Verfahren bei der Aufnahme von Geflüchteten aus Griechenland
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Michel Brandt, Dr. Gregor Gysi, Andrej Hunko, Cornelia Möhring, Niema Movassat, Żaklin Nastić, Thomas Nord, Petra Pau, Tobias Pflüger, Martina Renner, Eva-Maria Schreiber, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Seit März 2020 hat die Bundesregierung die Aufnahme von 203 unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (UMF), 243 kranken Kindern mit ihrer Kernfamilie und 1 553 in Griechenland bereits als schutzbedürftig anerkannten Personen aus Griechenland zugesagt (Antwort der Bundesregierung vom 2. Dezember 2020 auf die Schriftliche Frage 34 der Abgeordneten Ulla Jelpke auf Bundestagsdrucksache 19/24921). Die 203 UMF wurden bereits nach Deutschland überstellt und auf die Bundesländer verteilt; überstellt wurden weiterhin 225 kranke Kinder mit ihren engsten Angehörigen (insgesamt 938 Personen); von den bereits als schutzberechtigt anerkannten Personen sind bisher lediglich 149 in Deutschland angekommen. Die übrigen Geflüchteten warten noch auf die Überstellung (Antwort zu den Fragen 18 bis 20 auf Bundestagsdrucksache 19/25072).
Bei der Umsetzung der Aufnahmebeschlüsse wird das gleiche Verfahren angewandt wie bei der Relocation von aus Seenot geretteten Menschen. Unter der Verantwortung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) führen die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt (BKA) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ca. zweistündige „auf den Einzelfall zugeschnittene Sicherheitsinterviews“ durch. Befragt werden alle Personen ab 16 Jahren. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat legt die Kriterien für den Prüfmaßstab fest. Familien werden nur gemeinsam aufgenommen. Wird also ein Familienmitglied als Sicherheitsrisiko eingestuft, wird die Überstellung der gesamten Familie abgelehnt. Bislang wurde die Einreise bei acht Familien mit insgesamt 36 Personen aufgrund von Sicherheitsbedenken nicht erlaubt (Antwort zu den Fragen 25 bis 27 auf Bundestagsdrucksache 19/25072).
Wie das Auswahlverfahren der Geflüchteten, die letztlich nach Deutschland überstellt werden, genau abläuft und nach welchen Kriterien – jenseits der Sicherheitsüberprüfungen – die Betreffenden ausgewählt werden, ist aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller weitestgehend unklar. Nach ihrer Kenntnis berichten unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die im Rahmen der genannten Relocation-Programme aus Griechenland nach Deutschland überstellt wurden, übereinstimmend, dass sie im Zuge des Auswahlverfahrens detailliert zu ihren Fluchtgründen befragt wurden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Wie viele Geflüchtete wurden zwecks einer möglichen Relocation nach Deutschland in Griechenland befragt, und nach welchen Kriterien wurden sie ausgewählt (bitte hier und bei den folgenden Fragen soweit möglich zwischen UMF, kranken Kindern mit Kernfamilie sowie bereits anerkannten Flüchtlingen differenzieren)?
Wo fanden die Befragungen statt, wie lange dauern sie durchschnittlich, und von wem wurden sie durchgeführt? Inwiefern werden die Geflüchteten über den Zweck dieser Befragungen informiert?
In welchen Sprachen fanden die Befragungen statt?
Vertreterinnen und Vertreter welcher Institutionen und Behörden waren bei den Befragungen anwesend?
Welche Organisationen und Behörden sind insgesamt in Griechenland an dem Relocation-Prozess beteiligt?
Welche Fragen wurden den Geflüchteten durch welche Behörden oder Organisationen gestellt? Gibt es hierfür einen Leitfaden, und welche Themen beinhaltet dieser ggf.? Wurden auch Fragen zu Fluchtweg und Fluchtgründen gestellt, und falls ja, warum?
Wurden die Befragungen protokolliert, und wenn ja, wem wurden die Protokolle zur Kenntnis gegeben? Werden asylrelevante Daten aus diesen Befragungen in den Erstanhörungen des BAMF in Deutschland verwendet, und falls ja welche, und über welches Datensystem werden die Daten ggf. weitergegeben?
Fanden auch bei UMF Sicherheitsüberprüfungen statt, sofern diese mindestens 16 Jahre alt waren? Kann die Bundesregierung ausschließen, dass UMF unter 16 Jahren im Zuge des Relocation-Prozesses sicherheitsüberprüft wurden?
Nach welchen Kriterien wurden die Geflüchteten unter den Befragten ausgewählt, bei denen eine Überstellung nach Deutschland durchgeführt wird (bitte zwischen UMF, kranken Kindern mit Kernfamilie sowie bereits anerkannten Flüchtlingen differenzieren)?
Wie viele Ablehnungen gab es, und wie wurden diese jeweils begründet (bitte zwischen den genannten Gruppen differenzieren)?
Was ist der Bundesregierung über den Verbleib der Geflüchteten bekannt, bei denen eine Relocation nach Deutschland abgelehnt wurde (bitte nach den genannten Gruppen differenzieren)?
Welches Einreisepapier erhielten die Geflüchteten, bei denen eine Überstellung nach Deutschland zugesagt wurde, für die Einreise nach Deutschland (bitte ggf. zwischen Aufnahmen nach Artikel 17 Absatz 2 der Dublin-III-Verordnung und Aufnahmen nach § 23 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) differenzieren)?
Nach welchen Kriterien wurden die aufgenommenen Geflüchteten auf die Bundesländer verteilt?
Welches Alter haben die nach Deutschland überstellten UMF?