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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Sicherung der Entgelte der Menschen mit Behinderungen in Werkstätten

(insgesamt 10 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

25.01.2021

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2574608.01.2021

Sicherung der Entgelte der Menschen mit Behinderungen in Werkstätten

der Abgeordneten Jens Beeck, Michael Theurer, Johannes Vogel (Olpe), Carl- Julius Cronenberg, Pascal Kober, Matthias Nölke, Renata Alt, Nicole Bauer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Dr. Gero Clemens Hocker, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Frank Müller-Rosentritt, Dr. Martin Neumann, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Linda Teuteberg, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Nahezu 270 000 Menschen sind im sogenannten Arbeitsbereich der Werkstätten von Menschen mit Behinderung (WfbM) beschäftigt. Aufgrund der Corona-Pandemie und der daraus folgenden Betretungsverbote konnten die Arbeitsbereiche der Werkstätten ihre Aufträge nicht oder nicht vollständig erfüllen und abarbeiten. Die Einnahmeausfälle wirken sich in vielfältiger Weise auf die wirtschaftliche Grundlage der Werkstätten und unmittelbar auch auf die Entgelte ihrer Beschäftigten aus.

Da Werkstattbeschäftigte keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben, weil für sie keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung entrichtet werden, bleibt bei Werkstattschließungen nur der Anspruch auf Grundsicherung.

Um die Entgelteinbüßen der Beschäftigten abzufedern, wurde die Vierte Verordnung zur Änderung der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung am 3. Juli 2020 im Bundesrat beschlossen (vgl. https://www.bundesrat.de/SharedDocs/beratungsvorgaenge/2020/0301-0400/0346-20.html?cms_templateQueryString=Suchbegriff&cms_fromSearch=true). Damit sollen Möglichkeiten geschaffen werden, um bei Werkstattschließungen nicht nur auf die Grundsicherung zu verweisen, erklärte die Bundesregierung zur Begründung der Verordnung. Die Integrationsämter der Länder erhalten damit die Möglichkeit, aus den ihnen zustehenden Mitteln der Ausgleichsabgabe Leistungen an Werkstätten für behinderte Menschen zu erbringen, um Entgelteinbußen der dort beschäftigten Menschen mit Behinderungen auszugleichen. Um die neue Leistung zu finanzieren, müssen die Länder einmalig im Jahr 2020 10 Prozentpunkte weniger von der Ausgleichsabgabe an den Ausgleichsfonds für überregionale Vorhaben zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben (§ 161 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX)) weiterleiten.

Laut Begründung der Verordnung ist die neue Leistung eine Ermessensleistung. Die Integrationsämter entscheiden demnach in eigener Verantwortung über die erforderliche Höhe der Leistungen und über die Nachweise, die von den Werkstätten zur Begründung ihrer Anträge vorzulegen sind.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Entspricht die Höhe der zur Verfügung stehenden Summe tatsächlich der in der Begründung der Verordnung genannten Summe in Höhe von 70 Mio. Euro?

2

Wie viele Werkstätten für behinderte Menschen haben nach Kenntnis der Bundesregierung einen Antrag rückwirkend seit 1. März 2020 an ihr zuständiges Integrationsamt gerichtet (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

3

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die bisher beantragte Höhe der Hilfen, und in welcher Höhe wurden Hilfen bewilligt (bitte absolut und in durchschnittlicher Höhe aufschlüsseln)?

4

Anhand welcher Kriterien fällen nach Kenntnis der Bundesregierung die Integrationsämter ihre Ermessensentscheidung?

5

Gibt es einheitliche Kriterien, die den Integrationsämtern vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales zur Anwendung empfohlen werden?

6

Ist der Bundesregierung bekannt, ob und wie viele Werkstätten den Steigerungsbetrag ihrer leistungsfähigsten Beschäftigten kürzen mussten?

7

Ist der Bundesregierung bekannt, ob und wie viele Werkstätten den Grundbetrag ihrer Beschäftigten kürzen mussten?

8

Ist der Bundesregierung bekannt, ob und wie viele die Werkstätten ihre Rücklagen einsetzen bzw. aufbrauchen mussten, und falls ja, bis zu welcher Höhe trifft dies für die zweckgebundenen Rücklagen gemäß § 12 Absatz 5 Nummer 3 der Werkstättenverordnung (WVO) zu?

9

Wie viele Beschäftigte in Werkstätten haben seit dem 1. März 2020 Grundsicherung aufgrund ihres coronabedingten Entgeltausfalles beantragt?

10

Plant die Bundesregierung eine Erhöhung des Arbeitsförderungsgeldes nach § 59 SGB IX, um die Entgelteinbußen der Werkstattbeschäftigten zu verringern, und falls nein, warum nicht?

Berlin, den 8. Dezember 2020

Christian Lindner und Fraktion

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