt des BMZ verankert bzw. mit diesem verknüpft wird, ist auch an dieser Stelle unklar.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen23

1

Nach welchen Kriterien stuft das BMZ Projekte als agrarökologisch ein, und inwiefern dienen die zehn Elemente der FAO als Grundlage (vgl. „The 10 elements of agroecology. Guiding the transition to sustainable food and agricultural systems”, http://www.fao.org/3/I9037EN/i9037en.pdf)?

2

Wie viele agrarökologische Vorhaben mit welchem finanziellen Volumen wurden in den Jahren 2017 bis 2020 beauftragt bzw. umgesetzt, und wie viele Vorhaben mit welchem finanziellen Volumen sind für 2021 geplant (bitte nach Jahr, Anzahl und finanziellem Volumen auflisten)?

a) Wie viele der Vorhaben weisen einen alleinigen oder ganz überwiegenden Förderzweck Agrarökologie auf?

b) Wie viele der Vorhaben weisen einen teilweisen Förderzweck Agrarökologie auf?

c) Wie hoch ist der Anteil agrarökologischer Vorhaben im Bereich ländliche Entwicklung (Kennung LE1 und LE2) (bitte absolut und prozentual angeben)?

d) Welche agrarökologischen Vorhaben werden aus welchen Titeln gefördert (bitte nach Land, Vorhaben, Förderzweck, finanziellem Umfang und Titel auflisten)?

3

Welche Neuzusagen gab es im Bereich Agrarökologie nach Verabschiedung der Bundestagsdrucksache 19/8941 (bitte die Maßnahmen nach Titel, Förderumfang, Partnerland, Laufzeit, Zielgruppe, Durchführungsorganisation auflisten)?

a) Welcher prozentualen Steigerung im Vergleich zu 2018 entsprechen diese Neuzusagen (prozentualer Anteil agrarökologischer Ansätze als alleiniger oder überwiegender Förderzweck aller Maßnahmen im Bereich Landwirtschaft)?

b) In welchem Zeitraum ist welcher Zielwert für die Förderung agrarökologischer Maßnahmen durch das BMZ geplant (prozentualer Anteil agrarökologischer Ansätze als alleiniger oder überwiegender Förderzweck aller Maßnahmen im Bereich Landwirtschaft)?

4

Inwiefern hat die SEWOH seit Verabschiedung des Antrags auf Bundestagsdrucksache 19/8941 einen Schwerpunkt auf die Förderung der Agrarökologie gesetzt, die sich in zunehmenden landwirtschaftlichen Mittelzusagen widerspiegelt?

a) Wenn ja, bitte alle Vorhaben auflisten (nach Titel, Förderumfang, Partnerland, Laufzeit, Zielgruppe, Durchführungsorganisation).

b) Wenn nein, warum nicht, bzw. in welchem Zeitraum soll dies umgesetzt werden?

5

Wie wird Agrarökologie konkret im Reformprogramm 2030 und in der SEWOH verankert, entsprechend der Forderung des Bundestags, Agrarökologie als Konzept zur Armutsbekämpfung auf dem Land zu fördern (Bundestagsdrucksache 19/8941)?

6

Wie soll das Konzept zu den im Aufbau befindlichen vier ökologischen BMZ-finanzierten Wissenszentren in Afrika in den kommenden Jahren weitergeführt werden, und wie wird eine nachhaltige Verankerung des Vorhabens sichergestellt?

7

Wurden im SEWOH-Globalvorhaben Bodenrehabilitierung neue Projekte mit agrarökologischem Schwerpunkt aufgesetzt, und wenn ja, inwiefern (entsprechende Vorhaben bitte nach Titel, Förderumfang, Partnerland, Laufzeit, Zielgruppe, Durchführungsorganisation auflisten)?

8

Hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft seit Mitte 2019 neue Projekte über den Bilateralen Treuhandfonds (BTF) mit der FAO gefördert, die auf die Stärkung agrarökologischer Ansätze hinarbeiten oder hat die „Scaling-Up Agroecology Initiative“ der FAO unterstützt, und wenn ja, inwiefern (bitte nach Titel, Ziel, Förderumfang, Laufzeit auflisten)?

9

Welche Initiativen hat das BMZ als einer der größten Geber ergriffen, um agrarökologische Ansätze in den Programmen des International Fund for Agricultural Development (IFAD) zu stärken (bitte nach konkrete Vorhaben mit Ziel, Förderumfang, Laufzeit auflisten)?

10

Wie viele landwirtschaftliche Projekte der deutschen Entwicklungszusammenarbeit fördern schwerpunktmäßig Frauen (GG2-Kennung) als wichtige Akteurinnen in der Ernährungssicherung und in der Landwirtschaft? Wie viele Vorhaben haben eine GG1-Kennung und wie viele eine GG0-Kennung (bitte nach Anzahl, Projekte mit Kennung und Mittelzusage auflisten)?

11

Welche internen Prozesse hat das BMZ aufgesetzt, damit alle Referate mit Bezug zum landwirtschaftlichen Sektor und zu Ernährung koordiniert und Synergien nutzend zu Agrarökologie zusammenarbeiten, da Agrarökologie ein ganzheitlicher und sektorenübergreifender Ansatz ist?

12

Haben das BMEL oder das BMZ den Erfahrungsaustausch zwischen Bauernorganisationen bzw. Bäuerinnenorganisationen aus Industrie-, Schwellen- und Entwicklungsländern zu agrarökologischen Anbaumethoden unterstützt? Wenn ja, in welchem Rahmen, mit welchen Organisationen, in welchen Ländern (bitte auflisten)?

13

Welche Bedeutung misst das BMZ dem Arbeitspapier „Systemic Challenges – Systemic Responses Innovating Adaptation to Climate Change through Agroecology“ zu, das im Oktober 2020 veröffentlicht wurde (https://globalsoilweek.org/wp-content/uploads/2020/12/Systemic-Challenges-Systemic-Responses.pdf)?

a) In welchen nationalen und internationalen Gremien hat das BMZ das Arbeitspapier vorgestellt bzw. plant dies, und bei welchen internationalen Treffen hat sich das BMZ für Agrarökologie als zentrales Förderkonzept zur Förderung einer klimaresilienten Landwirtschaft eingesetzt?

b) Wurde das Arbeitspapier im Rahmen eines interministeriellen Austauschs mit anderen zuständigen Ministerien geteilt und die Erkenntnisse diskutiert, und wenn ja, in welchem Rahmen, und mit welchem Ergebnis?

c) Inwiefern plant das BMZ, zentrale Forderungen des Arbeitspapiers umzusetzen? Falls ja, welche, und in welchem Rahmen? Falls nein, warum nicht?

14

Wie ist Agrarökologie im One-Health-Ansatz des BMZ verankert bzw. mit diesem verknüpft?

15

Welche Vereinbarungen wurden in der Geberkoordination bislang im Hinblick auf die Förderung der Agrarökologie getroffen?

16

In welchen internationalen Prozessen hat die Bundesregierung sich sehr stark für die Förderung der Agrarökologie eingesetzt, und mit welchen Ergebnissen?

17

Inwiefern hat sich die Bundesregierung, im Rahmen der laufenden Verhandlungen im Welternährungsausschuss (CFS) dafür eingesetzt, dass die Politikempfehlungen zur Agrarökologie mit dem Prozess zur Erarbeitung von freiwilligen Leitlinien für Nahrungssysteme und Ernährung (Food Systems and Nutrition) zusammengeführt werden?

a) Wie bewertet die Bundesregierung die Entscheidung, dass die Verhandlungen der Politikempfehlungen zu Agrarökologie verschoben und damit von der Erarbeitung der freiwilligen Leitlinien für Nahrungssysteme und Ernährung abgekoppelt wurden?

b) Inwiefern wird sich die Bundesregierung im Rahmen der Verhandlungen zu freiwilligen Leitlinien für Nahrungssysteme und Ernährung dafür einsetzen, dass Agrarökologie als holistisches Konzept für nachhaltige Ernährungssysteme Eingang in die Leitlinien findet? Welche Position hat die Bundesregierung hierzu in der entsprechenden Ratsarbeitsgruppe der EU vertreten?

18

Wann ist die Veröffentlichung des vom BMZ nach Kenntnis der Fragestellenden wiederholt angekündigten Aktionsplans zur Förderung der Agrarökologie geplant? Wie ist der derzeitige Stand der Erarbeitung?

19

Inwiefern hat das BMZ das Thema Agrarökologie bereits in einem institutionellen Förderrahmen, Positionspapier o. Ä. verankert?

20

Welche Rolle nimmt das BMZ innerhalb der Bundesregierung in der Planung und Koordination bezüglich der deutschen Beteiligung beim Food Systems Summit der Vereinten Nationen (UNFSS) ein?

a) Welche Schwerpunktthemen plant das BMZ innerhalb des interministeriellen Austauschs der Bundesregierung mit Blick auf den UNFSS zu setzen?

b) Welche Strukturen werden die nationalen Mitgliedstaatsdialoge des UNFSS haben, an denen sich das BMZ beteiligen wird (bitte möglichst ausführlich darstellen, insbesondere Koordinierung, Zeitplan der Treffen, Beteiligungsformat)?

c) c)Welchen Finanzrahmen hat die Bundesregierung für diesen Prozess innerhalb Deutschlands vorgesehen (bitte nach geplanten Maßnahmen und finanziellem Umfang aufschlüsseln)?

d) Wie sollen die Ergebnisse dieser Dialoge gesichert werden? Wie werden diese Ergebnisse in den UNFSS einfließen, und welche Rolle wird ihnen für die Überprüfung der Handlungsansätze der Bundesregierung beigemessen?

e) Inwiefern wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass soziale Probleme wie Armut, Ungleichheit, Geschlechterungerechtigkeit in der Wissenschaftsgruppe des UNFSS bearbeitet werden?

21

Mit welchen Projekten und in welchem finanziellen Umfang fördert das BMZ bäuerliche Saatgutsysteme, in denen Bauern und Bäuerinnen selbst Saatgut züchten, vermehren und/oder tauschen (bitte nach Projekten und finanziellem Umfang auflisten)?

22

Wie unterstützt das BMZ den International Treaty on Plant Genetic Resources for Food and Agriculture (ITPGRFA), Partnerländer und Partnerorganisation bislang und auch im Vorfeld des neunten Treffens des Leitungsgremiums, das Ende 2021 in Indien stattfinden soll, in der für Agrarökologie wichtigen Stärkung der Rechte von Bäuerinnen und Bauern, die auch im ITPGRFA verankert sind?

23

Plant das BMZ, in Zukunft den in situ Erhalt der traditionellen Saatgutvielfalt verstärkt zu fördern, und wenn ja, inwiefern? Sind hierzu neue Projekte z. B. mit Crop Diversity Trust geplant, wenn ja welche (bitte nach Titel, Komponente, Förderumfang, Partnerland, Laufzeit, Durchführungsorganisation aufschlüsseln)?

Berlin, den 7. Dezember 2020

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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