Richter mit NS-Vergangenheit am Bundesarbeits- und Bundessozialgericht
der Abgeordneten Jan Korte, Martina Renner, Dr. André Hahn, Doris Achelwilm, Simone Barrientos, Anke Domscheit-Berg, Dr. Birke Bull-Bischoff, Susanne Ferschl, Brigitte Freihold, Sylvia Gabelmann, Ulla Jelpke, Pascal Meiser, Cornelia Möhring, Niema Movassat, Norbert Müller (Potsdam), Żaklin Nastić, Petra Pau, Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann, Harald Weinberg und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die teilweise prägende Rolle von Führungspersonal mit NS-Belastung in obersten Bundesbehörden ist seit vielen Jahren bekannt. Erst spät, seit Beginn der 2000er-Jahre, kommt es zu einer umfassenderen Aufarbeitung dieses Teils der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Vor allem Bundesministerien und einschlägige Behörden wie der Bundesnachrichtendienst (BND), der Verfassungsschutz oder das Bundeskriminalamt (BKA) gerieten dabei in den Blick und wurden durch Forschungsprojekte genauer in Bezug auf diese Vergangenheit untersucht. Für zahlreiche andere Bundesbehörden steht eine solche Aufarbeitung noch aus. So auch für das Bundesarbeitsgericht (BAG), wie mehrere Medienbeiträge in jüngster Zeit nahelegten (vgl. FAZ vom 2. Dezember 2020). Zwar hatte die Bundesregierung schon in ihrer Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zum „Umgang mit der NS-Vergangenheit“ auf Bundestagsdrucksache 17/8134 von insgesamt 57 Bundesrichtern mit NSDAP-Vergangenheit (Bundesarbeitsgericht – BAG – 15, Bundessozialgericht – BSG – 42) berichtet. Konsequenzen für eine systematischere Aufarbeitung der eigenen Geschichte wurden daraus beim Bundesarbeitsgericht aber offensichtlich nicht gezogen. Bis heute, so berichten es die Medien (vgl. https://www.tagesschau.de/investigativ/fakt/bundesarbeitsgericht-richter-ns-vergangenheit-101.html), finde sich in der Ahnengalerie des Gerichts keine kommentierende Einordnung der NS-belasteten Richter. Nach Angaben des MDR Thüringen will das Bundesarbeitsgericht selber „sich einer Aufarbeitung seiner personellen NS-Vergangenheit grundsätzlich nicht verschließen, sieht aber derzeit keinen akuten Handlungsbedarf. Präsidentin Ingrid Schmidt sagte, das Bundessozialgericht als Schwestergericht erarbeite ein Konzept. Dabei solle geklärt werden, wie sich die NS-Belastung auf die Rechtsprechung der Nachkriegszeit ausgewirkt habe.“ Erst, „wenn dieses Konzept steht, (…) werden wir überlegen, inwieweit sich das auf uns übertragen lässt“, so BAG-Präsidentin Schmidt (ebd.).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Hat es von Seiten der Bundesregierung in der Vergangenheit eine Anregung an das Bundesarbeitsgericht gegeben, die eigene Geschichte und damit auch die Geschichte der NS-belasteten Richterinnen und Richter aufzuarbeiten?
Wenn ja, wann, und in welcher Form?
Wenn nein, warum nicht?
Hat es von Seiten der Bundesregierung in der Vergangenheit eine Anregung an das Bundessozialgericht gegeben, die eigene Geschichte und damit auch die Geschichte der NS-belasteten Richterinnen und Richter aufzuarbeiten?
Wenn ja, wann, und in welcher Form?
Wenn nein, warum nicht?
Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit der Aufarbeitung der Geschichte oberster Bundesbehörden mit Blick auf die mögliche NS-Vergangenheit von wichtigen Repräsentanten dieser Behörden, und wenn ja, wie vertritt sie diese Auffassung gegenüber den entsprechenden Behörden?
Hat die Bundesregierung in der Vergangenheit oder wird sie in der Zukunft Mittel bereitstellen, mit denen die Bundesbehörden, die das bisher nicht getan haben, die mögliche NS-Vergangenheit führender Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufarbeiten und darstellen können?
a) Welche Mittel standen oder stehen dafür zur Verfügung, aus denen sich beispielsweise auch das Bundesarbeitsgericht hätte bedienen können?
b) Welche wissenschaftlichen Studien zu welchen Bundesgerichten wurden in diesem Zusammenhang von der Bundesregierung in Auftrag gegeben?
c) Welche wissenschaftlichen Studien zu welchen Bundesgerichten sind der Bundesregierung in diesem Zusammenhang bekannt?
Ist die Bundesregierung, nachdem sie bereits 2011 in der Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zum „Umgang mit der NS-Vergangenheit“ von u. a. 15 Bundesrichtern mit NSDAP-Vergangenheit beim Bundesarbeitsgericht berichtete (vgl. Antwort zu Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 17/8134), in irgendeiner Weise aktiv geworden, um Genaueres über die NS-Belastung dieser Personen und ihr Wirken nach 1949 in Erfahrung zu bringen?
Wie und auf Grundlage welcher Kriterien kam die Bundesregierung 2011 zu dem Ergebnis von 15 Bundesrichtern mit NS-Vergangenheit (bitte so konkret und fallbezogen wie möglich beantworten)?
Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass in der Ahnengalerie des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt die Portraits auch der NS-belasteten Richter und Richterinnen ohne jede einordnende Kommentierung hängen, und wird sie auf eine solchen Kommentierung drängen?
Sind der Bundesregierung Beispiele bekannt, wo eine solche kommentierende Einordnung von Führungspersonal mit NS-Belastung in Bundesbehörden vorgenommen wurde, und um welche Behörden handelt es sich gegebenenfalls?
Hat die Bundesregierung die Urteile der 15 Bundesrichter mit NSDAP-Vergangenheit noch einmal vor dem Hintergrund möglicher ideologischer Kontinuitäten zur NS-Vergangenheit angesehen, bzw. wird sie eine solche Prüfung anregen oder selbst auf den Weg bringen?
An welchen wichtigen Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts haben die 15 Bundesrichter mit NSDAP-Vergangenheit nach Kenntnis der Bundesregierung mitgewirkt?
Hat die Bundesregierung die Urteile der 42 Bundesrichter mit NSDAP-Vergangenheit am Bundessozialgericht noch einmal vor dem Hintergrund möglicher ideologischer Kontinuitäten zur NS-Vergangenheit angesehen, bzw. wird sie eine solche Prüfung anregen oder selbst auf den Weg bringen?
An welchen wichtigen Entscheidungen des Bundessozialgerichts haben die 42 Bundesrichter mit NSDAP-Vergangenheit nach Kenntnis der Bundesregierung mitgewirkt?