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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Deutsche Entwicklungszusammenarbeit für die Umsetzung des Friedensabkommens in Kolumbien

(insgesamt 8 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

27.01.2021

Antwortdauer

35 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2557823.12.2020

Deutsche Entwicklungszusammenarbeit für die Umsetzung des Friedensabkommens in Kolumbien

der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Omid Nouripour, Ottmar von Holtz, Margarete Bause, Dr. Franziska Brantner, Agnieszka Brugger, Kai Gehring, Katja Keul, Dr. Tobias Lindner, Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Im November 2016 unterzeichneten in Kolumbien die Regierung von Präsident Juan Manuel Santos Calderón und die größte Guerilla-Gruppe des Landes FARC-EP (Fuerzas Armadas Revolucionarias de Colombia – Ejército Popular; Revolutionäre Streitkräfte Kolumbiens – Volksheer) ein Friedensabkommen. Über drei Jahre nach Unterzeichnung des Vertrages sind 60 Prozent der 578 Vereinbarungen gar nicht oder nur in Ansätzen umgesetzt worden, belegte das Kroc-Institute for International Peace Studies, das im Auftrag der Vertragsparteien die Umsetzung des Abkommens auswertet, in seinem letzten Zwischenbericht (https://news.nd.edu/news/kroc-institute-identifies-colombias-next-steps-i n-fourth-peace-implementation-report/). Bei genderspezifischen Beschlüssen und solchen mit Fokus auf ethnischen Gruppen sind sogar jeweils 82 Prozent der Vereinbarungen gar nicht oder nur geringfügig umgesetzt worden. Im August 2018 übernahm mit Iván Duque Márquez ein Präsident die Regierungsgeschäfte, der dem Friedensprozess deutlich skeptischer gegenübersteht. Dies schlägt sich auch in der Umsetzung des Abkommens nieder: Der Bericht des Kroc-Instituts zeigte, dass ein Großteil der bereits implementierten Vorhaben des Friedensvertrages noch im letzten Jahr der Amtszeit von Expräsident Juan Manuel Santos auf den Weg gebracht wurde.

Der Abschluss der Friedensgespräche hatte in vielen Landesteilen zunächst zu einem deutlichen Rückgang von Gewalt und bewaffneten Auseinandersetzungen geführt (https://pares.com.co/wp-content/uploads/2018/11/INFORME-CO MO-VA-LA-PAZ-1.pdf). Gleichzeitig haben gezielte Angriffe auf die Zivilgesellschaft signifikant zugenommen. Das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte zählt alleine für 2019 120 Morde an Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern (news.un.org/en/story/2020/01/1055272), die kolumbianische NGO INDEPAZ (Instituto de Estudios para el Desarrollo y la Paz/Forschungsinstitut für Entwicklung und Frieden) kommt seit Unterzeichnung des Friedensabkommens 2016 bis August 2020 sogar auf über 1 000 ermordete Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger und Gemeindeanführerinnen und Gemeindeanführer (http://www.indepaz.org.co/1- 000-lideres-y-defensores-de-ddhh/). Zudem häufen sich infolge der zunehmend schleppenden Umsetzung des Friedensvertrags Übergriffe gegen die Zivilbevölkerung: Bis Ende November 2020 wurden bei 77 sogenannten Massakern 309 Menschen getötet (https://www.dw.com/es/colombia-qu%C3%A9-es-una- massacre/a-54681284). Auch vor demobilisierten FARC-Kämpferinnen und FARC-Kämpfern macht die Gewalt nicht Halt. Bis zum vierten Jahrestag der Unterzeichnung am 24. November 2020 wurden mehr als 240 ehemalige Guerrilleros bzw. Guerrilleras ermordet, während sie sich im Eingliederungsprozess in ein ziviles Leben befanden (https://www.eltiempo.com/justicia/jep-colombi a/cuatro-anos-del-acuerdo-de-paz-asesinan-a-otra-excombatiente-de-farc-habr a-audiencia-en-jep-550927).

Der Friedensprozess in Kolumbien und das Friedensabkommen zwischen Regierung und FARC haben breite internationale Unterstützung bekommen. Insbesondere auch die Bundesrepublik Deutschland hat das Abkommen und seine Umsetzung politisch, personell und finanziell unterstützt. Die internationale Unterstützung für die Umsetzung des Abkommens hat einen Anteil von 9 Prozent an den dafür vorgesehenen Gesamtmitteln. Diese werden durch vier internationale Fonds kanalisiert: den European Trust Fund (EUTF) for Colombia der EU, den UN-Multipartner Trust Fund for Sustaining Peace in Colombia (UNMPTF) sowie je einen Fonds der Weltbank und der Interamerikanischen Entwicklungsbank. Die Bundesregierung fördert den Friedensprozess im Wesentlichen über bilaterale Zusammenarbeit: Seit 2015 wurden dafür über 515 Mio. Euro an Bundesmitteln zur Verfügung gestellt, allein 350 Millionen davon über die KfW-Bankengruppe (http://www.bmz.de/de/ministerium/zahle n_fakten/transparenz-fuer-mehr-Wirksamkeit/iati/index.jsp). Zudem beteiligt sich die Bundesregierung an den Treuhandfonds der EU und der UN: Der bis 2024 laufende EUTF for Colombia hat aktuell ein Budget von 127 Mio. Euro (https://www.fondoeuropeoparalapaz.eu/). 95 Millionen davon stammen aus EZ-Mitteln der EU, der Rest von EU-Mitgliedstaaten, dem Vereinigten Königreich und Chile. Deutschland gehört mit einem Beitrag von 6 Mio. Euro zur Gruppe der größten bilateralen Geber für den Fonds (Projekt ID DE-1-201665280, DE-1-201685260 KfW). Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung auch den bis Ende 2022 laufenden UN-Multipartner Trust Fund for Sustaining Peace in Colombia (UNMPTF) mit rund 21,9 Mio. US-Dollar und ist damit drittgrößter Geber vom Gesamtvolumen von 148 Mio. US-Dollar (http://mptf.undp.org/factsheet/fund/4CO00; „La comunidad internacional y el apoyo al acuerdo final para construir la paz” in: El Desgobierno del Aprendiz”, https://eldesgobiernodelaprendiz.info/).

Die kolumbianische Zivilgesellschaft, die den Friedensprozess unterstützt, übt derzeit Kritik an der Regierung von Präsident Duque, da diese durch chronische Unterfinanzierung Verpflichtungen aus dem Friedensabkommen nicht nachkomme sowie der Arbeit einiger Institutionen, die aus diesem hervorgegangen sind, entgegenwirke (https://cepdipo.org/portfolio/proyecto-de-presupuesto-202 1-el-acuerdo-de-paz-entre-la-desfinanciacion-y-la-continuidad-de-la-simulac ion/). Dies betrifft u. a. die Mechanismen der Übergangsjustiz: Wahrheitskommission – CEV, Sucheinheit für Verschwundene Personen – UBPD und Sondergerichtsbarkeit für den Frieden – JEP. So stellt eine tiefgehende Analyse des Haushaltsplans 2021 und seines Anhangs „Ausgaben für den Friedensaufbau“ (Gasto de Construcción de Paz) durch CEPDIPO eine Finanzierungslücke von etwa 440 Mio. Euro (1,9 Bill. COP) fest. Weiterhin ist eine Umsteuerung bei der Implementierung festzustellen, bei der die Prinzipien der Regierungsstrategie „Frieden mit Rechtmäßigkeit/Rechtsstaatlichkeit“ (paz con legalidad) zur Anwendung kommt, die „den Prinzipien und der Ganzheitlichkeit des Abkommens widerspricht“ (ebd.). Darüber hinaus wird festgestellt, dass der Haushalt, wie schon jener für 2020, eine Reihe von Posten als Maßnahmen zur Umsetzung des Friedensprozesses deklariert, die in Wahrheit anderen Zwecken dienen wie etwa der generellen Funktion von Institutionen, die bereits existieren. Der Regierung wird deshalb vorgeworfen, die Umsetzung des Abkommens lediglich zu simulieren (https://amerika21.de/2020/06/241000/kolumbien-frieden sabkommen-farc).

Vor diesem Hintergrund stellt sich nach Auffassung der Fragesteller die Frage, ob die ausdrücklich formulierte Voraussetzung, „dass die deutschen Darlehen im Bereich Frieden nur ausgezahlt werden, wenn die kolumbianischen Friedensinstitutionen ungehindert arbeiten können“ (http://www.bmz.de/de/laende r_regionen/lateinamerika/kolumbien/index.jsp?follow=adword) für die Auszahlung der Darlehen aus o. a. Vorhaben noch gegeben sind.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über

a) die derzeitige Umsetzung des Friedensabkommens durch die kolumbianische Regierung, und welche Konsequenzen zieht sie daraus,

b) den bisherigen Ergebnisstand insgesamt bei der Umsetzung des Friedensabkommens,

c) den Umstand, dass insbesondere genderspezifische Beschlüsse und solche mit Fokus auf ethnischen Gruppen größtenteils gar nicht oder nur geringfügig umgesetzt worden sind, und welche Konsequenzen zieht sie daraus?

2

Wie und nach welchen Kriterien wählt das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) aus, welche Vorhaben der kolumbianischen Regierung zur Umsetzung des Friedensabkommens durch die Bundesrepublik Deutschland mitfinanziert werden?

3

Inwiefern teilt die Bundesregierung die Auffassung verschiedener Analystinnen und Analysten, dass die von der derzeitigen kolumbianischen Regierung vorgenommenen Umschichtungen und Umsteuerungen im nationalen Entwicklungsplan 2020 zur Unterfinanzierung von Schlüsselbereichen wie der Kapitel „politische Partizipation“ oder „Wiedereingliederung von Kämpferinnen und Kämpfern“ und zur Bewertung der derzeitigen Finanzierungsmodelle als „Simulation eines Friedensprozesses“ geführt hätten (https://cepdipo.org/portfolio/proyecto-de-presupuesto-2021-el-acuerdo-de- paz-entre-la-desfinanciacion-y-la-continuidad-de-la-simulacion)?

4

Wie kontrolliert und evaluiert das BMZ mit Hilfe welcher Verfahren, Quellen und qualitativer und quantitativer Kriterien (einschließlich politischer und evaluierungstechnischer Kriterien), ob und ggf. wie wirksam, nachhaltig und vertragstreu hinsichtlich des Friedensabkommens aus Bundesmitteln geförderte Vorhaben tatsächlich umgesetzt werden, und welche Erkenntnisse liegen ihr bislang vor?

5

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung bei einer möglichen Feststellung des BMZ, dass die kolumbianische Regierung mit Bundesmitteln (mit)finanzierte Vorhaben gar nicht oder nicht vertragstreu im Sinne des Friedensabkommens umsetzt?

6

Inwiefern konsultiert das BMZ bzw. seine Durchführungsorganisationen die Zivilgesellschaft in Kolumbien (bitte nach Institutionen bzw. Personen aufschlüsseln)

a) zur Planung, für welche Projekte bzw. Sektoren bzw. Institutionen bzw. Programme der kolumbianischen Regierung Bundesmittel zur Verfügung gestellt werden;

b) zur zivilgesellschaftlichen Bewertung der wirksamen, nachhaltigen und vertragstreuen Implementierung durch die kolumbianische Regierung der durch Bundesmittel geförderten Vorhaben zur Umsetzung des Friedensabkommens?

7

Inwieweit finden zivilgesellschaftliche Quellen (welche Quellen bzw. nach welchen Kriterien ausgewählt) Eingang in das Monitoring und die Kontrolle der Mittelverwendung?

8

Nach welchen Kriterien, beruhend auf welchen Quellen und in welchen zeitlichen Abständen evaluiert die Bundesregierung, ob „die kolumbianischen Friedensinstitutionen ungehindert arbeiten können“, wie zwischen den Regierungen von Deutschland und Kolumbien als Voraussetzung vereinbart dafür, „dass die deutschen Darlehen im Bereich Frieden […] ausgezahlt werden“ (https://www.bmz.de/de/laender_regionen/lateinamerika/kolumbien/index.jsp)?

Berlin, den 7. Dezember 2020

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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