Gesundheitliche Gefährdung von Kfz-Nutzern durch das Kältemittel HFO-1234yf in Klimaanlagen
der Abgeordneten Karin Binder, Ralph Lenkert, Caren Lay, Alexander Süßmair, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Automobilindustrie muss ab dem Jahr 2011 entsprechend der EU-Richtlinie 2006/40/EG bei Neufahrzeugen auf stark klimaschädliche Kältemittel in Kfz-Klimaanlagen verzichten. Bisherige Mittel haben einen um den Faktor 1 300 höheren Treibhauseffekt als Kohlendioxid (CO2). Das Umweltbundesamt (UBA) empfiehlt daher, künftig auf das gesundheitlich unbedenkliche und unbrennbare Gas CO2 zum Betrieb von Klimaanlagen in Fahrzeugen zurückzugreifen. Das als R744 bezeichnete Mittel kann vorhandenen CO2-Quellen entnommen werden und trägt somit nicht zu einer zusätzlichen Klimabelastung bei. Das UBA hat Praxistests mit dem natürlichen Kältemittel an gängigen Fahrzeugen durchgeführt und kommt zu dem Schluss: „Es konnte am Beispiel eines Serienfahrzeugs gezeigt werden, dass die innovative Pkw-Klimaanlage mit CO2 (R744) als Kältemittel energetisch günstig ist. Mit CO2 (R744) als Kältemittel für Klimaanlagen in Pkw steht eine insgesamt klimafreundliche Lösung zur Verfügung.“ (Quelle: UBA: Natürliche Kältemittel – CO2-Klimaanlagen im Praxistest, Dessau-Roßlau, Mai 2009)
Trotz bisheriger Versprechen des Präsidenten des Verbandes der Automobilindustrie (VDA), Matthias Wissmann, zeitnah auf CO2-Klimaanlagen umstellen zu wollen, soll künftig stattdessen durchgängig auf die Chemikalie HFO-1234yf der Hersteller Honeywell und Dupont zurückgegriffen werden. Fachleute warnen vor der Anwendung dieses Stoffes. Insbesondere in einer Pkw-Unfall-Situation kann HFO-1234yf leicht in Brand geraten. Dabei entsteht der hochtoxische Fluorwasserstoff und bei Kontakt mit Wasser giftige und stark ätzende Flusssäure, deren Dämpfe bei Fahrzeuginsassen und Helfern erhebliche gesundheitliche Schäden verursachen. Dem Sicherheitsdatenblatt des Herstellers Honeywell vom 17. Oktober 2008 ist zu entnehmen, dass HFO-1234yf „[h]ochentzündlich“ ist. Bei der Brandbekämpfung „aus der Ferne“ ist ein „umgebungsunabhängiges Atemschutzgerät und ein Chemieschutzanzug zu tragen“. Personen sollen sich „fernhalten“. Die schnelle Entflammbarkeit stellt demnach ein erhebliches gesundheitliches Risiko für Kfz-Nutzer, Ersthelfer und Rettungskräfte dar. Für Verbraucherinnen und Verbraucher stellt dieser Zusammenhang eine unerlässliche Information bei der Kaufentscheidung über ein Fahrzeug mit Klimaanlage dar.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Welche Haltung hat die Bundesregierung zu der Ankündigung der im VDA zusammengeschlossenen Automobilhersteller statt CO2 (R744) flächendeckend das Kältemittel HFO-1234yf in Kfz-Klimaanlagen einsetzen zu wollen?
Durch welche Aktivitäten nimmt sie im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher Einfluss auf die Entscheidung der Automobilindustrie dahingehend, ein gesundheitlich und umweltbezogen unbedenkliches Kältemittel zu verwenden?
Wie bewertet die Bundesregierung die erfolgreiche Erprobung von CO2-Klimaanlagen in Serienfahrzeugen durch das UBA, und welche Haltung leitet sie daraus gegenüber der Automobilindustrie sowie im Interesse der Verbraucherinnen und Verbrauchern ab?
Durch welche Aktivitäten unterstützt sie die Verwendung von CO2-Klimaanlagen in Serienfahrzeugen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Untersuchungen des UBA und der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) hinsichtlich der gesundheitsschädlichen Auswirkungen des Kältemittels HFO-1234yf, insbesondere bei Unfallsituationen und im Brandfall, und welche Schlüsse zieht sie daraus?
Wie bewertet die Bundesregierung die toxischen Eigenschaften der Chemikalie 1234yf und die Risiken für Fahrzeuginsassen, Ersthelfer und Rettungskräfte, und welche Schlüsse zieht sie daraus?
Welche Erkenntnisse liegen dahingehend vor, dass HFO-1234yf im Normalbetrieb, bei dem das Entweichen geringer Mengen aus dem Kühlkreislauf in die Umgebung vorkommen kann, gesundheitlich unbedenklich ist, und wie ist das wissenschaftlich belegt?
Wie viele Kraftfahrzeuge mit Klimaanlage werden nach aktuellstem Stand in Deutschland jährlich zugelassen, und welche Menge an Kühlmittel (in Kilogramm) gelangt dabei insgesamt auf den Markt?
Welche Formen der Kennzeichnung von Neufahrzeugen mit Klimaanlage sind vorgesehen bzw. schlägt die Bundesregierung vor, um Verbraucherinnen und Verbraucher auf mögliche gesundheitliche, sicherheitsrelevante und umweltbezogenen Risiken bestimmter Kältemittel hinzuweisen?
Wie können sich Verbraucherinnen und Verbraucher generell über die Risiken oder Unbedenklichkeit von Kältemitteln in Verbrauchsprodukten und Fahrzeugen informieren?