Zahlen zu Speicherungen und Abfragen polizeilicher EU-Datenbanken (2020)
der Abgeordneten Andrej Hunko, Michel Brandt, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Żaklin Nastić, Tobias Pflüger, Martina Renner und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Speicherungen im Schengener Informationssystem (SIS II) nehmen weiter zu: Mit Stichtag zum 1. Januar 2020 waren fast 90 Millionen Personen und Sachen in der größten europäischen Polizeidatenbank gespeichert (Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 19/16723). Im Jahr 2018 waren es noch 82 Millionen, 2017 etwa 76 Millionen, 2012 45 Millionen (Ratsdokument 7389/13). Personenfahndungen bilden mit rund 983 000 den kleineren Teil aller Ausschreibungen. Ein Zehntel dieser Eintragungen stammt aus Deutschland, auch diese Zahl stieg deutlich an. Über die Hälfte der Personenausschreibungen erfolgen nach Artikel 24 des SIS-II-Ratsbeschlusses, wonach der Aufenthalt oder die Einreise in die EU verwehrt wird. An zweiter Stelle der Ausschreibungen von Personen stehen verdeckte und gezielte Kontrollen nach Artikel 36, mit denen Personen und Sachen heimlich in der EU verfolgt werden können (vgl. Bundestagsdrucksache 19/3487). Die Speicherung kann durch Polizei oder Geheimdienste erfolgen, die Zahl der Betroffenen steigt jedes Jahr beträchtlich. Die Schengenstaaten nutzen den Artikel 36 in sehr unterschiedlichem Ausmaß.
Am SIS nehmen alle 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union teil, außerdem Island, Norwegen, Liechtenstein und die Schweiz. Die Datenbank wird zwar von eu-LISA verwaltet, liegt aber physisch in Strasbourg. Der Zugriff erfolgt über nationale Zentralstellen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen24
Welche biometrischen Kontrollsysteme will die Bundespolizei zur Bedarfsdeckung des Ein- und Ausreisesystems (EES) beschaffen (bitte die Hersteller oder Unterauftragnehmer nennen), und welche Kosten werden dafür veranschlagt oder sind bereits bekannt (bitte angeben, welche Änderungen sich nach der Antwort zu Frage 16 auf Bundestagsdrucksache 19/18872)?
Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung mit Stichtag 31. Dezember 2020 im Eurodac-System und dem Visa-Informationssystem (VIS) gespeichert, bzw. auf wie viele Personen verteilen sich die dort eingestellten Fingerabdruckblätter?
Inwiefern kann die Bundesregierung nachvollziehen, ob die Nutzung des VIS durch Strafverfolgungsbehörden auch in Deutschland zwischen 2013 und 2017 drastisch zugenommen hat (https://www.statewatch.org/automated-suspicion-the-eu-s-new-travel-surveillance-initiatives/step-five-departure), und welche Zahlen kann sie für die vergangenen vier Jahre mitteilen?
Wie viele Personen und wie viele Sachen sind nach Kenntnis der Bundesregierung mit Stichtag 31. Dezember 2020 im Schengener Informationssystem (SIS II) ausgeschrieben, und aus welchen EU-Mitgliedstaaten stammen wie viele dieser Einträge?
Wie viele Gesichtsbilder, Fingerabdruckblätter bzw. Handballen sind nach Kenntnis der Bundesregierung mit Stichtag 31. Dezember 2020 in den AFIS des SIS II, des Eurodac, des Visa-Informationssystems (VIS) und bei Europol gespeichert?
a) Welche Soft- und Hardware welcher Hersteller wird nach Kenntnis der Bundesregierung für das AFIS im SIS II, im Eurodac, im VIS, bei Europol bzw. der deutschen nationalen Kopie bzw. Schnittstelle der beschriebenen Systeme genutzt, bzw. welche Änderungen haben sich nach Bundestagsdrucksache 19/16723 ergeben?
b) Wie viele Treffer erfolgten nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2020 seitens deutscher Behörden nach Abfragen des AFIS des SIS II, des Eurodac, des VIS und bei Europol?
c) Wie viele falsche Treffer („false hits“) erfolgten nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2020 seitens deutscher Behörden nach Abfragen des AFIS des SIS II, des Eurodac, des VIS und bei Europol?
Wie viele Ausschreibungen zu unbekannten gesuchten Personen, die ausschließlich biometrische Daten enthalten, haben Bundesbehörden nach Artikel 40 der Verordnung (EU) 2018/1862 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. November 2018 im gesamten Jahr 2020 zwecks Identifizierung in das SIS II eingegeben?
Was ist der Bundesregierung über den aktuellen Zeitplan zur Umsetzung der Ausschreibung unbekannter Personen mittels ihrer Fingerabdrücke im Rahmen einer „Technologie zur Identifizierung von Personen anhand der Fingerabdruck-Daten“ (AFIS) bekannt (Antwort zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 19/7365; vgl. auch Ratsdokument 10991/19), bzw. welche Änderungen haben sich nach der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/16723 ergeben?
a) Welche Schengenmitgliedstaaten machen in der derzeit „ausgerollten ersten Stufe“ aktiv von der Möglichkeit Gebrauch, Personen auf Basis ihrer Fingerabdrücke im SIS II zu identifizieren, bzw. welche Änderungen haben sich zu der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7365 ergeben?
b) Welche Spezifikationen für eine Weiterentwicklung des SIS II-AFIS und der „Implementierung neuer Anforderungen in weiteren Ausbaustufen“ sind der Bundesregierung mittlerweile bekannt?
Welche (Zwischen-)Ergebnisse kann die Bundesregierung zu den auf europäischer Ebene durch die EU-Kommission und eu-LISA eingerichteten Arbeits- und Expertengruppen zur Erarbeitung der Spezifikationen für die Weiterentwicklung der Systemfunktionen des SIS bzw. des SIS-AFIS (Schnittstellenspezifikationen, technischen Datenstandards zur Übertragung, Vereinbarungen zur Bearbeitung von Anfragen, Datenumfang) mitteilen, und welche Vorschläge zu Weiterentwicklungen hat das Bundeskriminalamt (BKA) dort eingebracht (Antwort zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 19/18872)?
Wie viele Spurendatensätze und Profile zu wie vielen Personen sind im deutschen Automatisierten-Fingerabdruck-Identifizierungs-System (AFIS) und in der DNA-Analyse-Datei (DAD) gespeichert (bitte für Fingerabdrücke, Handballen, DNA-Daten ausweisen)?
Welche technischen oder organisatorischen Änderungen sind in Deutschland erforderlich, um auch Ausschreibungen für „Ermittlungsanfragen“ oder zu unbekannten Tatverdächtigen und gesuchten Personen im SIS II einzustellen und dabei Gesichtsbilder und DNA-Profile zu Identifizierungszwecken zu nutzen, bzw. was hat die Analyse zur Implementierung der neuen Funktion im Rahmen der neuen SIS-Verordnungen hierzu ergeben (Bundestagsdrucksache 19/16723, Antwort zu Frage 15)?
In welchen deutschen, vom BKA oder der Bundespolizei geführten Polizeidatenbanken werden nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit zu wie vielen Personen wie viele Gesichtsbilder gespeichert?
a) Wie viele Bilder kamen im Jahr 2020 hinzu, und wie viele wurden im gleichen Zeitraum gelöscht (vgl. Antwort zu Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 19/18872)?
b) Wie viele Abfragen haben das BKA, die Bundespolizei und die Landeskriminalämter nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2020 mithilfe des Gesichtserkennungssystems (GES) des BKA vorgenommen, und wie viele Personen wurden dabei identifiziert (bitte wie die Statistik in Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 19/18872 beantworten)?
c) Sofern die Bundesregierung über die Zahl der identifizierten Personen keine Aussage treffen kann, da diese technisch nicht vorgehalten werden, in welcher Größenordnung bewegt sich diese?
d) Welche Überlegungen existieren im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, außer dem zentralen und verbundfähigen Lichtbildbestand von INPOL-Zentral sowie nicht verbundfähige polizeiliche Lichtbildbestände auch Gesichtsbilder des Schengener Informationssystems mit dem GES zu verarbeiten?
Welche Software zur computergestützten Bildersuche bzw. zu Bildervergleichen haben polizeiliche oder geheimdienstliche Bundesbehörden im Jahr 2020 (auch testweise) beschafft, nach welchem Verfahren funktioniert diese, wo wird diese jeweils genutzt bzw. welche Nutzung ist anvisiert, welche konkreten Behörden bzw. deren Abteilungen sind bzw. wären darüber zugriffsberechtigt, in welchen Ermittlungen kommen bzw. kämen diese im Einzel- oder Regelfall zur Anwendung (bitte mitteilen, wenn sich Änderungen gegenüber dem Vorjahr ergeben haben, vgl. Antwort zu Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 19/16723)?
a) An welchen Forschungs- oder Pilotprojekten zur computergestützten Bildersuche bzw. zu Bildervergleichen beteiligen sich welche Behörden des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat hinsichtlich der Entwicklung verbesserter Verfahren, und welche Soft- und Hardware welcher Hersteller wird dabei genutzt?
b) Welche Software nutzt das BKA für den forensischen Stimmenvergleich?
Wie viele „Gefährder“ und „Relevante Personen“ sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Europol-Informationssystem gespeichert, und inwiefern lassen sich diese nach Kriminalitätsphänomenen differenzieren (bitte für deutsche Behörden getrennt ausweisen)?
Welche Zahlen zu Personenausschreibungen sind der Bundesregierung für das Jahr 2020 (Stichtag: 31. Dezember) zu den verschiedenen Interpol-Datenbanken bekannt, und wie viele Lichtbilder enthält die Gesichtserkennungsdatenbank bei Interpol (bitte ausweisen, wie viele dieser Daten von deutschen Behörden stammen)?
Wie viele Ausschreibungen haben deutsche Behörden mit Stichtag 31. Dezember 2020 nach Artikel 24, 26 und 34 SIS II Ratsbeschluss in das SIS II eingegeben, und in welchem Verhältnis stehen diese Zahlen zu der Anzahl der nationalen Ausschreibungen in der deutschen INPOL-Datei?
a) Welche Maßnahmen haben Bundesbehörden ergriffen, um den Umfang und die Qualität der nationalen Datensätze im SIS zu verbessern, und welche Ergebnisse wurden dabei erzielt?
b) Welche Instrumente und Prozesse zur Verbesserung der Datenqualität setzen Bundesbehörden auf technischer Ebene ein?
Welche Zahl zu Personenausschreibungen sowie zu Sachausschreibungen nach Artikel 36 SIS II Ratsbeschluss sind der Bundesregierung für 2020 (Stichtag: 31. Dezember) für die SIS-Teilnehmenden bekannt (bitte für Zwecke der verdeckten oder gezielten Kontrolle getrennt ausweisen)?
a) Wie viele Personen sowie Sachen waren nach Artikel 36 Absatz 2 SIS II Ratsbeschluss ausgeschrieben (bitte die Zahlen für deutsche Behörden getrennt ausweisen)?
b) Wie viele Personen sowie Sachen waren nach Artikel 36 Absatz 2 SIS II Ratsbeschluss zur unverzüglichen Meldung ausgeschrieben (bitte die Zahlen für deutsche Behörden getrennt ausweisen)?
c) Wie viele Personen sowie Sachen waren in nach Artikel 36 Absatz 3 SIS II Ratsbeschluss ausgeschrieben (bitte die Zahlen für deutsche Behörden getrennt ausweisen)?
d) Wie viele Personen sowie Sachen waren nach Artikel 36 Absatz 3 SIS II Ratsbeschluss zur unverzüglichen Meldung ausgeschrieben (bitte die Zahlen für deutsche Behörden getrennt ausweisen)?
In welchem Verhältnis stehen die Zahlen zu der Anzahl der deutschen Artikel-36-Ausschreibungen im SIS II (verdeckte und gezielte Kontrollen) zu den entsprechenden nationalen Ausschreibungen in der deutschen INPOL-Datei, und inwiefern lassen sich diese nach Vermissten, reisenden Sexualstraftätern und „ausländischen Kämpfern“ differenzieren?
Welche Schengenstaaten nutzen Ausschreibungen nach Artikel 36 SIS II Ratsbeschluss nach Kenntnis der Bundesregierung in welchem unterschiedlichem Ausmaß (bitte wie in Antwort zu Frage 14 auf Bundestagsdrucksache 19/16723 mit allen Zusätzen darstellen), und wie hat sich die Gesamtzahl der Ausschreibungen zum Zwecke der verdeckten oder gezielten Kontrolle nach Artikel 36 SIS II Ratsbeschluss im Jahr 2020 im Vergleich zum Vorjahr entwickelt?
In welchem Umfang bzw. welcher Größenordnung nutzt die Bundesregierung das für Artikel-36-Fahndungen vorgesehene „koordinierte Verfahren zur Eingabe von Informationen zu Personen aus vertrauenswürdigen Nicht-EU-Staaten in das SIS II“, und aus welchen Drittstaaten stammen diese (vgl. Bundestagsdrucksache 19/20307)?
Inwiefern wird bei einer Abfrage der INPOL-Datei durch Bundesbehörden und nach Kenntnis der Bundesregierung auch durch Landesbehörden automatisch das SIS II abgefragt, und welche technischen Einstellungen oder Anweisungen existieren hierzu)?
a) Welche nationalen Ausschreibungen in welchen deutschen Datenbanken werden automatisch in das SIS II übertragen?
b) Welche Routinen existieren für den automatisierten Upload von biometrischen oder personenbezogenen Zusatzinformationen aus deutschen Datenbanken in das SIS II?
c) Aus welchen Gründen werden gegebenenfalls Ausschreibungen auf nationaler Ebene durch Polizeibehörden nicht in das SIS II übertragen?
d) Unternimmt die Bundesregierung Anstrengungen, dass noch mehr deutsche Datensätze in das SIS II eingegeben bzw. übertragen werden?
Sieht die Bundesregierung einen Bedarf der Automatisierung von SIS II-SIRENE-Prozessen, und falls ja, für welche Aspekte ist dies erforderlich, und für welche nicht?
Wie will die Bundesregierung die im Durchführungsbeschluss des Rates zur Behebung der in der Evaluierung Deutschlands für 2020 festgestellten Mängel in Bezug auf die Anwendung des Schengenbesitzstands im Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit beheben (Ratsdokument 13598/20), und welche einzelnen Maßnahmen sind hinsichtlich der konkreten Empfehlungen geplant (bitte für die 15 im Ratsdokument 13745/20 genannten Empfehlungen darstellen)?
Welche Änderungen haben sich nach der Antwort zu Frage 21 auf Bundestagsdrucksache 19/16723 hinsichtlich der Kosten zur Umsetzung der neuen SIS-Verordnungen und beantragten EU-Mittel ergeben?
Geht die Bundesregierung bzw. nach Kenntnis der Bundesregierung auch die EU-Kommission weiterhin davon aus, dass die gemäß Artikel 40 der Verordnung 2018/1862 vorgesehene Möglichkeit von Ausschreibungen zu unbekannten gesuchten Personen fristgemäß eingeführt werden kann (Antwort zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 19/18872), und inwiefern haben die Betreiberagentur eu-LISA und die Schengenstaaten die hierfür benötigten technischen Voraussetzungen geschaffen?
a) Wie will die Bundesregierung die Artikel 3 und 5 der Verordnung (EU) 2018/1860 hinsichtlich der Eintragung von Rückkehrentscheidungen im SIS II technisch und rechtlich umsetzen, und welche technischen und gegebenenfalls rechtlichen Anpassungen gemäß den Artikeln 3 und 5 der Verordnung (EU) 2018/1860 sind hierfür erforderlich?
b) In wie Fällen haben Bundes- und nach Kenntnis der Bundesregierung auch Landesbehörden in 2020 gemäß Artikel 48 Absatz 8 der EU-Verordnung (EU-VO) „polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit“ (2018/1862) Europol über Ausschreibungen im Zusammenhang mit terroristischen Straftaten informiert (Antwort zu Frage 15 auf Bundestagsdrucksache 19/7365)?