Einsätze von sogenannten Stillen SMS, WLAN-Catchern, IMSI-Catchern, Funkzellenabfragen (2020)
der Abgeordneten Andrej Hunko, Martina Renner, Dr. André Hahn, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Żaklin Nastić, Thomas Nord, Petra Pau, Tobias Pflüger und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Jedes Jahr fragen die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE. beim Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, beim Bundesministerium der Finanzen und beim Bundeskanzleramt nach den Zahlen von Einsätzen digitaler Fahndungsmethoden (Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen auf den Bundestagsdrucksachen 19/17055, 19/7104, 19/3678, 19/505, 18/11041, 18/4130, 18/2257, 18/5645, 18/7285, 18/9366, 18/11041).
Hintergrund ist die zunehmende Überwachung und Analyse digitaler Verkehre, die nach Ansicht der Fragesteller das Vertrauen in die Freiheit des Internet und der Telekommunikation untergraben. Aus Antworten aus früheren Anfragen geht hervor, dass dies in großem Umfang den polizeilichen Bereich betrifft. Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller sind diese Maßnahmen mitunter rechtlich gar nicht gestattet, etwa der Einsatz „Stiller SMS“. Denn Polizei und Geheimdienste dürfen nur passiv die Kommunikation von Telefonen abhören, die „Stillen SMS“ werden aber von den Behörden erst erzeugt.
Während die Bundesregierung zwar Angaben zu „Stillen SMS“ des Bundeskriminalamts und der Bundespolizei macht, bleiben Zahlen für den Zoll seit 2012 als Verschlusssache eingestuft. Hinsichtlich des Bundesnachrichtendienstes unterbleibt jede Mitteilung. Mit der Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7847 ging das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat dazu über, ab 2019 auch die Zahlen zu „Stillen SMS“ des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) als „VS – GEHEIM“ einzustufen. Diese seien besonders schutzbedürftig, da sich „durch die regelmäßige halbjährliche Beantwortung […] Einzelinformationen zu einem umfassenden Lagebild verdichten können“. Die halbjährlichen Abfragen führten zu solch einer „Verdichtung“, auf diese Weise könnten Rückschlüsse auf die „technischen Fähigkeiten“ des Inlandsgeheimdienstes gezogen werden (vgl. Schreiben des Parlamentarischen Staatssekretärs Prof. Dr. Günter Krings an den Abgeordneten Andrej Hunko vom 11. März 2019).
Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages betonen, dass derartige Beschränkungen dem verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgebot unterliegen (WD 3 – 3000 – 121/19). Die Bundesregierung muss nach Ansicht der Fragesteller demnach mildere, gleich geeignete Mittel suchen, anstatt die vorher offen mitgeteilten Informationen nunmehr als „VS – GEHEIM“ einzustufen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Wie oft haben welche Bundesbehörden im ersten sowie im zweiten Halbjahr 2020 von „WLAN-Catchern“ Gebrauch gemacht?
a) Welche Bundesbehörden haben zwar selbst keine „WLAN-Catcher“ eingesetzt, sich hierfür aber der Amtshilfe anderer Behörden oder Firmen bedient (bitte außer den Zahlen auch die beteiligten Behörden benennen)?
b) Wie viele Personen und Ermittlungsverfahren waren jeweils insgesamt betroffen (bitte in Informationsgewinnung, Gefahrenabwehr und Strafverfolgung differenzieren)?
c) Wie viele Betroffene sind hierüber nachträglich benachrichtigt worden?
d) Wie viele Betroffene der Maßnahmen aus dem Vorjahr sind über die Maßnahmen mittlerweile nachträglich benachrichtigt worden?
e) Welche Hard- und Software wird für die „WLAN-Catcher“ genutzt, bzw. welche Änderungen haben sich hierzu gegenüber dem Vorjahr ergeben?
f) Inwiefern haben die Maßnahmen im ersten sowie im zweiten Halbjahr 2020 aus Sicht der Bundesregierung Erkenntnisse geliefert, die wesentlich zur Aufklärung von Straftaten bzw. Gefahren beitrugen?
Welche Bundesbehörden haben im ersten sowie im zweiten Halbjahr 2020 wie oft „IMSI-Catcher“ eingesetzt?
a) Welche Bundesbehörden haben zwar selbst keine „IMSI-Catcher“ eingesetzt, sich hierfür aber der Amtshilfe anderer Behörden oder Firmen bedient (bitte außer den Zahlen auch die beteiligten Behörden benennen)?
b) Welche Hard- und Software wird für die „IMSI-Catcher“ genutzt, bzw. welche Änderungen haben sich hierzu gegenüber dem Vorjahr ergeben?
c) Wie viele Personen und Ermittlungsverfahren waren jeweils insgesamt betroffen (bitte in Informationsgewinnung, Gefahrenabwehr und Strafverfolgung differenzieren)?
d) Wie viele Betroffene sind hierüber nachträglich benachrichtigt worden?
e) Wie viele Betroffene der Maßnahmen aus dem Vorjahr sind über die Maßnahmen mittlerweile nachträglich benachrichtigt worden?
f) Inwiefern haben die Maßnahmen im ersten sowie im zweiten Halbjahr 2020 aus Sicht der Bundesregierung Erkenntnisse geliefert, die wesentlich zur Aufklärung von Straftaten bzw. Gefahren beitrugen?
g) Für welche deutschen Firmen bzw. Lizenznehmer ausländischer Produkte wurden seitens der Bundesregierung im ersten sowie im zweiten Halbjahr 2020 Ausfuhrgenehmigungen für sogenannte IMSI-Catcher in welche Bestimmungsländer erteilt?
h) Wie viele IMSI-Catcher bzw. ähnliche Abhöranlagen für den Mobilfunkverkehr haben das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik oder andere zuständige Bundesbehörden (auch in deren Auftrag) im zweiten Halbjahr 2019 im Regierungsviertel oder in räumlicher Nähe anderer Bundesbehörden aufgespürt, mit welchen Geräten, Techniken und Methoden erfolgte dies (vgl. etwa www.privacy-handbuch.de/handbuch_75.htm), und wer wurde jeweils als Betreiber der Anlagen ausfindig gemacht?
Welche Behörden des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat, des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, des Bundesministeriums der Finanzen, des Bundeskanzleramtes und der Bundeswehr sind derzeit technisch und rechtlich in der Lage, an Mobiltelefone sogenannte „Stille SMS“ zum Ausforschen des Standortes ihrer Besitzerinnen und Besitzer oder dem Erstellen von Bewegungsprofilen zu verschicken, bzw. welche Änderungen haben sich gegenüber dem Vorjahr ergeben?
a) Welche Bundesbehörden haben zwar selbst keine „Stille SMS“ eingesetzt, sich hierfür aber anderer Behörden oder Firmen bedient (bitte außer den Zahlen auch die beteiligten Behörden benennen)?
b) Wie viele „Stille SMS“ wurden von den jeweiligen Behörden im ersten sowie im zweiten Halbjahr 2020 bzw. in deren Auftrag durch andere Behörden oder Firmen insgesamt jeweils versandt (bitte bezüglich des Zollkriminalamts nach den einzelnen Zollfahndungsämtern aufschlüsseln)?
c) Wie viele Personen und Ermittlungsverfahren waren jeweils betroffen (bitte in Informationsgewinnung, Gefahrenabwehr und Strafverfolgung differenzieren)?
d) Wie viele Betroffene sind hierüber nachträglich benachrichtigt worden?
e) Sofern die Bundesregierung die Zahlen zu „Stillen SMS“ des BfV weiterhin als „VS – GEHEIM“ einstuft; inwiefern ist sie bereit, dem Bundestag wenigstens abstrahierte Informationen hierzu offen zu übermitteln?
f) Welche Hard- und Software wird von den Behörden zum Versand und zur Auswertung von „Stillen SMS“ genutzt, bzw. welche Änderungen haben sich hierzu gegenüber dem Vorjahr ergeben?
Wie viele Maßnahmen der Funkzellenauswertung haben welche Behörden des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat, des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, des Bundesministeriums der Finanzen, des Bundeskanzleramtes und der Bundeswehr im ersten sowie im zweiten Halbjahr 2020 vorgenommen (bitte wie in der Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/14714 beantworten)?
a) Welche Bundesbehörden haben zwar selbst keine Maßnahmen der Funkzellenauswertung eingesetzt, sich hierfür aber der Amtshilfe anderer Behörden bedient (bitte außer den Zahlen auch die beteiligten Behörden benennen)?
b) Wie viele Anschlüsse, Personen und Ermittlungsverfahren waren jeweils insgesamt betroffen?
c) Welche der Funkzellenabfragen wurden vom Ermittlungsrichter des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof gestattet, und im Zusammenhang mit welchen Ermittlungen fanden diese statt?
d) Wie viele Betroffene sind über die Maßnahmen nachträglich benachrichtigt worden (bitte in Informationsgewinnung, Gefahrenabwehr und Strafverfolgung differenzieren)?
e) Wie viele Betroffene der Maßnahmen aus dem Vorjahr sind über die Maßnahmen mittlerweile nachträglich benachrichtigt worden?
f) Inwiefern haben die Maßnahmen aus dem ersten Halbjahr 2019 aus Sicht der Bundesregierung Erkenntnisse geliefert, die wesentlich zur Aufklärung von Straftaten bzw. Gefahren beitrugen?
In welchem Umfang haben Bundesbehörden im ersten sowie im zweiten Halbjahr 2020 geolokalisierte Standortdaten von Mobiltelefonen bei Herstellern der Geräte bzw. der Betriebssysteme abgefragt (bitte für Bundeskriminalamt (BKA), Bundespolizei, Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), Zollkriminalamt darstellen)?
Inwiefern sind Behörden des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat, des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, des Bundesministeriums der Finanzen, des Bundeskanzleramtes und der Bundeswehr mittlerweile in der Lage, Mikrofone von Mobiltelefonen aus der Ferne zu aktivieren, um diese als Abhöreinrichtungen zu nutzen, bzw. welche Änderungen haben sich gegenüber dem Vorjahr ergeben?
Wie oft haben Behörden des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat, des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, des Bundesministeriums der Finanzen, des Bundeskanzleramtes und der Bundeswehr im ersten sowie im zweiten Halbjahr 2020 Trojaner-Programme bzw. ähnliche Überwachungssoftware eingesetzt oder einsetzen lassen (bitte jeweils nach Polizei, Zoll, Geheimdiensten aufschlüsseln)?
a) Welches der verfügbaren Programme (etwa „Übergangslösung“, Trojaner zur „Online-Durchsuchung“, Trojaner zur „Quellen-TKÜ“) kam dabei jeweils zur Anwendung?
b) In welchem Umfang haben Bundesbehörden im vergangenen Halbjahr Trojaner auf mobilen Geräten platziert?
c) Wie viele Personen und Ermittlungsverfahren waren von den Einsätzen der Trojaner insgesamt betroffen (bitte in Informationsgewinnung, Gefahrenabwehr und Strafverfolgung differenzieren)?
d) Wie viele Betroffene sind hierüber nachträglich benachrichtigt worden?
e) Inwiefern haben die Maßnahmen aus Sicht der Bundesregierung Erkenntnisse geliefert, die wesentlich zur Aufklärung von Straftaten bzw. Gefahren beitrugen?
In welchem Umfang haben die Behörden im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat, des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, des Bundesministeriums der Finanzen, des Bundeskanzleramtes und der Bundeswehr im ersten sowie im zweiten Halbjahr 2020 die Möglichkeit genutzt, sich Zugang auf Nutzeraccounts bei den Messengerdiensten Signal, WhatsApp, Telegram oder vergleichbaren Anwendungen zu verschaffen, indem sich Ermittlerinnen oder Ermittler dort mit einem weiteren Gerät zum Mitlesen einloggen?
a) Auf welcher rechtlichen Grundlage nutzen die Polizeien des Bundes und das Bundesamt für Verfassungsschutz zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben Online-Accounts, deren Zugangsdaten sie sich beschafft haben, und inwiefern dürfen diese auch in anderen Ermittlungsverfahren genutzt werden als jenen, in deren Rahmen sie erlangt wurden?
b) Welche Abteilungen von Ministerien und Behörden im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern für Bau und Heimat befassen sich im Speziellen mit der „Internetaufklärung“, „Koordinierten Internetauswertung“ oder „Internetauswertungskoordinierung“, und wie viele Beschäftigte haben diese („Definitiv Nachholbedarf“, www.tagesschau.de vom 20. Dezember 2020; vgl. auch Antwort zu Frage 36 auf Bundestagsdrucksache 19/17162)?
Welche Soft- und Hardware haben das Bundesministerium der Verteidigung, das Bundeskanzleramt oder das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat nachgeordneten Sicherheitsbehörden für die Überwachung öffentlich zugänglicher Quellen und geschlossener Foren im Internet beschafft, bzw. welche Änderungen haben sich gegenüber dem Vorjahr ergeben?
Welche „Methoden der Computerlinguistik und der Künstlichen Intelligenz“ haben das Bundesministerium der Verteidigung, das Bundeskanzleramt oder das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, nachgeordnete Sicherheitsbehörden im ersten sowie im zweiten Halbjahr 2020 genutzt, bzw. welche Änderungen haben sich gegenüber dem Vorjahr ergeben?
Welche „Methoden des maschinellen Lernens“ wurden im Bundeskriminalamt im ersten sowie im zweiten Halbjahr 2020 „im Einzelfall anlassbezogen“ auf Datenbestände von Ermittlungsverfahren angewendet, bzw. welche Änderungen haben sich gegenüber dem Vorjahr ergeben, und welche Software wird für „Methoden der Textklassifikation sowie der Objekterkennung in Videomassendaten“ verwendet (Antwort zu Frage 16 auf Bundestagsdrucksache 19/12465)?