BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Tabakindustrie und Tabakkontrolle

(insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

20.01.2021

Antwortdauer

29 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2556621.12.2020

Tabakindustrie und Tabakkontrolle

der Abgeordneten Niema Movassat, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Matthias Birkwald, Sylvia Gabelmann, Ulla Jelpke, Petra Pau, Martina Renner, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann, Harald Weinberg und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Zahl der Raucher und Raucherinnen sinkt seit Jahren. Dennoch sind 13 Prozent aller Todesfälle (127 000 Tote) in Deutschland noch immer auf das Tabakrauchen zurückzuführen. Heute ist etwa jede fünfte Krebsneuerkrankung ebenfalls eine Folge des Rauchens – jährlich sind dies etwa 85 000 Krebsfälle (Tabakatlas 2020, S. 52 bis 55). Auch indirekt sind viele Menschen vom Tabakkonsum betroffen. 11 Prozent der nichtrauchenden Erwachsenen sind regelmäßig Tabakrauch ausgesetzt, und 9 Prozent der Kinder und minderjährigen Jugendlichen sind mit häuslicher Passivrauchbelastung konfrontiert (Tabakatlas 2020: S. 60 bis 63). Die gesamtwirtschaftlichen Kosten, die auf den Tabakkonsum zurückzuführen sind, belaufen sich nach Ansicht der Fragesteller in Deutschland auf jährlich etwa 97 Mrd. Euro, während der Staat nur etwa 14 Mrd. Euro jährlich über Tabaksteuer einnimmt. Im Gegenzug macht die Tabakindustrie dafür ein Milliardengeschäft. Und deutlich über 200 Mio. Euro gibt sie jährlich für Werbung aus (DHS Jahrbuch Sucht 2020, S. 19 bis 22), um den Markt in Deutschland anzukurbeln – während für Aufklärungskampagnen in Deutschland jährlich lediglich 2,9 Mio. Euro an staatlichen Geldern bereitstehen (Tabakatlas 2020: S. 106). Anfang 2021 werden mit einem Zweiten Gesetz zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes (Bundestagsdrucksache 19/19495) weitere Werbeeinschränkungen in Kraft treten. Ein umfassendes Tabakwerbeverbot müsste nach Ansicht der Fragesteller allerdings auch die Werbeformen Sponsoring und Promotion verbieten – damit Deutschland seinen im Jahr 2004 mit der Ratifizierung des WHO-Rahmenübereinkommens zur Eindämmung des Tabakgebrauchs eingegangenen Verpflichtungen nachkommt.

Deutschland ist im europäischen Vergleich noch immer Schlusslicht, was die Tabakkontrolle betrifft. Im Jahr 2019 belegt Deutschland den letzten Platz im Ranking der Tabakkontrollskala (Tobacco Control Scale) und ist eines der Länder mit dem größten Handlungsbedarf in der Tabakkontrolle. Dabei zeigt sich im europäischen Vergleich, dass je besser wirksamkeitsgeprüfte Tabakkontrollmaßnahmen in einem Land umgesetzt werden, umso geringer sind die Anteile Rauchender in der Bevölkerung, und umso höher ist der Anteil derjenigen, die mit dem Rauchen aufhören (Tabakatlas 2020: S. 116 bis 119). Die Fragesteller interessiert daher, inwiefern die Bundesregierung hier weiteren Handlungsbedarf sieht.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Ausgaben für Werbung, Promotion und Sponsoring für Tabakerzeugnisse (bitte neueste Zahlen nach direkter Werbung, Außenwerbung, Werbung im Kino, sonstige Werbung und eine Zuordnung, Promotion und Sponsoring auflisten)?

2

Warum wurden im Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes (Bundestagsdrucksache 19/19495), das vom Bundestag beschlossen und am 1. Januar 2021 in Kraft treten wird, die Werbeformen Sponsoring und Promotion kaum eingeschränkt?

a) Wie begründet die Bundesregierung dies im Hinblick auf die aktuellen Werbeausgaben der Tabakindustrie für Sponsoring und Promotion im Vergleich zur künftig weitgehend eingeschränkten, direkten Werbung?

b) Weshalb wurden die Empfehlungen in den Stellungnahmen zum vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vorgelegten Gesetzentwurf für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes (https://www.bmel.de/SharedDocs/Gesetzestexte/DE/2-gesetz-aenderung-tabakerzeugnisgesetz.html), die sich für eine weitere Einschränkung von Sponsoring und Promotion aussprechen (z. B. Pro Rauchfrei e. V.; Aktionsbündnis Nichtrauchen e. V.; Ärztlichen Arbeitskreises Rauchen und Gesundheit e. V.), von der Bundesregierung nicht berücksichtigt?

3

Plant die Bundesregierung ein Verbot des Sponsorings von öffentlichen Einrichtungen durch die Tabakindustrie?

4

Plant die Bundesregierung, die Richtlinie 2014/40/EU des Europäischen Parlaments und des Rates umzusetzen und eine Standardisierung von Tabakproduktverpackungen (Plain Packaging) einzuführen?

a) Wenn ja, in welchem Umfang?

b) Wenn nein, warum nicht?

5

Plant die Bundesregierung eine finanzielle Beteiligung der Tabakindustrie an der Entsorgung von Zigarettenkippen, und wenn nein, warum nicht?

6

Plant die Bundesregierung eine Erhöhung der Tabaksteuern, und wenn ja, inwiefern?

7

Plant die Bundesregierung eine Abschaffung der Steuerbefreiungen für Freizigaretten für Tabakindustriebeschäftigte nach § 30 Absatz 3 des Tabaksteuergesetzes (TabStG), und wenn nein, warum nicht?

8

Gibt es mittlerweile ein Verfahren für Staatsbedienstete und Regierungsmitglieder zur Offenlegung von Kontakten mit der Tabakindustrie?

a) Wenn ja, bitte ausführen?

b) Wenn nein, warum nicht?

9

Wie viele Treffen fanden zwischen Vertretern der Tabakindustrie und der Bundesregierung seit Beginn der 19. Legislaturperiode statt (bitte nach Datum, Verband, Ministerien und Ebene auflisten bzw. Liste aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/16247 ergänzen)?

a) Bei welchen dieser Treffen wurde über das Tabakwerbeverbot gesprochen?

b) Bei welchen dieser Treffen wurde über Tabaksteuererhöhungen gesprochen?

c) Bei welchen dieser Treffen wurde über eine mögliche Beteiligung der Tabakindustrie an der Entsorgung von Zigarettenkippen gesprochen?

d) Bei welchen dieser Treffen wurde über das von der EU empfohlene Plain Packaging (Richtlinie 2014/40/EU des Europäischen Parlaments und des Rates) gesprochen?

10

Welche Treffen fanden mit anderen Interessensvertretern oder anderen Personen der Zivilgesellschaft seit Beginn der 19. Legislaturperiode statt, in denen es um Tabakpolitik im Allgemeinen und um das Tabakwerbeverbot im Speziellen ging (bitte nach Datum, Verband bzw. Expertinnen und Experten, Ministerien und Ebene auflisten bzw. Liste aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/16247 ergänzen)?

11

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Umstand, dass Deutschland auf der europäischen Tabakkontrollskala im Jahr 2019 den letzten Platz belegt (Tabakatlas 2020), für die nationale Tabakkontrollstrategie?

12

Reicht die beschlossene Ausweitung des Tabakwerbeverbots nach Ansicht der Bundesregierung aus, um künftig in Europa nicht mehr zum Schlusslicht in Bezug auf die Tabakkontrollstrategie zu zählen?

13

Hat sich die Bundesregierung wie in anderen europäischen Ländern – z. B. Irland Schottland, Niederlande etc. (Tabakatlas 2020, S. 3) – ein Ziel gesetzt, bis wann Deutschland rauchfrei wird, bzw. plant die Bundesregierung, sich ein solches Ziel zu setzen?

14

Welches Problem stellt Kinderarbeit nach Kenntnis der Bundesregierung global gesehen in der Tabakproduktion dar?

a) Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, inwiefern nach Deutschland importierter Rohtabak im Zusammenhang mit Kinderarbeit hergestellt wurde?

b) Welche konkreten Hinweise sind diesbezüglich der Bundesregierung etwa durch Nichtregierungsorganisationen mitgeteilt worden?

c) Welche Kontrollmechanismen gibt es diesbezüglich?

Berlin, den 18. Dezember 2020

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen