Fortführung des EU-Polizeiprojekts SPECTRE
der Abgeordneten Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Żaklin Nastić, Thomas Nord, Tobias Pflüger und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Unter dem Titel „Struggling against and Pursuing Experienced Criminal Teams Roaming in Europe“ (SPECTRE) hat sich das Bundeskriminalamt (BKA) von Oktober 2017 bis Juni 2020 als Co-Leiter an einem aus Mitteln des EU Fonds Innere Sicherheit (ISF) geförderten Projekt zur „Aufdeckung, Aushebung und Zerschlagung mobiler organisierter krimineller Gruppen und Netzwerke“ beteiligt (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/19799). Die Federführung von SPECTRE lag bei Frankreich, Teil des Lenkungsausschusses waren außerdem Polizeien in Rumänien (verantwortlich für grenzüberschreitende Operationen) und Litauen. Alle vier Leiter bzw. Co-Leiter entschieden über die allgemeine Ausgestaltung von „Arbeitstreffen und ähnlichen Aktivitäten“, „Änderungen und Anpassungen des Projekts“, „Ausleihe von Einsatztechnik“ und „Informantenentlohnung“. Wie viel Geld diese V-Leute erhielten, teilt die Bundesregierung nicht mit.
Die Aktivitäten von SPECTRE haben in Baden-Württemberg, Niedersachsen, NordrheinWestfalen und dem Saarland zu Ermittlungsverfahren geführt. Außerhalb der EU erfolgten operative Maßnahmen in Kolumbien, der Schweiz und der Türkei. Im Rahmen des Projekts wurden außerdem „Partnerschaftserklärungen“ mit Georgien, Moldawien und der Ukraine unterzeichnet. Die Länder Armenien, Bosnien und Herzegowina, Kasachstan, Kolumbien, Nordmazedonien, Norwegen, Panama, Russland, Serbien, USA und Usbekistan waren im Rahmen von initiierten Maßnahmen „tangiert“. Vertreterinnen und Vertreter der dortigen Behörden wurden zu SPECTRE-Arbeitstreffen eingeladen und mit der Begleichung von Reisekosten unterstützt.
Informationen aus SPECTRE wurden von den Beteiligten im Europol-Analyseprojekt FURTUM (Organisierte Eigentumskriminalität) gespeichert. Europol stellte zudem Räumlichkeiten in Den Haag für Arbeitstreffen zur Verfügung, der internationale polizeiliche Nachrichtenaustausch erfolgte über den Europol-SIENA-Kanal. Schließlich erledigte Europol-Personal aus FURTUM „spezielle strategische Analysen“ für SPETCRE.
Im Rahmen von SPECTRE hat die EU-Kommission außerdem die Beschaffung von Überwachungstechnologie finanziert. Das BKA erhielt beispielsweise fünf GPS-Peilsender und sechs Störsignaldetektoren, die nach Ende des Projektes in deutschen Besitz übergehen. Die französische Polizei erhielt eine „Telefonanalyse-Software“, zu deren Herstellern und Funktionalitäten die Bundesregierung nach eigenen Angaben keine Kenntnis besitzt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Was ist der Bundesregierung zu Überlegungen zur Fortführung von SPECTRE und Planungen für ein Folgeprojekt bekannt, und wann soll dieses stattfinden?
Welche Zielsetzung wird darin nach Kenntnis der Bundesregierung verfolgt, und welche operativen Erfolge sollen erzielt werden?
Wer soll dieses Folgeprojekt nach Kenntnis der Bundesregierung leiten, und wer gehört dem Lenkungsausschuss an?
a) Welche deutschen Behörden bzw. deren Abteilungen (auch Länderpolizeien) arbeiten dort mit?
b) Welche Aufgaben übernehmen deutsche Behörden in dem Projekt?
Mit welchen Ländern werden nach Kenntnis der Bundesregierung „Partnerschaftserklärungen“ unterschrieben, und welche dortigen Behörden werden anschließend beteiligt?
Welche weiteren EU-Mitgliedstaaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung eine Teilnahme zugesagt?
Welche Einsatz- und Überwachungstechnik (etwa Peilsender, Kennzeichenlesegeräte, Hardware zur digitalen Forensik) wird nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des Folgeprojekts wird aus EU-Mitteln gekauft, und wo bzw. durch wen sollen diese genutzt werden?
a) Sofern wieder eine „Telefonanalyse-Software“ beschafft werden soll, was ist der Bundesregierung zu deren Herstellern und Funktionalitäten bekannt?
b) Inwiefern werden auch soziale Medien ausgewertet, und welche OSINT-Techniken kommen dabei zum Einsatz?
c) Welche weitere Technik wird für die Beteiligten aus welchen anderen Ländern ausgeliehen?
d) Ist der Bundesregierung bekannt, ob auch EUROSUR Fusion Services, mithin Frontex, zur Unterstützung angefragt werden?
Inwiefern sollen nach Kenntnis der Bundesregierung auch in dem Folgeprojekt „Informanten“ angeworben und aus EU-Mitteln entlohnt werden?
a) Wer ist für die Rekrutierung und Auswahl dieser V-Leute zuständig?
b) Welche Mittel sind für die „Informantenentlohnung“ vorgesehen?
Worin besteht nach Kenntnis der Bundesregierung die Unterstützung von Europol in dem Folgeprojekt?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob in dem Folgeprojekt auch die „European Tracking Solution“ (ETS) bei Europol genutzt werden soll?
An welchen weiteren EU-Projekten zur Verfolgen der organisierten Eigentumskriminalität sind welche deutschen Behörden des Bundes und nach Kenntnis der Bundesregierung auch der Länder beteiligt (wenn dies in leitender Funktion erfolgt, bitte darstellen), wo finden diese statt, wann haben diese begonnen, wann enden diese und wer ist daran beteiligt?
Wie definiert die Bundesregierung „Mobile Organised Crime Groups“, und wie grenzt sie dies ab von den von ihr eingeführten Begriffen „(Highly) Mobile Organised Criminal Groups“ (Ratsdokument 12098/16) sowie „Itinerant Crime Groups“ bzw. „Wanderkriminalität“ (vgl. „The EUʼs fight against ,itinerant crimeʻ. Antigypsyist policing under a new name?, Eric Töpfer (2019) in „Dimensions of Antigypsyism in Europe“)?